Ernennung von Bundesgesandten bei auswärtigen Mächten. Vom 7. Juli 1868
aus Wikisource, der freien Quellensammlung
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
[372]
|
(Nr. 125.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst geruht, Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei Seiner Majestät dem Kaiser von China, v. Rehfues, zugleich zum außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des Norddeutschen Bundes zu beglaubigen.
|