Bekanntmachung, betreffend die Reichs-Hauptkasse
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(Nr. 650.) Bekanntmachung, betreffend die Reichs-Hauptkasse. Vom 1. Juni 1871. Die Generalkasse des Norddeutschen Bundes, welche gegenwärtig die Central-Kassengeschäfte für das Deutsche Reich wahrzunehmen hat, wird künftig die Benennung führen.
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