Ernennung zu Deutschen Bundeskonsuln. Vom 28. Mai 1870
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(Nr. 489.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes
zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht. (Nr. 490.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes
zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht. [193] (Nr. 491.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes
zum Konsul des Norddeutschen Bundes in Nelson (Neu-Seeland) zu ernennen geruht. (Nr. 492.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes
zu ernennen geruht. |