Benutzer Diskussion:D.W.

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von D.W. in Abschnitt Rote Links
Sonnenblume
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Hallo D.W.!

Herzlich willkommen bei Wikisource. Es freut mich, dass Du zu uns gestoßen bist. Ein paar Worte über dich auf deiner Benutzerseite sind gern gesehen. Insbesondere würde es uns freuen zu wissen, wie du von uns erfahren hast.

Zur Einführung in das Projekt gibt es die Seite Wikisource:FAQ. Solltest Du Fragen haben, benutze einfach das Wikisource:Skriptorium oder komm in den Chat #wikisource-de. Um Hilfe zu bekommen, einfach links in der Suche Hilfe eintippen. Du kannst dich aber auch direkt an einen Benutzer wenden – die meisten und ich helfen gerne.

Wenn du etwas ausprobieren willst, dann ist die »Spielwiese« der richtige Platz.

Neulingen empfehlen wir, sich zunächst bei den „Korrekturen der Woche“ zu beteiligen, um unsere Arbeitsweise kennen zu lernen. Vor dem Einstellen längerer Texte (z.B. ganzer Bücher) wird darum gebeten, das Projekt im Skriptorium anzusprechen. Bitte keine Texte ohne zuverlässige Textgrundlage (diese ist als Quelle zu nennen) einstellen, und bitte nur gemeinfreie Texte einstellen!

Scans der Quellen sind dringend erwünscht (bitte auf Wikimedia Commons hochladen)

Und nun viel Spaß bei Wikisource!

Liebe Grüße, Paulis 20:06, 1. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Don't spiik Dschermen? Pohst {{User de-50}} on your juser pädsch or putt de-nix intu your Babbel boks.

Wieso meinst du, passende Hilfeseiten seien nicht einfach zu finden? Wenn du links Hilfe eintippst oder die FAQ gründlich liest, solltest du in jedem Fall weiterkommen. Wenn nicht, dann wäre es mehr als angebracht, wenn du einen Hinweis gibst, an welcher Stelle man die Hilfetexte ergänzen müsste. --FrobenChristoph 23:37, 1. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Naja, steht alles drin, was man braucht, keine Sorge (ja, wenn man nicht zu faul ist sie auch zu lesen..). Vllt. eine Art Kurz-FAQ für Wikipedia-Quereinsteiger, gern auch mit WP-Fachsprache ;) ("Erste Schritte für Wikikundige"). Sozusagen Hilfeseiten für Neulinge und Nur-WS-Neulinge.--D.W. 01:59, 2. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Tut mir leid, aber wir brauchen schon genauere Hinweise, was dir gefehlt hat, sonst könnten wir eine solchen Einstieg nicht anbieten. --FrobenChristoph 02:02, 2. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Ich brauch keine Erklärung mehr, dass sich geduzt wird, Urheberrecht macht auch nicht mehr groß Probleme, dass ich unregistriert arbeiten kann weiß ich auch und die Mediawiki-Software beherrsche ich auch so wie ich es brauche. Alles in allem ließen sich somit einige Absätze in den FAQ.

Nun gut, wirklicher Handlungsbedarf sehe ich auch nicht.

Inzwischen hab auch gefunden, was ich wohl gesucht habe (Editionsrichtlinien, in Unkenntnis dieser hab ich aus den Punkten (100.000) mal fein Striche gemacht (100,000), vgl.Deutsches Reichsgesetzblatt 1873, aber ein Link auf die Projektrichtlinien auf den einzelnen Seiten wär ne tolle Sache, weil so ergibt sich die Zugehörigkeit zu diesen nur aus den Kats [oder hab ichs nur übersehen?])

Noch ne konkrete Frage, die Vorlage des Gesetzes kürzt die Thaler mit Thlr. ab, ich hab die Abkürzung so übernommen, Thaler stand da, gibts da ne passende Richtlinie? Ich hab auf die Schnelle auch keinen korr. Gesetzestext gefunden, der mir hätte helfen können. Eine geruhsame Nacht, D.W. 02:27, 2. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Nur immer mit der Ruhe, ist doch alles im grünen Bereich. Die Striche habe ich inzwischen wieder durch Punkte ersetzt, ist besser für die Lesbarkeit und Verständlichkeit der Zahlen in der heutigen Zeit. Die anderen Änderungen sind völlig richtig. Ich brauche unbedingt jemand zu Korrekturlesen, es muss 2 mal Korrekturgelesen werden, bevor der Text durch einen Administrator schreibgeschützt werden kann. Falls Du also einen Text komplett korrigiert hast, so gebe bitte bei Bearbeitungsstand:korrigiert ein. Das ganze Projekt Deutsches Reichsgesetzblatt befindet sich noch im Aufbau, da läuft manches noch nicht so rund und geschmiert, wie bei anderen Projekten. Ich bin auch noch nicht solange dabei, dass ich alle Funktionen des Systems kennen würde. Grüße --A. Wagner 13:46, 2. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Kategorien[Bearbeiten]

Bitte lass die Kategorien in den Artikeln, die Kat. Reichsgesetzblatt ist nicht Unterkategorie dieser beiden bzw. nicht mehr. Bitte schau dir die Seite Wikisource:systematik an, damit du verstehst welche Art der Kategorisierung wir hier verwenden. Danke und Gruß --Michail 16:54, 5. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Mann ihr machts aber auch kompliziert, ich sehs ein und lass es sein ;)--D.W. 17:09, 5. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Schaut sicherlich auf den ersten Blick etwas kompliziert aus. Bietet aber einerseits eine leichte Auffindbarkeit der Texte wenn man verschiedene Kategorien miteinander kombiniert und verhindert auf der anderen Seite das Chaos wie es in der Wikipedia bei den Kategorien herrscht. Gruß --Michail 21:33, 10. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Ne gute Systematik muss ja von mir nicht auf anhieb durchschaut werden. Kategorisieren können ja andere;).--D.W. 22:16, 10. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Ausgabedatum[Bearbeiten]

Hallo zu später Stunde. Das Ausgabedatum auf der 1. Seite des Gesetzblattes ist immer das Datum der Bekanntmachung, das ist aus meiner Sicht eindeutig, ansonst müßten wir das ja überall ändern, ist meiner Ansicht nach nicht notwendig.Gruß--A. Wagner 00:12, 7. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

dann ist das doch hier auch der 14. Sept. als Datum der Bekanntmachung und nicht der 19.? ich steh auf dem schlauch, weil sonst muss ja jeder erst auf die Scans schauen um das Datum wiederzufinden und dass darfs doch nicht sein. Weil ich heute schon einmal missverstanden wurde noch das passende Stimmungssmiley: :-)--D.W. 16:54, 7. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Der 14. September ist das Datum der Beschlussfassung des Gesetzgebers (Bismarck, Kaiser, oder wer auch immer), der 19. September ist das Datum der Bekanntmachung, damals das Datum der Ausgabe des Gesetzblattes. Ich denke mal, das ist so nachzuvollziehen und steht auch so auf der Band-Lemma Deutsches Reichsgesetzblatt 1871 im Kopf der Tabelle. Wichtig ist das Datum der Bekanntmachung für die Inkraftsetzung, siehe dazu die Verfassung des Deutschen Reiches (1871), Artikel 2. Viele Grüße--A. Wagner 20:23, 7. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Ich verstehs immer noch nicht ganz (und das als angehender Jurist). Vorallem der Verweis auf den Kopf der Tabelle des Bandlemmas (der reine Verweis darauf wäre auf gut deutsch ja mist). Prinizipell ist es klar, vgl Artikel 2 a.a.O., nur wo kommt das Datum hier her? 10. Nov. Unterschrift von Kaiser/Kanzler= Datum Beschlussfassung, 18.Nov. Bekanntmachung aber wo stehts? Bei dem Gesetz stehts ja drunter. Vllt. auf einer anderen Seite? Wenn ja muss das doch so auch nachvollziehbar sein.--D.W. 21:39, 7. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Das Ausgabedatum steht auf jeder Nr. des Reichsgesetzblatts auf der 1. Seite unten links, und gilt für alle in diesem Gesetzblatt veröffentlichten Texte, Gruß--A. Wagner 21:45, 7. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Ahh, wo du es sagst! Aber da sollte irgendwie ein Hinweis in den Text, ob man nun den Satz mit abschreibt oder das per Einzelnachweis (also hier, dat ref) löst, sonst sucht man sich ja nen wolf.--D.W. 22:03, 7. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Die jetztige Lösung find ich immer noch nicht ideal. Der Wikisourceexterne Leser wird doch nicht da suchen (ich doch auch nicht) Wo es doch so einfach wär, das Datum in jedem Text zu verlautbaren, ist ein Satz, das Datum ist eine relevante Angabe, lass mal den Scan verloren gehen.. Und für die weiternutzung wird doch Infobox von den meisten entfernt werden, da fehlt das Datum dann ganz. .--D.W. 17:30, 8. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Würde ich jetzt nicht empfehlen, denn die Info-Box gehört definitiv zum Gesetzestext, schließlich steht dort auch die Fundstelle. Ich würde mich hier an die historische Vorlage halten und nichts ändern. Wir dürfen uns nicht verzetteln, es liegt noch ein gutes Stück Arbeit vor uns. Viele Grüße--A. Wagner 20:06, 8. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Ich hab sicher mal wieder lange Leitung, aber in der historischen Vorlage ist das Datum auf der ersten Seite vermerkt, in der Transkription nur in der Box, ist das keine Änderung? Nun gut, gibt andere Probleme ;)--D.W. 20:57, 8. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Der Schlüssel zum Ganzen liegt im Inhaltsverzeichnis, sieh die scans nach dem Deckblatt, Beispiel: Inhaltsverzeichnis Band 1871. Dort sind die Daten aufgeführt, die wir in die Infobox nehmen. Gruß --A. Wagner 22:01, 8. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Ich geb Ruhe ;). Ich werd jetzt mal die Dampfkessel korrigieren. Was ist eigentlich deine Meinung zu der von mir eingefügten Verlinkung zu den einzelnen Scans auf Commons?--D.W. 22:07, 8. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Paaasst scho--A. Wagner 23:32, 8. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Ich darf zitieren: "Machen Sie es so." oder auch nicht ;)--D.W. 23:47, 8. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Noch eine Anregung: Links in der Infobox zur nächsten Gesetzesnummer und zur vorherigen. Technisch müsste man mal schauen wie mans macht.--D.W. 17:38, 8. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Ob das sinnvoll ist, glaube ich nicht, denn im Originalband folgen die Gesetze auch nicht der Numerierung, sondern dem Datum der legislativen Beschlußfassung. Hier sollte auch keine Energie verschwendet werden. Konzentrieren wir uns lieber aufs transkribieren und korrigieren, für Deine Mitarbeit bedanke ich mich sehr. Viele Grüße--A. Wagner 20:06, 8. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Passt scho--D.W. 20:57, 8. Okt. 2007 (CEST)Beantworten


Frage: Aus der Randbemerkung/Beschreibung der Paragraphen werden in die §§-Überschrift gesetzt, ist zwar logisch, aber war das seinerzeit allg. so üblich, dass die §§-Beschreibung wenn vorhanden nur Randbemerkung war? Die Scans lassen sich so schlecht durchblättern ;)--D.W. 22:13, 8. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Damals waren §§-Beschreibungen sehr unüblich, im Band 1871 habe ich sowas bisher nur bei technischen Texten (Eichvorschriften und Dampfmaschine) gesehen. Vielleicht hielt man das nicht für nötig und die Advokaten, die mit diesen Texten umgegangen sind, hatten halt sehr viel Zeit.
Das die scans schlecht zu blättern sind, stimmt natürlich, aber wenn die Proofread-Funktion in allen Texten enthalten ist, braucht man das vielleicht auch nicht so viel. Das ist sicher ein Thema, das in Zukunft noch gelöst werden muß. Grüße--A. Wagner 21:47, 10. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Jo, technisch ist ja einiges möglich durch den Einsatz von Vorlagen, vorallem auf Commons (previous und next), aber das muss ein Bot machen. Aber es kommt ja auch vordergründig auf Inhalte an.--D.W. 21:55, 10. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Rote Links[Bearbeiten]

Die roten Links kommen daher, dass die zugehörige Seite vom Admin Alexander Fischer aus organisatorischen Gründen gelöscht wurde. Wir haben jetzt nur noch eine Kategorieseite Deutsches Reichsgesetzblatt mit den Editionsrichtlinien, die Jahrgangstabellen sind auf die jeweiligen Unterkategorien verschoben worden. Das macht Sinn. Zu gegebener Zeit müssen die roten Links natürlich korrigiert werden, kann ich machen. Grüße--A. Wagner 19:00, 21. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

gut. passt scho.--D.W. 19:03, 21. Okt. 2007 (CEST)Beantworten