Bekanntmachung, betreffend die dem internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 24. Januar 1903
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(Nr. 2919.) Bekanntmachung, betreffend die dem internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 24. Januar 1903.
In der Liste der Eisenbahnstrecken, auf welche das internationale Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (VII. Ausgabe von 1901, Reichs-Gesetzbl. von 1901 S. 17), ist unter „Dänemark. A. Von dänischen Verwaltungen betriebene Strecken.“ bei Nr. 2 nachgetragen worden:
- c) Soró–Vedde.
- Berlin, den 24. Januar 1903.