Bekanntmachung, betreffend die dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 13. November 1896
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(Nr. 2348.) Bekanntmachung, betreffend die dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 13. November 1896. Die Liste der Eisenbahnstrecken, auf welche das internationale Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 14. Oktober 1890 Anwendung findet (III. Ausgabe vom 1. Januar 1896, Reichs-Gesetzbl. von 1896 S. 13), ist wie folgt berichtigt worden:
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