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Der Knabenmord in Xanten vor dem Schwurgericht zu Cleve vom 4. bis 14. Juli 1892

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Textdaten
Autor: Hugo Friedländer
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Titel: Der Knabenmord in Xanten vor dem Schwurgericht zu Cleve vom 4. bis 14. Juli 1892
Untertitel: Ausführlicher Bericht vom dem Journalisten Hugo Friedländer aus Berlin.
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Erscheinungsdatum: 1892
Verlag: Druck und Verlag von W. Startz, Cleve
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Erscheinungsort: Cleve
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Quelle: UB Frankfurt und Commons
Kurzbeschreibung: Bericht über den Prozess gegen den angeklagten jüdischen Schächter von Xanten, Adolf Buschoff, von einem der profundesten Gerichtsreporter der damaligen Zeit.
Siehe auch Judaica
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[1]
Der
Knabenmord
in
Xanten
vor dem Schwurgericht zu Cleve
vom 4. bis 14. Juli 1892.




Ausführlicher Bericht von dem Journalisten
Hugo Friedländer
aus Berlin.


Preis 50 Pfg.


1892.
Druck und Verlag von W. Startz, Cleve.
[2]
Vorwort.

Ein gerichtliches Drama von weittragendster Bedeutung hat sich vom 4. bis 14. Juli 1892 vor dem Schwurgericht zu Cleve abgespielt.[WS 1] Bei solchen Ereignissen haben die der Verhandlung zwecks Berichterstattung beiwohnenden Journalisten eine umso größere Pflicht, ein wahrheitsgetreues Bild von allen im Gerichtssaale vorkommenden Ereignissen den Lesern zu liefern. Daß ich dies gethan, hat der Präsident des Clever Schwur-Gerichts, Herr Land-Gerichts-Direktor Kluth wiederholt ausdrücklich in öffentlicher Gerichtssitzung hervorgehoben. Ich bin der Meinung, daß nicht blos der Richter, sondern auch der Berichterstatter, der, wie in dem gegenwärtigen Falle, berufen ist, die geschichtlichen Vorgänge der Mit- und Nachwelt zu überliefern, auf einer höheren Warte stehen muß als auf der Zinne der Partei. Diese Anschauung hat mich beim Niederschreiben meiner Berichte geleitet.

Ich übergebe dieselben in dieser Brochüre der Oeffentlichkeit, in der festen Ueberzeugung, daß ich mir die Zufriedenheit aller vorurtheilslosen Leser erwerben werde.

Hugo Friedlaender.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vgl. auch die Darstellung Der Knabenmord in Xanten aus Friedländers Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung (Band 1) von 1910 (S. 67–90).