Ernennung zu Deutschen Bundeskonsuln. Vom 28. November 1868
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(Nr. 199.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes die bisherigen Preußischen Konsuln
zu Konsuln des Norddeutschen Bundes zu ernennen geruht. (Nr. 200.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes
zu Vizekonsuln des Norddeutschen Bundes zu ernennen geruht. |