Bekanntmachung, betreffend die Feststellung der Wahlkreise in Elsaß-Lothringen für die Wahlen zum Deutschen Reichstage
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(Nr. 973.) Bekanntmachung, betreffend die Feststellung der Wahlkreise in Elsaß-Lothringen für die Wahlen zum Deutschen Reichstage. Vom 1. Dezember 1873. Auf Grund des §. 6 des Gesetzes vom 25. Juni 1873, betreffend die Einführung der Verfassung des Deutschen Reichs in Elsaß-Lothringen (Reichs-Gesetzbl. 1873 S. 161), hat der Bundesrath nachstehende Abgrenzung der Wahlkreise in Elsaß-Lothringen für die Wahlen zum Deutschen Reichstage beschlossen:
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