Ernennung von Bundesgesandten bei auswärtigen Mächten
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(Nr. 33.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst geruht, Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Kaiserlich Russischen Hofe, Prinzen Heinrich VII. Reuß, zugleich als außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des Norddeutschen Bundes zu beglaubigen.
[2] (Nr. 34.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst geruht, Allerhöchstihren außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter bei Seiner Majestät dem Kaiser der Franzosen, Grafen v. d. Goltz, zugleich als außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter des Norddeutschen Bundes zu beglaubigen.
(Nr. 35.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst geruht, Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Kaiserlich Oesterreichischen Hofe, Wirktlichen Geheimen Rath Freiherr v. Werther, zugleich als außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des Norddeutschen Bundes zu beglaubigen.
(Nr. 36.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst geruht, Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei Seiner Majestät dem Könige von Italien, Grafen v. Usedom, zugleich als außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des Norddeutschen Bundes zu beglaubigen.
(Nr. 37.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst geruht, Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei Seiner Majestät dem Könige der Belgier, Wirklichen Geheimen Rath v. Balan, zugleich als außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des Norddeutschen Bundes zu beglaubigen.
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