Ernennung zu Deutschen Bundeskonsuln. Vom 23. September 1870
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(Nr. 560.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes
zum Generalkonsul des Norddeutschen Bundes für Egypten zu ernennen geruht. (Nr. 561.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes
zum Generalkonsul des Norddeutschen Bundes für Peru zu ernennen geruht. Derselbe ist zugleich als Geschäftsträger des Norddeutschen Bundes bei der Regierung der genannten Republik beglaubigt worden. (Nr. 562.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes
den Karakter als Generalkonsul zu verleihen geruht. (Nr. 563.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes
zum Konsul des Norddeutschen Bundes zu Paramaribo zu ernennen geruht. [516] (Nr. 564.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes
zum Vizekonsul des Norddeutschen Bundes zu Luleå zu ernennen geruht. (Nr. 565.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes
zum Vizekonsul des Norddeutschen Bundes zu Jaffa zu ernennen geruht. (Nr. 566.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes
zum Vizekonsul des Norddeutschen Bundes in Pizzo zu ernennen geruht. |