Ernennung von Bundesgesandten bei auswärtigen Mächten. Vom 25. April 1868
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(Nr. 90.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst geruht, Allerhöchstihren Ministerresidenten am Kaiserlich Brasilianischen Hofe, Saint Pierre, zugleich als Ministerresidenten des Norddeutschen Bundes zu beglaubigen.
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