Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 23. Juni 1872
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(Nr. 847.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 23. Juni 1872. Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung des Deutschen Reichs sind zu Bevollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden:
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