Bekanntmachung, betreffend die Ernennung zweier Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes
aus Wikisource, der freien Quellensammlung
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
[43]
|
(Nr. 233). Bekanntmachung, betreffend die Ernennung zweier Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes. Vom 15. Februar 1869. In Verfolg der Bekanntmachung vom 28. Februar v. J. (Bundesgesetzbl. für 1868. S. 11.) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf Grund der Artikel 6. und 7. der Verfassungsurkunde für den Norddeutschen Bund
zu Bevollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden sind.
|