Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes. Vom 23. November 1868
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(Nr. 196.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes. Vom 23. November 1868. In Verfolg der Bekanntmachung vom 28. Februar d. J. (Bundesgesetzbl. S. 11.) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf Grund der Artikel 6. und 7. der Verfassungsurkunde für den Norddeutschen Bund
an Stelle des Kabinetsministers v. Oheimb
an Stelle des Senators Dr. Curtius
zu Bevollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden sind.
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