Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes
aus Wikisource, der freien Quellensammlung
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
[40]
|
(Nr. 11.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes. Vom 4. September 1867. In Verfolg der Bekanntmachung vom 9. v. M. (Bundes-Gesetzblatt S. 26.)[1] wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf Grund der Artikel 6. und 7. der Verfassungs-Urkunde für den Norddeutschen Bund zu Bevollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden sind, und zwar:
an Stelle des Generallieutenants von Rieben,
an Stelle des Staatsministers von Bülow,
Anmerkung WS
|