Ernennung von Bundesgesandten bei auswärtigen Mächten. Vom 1. März 1870
aus Wikisource, der freien Quellensammlung
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
[37]
|
(Nr. 421.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allerhöchstihren Kammerherrn, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Königlich Bayerischen Hofe, Freiherrn v. Werthern in dieser Eigenschaft auch für den Norddeutschen Bund bei des Königs von Bayern Majestät zu beglaubigen geruht. |