Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 5. Oktober 1874

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Wechseln zu: Navigation, Suche
Basisdaten
fertig
Titel: Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrathe.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1874, Nr. 23, Seite 122
Fassung vom: 5. Oktober 1874
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 21. Oktober 1874
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
aus: {{{HERKUNFT}}}
Quelle: Scan auf Commons
Wikipedia-logo.png Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia
Bild
[[Bild:{{{BILD}}}|200px]]


[122]


(Nr. 1015.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 5. Oktober 1874.

Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung des Deutschen Reichs sind zu Bevollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden:

von Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser, Könige von Preußen:
der Staatsminister und Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten Dr. Achenbach
an Stelle des Ober-Baudirektors und Ministerialdirektors Weishaupt
und
der Präsident des Reichs-Eisenbahn-Amts Maybach
an Stelle des aus dem Reichsdienste geschiedenen Präsidenten des Reichs-Eisenbahn-Amts Scheele;
von Seiner Majestät dem Könige von Sachsen:
der Major Edler von der Planitz
an Stelle des Generallieutenants von Brandenstein;
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Oldenburg:
der Geheime Staatsrath und Vorstand der Departements der Justiz und der Kirchen und Schulen im Großherzoglichen Staatsministerium Mutzenbecher
an Stelle des verstorbenen Staatsministers von Rössing;
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten Reuß älterer Linie:
der Geheime Regierungsrath Kunze
an Stelle des Regierungs-Präsidenten Meusel.
Berlin, den 5. Oktober 1874.
Der Reichskanzler.

In Vertretung:
Delbrück.
Persönliche Werkzeuge