Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes. Vom 18. Juli 1870
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(Nr. 534.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes. Vom 18. Juli 1870. In Verfolg der Bekanntmachung vom 29. Januar d J. (Bundesgesetzbl. S. 32) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf Grund der Artikel 6. und 7. der Verfassungs-Urkunde für den Norddeutschen Bund
zu Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes ernannt worden sind.
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