Bekanntmachung, betreffend die Ratifizierung des Abkommens über Verwaltungsmaßregeln zur Gewährung wirksamen Schutzes gegen den Mädchenhandel durch Portugal

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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Ratifizierung des in Paris am 18. Mai 1904 unterzeichneten Abkommens über Verwaltungsmaßregeln zur Gewährung wirksamen Schutzes gegen den Mädchenhandel durch Portugal.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1905, Nr. 37, Seite 715
Fassung vom: 9. August 1905
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 18. August 1905
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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(Nr. 3162.) Bekanntmachung, betreffend die Ratifizierung des in Paris am 18. Mai 1904 unterzeichneten Abkommens über Verwaltungsmaßregeln zur Gewährung wirksamen Schutzes gegen den Mädchenhandel durch Portugal. Vom 9. August 1905.

Außer den in der Bekanntmachung vom 12. Juli 1905 (Reichs-Gesetzbl. S. 705) aufgeführten Staaten hat auch Portugal das in Paris am 18. Mai 1904 unterzeichnete Abkommen zwischen dem Deutschen Reiche und anderen Staaten über Verwaltungsmaßregeln zur Gewährung wirksamen Schutzes gegen den Mädchenhandel (Reichs-Gesetzbl. 1905 S. 695) ratifiziert. Die Ratifikationsurkunde ist der Französischen Regierung unterm 12. Juli 1905 übermittelt worden.

Berlin, den 9. August 1905.
Der Reichskanzler.

Im Auftrage:
von Mühlberg.