Geschichte der im Jahre 1586 zu Durlach eröffneten und 1724 nach Karlsruhe verpflanzten Mittelschule/§. 17–34

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§. 5–16 Geschichte der im Jahre 1586 zu Durlach eröffneten und 1724 nach Karlsruhe verpflanzten Mittelschule (1859)
von Karl Friedrich Vierordt
§. 35–44
[46]
B. Innere Einrichtung des Gymnasiums 1586–1724.

§. 17. Das Vorbild, nach welchem die Durlacher Mittelschule bei ihrer Erweiterung 1586 eingerichtet wurde, finden wir zunächst in dem evangelischen Gymnasium zu Lauingen, welches 22 Jahre früher als das unsrige, aber mit einem ganz gleichen Aufwand von Lehrkräften in jener an der Donau gelegenen, zum Gebiete der pfälzischen Nebenlinie Neuburg gehörigen Stadt gegründet und durch Johann Sturm nach dessen Studienplan geordnet worden war. In der Zeit, in welcher die nach dem Tode des Markgrafen Karl II. eingetretene Vormundschaft für die Stiftung des Durlacher Gymnasiums 1583 sorgte, blühte die Lauinger Anstalt unter der Regierung des trefflichen Herzogs Philipp Ludwig, welcher zugleich das thätigste Mitglied jener Vormundschaft über die badischen Prinzen genannt werden darf. So kam es, daß die durch Joh. Sturm für die Lauinger Schule ausführlich entworfene und 1565 im Drucke bekannt gemachte Organisation[1] bei der Eröffnung des [47] Durlacher Gymnasiums 1586 ihre wiederholte Anwendung fand. Zahl, Benennung, Einrichtung, Methode der Klassen und der 2 noch höheren Jahreskurse, welche auf den vollständig durchlaufenen Klassenkurs folgten, waren in Lauingen und Durlach gleich[2]. – Schon früher aber finden wir den Lehrplan des nämlichen von seiner Zeit hochgefeierten Pädagogen in einem noch beträchtlich größeren Maßstab und mit einem Aufwand von reicheren Mitteln durch das berühmte Gymnasium der Reichsstadt Straßburg verwirklicht und wenn wir vollends noch weiter zurückgehen und nach der Quelle fragen, aus welcher Johann Sturm die Grundsätze seiner Schulorganisation hauptsächlich geschöpft habe, so finden wir sie bei den Brüdern vom gemeinsamen Leben. Sie sind in trefflicher Weise durch Ullmann in dem 2. Bande der „Reformatoren vor der Reformation” geschildert, haben seit Ende des 14. Jahrhunderts in den Niederlanden angefangen, den gelehrten Unterricht umzugestalten, die Liebe zu der heiligen Schrift, aber auch zu den klassischen Studien in ihren Schülern genährt und den Grundsatz festgehalten, daß Kenntnisse nur dann Werth haben, wenn dadurch zugleich der religiöse Sinn gehoben wird. Die pietas instructa wurde als Ziel ihres pädagogischen Strebens gepriesen und ein Hauptmittel zur Erreichung eines solchen Zieles in dem wohlgegliederten Stufengang des Unterrichts gefunden, so daß ihre Schüler in zahlreichen, nach einander zu durchlaufenden Klassen ihren Unterricht erhielten.

In ihrer Anstalt zu Lüttich war Johann Sturm, gebürtig aus Schleiden in der Eiffel, in dem jetzt königlich preußischen [48] Regierungsbezirk Aachen, bis in sein 17tes Lebensjahr ihr Zögling geblieben. Vierzehn Jahre später, 1538, eröffnete er in der Reichsstadt Straßburg, die ihn zu diesem Zwecke berufen hatte, ein Gymnasium mit einer viel größeren Zahl von Klassen, als es in irgend einer Stadt bisher je der Fall gewesen war. Auch im Uebrigen folgte er den Gewohnheiten und Grundsätzen seiner früheren Lehrer; er faßte vor Allem die Belebung des religiösen Sinnes, zumal durch fleißiges Lesen der heiligen Schrift, ins Auge, förderte aber zugleich eifrig das Studium der klassischen Literatur, erlaubte den einigermaßen vorgeschrittenen Knaben und allen Jünglingen, selbst bei ihren Spielen und bei der geselligen Unterhaltung, nur den Gebrauch der lateinischen Sprache, prägte ihnen besonders große Vorliebe für ciceronischen und terentischen Ausdruck ein, vernachlässigte dagegen einzelne andere, selbst ausgezeichnete Autoren, wie Tacitus, den wir daher, wie zu Straßburg und Lauingen, so während des 16. und 17. Jahrhunderts weder in der Durlacher Schule, noch in der zu Heidelberg und Stuttgart antreffen, und wollte auch Ovid’s Metamorphosen nicht getrieben wissen[3], so daß diese Poesie in allen den genannten Anstalten zu jener Zeit gleichfalls nicht vorkommt, sondern blos die Fasti, Trista und Epistolae ex Ponto. Auch Livius gehörte zu den von Sturm versäumten Autoren[4] und nur Reden, die aus Liv gezogen sind, finden sich bei den zahlreichen nach dem Sturmischen Muster eingerichteten Schulen zuweilen in einer oratorischen Chrestomathie jener Zeit. – Sehr [49] häufig führte Johann Sturm römische Dramen durch seine Schüler auf. Die Vocabularien ließ er lieber nach Materien als nach dem Alphabet zusammen stellen. Die Realien vernachlässigte er; aber mit ausdauerndem Fleiße behandelte er in den obersten Jahreskursen, nach seinem Wahlspruche: Pietas sapiens et eloquens est finis studiorum, – die philosophischen Wissenschaften und die Rhetorik, doch immer streng nach dem Muster der Alten. An diese Studienwege war er einst zu Lüttich gewöhnt worden; diese Unterrichtsmethode hatte er an den schönen Erfolgen seines ausgezeichneten Freundes und Landsmannes Sleidanus und an andern Jugendgenossen erprobt gefunden und lieb gewonnen; alles Genannte und außerdem viele andere Eigenthümlichkeiten aus der Zeit seiner Schuljahre führte er also sowohl in Straßburg ein, als auch in Lauingen und in den vielen übrigen Mittelschulen, auf deren Organisation er Einfluß hatte. In Straßburg bekleidete er 43 Jahre lang das Amt eines Rectors. Um seine Zöglinge nicht, nach der damals üblichen Gewohnheit, zu wenig vorbereitet der Universität zu übergeben, ließ er sie bei dem Austritt aus der obersten Klasse erst noch in eine Art von Selecta vorrücken, die bei ihm das Gymnasium publicum oder lectiones liberae sive publicae genannt wurde. Theologen vollends fanden in seiner Anstalt eine besonders berücksichtigte Vorbereitung, ehe er diese Zöglinge der in Straßburg bestehenden theologischen Fachschule zur Vollendung ihrer Studien übergeben konnte; also wie wir es im Kleinen zu Durlach angetroffen haben. Sein 9 Jahreskurse umfassendes Gymnasium in Straßburg zählte 1546 bereits 624 Zöglinge[5], und als 12 Jahre später der früheste deutsche Jesuit, Peter Canisius, auf einer Reise nach Straßburg kam, enthielt die Anstalt schon 1000[6].

[50] Wenden wir nun unseren Blick auf die Seite 13 erwähnten fürstlichen Vormünder über die 3 minderjährigen badischen Markgrafen im Jahr 1583, in welchem die Stiftung der erweiterten Mittelschule zu Durlach beschlossen wurde, obwohl diese Anstalt erst 2 Jahre nach der 1584 zu Ende gegangenen Vormundschaft zur wirklichen Eröffnung gelangte; so finden wir in ihren Gebieten (Pfalz, Würtemberg und Fürstenthum Neuburg an der Donau) den Sturm’schen Lehrplan schon eingeführt, das Heidelberger Pädagogium seit 1565, das Stuttgarter seit 1582 im Sinne des Straßburgischen Vorbildes erweitert und Sturm selbst schon 1564 in das Fürstenthum Neuburg berufen, um das damals gegründete Gymnasium zu Lauingen vollkommen nach seiner Weise einzurichten. Während aber in Heidelberg durch die philosophische Facultät und durch die Errichtung der Sapienzanstalt, im Würtembergischen durch die Klosterschulen und durch das theologische Stift zu Tübingen anders modificirte Bildungswege vorgezeichnet waren, glichen sich Zweck und örtliche Verhältnisse der Schulen von Lauingen und Durlach, so daß auch in letzterer etwa 30 Jahre lang nur 5 Klassen wie zu Lauingen bestanden und aus der obersten oder Prima die Zöglinge erst noch in den zweijährigen Vorbereitungskurs traten, ehe sie das theologische Studium in der gleichen Stadt oder ein anderes auf irgend einer Universität beginnen durften.

Auch in der Markgrafschaft Baden hatte Johann Sturm’s Lehrgang schon beträchtliche Zeit vor der Eröffnung des Durlacher Gymnasiums verdiente Anerkennung bei der Pforzheimer Mittelschule gefunden und war bereits 1552 durch den dortigen Rector, Jakob Bobhart, einen Schüler Sturm’s, in einer Druckschrift dem Pforzheimer Magistrate empfohlen worden.[7] Auch mit dem damals noch in dieser Stadt residirenden badischen Hofe [51] selbst stand der weder von Sachs, noch von den übrigen Historikern der badischen Markgrafschaft erwähnte Johann Sturm in vielfacher Berührung. Er war sehr wohl gelitten schon bei dem Markgrafen Ernst, von welchem die allein noch blühende Ernestinische Linie ihren Namen trägt. Bei einer Durchreise 1546 durch Pforzheim in das Schloß zur Tafel geladen, beschreibt er uns die Person dieses Fürsten, und erzählt, daß er mit ihm auch bei zwei anderen Gelegenheiten längere und inhaltreiche Unterredungen gehabt habe; er nennt den Markgrafen „gesund und festgedrungen an Körper und Geist.“[8] – Auf einer anderen seiner zahlreichen diplomatischen Reisen kam der gefeierte Gelehrte 1562 auch zu Ernst’s Sohn und Regierungsnachfolger Karl II. nach Pforzheim und bewog ihn, 10,000 Gulden zur Unterstützung der schwer verfolgten Protestanten in Frankreich zu verwilligen. Noch im gleichen Jahre 1562 erwarb Karl II. sich in Straßburg das bei der Nicolaibrücke gelegene Haus zum Drachen, welches dem in dieser Reichsstadt eingebürgerten Herrn von Renchen um 4,000 Gulden abgekauft wurde und unter dem späteren Namen Durlacher Hof über ein Jahrhundert lang in den Händen seiner Familie blieb. Dahin zog, im Jahre nach Karl’s Tod, dessen zweiter Sohn, der 16jährige Markgraf Jakob III., am 4. Dezember 1578; er wurde eigens, um Sturm’s Unterricht zu genießen, auf Anordnung seiner Mutter und der erwähnten Vormünder hieher gebracht, wo gleichzeitig auch der junge Herzog Wilhelm Robert von Bouillon, überhaupt 3 Prinzen und etwa 200 gräfliche oder adelige Jünglinge ihrer Studien wegen sich aufhielten.[9] Jakob III. blieb 2 Jahre in Straßburg. Nicht viel später wurde auch sein jüngster Bruder, der minderjährige Markgraf Georg Friedrich, auf 3 Jahre zu gleichem Zwecke dahin gebracht.

[52] Aus allem Diesem erklärt es sich leicht, warum man die durch Sturm berühmt gewordenen Anstalten zum Vorbild für das Durlacher Gymnasium wählte. Gleich der erste Rector desselben im Jahre 1586, der Seite 15 erwähnte Lorenz Schyrius, war selbst, von 1574 an, mehrere Jahre lang ein Schüler Sturm’s zu Straßburg gewesen. Die ursprüngliche Einrichtung der Durlacher Schule ist aber schon deßwegen wichtig, weil sie nicht etwa einer baldigen Veränderung unterworfen wurde, sondern der Hauptsache nach bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts dauerte.

§. 18. Den religiös kirchlichen Sinn in den Zöglingen des Durlacher Gymnasiums zu nähren, war seit der Gründung dieser wie der übrigen nach Sturm’s System eingerichteten Anstalten offenbar der hauptsächlichste Zielpunkt und an den christlichen Glauben wie an die öffentliche Gottesverehrung lehnte sich schon ein großer Theil des Schematismus der Lectionen unmittelbar an. Es bedarf kaum der Versicherung, daß in der heiligen Schrift sehr fleißig gelesen und daß für die Religionsstunden, denen der Anfang der Tagesordnung zugetheilt war, zahlreiche einzelne Sprüche und ganze Psalmen, auch geistliche Lieder und, so wie die Verschiedenheit des Alters es mit sich brachte, der kleine oder der große Katechismus nach sorgfältiger Erklärung auswendig gelernt wurden. Nachdem eine der letzten wöchentlichen Lectionen den auf den morgenden Sonntag vorgeschriebenen Text, den deutschen oder in den oberen Klassen den griechischen, erläutert hatte, begannen mit dem folgenden Montag schon wieder die musikalischen und Gesang-Uebungen für die nächste gottesdienstliche Feier. Am Sonntage selbst wurde mit dem bestimmten Glockenzeichen die ganze Schülerzahl in dem Gymnasiumsgebäude versammelt, von da klassenweise durch ihre Lehrer in Procession[10] an die ihnen zugewiesenen Kirchenplätze begleitet, dort beaufsichtigt, aus der Kirche in die Lehrzimmer der einzelnen Klassen zurückgeführt und hier geprüft, ob der Inhalt [53] der Predigt gehörig aufgefaßt worden sei. In der heiligen Schrift, die Jeder für den Gottesdienst bei sich haben mußte,[11] wurden die wichtigsten der vom Geistlichen citierten Beweisstellen nachgeschlagen; die oberen Klassen befragte man zugleich nach der genaueren Disposition des Vorgetragenen. – Auch der Besuch der Wochenpredigt am Freitag und der Litaneivesper des Sonnabends stand auf dem Schematismus. – Täglich vereinigten sich die im Gymnasium wohnenden Convictoristen um 6 Uhr des Morgens bei einem Zeichen mit der Schulglocke zu der gemeinsamen Andacht, wobei derjenige unter ihnen, welcher bei dem Rector die Stelle eines Amanuensis versah, das Gebet vorlas. Das Gleiche geschah des Abends um 8 Uhr.[12] – Das ganze Gymnasium, Lehrer und Schüler, versammelte sich täglich Morgens 8 Uhr in dem großen Hörsaale. Nach dem vierstimmigen Gesange (gewöhnlich: Veni sancte spiritus) las ein Schüler der obersten Klasse (damals Prima, jetzt Quinta) ein biblisches Kapitel vor; dann knieten alle Anwesenden während des durch einen Secundaner (jetzigen Quartaner) verlesenen Gebetes. Letzteres, für jeden Wochentag ein besonderes, stand in der kleinen Schulagende gedruckt. So oft als irgend ein kranker Einwohner von Durlach wünschte, daß für ihn bei dieser Jugendandacht gebetet werde, wurde es durch den Hauptlehrer der obersten Klasse verkündigt und nun sprachen alle Lehrer und Schüler mit lauter Stimme dreimal das Vaterunser in deutscher Sprache und stets mit dem Beisatze: Herr, erbarme Dich über uns; Christe, erbarme Dich über uns; Herr Gott heiliger Geist, erbarme Dich über uns. – „Wer diese dreimalige Wiederholung angeordnet habe, weiß ich nicht“; so äußert 1689 der Ephorus [54] Fecht, welchem das Dreimalige nicht protestantisch schien, obwohl er es fortbestehen ließ. – Nach diesem allgemeinen Gebete und nach dem Schluß-Choral (gewöhnlich: Da pacem Domine) wurde ein kleiner Spaziergang vorgenommen und dann zur Schularbeit geschritten. – Das um 11 Uhr und das am Ende der Nachmittagstunden gehaltene Schlußgebet fand in den einzelnen Klassen und zwar in den obersten lateinisch statt; aber zur religiösen Eröffnung der Nachmittagstunden versammelten sich wieder Alle in dem großen Auditorium, wobei der Choral: Veni creator spiritus als gewöhnliche Eröffnung diente.[13] – Bemerkenswerth scheint noch, daß die im Gymnasium eingeführten kirchlichen Lehrbücher (auch der Katechismus) regelmäßig zugleich als Stoff zum mündlichen Uebersetzen in’s Lateinische[14] und zu prosodischen Uebungen dienten und daß das Griechische des Neuen Testaments für die ersten Jahreskurse des griechischen Unterrichts, wie schon Melanchthon verlangt hatte, sogar die einzige griechische Lectüre ausmachte.

Fast ausschließlich religiöskirchlichen Charakter trug der Musik- und Gesangunterricht, auf welchen große Sorgfalt zur Verschönerung des öffentlichen Gottesdienstes verwendet wurde. Nicht nur bei Verleihung von Stipendien an Schüler, sondern auch bei Anstellung der Lehrer nahm die Oberbehörde, das Kirchenrathskollegium, besondere Rücksicht auf musikalische Qualification. Markgraf Georg Friedrich in seiner Stiftung von 1614 verlangte zwar vor Allem, jeder Stipendiat habe sich „der Gottesfurcht mit emsiger Besuchung der Predigt und der heiligen Sakramente zu befleißigen, aber neben anderen Studiis [55] sich auch in der Musika zum Behuf des Gottesdienstes fleißig zu exerciren, es wäre denn, daß er von Natur einer dazu tauglichen Stimme ermangle.“ – Den vierstimmigen Chorgesang in der Schloßkirche besorgte bis gegen Ende des 17. Jahrhunderts der Cantor Gymnasii mit den besten Sängern seiner Schüler und sein Amt war nicht etwa an eine der untersten Lehrstellen geknüpft, sondern wurde je nach Vorzüglichkeit in der Tonkunst auch Einem der oberen Klassenlehrer übertragen. Der damit Betraute hatte die Gymnasiasten auch in der Instrumentalmusik zu unterweisen[15] und zwar täglich in der Stunde von 12 bis 1 Uhr, da die Mittagsmahlzeit damals um 11 Uhr üblich war. Die Gesammtübungen hatte er an jedem Mittwoch und Samstag Mittag in Gegenwart aller Lehrer anzustellen, dabei die für den nächst folgenden öffentlichen Gottesdienst nöthigen Stücke zur Fertigkeit zu bringen. Wie er die im Gymnasium stehende treffliche Orgel spielte, so nahmen seine Zöglinge die „Violinen, Violen, Fagote, Zinken, Posaunen“[16] und andere Instrumente zur Hand, welche in beträchtlicher Zahl nebst der musikalischen Bibliothek in einem eigenen Zimmer neben der Prima aufbewahrt wurden. Obwohl aber die Schule ihre besten musikalischen Kräfte zu dem Schloßgottesdienste zu verwenden hatte, so setzten doch die übrigen Gymnasiallehrer und Schüler ihre Ehre darein, den Gottesdienst der Pfarr- oder ersten Stadtkirche in dieser Beziehung dem der Schloßkirche gleich zu bringen und ihrem Wetteifer gelang es sogar, denselben zu übertreffen.[17] Für den Gesang in der zweiten, bei dem Spitale gelegenen Stadtkirche [56] sorgten die deutschen Schulmeister mit ihren Schülern. Hinsichtlich des Gymnasiums bemerken wir als weiteren Nutzen der musikalischen Uebungen, daß die Convictoristen bei ihrem längeren Aufenthalt es zu einer Fertigkeit brachten, durch welche sie später bei ihrem Predigeramte den Kirchengesang der Dörfer und kleineren Stadtgemeinden hoben oder in gutem Stand erhielten. – Hauptsächlich gepriesen waren bis 1689 die musikalischen Leistungen, womit die Gymnasiasten am Abend vor den hohen Festen von der Gallerie des Stadt-Kirchenthurmes herab Alt und Jung erfreuten, während dort an den übrigen Tagen blos die städtischen Zinkenisten und Posaunenbläser kirchliche Melodien zu spielen pflegten.[18]

§. 19. Der Unterricht in den klassischen Sprachen, zumal in der lateinischen, hatte auch in dem Durlacher Gymnasium, während das kirchliche Element in erster Reihe [57] stand, die zweite Geltung, nahm aber weit die größere Hälfte des ganzen Schematismus ein. Ehe ich jedoch davon rede, muß ich vorher angeben, wie die Klassen zu Durlach benannt wurden. Die oberste hieß Prima sowohl hier, als auch in Straßburg, Lauingen und in den vielen übrigen nach Sturm’s Lehrplan organisirten Mittelschulen,[19] und aus ihr stieg man zu der noch höheren Stufe, in das Gymnasium publicum, aus welchem der Zögling nach 2 Jahren zum Studium der Jurisprudenz oder Medicin auf irgend eine Universität oder zu dem der Theologie in das theologische Biennium zu Durlach selbst überging. Demnach laufen die Kurse des Durlacher Gymnasiums mit unseren jetzigen Klassen, wie sie seit 1837 im Großherzogthum benannt sind, auf folgende Weise parallel:

a) Das Gymnasium publicum oder die lectiones liberae, deren Zuhörer Publici oder Studiosi, später auch Exemti hießen, bildeten einen zweijährigen Kurs, der sich in den der Veteranen und Novizen theilte und unserer jetzigen Ober- und Unter-Sexta entspricht.
b) Das sogenannte Gymnasium classicum theilte sich im Anfange in 5, später in 6 Klassen, welche innerhalb einer Zeit von 10 Jahren durchlaufen wurden.
1. Die oberste Klasse Prima, zweijährig, wo die Schüler mit dem 14. oder 15. Lebensjahre eintraten und bis zum 16. oder 17. blieben, entspticht unserer Ober- und Unter-Quinta.
2. Secunda, ebenfalls zweijähriger Kurs, für Schüler von etwa 12 oder 13 bis zu 14 oder 15 Jahren, ist mit unserer Ober- und Unterquarta vergleichbar.
3. Die einjährige Tertia nahm Knaben vom 11. oder 12. Lebensjahr auf und heißt auch nach unserer Benennungsweise Tertia.

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4. Quarta, wieder nur einjährig, ist unsere Secunda und hatte in der Regel 10- oder 11jährige Knaben aufzunehmen.
5. Quinta, zweijährig, wurde von 8- oder 9- bis 10- oder 11jährigen Knaben besucht und entspricht unserer Prima nebst der obersten Vorschule.
6. Sexta, gleichfalls zweijährig, ließ schon 6- oder 7jährige Anfänger zu, wie jetzt die beiden unteren Abtheilungen unserer Vorschule, lehrte sie aber außer der Religion nicht blos deutsch lesen und schreiben (Rechnen wurde gar nicht getrieben), sondern auch schon in zahlreichen Stunden die Elemente der lateinischen Sprache. Zugleich memorirten sie täglich lateinische Wörter, aber nur solche, die leicht zu flectiren sind und im gewöhnlichen Leben vorkommen.[20]

Sobald der Schüler hier die einfache Declination und Conjugation gelernt hatte, gab man ihm möglichst früh die Colloquia des 22 Jahre vor der Eröffnung des Durlacher Gymnasiums gestorbenen Corderius in die Hand und er lernte sie mit viel größerer Lust[21] als das lateinische Wörterbuch auswendig. Diese Gespräche über Gegenstände des allergewöhnlichsten täglichen Verkehrs wurden erst im 18. Jahrhundert mit ähnlichen durch Seybold und Lange verfaßten vertauscht, blieben aber auch in dieser neuen Form ein beliebtes Elementarbuch, das noch bis in meine Schülerzeit reichte und erst ums Jahr 1802 weichen mußte. Schwerere und inhaltreichere Colloquia, namentlich die des Erasmus, finden sich neben den klassischen Autoren noch im 18. Jahrhundert bei unseren oberen Gymnasialkursen eingeführt.

[59] Außer den Corder’schen Gesprächen bildeten im 16. und 17. Jahrhundert einen Gegenstand zum Auswendiglernen für untere Klassen die Sentenliae latinae. Johann Sturm schrieb sie schon für die unterste Klasse zu Lauingen vor, zuerst nur ganz einfache (sententiae, singulis membris comprehensae, z. B. Magnum vectigal parsimonia est). In Bezug auf römische Autoren begann die Uebersetzung des Cornelius Nepos[22] schon früh und die der Comödien des Terenz und der Ciceronischen Briefe offenbar viel zu früh, bereits in unserer Secunda. Es geschah freilich anfangs nur mit den leichteren und in der Absicht, das Lateinsprechen und den correcten Ausdruck zu fördern. Dann kamen die übrigen Schriften Cicero’s, auch Plin’s Briefe und Panegyricus an die Reihe; von historischen Schriftstellern zwar kein Tacitus vor dem Jahre 1729[23] und kein Livius vor dem Jahre 1750, aber viele andere, theils solche, die, wie Cäsar, noch jetzt im Gebrauche sind, theils solche, die, wie Eutrop, Curtius und Justin, noch bis in die ersten Decennien des 19. Jahrhunderts eingeführt blieben, theils solche, die, wie Sueton, Bellejus und Florus, schon früher aus unserem Schematismus verschwanden. Die Autoren, welche durch die Behörde für das nächste Halbjahr gewählt wurden, gab man 4 Wochen zuvor den Lehrern an. Am meisten vervielfältigte am Ende des 17. Jahrhunderts der Seite 29 ff. erwähnte Bulyowsky die Zahl der zu lesenden Schriftsteller. Er räth in dem Programme von 1691, von Jedem nur einen Theil zu behandeln, weil er aus Erfahrung wisse: Facilius est multa facere quam diu. Uebrigens fand Beifall bei den Eltern einmal, daß das in einer unteren Klasse [60] eingeführte Lehrbuch auch in den nächst folgenden möglichst lange beibehalten wurde[24]; ferner daß es bei der Angabe der Autoren in dem Schematismus oft ausdrücklich hieß, jede Ausgabe sei zulässig; z. B. 1710 bei Terenz, Virgil u. A; „Editio quaeconque“, denn auch die Schematismen, von unserer Vorschule und Prima an, waren bis gegen Ende des 18. Jahrhunderts lateinisch. Noch im Jahre 1710 enthält das Lectionsverzeichniß für unsere jetzige Prima 11 lateinische Lehrstunden, für unsere Secunda 18, für Tertia 15, für Quarta 12, für Quinta 7, für Sexta zwar nur sehr wenige, aber die Vorträge und Examinatorien über Philosophie, Rhetorik und Geschichte nebst den oratorischen Uebungen wurden hier alle lateinisch gehalten.

Auf Prosodie und Fertigung lateinischer Verse verwendete man, schon von den mittleren Klassen an, viele Zeit; unter den Dichtern, welche am häufigsten gelesen wurden, findet sich, außer dem bereits erwähnten Terenz, hauptsächlich Phädrus, Virgil und Horaz, mit welchem sogar schon in Tertia ein Anfang gemacht wurde; von Ovid gleichfalls Einiges mit Ausnahme der Metamorphosen, welche erst 1726 Eingang fanden.

Als lateinische Sprachlehre diente in Durlach weit über 100 Jahre lang die Grammatica latina minor des Seite 51 schon zum Jahre 1578 citirten Straßburgers Theophilus Golius; die major des gleichen Verfassers von den mittleren Klassen an. Beide waren lateinisch geschrieben, doch für die ersten Anfänger gab es eine deutsche Uebersetzung, deren Gebrauch allmählich bis Tertia einschließlich gestattet wurde. Letzteres geschah aber in Durlach erst seit 1713. Wenige Jahre nachher führte der Kirchenrath die Lang’sche Grammatik im Gymnasium ein. Zu Stilübungen, von denen bei 9- bis 12jährigen Knaben 1565 in Lauingen täglich Eine und in Durlach noch 1706 wöchentlich vier vorgeschrieben waren, brauchte unsere Anstalt damals den Speccius [61] und Seybold und ohngefähr seit 1722 „die lateinischen Sprachexercitia, die der berühmte berlinische Schulmann Muzelius mit großem Fleiße nach dem auch bei uns eingeführten Vocabulario eingerichtet hat“. So heißt es in einem damaligen Berichte. – „Den Stilum elegantiorem vor allen anderen Stücken den Schülern zu inculciren“, war eine Verordnung, welche in Durlach oft, z. B. 1705, wiederholt steht; ebenso die andere, sowohl in den Lectionen, als sonst in conversatione nur lateinisch zu reden[25]. Doch beschränkte man die für Uebertretung der letzteren Vorschrift bestimmte Schulstrafe in jenem Jahre 1705 auf die oberen Klassen, von unserer jetzigen Unterquinta aufwärts. – Auch durch die Aufführung lateinischer Schauspiele wurde bis zu dieser Zeit die Fertigkeit im Lateinsprechen gefördert. Selbst noch der ernste Arnold, Spener’s Schwager, ließ während seines Rectorats (1668–89) jährlich Eines durch die Studiosen aufführen[26]. Das in den ersten Tagen des Jahres 1688 durch ein lateinisches Programm angekündigte Schauspiel Carolus Magnus wurde durch 12 Zöglinge am 17. Januar, dem Geburtstage des Erbprinzen Carl Wilhelm, lateinisch auf die Bühne gebracht[27]. – Arnold’s Nachfolger Bulyowsky setzte diese Uebung sogar in den unglücklichen Zeiten des orleanischen Krieges fort und erlaubte 1690, als das Gymnasium sich in Pforzheim aufhielt, seinen Schülern, mit dem Stücke „Cyrus inter [62] pueros rex” aufzutreten, wobei der ausgezeichnetste der obersten Klasse, Johann Caspar Malsch, die Rolle des Astyages und sein Mitschüler, Reinhard von Gemmingen, die des Cyrus übernahm.

Das Griechische, welches in der Vorschrift für die Durlacher Schule von 1536 (oben §. 3) nur mit dem Bemerken vorkommt, der Schulmeister solle es lehren, wenn er es könne und wolle, wurde in dem 50 Jahre später errichteten Gymnasium mit 12- bis 13jährigen Knaben (wie noch jetzt in unserer Unterquarta) begonnen, zwar bis zum Bezuge der Universität fortgesetzt, aber mit wenigeren Lehrstunden als heutiges Tages bedacht. Eingeführt war die in lateinischer Sprache abgefaßte Grammatik des mehrmals citirten Straßburgers Golius, die man erst in dem 2. Decennium des 18. Jahrhunderts durch die Lang’sche ersetzte. Seit Anfang des Gymnasiums las man, wie Sturm es schon der Lauinger Schule vorgeschrieben hatte, besonders den neutestamentlichen Urtext. Doch wurde der philosophische und mathematische Unterricht an die Lectüre des Aristoteles und Euclid, der rhetorische an Demosthenes, Isocrates und selbst an Hermogenes angeknüpft, da Sturm auf diesen Rhetor des zweiten christlichen Jahrhunderts besonders viel hielt. Auch einige der von Sturm sehr empfohlenen Homilien des Chrysostomus und Basilius wurden zuweilen gelesen. Von Historikern fand ich den Herodot niemals in dieser ersten, bis 1724 reichenden Periode, aber den Herodian zuweilen; von griechischen Dichtern auffallend wenig, darunter die Gnomen des Phokylides und Anderer. Homer war unter Johann Sturm, und daher wohl auch in unserer Anstalt anfangs, gelesen worden, aber dann etwa 100 Jahre nicht mehr bis 1761. – Die Schulverordnung von 1705 verlangt, in graecis solle mehr darauf gesehen werden, daß die Jugend einen Text wohl analysiren lerne, als daß man sie mit vielem Vertiren plage. – Dieses Vertiren geschah immer in das Lateinische. Griechische Stile, bei denen man ganz besonders den Sprachgebrauch des Neuen Testaments berücksichtigte, sind 1706 und in den folgenden Jahren wenigstens [63] Einer monatlich vorgeschrieben. Bei Schulfeierlichkeiten erscheinen zuweilen auch griechische Reden, die durch Exemten vorgetragen wurden.

§. 20. Der Unterricht in Philosophie und Rhetorik hatte in Bezug auf die Wichtigkeit, welche durch Johann Sturm den Lehrfächern des Gymnasiums beigemessen wurde, den dritten Platz inne. Die pietas seiner Zöglinge sollte sapiens et eloquens werden.

Die Vorträge über philosophische Disciplinen schlossen sich zwar auch zu Durlach seit Anfang des dortigen Gymnasiums sehr enge an die Lectüre der klassischen Autoren an und hatten, so war die ausdrückliche Weisung, die „fontes argumentorum ex antiquitate anzurühmen und aufzusuchen“[28], also namentlich an Aristoteles und an Cicero’s philosophische Schriften anzuknüpfen; doch durfte der Lehrer zugleich zur Kenntniß neuerer philosophischer Schriftsteller leiten, dem logischen Unterricht ein Lehrbuch zu Grund legen, herausgegeben durch Johann Conrad Dannhauer, welcher aus Köndringen bei Emmendingen gebürtig und seit 1628 Professor zu Straßburg war. Sein Kompendium war noch bis zu Anfang des 18. Jahrhunderts in dem Gymnasium eingeführt, und zwar in Quinta, nach unserer jetzigen Art die Klassen zu benennen; denn schon auf dieser Stufe begann, wie Sturm es auch dem Lauinger Gymnasium mit 3 wöchentlichen Stunden vorgeschrieben hatte, der logische Unterricht, auf welchen in den zwei obersten Jahreskursen Ethik, Politik und Methaphysik folgten. Ueberhaupt wurden, wie die grammatischen, so auch die philosophischen Lehrbücher in unserer Anstalt von jeher gerne nach dem Muster der Straßburgischen gewählt, sagt ein Durlachischer Schulbericht vom Jahr 1710, fügt jedoch bereits hinzu, heutiges Tages seien die philosophischen Bücher „der Wechslung sehr unterworfen und das Gymnasium [64] müsse sich hierin jetzt nach verschiedenen Universitäten richten“[29]. – Nachdem seit langer Zeit gewöhnlich der Rector selbst die Philosophie docirt hatte, namentlich die Seite 22 ff. genannten Schulvorstände Weininger, Lembke, Arnold und Bulyowsky, fand die Regierung 1714 einen Grund, warum sie das Rectorat einem aus Jena berufenen Universitätslehrer, nicht aber dem ältesten Durlacher Professor, dem in vielen Beziehungen trefflichen Malsch, anvertraute, darin, daß dieser Letztere sich nicht genug mit Philosophie befasse. Er antwortete, das geschehe, weil die Anstalt ein Gymnasium und keine Academie sei. – Zehn Jahre später, also am Schlusse der mit 1724 sich endigenden ersten Periode, ist ein Regierungserlaß bemerkenswerth, man solle die Fundamente der Logik nach dem zum Behuf „der studierenden Noblesse“ durch Grosser deutsch verfaßten Lehrbuche vortragen, dem höheren Kurse aber Grosser’s lateinisches Compendium zu Grunde legen, während die Metaphysik nach Aepinus, die Moralphilosophie und die Politik nach Buddeus und Puffendorf zu lehren sei. – In dem Schematismus von 1710 sind jedem Exemten (Sextaner) noch immer, wie früher, wöchentlich sechs philosophische Unterrichtsstunden vorgeschrieben.

Neben den theoretischen Vorträgen über Philosophie wurden schon seit dem Bestehen des Gymnasiums auch praktische Uebungen, exercitia disputatoria, häufig vorgenommen. Diese theilte man in gewöhnliche und in feierliche. Doch nicht blos der Professor der philosophischen Fächer, sondern jeder Professor hatte monatlich Einmal über den Inhalt des zuletzt Vorgetragenen eine gewöhnliche Disputation im Kreise seiner Zöglinge anzustellen. Er selbst präsidirte, eröffnete die Diskussion mit einer in den Gegenstand einleitenden Rede [65] und sorgte dafür, daß jeder als Thema aufgestellte Satz durch die Opponenten nur mit solchen Argumenten bekämpft werde, welche den Forderungen der Dialektik entsprachen, und daß der Respondent die Gegengründe gleichfalls in schulgerechter Form zu widerlegen suche. – Die öffentlichen und feierlichen Disputationen, für welche der Respondent wenigstens drei Monate und die Opponenten 8 Tage Vorbereitungszeit erhielten, fanden immer Mittwoch von 1 Uhr an statt und dauerten bis gegen Abend, zuweilen bis 6 oder bis 8 Uhr. Sie sollten eigentlich zweimal des Jahres durch jeden Professor veranstaltet werden, wurden aber hie und da durch Einzelne unterlassen; doch der mehrmals erwähnte Johann Fecht allein präsidirte während seiner 22jährigen Functionszeit am Gymnasium bei mehr als 50 dieser feierlichen Uebungen und Viele der in der theologischen Bildungsanstalt seit 1667 gehaltenen Disputationen machte er auch im Drucke bekannt[30]. Die Theses zu jedem derartigen Aktus mußten an den Thüren des Gymnasiums angeschlagen, die Behörden und Honoratioren dazu eingeladen und auch die Schüler der oberen Klassen zugelassen werden. Unter den Zuhörern befanden sich zuweilen auch die Landesherren nebst ihren Prinzen, und unter den Opponenten nicht blos Studiosen des Gymnasiums, sondern auch Lehrer desselben und Geistliche sowohl aus der Stadt, als auch der Nachbarschaft, zu deren Kenntniß die Thesen in der vorangegangenen Woche zu gelangen pflegten. Daß Alles in lateinischer Sprache vorging, braucht nicht erst bemerkt zu werden. In der zweiten Hälfte des dreißigjährigen Krieges und abermals nach dem Unglücksjahre 1689 war eine lange Unterbrechung dieser öffentlichen Uebungen eingetreten; seit 1715 führte Rector Boye sie, wenn auch seltener als früher, wieder auf und so dauerten sie noch lange Zeit fort; die lateinischen Disputirübungen mit Ausschluß der öffentlichen fanden [66] sogar noch in den ersten Jahren des 19. Jahrhunderts statt[31]. Die 1725 publicirten neuen Gymnasial-Gesetze verlangten von jedem Abiturienten, daß er, abgesehen von dem zu bestehenden öffentlichen Examen, entweder eine Disputatio solennis, oder, wenn die damit verbundenen Kosten ihm zu groß seien, mindestens eine Oratio solennis halten müsse.

Auch die Rhetorik war, seit Gründung des Gymnasiums, durch eine besondere Professur vertreten und wurde, nach Theorie und Vorbild römischer und griechischer Redner, schon von unserer Quarta an getrieben, in jedem der zwei obersten Jahreskurse vollends mit wöchentlich 6 Stunden. Dabei bediente man sich des von Johann Sturm verfaßten Lehrbuchs, später des von Gerhard Vossius herausgegebenen. Viele Versuche in Dispositionen wurden mündlich besprochen, schriftlich entworfen, noch im Jahre 1717 an das Kirchenrathskollegium monatlich eine Chria als Probe von jedem der älteren Zöglinge eingesandt. Von vielen dieser Entwürfe mußten die vollständigen Ausarbeitungen, alle lateinisch, gefertigt werden. Auch praktische Redeübungen (Exercitia oratoria) fanden häufig statt. Letztere unterschied man, wie die Disputationen, in gewöhnliche, welche im Kreise der einzelnen Abtheilungen gehalten wurden, und in feierliche (orationes solennes), zu denen sich das Gymnasium entweder vollständig oder doch bis Tertia einschließlich einfand. Solche Schulfestlichkeiten (actus publici) kehrten namentlich bei jedem Geburts- oder Namenstage des Landesherrn und des Erbprinzen wieder, wurden durch den Professor der Eloquenz in einem gedruckten Programme angekündigt und mit Musik eröffnet. Dann trat zuerst Einer der Lehrer auf den etwas höher stehenden, blos für Lehrer bestimmten Suggestus, und zwar derjenige Lehrer, an welchem der Turnus dieses Redehaltens [67] war, denn von Jedem, der auf Vorrücken Anspruch machte, erwartete die Oberbehörde eine Theilnahme an dieser oft vorkommenden rhetorischen Thätigkeit[32]. Auf ihn folgten sodann einige Zöglinge, die, von einem etwas tiefer stehenden Platze aus, lateinische, zuweilen auch griechische und andere Reden hielten. Musik, wie immer ausschließlich durch die Zöglinge aufgeführt, beschloß die Feier. – Ebenso gab sich in den jährlich zweimal, nach dem Ende der öffentlichen Oster- und Herbstprüfung, vorkommenden Schlußakten, welche jederzeit mit einer Rede des Rectors eröffnet wurden, eine Gelegenheit für die Zöglinge, ihre rhetorischen Fortschritte zu beweisen, und hier waren es alle Abiturienten oder, wie sie damals hießen, Valedicenten, falls sie dieser Verbindlichkeit nicht schon durch eine öffentliche Disputation Genüge geleistet hatten. – Daß man auch durch Aufführung von lateinischen Schauspielen in älteren und jüngeren Schülern zugleich die Befangenheit und die Scheu vor dem öffentlichen Auftreten bewältigte, ist schon Seite 61 erwähnt.

§. 21. Fragen wir nach dem Unterricht in neueren Sprachen, namentlich in der deutschen Muttersprache, während die lateinische Beredsamkeit so sorgfältige Pflege fand; so fällt uns schon hier eine der Schattenseiten auf, die dem Lehrgange Sturm’s seit dem 18. Jahrhundert vorgeworfen wurden. Sturm selbst schrieb und sprach das Lateinische mit Anmnth und Würde; sein Deutsch ist schwerfällig zu lesen. Er selbst versah zwar eine der frühesten deutschen Grammatiken[33] mit einer Vorrede; er überließ es aber dem Uebersetzen aus dem Lateinischen, den Schüler gelegenheitlieh an einen erträglichen deutschen Ausdruck [68] zu gewöhnen, bestimmte niemals eine Stunde zum Unterricht in der Muttersprache oder auch nur zur Fertigung oder Ablieferung und Censur eines freien deutschen Aufsatzes, sah vielmehr in dieser Muttersprache nur eine Barbarei, über die man eben mit größter Anstrengung Meister werden müsse und leider in den meisten Fällen nicht Meister werde. Solche Ansichten gingen von seinen Musteranstalten auf deren zahlreiche Töchter über. Neben den vielen Reden, die auf dem Durlacher Gymnasium in alten Sprachen durch Schüler gehalten worden sind, weiß ich keine deutsche vor dem Jahre 1687 aufzuführen, wo endlich neben sieben in lateinischer, griechischer, hebräischer, chaldäischer, syrischer, arabischer und äthiopischer Zunge gehaltenen Vorträgen auch ein deutscher auftreten durfte. Zwar in der mit dem Gymnasium verbundenen theologischen Bildungsanstalt wurde zu deutschen Kanzelreden angeleitet, die schriftliche Fertigung wie das Halten der Predigten fleißig geübt, so erzählt Fecht in seinem Manuscript 1689, aber einen Tadel über das ausschließlich lateinische Rhetorisiren der vorangehenden Gymnasialjahre spricht auch er nicht aus. Erst der Anfang des 18. Jahrhunderts begann die der Muttersprache gebührenden Rechte wenigstens einigermaßen anzuerkennen. Die „Ordnung für das fürstliche Gymnasium zu Durlach“ vom 15. Juni 1705 enthält Kapitel III, §. 8 wenigstens die Worte[34]: Die deutsche Sprach selbsten ist in prosa und ligata zuweilen zu excoliren; – aber 1706 und in den folgenden Jahren ist noch lange keine deutsche Sprachstunde in dem Schematismus, sondern blos vorgeschrieben, daß die Tertianer ihren Cicero und Phädrus daheim in’s Deutsche schriftlich übersetzen sollen. Das war aber auch durch Johann Sturm schon längst vorgeschrieben und zwar zu dem Zweck, daß diese daheim gefertigte schriftliche Version in der Schule mündlich revertirt werde. – Daher berichtete der 1715 aus Jena nach Durlach als Rector berufene Königsberger Boye fünf Jahre später: „In der teutschen Poësi und Oratoria wird [69] auf dem Durlacher Gymnasio Nichts gethan, welches mir niemahlen gefallen wollen, angesehen man heut zu tag einen guten teutschen vers höher als einen lateinischen ästimirt. Auch dörffte überhaupt künftighin von unseren Studiosis mehr die teutsche als die lateinische gebrauchet werden. Meines erachtens könnte man ein progymnasma oratorium erst in teutscher Sprach elaboriren lassen. Unsere Studiosi denken mehr in teutscher als lateinischer Sprach.“ – Dann schlägt er vor, um auch für das Lateinische zu sorgen, solle man die Schüler ihre deutsch geschriebenen Aufsätze sofort in das Lateinische übersetzen lassen[35], und bald darauf empfahl er weiter, die Eloquentiam latinam et germanicam in vier wöchentlichen Stunden bei den Studiosis mit einander zu verbinden. – Gegen diese Aeußerungen behauptete noch im gleichen Jahre 1720 sein Widersacher Malsch einerseits, darin liege eine Geringschätzung des klassischen Sprachstudiums, und doch versicherte Malsch andererseits, schon vor Boye’s Ankunft[WS 1] in den Jahren 1712 bis 1714 „die teutsche Oratoriam und Poësin mit den ältesten Zöglingen getrieben und pro norma die libellos oratories des Weise und Hübner gebraucht zu haben[36]“. – Wie wenig es ihm damit Ernst gewesen sei, erhellt daraus, daß der lange nach Boye’s Tod endlich Rector gewordene Malsch noch am 27. Juni 1742 den wiederholten Tadel des Kirchenrathes hören mußte: „Die Jugend habe seither in der Teutschen Sprache, deren Cultur doch mit denen gelehrten Sprachen gleich ohnumgänglich nöthig sei, wenig oder gar keinen Unterricht empfangen; man solle sie künftig zur Beredtsamkeit sowohl in teutscher als lateinischer Sprache fleißiger anweisen und zu solchem Ende sonderlich in den 4 obersten Jahreskursen der Reihe nach wochentlich ein oder zweimahl Actus oratorios, jedoch nur privatim halten lassen.“[37]

[70] Was die französische Sprache betrifft, zu welcher zuerst unsere höheren Stände schon vor dem dreißigjährigen Kriege zuweilen eine bemerkenswerthe Vorliebe zeigten[38], so nahm die Gymnasialeinrichtung Sturm’s, obwohl er selbst diese Sprache während seines langen Aufenthaltes in Frankreich vollkommen gelernt hatte, auf den öffentlichen Unterricht im Französischen eben so wenig als auf den im Deutschen irgend eine Rücksicht, so daß auch der Schematismus des Durlacher Gymnasiums noch im 17. und 18. Jahrhundert durchaus keine Stunde darauf [71] verwendet. Unter den Vorträgen der Zöglinge bei öffentlichen Redeakten kenne ich gleichfalls keinen französischen vor dem Jahre 1754[39]; doch wurde der Unterricht in dieser Sprache wenigstens früher als der in der Muttersprache, nämlich schon seit 1670, den Gymnasiasten durch Rector Arnold, unter welchem die Anstalt so lange blühte, und durch dessen Nachfolger sehr empfohlen. Der früheste Lehrer, der sich auf des Rectors Bitten den Durlacher Zöglingen dazu anbot, war 1670 der durch Arnold geschätzte Hofgerichtsadvokat Johann Martin Zandt[40]. Das gedruckte Programm des Durlacher Gymnasiums von 1706 empfiehlt sogar schon zwei französische Sprachlehrer, Bonville aus Clermont und Riccius, von denen der Letztere zugleich Anleitung zum Italienischen gab. Drei Jahre später äußerte, obwohl ohne Erfolg, ein Bericht des Prorectors Bulyowsky vom 28. Juli 1710, wie nützlich es sein würde, wenn man das Französische propter vicinitatem gentis wirklich einführte; der Arme dachte dabei vielleicht auch daran, daß sowohl [72] er, als auch ein anderer Einwohner von Durlach, Hofrath Boch, von welchem wir, wie von Bulyowsky, eine Schilderung der Jammerscenen des Jahres 1689 besitzen, die Bitten an vornehme französische Offiziere damals nur lateinisch vorzutragen im Stande waren, auch nur lateinische Antworten, die ihnen allerdings zu Theil wurden, wirklich verstanden.

Von einem Unterrichte im Englischen bietet die Geschichte unserer Anstalt vor dem Jahre 1770 keine Spur und sogar das Französische, obwohl fast jährlich den Schülern empfohlen und im Lokale der Anstalt selbst gelehrt, wurde erst mit dem Anfangsjahre des Rheinischen Bundes 1806 ein für alle Schüler verbindlicher Lehrgegenstand.

§. 22. Auch der Unterricht in Geschichte und Geographie gehörte zu denjenigen Lehrgegenständen, welche durch Sturm und überhaupt in den Mittelschulen seiner Zeit keine besonderen Stunden zugewiesen erhielten, sondern (wie etwa nach dem uns jetzt vorgeschriebenen Lehrplane die Alterthümer) den Lectionen klassischer Autoren überlassen blieben. Für die mit dem Untergange des weströmischen Reiches beginnende Zeit war also in dieser Hinsicht am wenigsten gesorgt.

Alte Geschichte lernten auch die Durlacher Gymnasiasten bis zum Anfange des 17. Jahrhunderts hauptsächlich aus den eingeführten und oben Seite 59 genannten Historikern der Römer und Griechen; doch außerdem wurden historische Stoffe auch der mittleren und neueren Zeit theils zu den sehr häufigen lateinischen Stilen besonders gerne gewählt, theils in Menge bei ethischen und anderen philosophischen Lectionen und bei rhetorischen Uebungen angewandt. Historische Schriften Neuerer empfahl der Lehrer, wenigstens nach dem westphälischen Frieden, zum Privatstudium. So wünschten z. B. Arnold und Fecht die Universalgeschichte (Quatuor summa imperia) des Sleidanus, später Puffendorf’s Historia praecipuorum regnorum – in der Hand eines jeden Zöglings. Ausschließlich für Geschichte bestimmte Lectionen enthält der Schematismus erst seit Beginn des 18. Jahrhunderts. Der von 1710 schrieb den zwei obersten [73] Jahreskursen drei wöchentliche Geschichtsstunden vor und legte dabei die Historia paricularis von Paul Hachenberg zu Grunde, welcher 30 Jahre zuvor als Universitätslehrer in Heidelberg gestorben war. In diesen Durlacher Vorlesungen empfahl Bulyowsky, so erzählt er selbst[41], zum Nachlesen Puffendorf’s Praecipua regna und schilderte am Schlusse die jetzt regierenden europäischen Souveräne. Bei den Quintanern (nach unserer Klassenbenennung zu reden), welche nur Eine Geschichtsstunde wöchentlich hatten, führte er sein eigenes unter dem Titel „Speculum historicum“ zu Durlach gedrucktes und bis zu Kaiser Joseph I. reichendes Lehrbuch ein, „weil es kein passendes Büchlein für die elementa historiae civilis, außer etwa Georg Horn’s Introductio ad historiam, gebe“. Dabei ließ er viele Gedächtnißverse auswendig lernen und zeigte Bilder vor, durch welche die Hauptmomente der Geschichte repräsentirt werden. Auch er begann mit Erschaffung der Welt, hielt, wie noch lange Zeit seine Nachfolger, sich an die Eintheilung der Geschichte in die Vier Weltreiche, nach dem durch den Propheten Daniel gedeuteten Traume so genannt, und versichert in einem Berichte, daß er bei jedem Reiche die fundatores, successores, acquisitores, mutationes insigniores und endlich die fines oder den praesentem statum erläutere, so weit das bei Einer Stunde wöchentlich möglich sei. Daheim hatten aber diese Quintaner Puffendorf’s Einleitung zur Geschichte der Staaten, die zugleich als Stoff zum Uebersetzen ins Lateinische diente, nachzulesen. Da es für Quarta noch gar keine historische Lection gab, so waren die Quartaner angewiesen, sich in der „Beschreibung der weltlichen Hauptmonarchien von Tobias Frank“, aus welcher sie ihre Uebersetzungen ins Lateinische fertigten, auch geschichtlich zu belehren.

Geographie trieb Johann Sturm gleichfalls nur bei der Erklärung eines alten Autors und zwar hauptsächlich bei der [74] des Pomponius Mela in unserer Quinta. Doch das Bedürfniß einer zweckmäßigeren Vorbereitung zur Geschichte mußte in allen nach Sturm’s Plan eingerichteten Anstalten sehr bald fühlbar werden und irgend eine neuere Länderbeschreibung zu Grunde legen. Zu Letzterer wählte man im Durlacher Gymnasium während der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts Varenii Geographia universalis und später, seit 1705, die Elementa geographica, verfaßt durch einen damals noch lebenden Straßburgischen Professor Julius Reichelt. Der ganze geographische Unterricht beschränkte sich aber noch immer auf Ein Jahr unserer Quinta und fand sich bei keiner der unteren Klassen mit irgend einer Spur. Malsch, welcher ihn zu jener Zeit ertheilte, berichtet (ohne Staunen und ohne Klage über die engen Grenzen), er habe in dem ersten Semester sphärische Geographie und Europa, in dem zweiten die übrigen Erdtheile durchgenommen. – Doch scheint er später das Ungenügende eines so beschränkten Kurses gefühlt zu haben; denn nachdem er 1712 bis 1714 interimistischer Vorstand des Gymnasiums geworden war, erzählt er, er habe während dieser zwei Jahre die Exemten (unsere Sextaner) dadurch in der Geographie und Geschichte weiter zu bringen gesucht, daß er wöchentlich zweimal die Zeitung vorlesen ließ, um für Erläuterung in diesen Gebieten, besonders für Erläuterung der jetzigen Zustände, Gelegenheit zu finden[42]. – Die frühesten solcher Zeitungsstunden hätte ich ohne diese Versicherung in viel späteren Jahrzehenden vermuthet, d. h. in demjenigen Zeitraum, in welchem die Geographie durch Cook und Andere an Inhalt und Interesse, der geographische Unterricht in unseren Schulen an Umfang sehr gewonnen hatte.

[75] §. 23. Mathematik und Naturwissenschaften waren in Sturm’s Lehrplan nicht ausgeschlossen, aber allerdings gleichfalls nur spärlich bedacht und auf die höheren Jahreskurse beschränkt.

In Bezug auf die Vorbereitung zum mathematischen Unterricht fällt schon das auf, daß Sturm in den Schematismus der unteren und mittleren Klassen gar kein Rechnen aufgenommen hat und es dort selbst in dem ausführlichen Lehrplane für die Lauinger Anstalt mit keiner Silbe berührt. So war es aber damals allgemein in allen Schulen schon vor Stunn’s Zeit und selbst in denjenigen Verträgen, die ein städtischer Magistrat mit irgend einem Lehrer schloß, findet sich das Rechnen entweder gar nicht oder höchstens als ein Gegenstand des Privatunterrichtes erwähnt, für welchen der Lehrer besondere Bezahlung verlangt[43]. Und wie wir in der Durlacher Schulordnung von 1536 (oben Seite 7) das Rechnen ganz übergangen finden, so kommt es auch in den unteren und mittleren Klassen des Durlacher Gymnasiums während der ganzen ersten bis 1724 reichenden Periode nicht vor, sondern man überließ es der häuslichen Unterweisung. Dennoch bekamen die obersten Abtheilungen Anleitung zur Mathematik z. B. 1653 bei dem damaligen Professor dieser Wissenschaft David Fleckhammer. Letzterer, welcher während des dreißigjährigen Krieges Ingenieur-Offizier in dem Weimar’schen Heere gewesen war, lehrte Mathematik bis nahe an seinen Tod 1668 und erhielt zu seinem Nachfolger in jener Durlachischen Professur einen Dr. Medicinae, Matthäus Scherff aus Sulzburg, der nun bis 1689 Mathematik docirte. Das man sich dabei an Euclid gehalten habe, ist schon oben bemerkt worden; doch diente zugleich, schon vor 1689 und [76] noch 1710, als Lehrbuch die Synopsis mathematica des Johann Jacob Hainlin, eines Würtembergers, in dessen heimathlichen Mittelschulen die Mathematik damals noch 80 Jahre lang gar nicht vorkam. Als das Gymnasium zu Durlach nach Beendigung des verheerenden orleanischen Krieges wiederhergestellt wurde, führte der Kirchenrath die Arithmetik und Geometrie in den mittleren Klassen zwar ein und der Schematismus von 1706 enthält die arithmetischen Anfangsgründe für Quarta, wie wir jetzt sagen würden, ferner Arithmetik mit gebrochenen Zahlen nebst einiger Geometrie für Quinta, während in Sexta der Prorector Bulyowsky Algebra nach dem Compendium eines damals zu Frankfurt an der Oder lehrenden Mathematikers Leonhard Christoph Sturm vortrug. Doch dieser Einrichtung, die an einen Unterricht im Rechnen für die untersten Klassen noch immer nicht dachte, wurde durch die Oberbehörde sehr bald wieder die ältere Uebung vorgezogen, so daß schon 1710 außer den 2 wöchentlichen Mathematikstunden in unserer jetzigen Sexta nur Eine in Quinta und gar nichts Mathematisches in Quarta mehr vorkommt. Daher klagte im gleichen Jahre 1710 der genannte Prorector, diese Wissenschaft sei in Durlach übel bedacht, da der Kirchenrath, statt an Melanchthon’s edlen Vorgang und an die Worte zu denken, welche Plato über seinen Eingang geschrieben habe: Μηδεὶς ἀγεωμέτρηρτος εἰσίτω –, die Mathematik aus der Schule in die Privatstunden relegire. Dagegen berief sich, nach Bulyowsky’s 1712 erfolgtem Tode, sein interimistischer Nachfolger Malsch darauf, in unserem Gymnasium sei die Mathematik immer nur als πἁρεργον behandelt, fast blos Arithmetik getrieben worden; auch der 1715 aus Norddeutschland gekommene Rector Boye wünschte, daß der mathematische Unterricht auf Arithmetik und Geometrie beschränkt bleibe. Erst die folgende mit 1724 beginnende Periode wird uns in dieser Hinsicht nicht mehr sehr lange auf einen Fortschritt warten lassen.

Die Naturlehre wurde schon seit der Gründung des Durlacher Gymnasiums nur den ältesten Zöglingen und, da ja, wie [77] Fecht behauptete, alles Tiefwahre, Schöne und Gründliche in aller Wissenschaft den alten Klassikern bekannt war, hauptsächlich nach Aristoteles Physica in vier Semestern vorgetragen. Dieses geschah meistens durch einen Arzt; so ums Jahr 1590 ff. durch Dr. Philipp Schopf, 1614 ff. durch Matthias Pregizer, 1654 bis 74 durch den Leibmedikus Dr. Sigmund Close (vergl. oben Seite 25), 1674 bis 89 durch den Doctor Medicinae Matthäus Scherff, welcher vorhin auch als Mathematiklehrer bezeichnet wurde und bei seinem physikalischen Unterricht anfangs die Physica Gothana, später die Institutiones physicae des Wittenbergischen Professors Johann Sperling als Lehrbuch gebrauchte. Von den damals im Gymnasium vorhandenen physikalischen Apparaten wissen wir fast Nichts; doch ist gelegenheitlich bemerkt, daß man acht Thaler auf Anschaffung eines Microscops verwendet, ferner daß das Gymnasium mathematische Instrumente in beträchtlicher Zahl und auch 3 Himmelskugeln besessen habe.[44] Gewiß mehr zu bedauern war in dieser Beziehung bei der Einäscherung von Durlach eine größere im Schlosse besindliche Sammlung von mechanischen und andern Werkzeugen. Sie war angelegt worden hauptsächlich durch den Markgrafen Friedrich V., welcher auch in der Selbstbiographie des gleichzeitigen, persönlich mit ihm bekannten Johann Valentin Andreä[45] als [78] feiner Kenner und sogar als Verfertiger solcher Kunstwerke gerühmt ist. – Die neuen Gymnasialgesetze von 1705 ließen die Physik in dem Schematismus der Exemten (unserer Sexta) fortbestehen; auch Sperling’s Lehrbuch blieb noch ziemlich lange im Gebrauch. Doch 1720 äußerte Rector Boye, welcher im damaligen Lectionsverzeichnisse der Exemten ankündigte, er werde allgemeine Physik und specielle de coelo et corporibus coelestibus nach Aepinus lesen, in seinem Berichte an den Kirchenrath, daß er „Opticam, Astronomiam und andere Scientias physico-mathematicas nicht tractire, weil es propter instrumenta et libros viel zu kostbar wäre.“ Doch sei er dazu bereit, wenn man künftighin ein Mehreres darauf verwenden wolle.[46] – Diese Bedingung wurde erst in der folgenden Periode und in ausgezeichneter Weise durch Karl Friedrich erfüllt.

Naturgeschichte zählte während des ersten Zeitraums als Theil der Physik und zu der Aufgabe des Physiklehrers, wird aber nur bis zu dem Jahre 1689 erwähnt. Wenn Scherff im Laufe des ihm zugewiesenen Bienniums mit der Physik zu Ende gekommen war, verwendete er den Rest der Zeit auf Anthropologie, Zoologie u. s. w.[47], also mit geringer Ausführlichkeit. Später ist von naturgeschichtlichem Unterricht gar nicht mehr die Rede, bis abermals durch Karl Friedrich in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts auch dieser Lehrzweig Leben gewann.

§. 24. Was die übrigen Unterrichtsgegenstände betrifft, so haben wir schon Seite 58 erwähnt, daß Knaben des erstbeginnenden Schulalters („Abecedarii“) in die unterste Klasse, in welcher sie 2 Jahre lang blieben, aufgenommen wurden, und daß sie hier die ersten Elemente des Deutschlesens („Adecedatio“ [79] u. s. w.), im zweiten Semester freilich auch schon die lateinische Deklination lernten. Die bei dem Anfänger zu befolgende Methode ist in der Gynmasialordnung von 1705 umständlich vorgeschrieben, z. B. der Lehrer solle einen Buchstaben zuerst an die Tafel zeichnen und benennen, dann die Kinder auffordern, den Buchstaben nachzusprechen und ihn im ABC-Buche zu suchen. – Auch den ersten Schritt des Schreibunterrichts bezeichnete jene Gymnasialordnung; der Lehrer mußte die Buchstaben mit „Reißblei“ vorschreiben und der Schüler ihnen mit Dinte nachfahren[48]. – Dabei fällt aber in dem Schematismus auf, daß dieser Schreibunterricht sich auf die zwei untersten Klassen, also auf die vier frühesten Schuljahre beschränkte, nur noch in unserer jetzigen Prima, aber nicht mehr in Secunda statt fand, noch weniger in Tertia[49]. Eine so kurze Dauer scheint er bereits in der Gründungszeit des Gymnasiums und auch in andern gleichzeitigen Anstalten gehabt zu haben. Daraus erklärt es sich, warum die damaligen Schriftzüge selten recht deutlich und schön sind. Unter 10 Schülern, so klagte 1715 der aus Norddeutschland nach Durlach berufene neue Rector Boye, kann höchstens Einer ordentlich schreiben. Deßwegen ließ er die Schreibübungen auch in der drittletzten Klasse (unserer Secunda) fortsetzen und dieses ging nach dem 1724 erfolgten Tode des vielfach angefeindeten Mannes in die Gymnasialgesetze von 1725 über „weilen auch eine saubere Handschrift in allen Ständen des Lebens ihren ohnentbärlichen Nutzen hat“. – Erst in der folgenden Periode werden wir sehen, wie Karl Friedrich den kalligraphischen Unterricht bis einschließlich unsere Oberquinta auszudehnen befahl und für schöne Schriftproben [80] (Specimina calligraphica) ebensogut jährliche Prämien aussetzte, wie sie für lateinische Stil-Arbeiten schon bestanden.

Vom Unterricht im Zeichnen finde ich vor der Zeit des genannten preiswürdigen Fürsten nicht einmal eine Spur in unserer Anstalt. Durch Johann Sturm im 16. Jahrhundert war dieser Lehrgegenstand kaum erwähnt worden; aus dem Anfange des 18. will ich wenigstens einen, wenn auch erfolglos ausgesprochenen Wunsch nicht unbemerkt lassen. Prorector Bulyowsky sagt 1710 in seinen Verbesserungsvorschlägen: Auch die schöne „Zeichnenkunst“[50] würde mit Nutzen in die Zahl der Lectionen aufgenommen werden.

Das Turnen dagegen entsprach vollkommen dem Erziehungssysteme des Johann Sturm. Schon er empfahl die Gymnastik seinen Schülern, um ihnen neben den geistigen Anstrengungen die um so nöthigere Leibesbewegung zu verschaffen; er ließ sie methodisch rennen, springen, fechten u. s. w. Daher finden wir z. B., daß der Seite 77 genannte Johann Valentin Andreae als junger Mann, nachdem er in der trefflichen Familie Eberhards von Gemmingen zu Rappenau Erzieher gewesen war, 1612 in dem schon damals sehr berühmten Bade Griesbach einem Theile der zahlreichen und vornehmen Badegäste förmlichen Unterricht im Turnen ertheilte[51] und daß zu Durlach, besonders unter dem Rectorate Arnold’s 1668–89 die Zöglinge sich im „Ballschlagen, Ringelrennen, Turnieren und anderen Künsten“ häufig übten[52]. Aber Näheres über die Einrichtung solcher Uebungen ist leider nicht angegeben, und in den Schulakten, soweit sie seit dem Ende des 17. Jahrhunderts [81] noch vorhanden sind, steht keine Zeit dafür bestimmt. – Zwar auch das Schwimmen hatte Johann Sturm eifrig treiben lassen; doch in dieser Hinsicht trat von einer ganz anderen Seite her eine Stimme hemmend in den Weg. Durch einen Zeitgenossen Sturms, den sonst gleichfalls achtungswerthen Trotzendorf, war nämlich eine Schule in Schlesien gegründet und bald zur Musteranstalt für viele erhoben worden. Von ihr verbreitete sich die bedauerliche Ansicht, das Baden in kalten Wassern sei nicht ohne große Nachtheile. Ihr Verbot (nec aestate frigidis aquis lavantor) ging schon frühe in die Rheinpfalz über, so daß den Neckarschülern zu Heidelberg 1565 das Baden im Neckar bei Ruthenstrafe verboten wurde, und ebenso in das Herzogthum Würtemberg, wo in den Stuttgarter Gymnasialgesetzen von 1686 vorgeschrieben steht: Lotione in aquis frigidis aliisque, quae studiis remoram injicere vel periculum vitae aut sanitati affere possunt, abstinere. – Auch die Durlacher Gymnasialstatuten von 1705, welche aber von den früheren kaum verschieden waren, ordnen Cap. XVII, §. 2, Nr. 18 an, wer in eine Klasse aufgenommen werden wolle, müsse unter Anderem versprechen, „sich des Badens in denen kalten Wassern und all anderer verderblichen und an dem Studieren hinderlichen Dingen zu enthalten“[53].

Von dem musikalischen und Gesangunterricht haben wir bereits §. 13 gesprochen; der hebräische wird im folgenden §. berührt werden.

§. 25. Die theologische Bildungsanstalt stand mit dem Gymnasium in Verbindung, wie schon in Straßburg eine ähnliche durch den Magistrat bald nach der Reformation gegründet worden und sehr lange vor 1621, dem Gründungsjahre der dortigen Universität, unter Johann Sturm’s Leitung zur Blüthe gediehen war. Auch in Durlach wurde der Zögling, der die Klassen nebst dem zweijährigen Kurse der philosophischen [82] Vorlesungen (dem Gymnasium publicum) hinsichtlich der Sitten, des Fleißes und der nöthigen Begabung mit guten Zeugnissen durchlaufen und Theologie zu studieren im Sinne hatte, gewöhnlich mit dem 18. oder 19. Lebensjahre in das theologische Biennium aufgenommen, hier, neben den theoretischen Vorträgen über seine Wissenschaft, fleißig in der Katechese und im Predigen geübt, zuletzt auch hie und da auf die Kanzel benachbarter Dorfkirchen gelassen, bis er zu der vorgeschriebenen Prüfung durch den Kirchenrath und zum Eintritt in die Funktion eines Vikars oder Diakons hinreichend vorbereitet schien. Daß dieser Zweck schon in der frühesten Zeit des Gymnasiums erreicht wurde, wissen wir an Einem seiner frühesten Zöglinge, an Georg Felder. Nachdem dieser 1567 zu Emmendingen geborene und sehr wohl begabte Sohn eines armen Bürgers 1582 in das Alumnat der Durlacher Mittelschule, schon vor deren Erweiterung zum Gymnasium, aufgenommen worden war und 1590 in Durlach selbst seine theologischen Studien beendigt hatte, erhielt er noch im gleichen Jahre ein Diaconat an der dortigen Stadtkirche, später an der Hofkirche. Er bekleidete hierauf das Amt eines Hofpredigers, wurde, nächst den fürstlichen Wohlthätern des Gymnasiums, der früheste Gründer einer für unsere Schule bestimmten Stiftung und erlebte noch die schwere Zeit des dreißigjährigen Krieges. Daß die theologische Bildungsanstalt seit 1634 durch diesen Krieg, seit 1689 durch den orleanischen eine lange Unterbrechung erlitt, habe ich schon oben erzählt. Hier füge ich hinzu: Wer nach Vollendung des zweijährigen Durlacher theologischen Kurses seine Studien auf einer Universität fortsetzen wollte, erhielt zwar die Erlaubniß dazu, aber blos die talentvolleren dieser Petenten wurden für eine solche Verlängerung der Studienzeit mit Stipendien unterstützt; das geschah besonders reichlich bei solchen jungen Männern, in denen man künftige Lehrer eben dieser theologischen Bildungsanstalt nachzuziehen gedachte. In letztere Kategorie gehören unter den vielen übrigen Stipendiaten Johann Fecht, die Brüder May und Michael Förtsch, die im Gebiete ihrer Wissenschaft Geltung genug [83] hatten, um 1689, als das Gymnasium ohne Hoffnung auf Wiederherstellung in Trümmern lag, an verschiedene Universitäten berufen zu werden. Arm geworden durch jene vandalische Zerstörung, verließen sie den Dienst in unserer Heimath mit landesherrlicher Genehmigung. – Obgleich aber endlich 1703 wieder ein Anfang gemacht wurde, auch die theologische Bildungsanstalt in einiges Leben zurückzubringen, so gelangte sie doch nie mehr zu dem früheren Umfange; daran war der noch elf Jahre lang dauernde spanische Successionskrieg und gleich nach dessen Beendigung die Erbauung der neuen Residenz Karlsruhe Schuld. Seit 1689 weiß ich keine Beispiele mehr, daß das theologische Studium in Durlach und seit 1724 in Karlsruhe absolvirt worden wäre. Doch einzelne theologische Vorlesungen wurden auch in Karlsruhe bis 1803 gehalten, wo sie aufhörten, als Heidelberg an Baden fiel.

Was übrigens die Vortheile betrifft, die man durch Gründung und Erhaltung der theologischen Bildungsanstalt zu erreichen suchte, so glaubte man, den Lehrern derselben sei bei dem mäßigen Umfange des Landes die Lösung ihrer wichtigen Aufgabe viel leichter möglich, als den theologischen Professoren einer auswärtigen Universität, vor deren Katheder eine weit größere, bunt zusammen gesetzte und fremde Menge sich einzufinden pflege. Der Lehrer an Ort und Stelle kenne genau das gleichförmige Vorbildungsmaß, das seine Zöglinge aus der Schule mitbringen, und habe Gelegenheit, dafür zu sorgen, daß man, wo irgend ein Mangel an dieser Vorbildung bemerklich werde, ihm für die Zukunft abhelfe. Er wisse aus dem häufigen Verkehre mit Gymnasiallehrern oder doch aus den halbjährlichen Prüfungen, wie ausgedehnt die Kenntniß der heiligen Schrift durch tägliche Beschäftigung der Schüler mit ihr, wie genau gelernt das Griechische des Neuen Testaments werde und wie weit der Grad ihrer philosophischen und rhetorischen und ihrer hebräischen Sprachstudien[54] reiche. Die Lehrer seien ferner auch mit dem Charakter [84] der unter ihren Augen aufgewachsenen Zöglinge bekannt, stünden ihnen jetzt noch viel näher als zuvor und könnten sich in ganz anderer Weise, als es sonst den Entscheidern über Stipendienverleihung möglich sei, davon überzeugen, inwiefern der Stipendiat das Beneficium und den Eintritt in das geistliche Amt verdiene. Außerdem stehe bei einer solchen Einrichtung das Kirchenrathscollegium, dessen Mitglieder an dieser Anstalt Unterricht zu ertheilen hätten, wenigstens zu dem jüngeren Theile der Pfarrer in engerem Verhältnisse, als es aus den wenigen Tagen eines Examens oder einer Kirchenvisitation hervorgehen könne. Endlich bleibe jeder Zögling der theologischen Partikularschule während seiner Studienzeit in fortwährender Ausübung seiner Pflichten als Gemeindeglied, finde sogar in dem ununterbrochenen musikalischen Unterricht einen Theil seiner Vorbereitung zum künftigen Amte, empfange den ganzen Umfang dieser Vorbereitung aus dem Munde von Männern, welche selbst in praktischer Funktion als Geistliche stünden, wie denn auch in den früheren Zeiten der Reformation Seelsorge und theologisches Lehramt nicht von einander getrennt gewesen seien, und er entgehe zudem gar manchem Uebel, das der Universitätsbesuch so häufig, zumal in zu jugendlichen Jahren mit sich bringe. – Solche Gründe brachte auch im Anfang des 18. Jahrhunderts [85] Jeder zur Sprache, welcher der völligen Wiederherstellung der theologischen Bildungsanstalt, obwohl vergeblich, das Wort redete. Auch der Anonymus von 1689 war dieser Ansicht. Er legte besonderen Werth darauf, daß die Theologiestudierenden zu Durlach sowohl vor Unfleiß, als auch vor Neuerungen behütet worden seien, und erzählt, er habe aus dem Munde weltlicher und geistlicher Kirchenräthe (des Hofraths Keck und des Kirchenraths Fecht) am Schlusse eines theologischen Examens die Aeußerung vernommen, der von Universitäten gekommene Theil der Examinaten sei sehr hinter den Erwartungen zurückgeblieben. – Der Anonymus fügt ferner hinzu, von manchen Universitäten werde Fremdartiges mitheimgebracht, „Sophisterei und Jesuitenstücklin, die hodie practicirt werden“ und Markgraf Friedrich VII. habe, im Gegensatze zu solchen Erfahrungen, einmal am Schlusse des Gottesdienstes geäußert: Gottlob, nun habe ich wieder eine gute lutherische Predigt gehört. – Daß auch Nichtbadener ihre theologischen Studien in Durlach absolvirten, versichert Fecht in §. 52 seines Berichts von 1689 und zählt eine Reihe derselben namentlich auf.

Ich übergehe die bekannten Gründe, die man überhaupt einer solchen Partikularschule und namentlich der Wiederherstellung der unsrigen im 18. Jahrhundert entgegenhielt. Ein Hauptgrund lag freilich in den kriegerischen Zeiten und darin, daß die Zahl der Geistlichen in Durlach aus öconomischen Rücksichten beträchtlich vermindert wurde, also neben ihren vermehrten Dienstgeschäften eine Lehrfunction in dem früheren Umfange ihnen nicht mehr möglich war.

Schon oben, Seite 14 ff., habe ich davon gesprochen, daß seit der Gründung des Gymnasiums ein Theil der Theologiestudierenden kostenfreien Unterhalt in dem Gymnasialgebäude fand[55]. Die [86] Verwirklichung dieser Stiftung rührte von dem Markgrafen Ernst Friedrich her und trug deßwegen den Namen: Ernestinischer Convict. Von seiner Einrichtung, von seinen täglichen Andachtsübungen, auch von seinem Schicksal, wie die Anstalt seit 1634 im 30jährigen Kriege auf lange Jahre stille stand, 1653 einen väterlichen Schaffner an Samuel Beyerbeckh bekam, aber in dem neuen Kriege seit 1675 von 12 oder 13 Convictoristen auf 7, seit 1678 auf 4 Alumnen heruntersank, und ihren gemeinsamen Kosttisch daher ganz verlor, ist Seite 28 ff. und 53 erzählt worden. Die Entschädigung, die jeder Convictorist dafür erhielt, bestand aus einem wöchentlichen Kostgelde von 40 Kreuzern, wozu er aber außerdem jährlich 7 Malter Frucht und, der ursprünglichen Stiftung gemäß, 2½ Ohm Wein bezog. Die gemeinsame Wohnung im Gymnasium blieb bis zu dem Zerstörungsjahre 1689, war 10 Jahre später bei der Wiedereröffnung des Durlacher Gymnasiums in dem kleinen für dasselbe interimistisch gekauften Hanse nicht wieder möglich und wurde überhaupt, auch nach dem Frieden von 1714, nie mehr hergestellt. Selbst die Entschädigung in Geld und Naturalien, welche 1678 bis 1689 verwilligt worden war, reichte man nicht mehr, obwohl Bulyowsky 1710 und die folgenden Rectoren es dringend verlangten. – Die Rentkammer pflegte zu antworten, dem edlen Geiste der für das Gymnasium gegründeten fürstlichen Stiftungen werde zwar bei gegenwärtiger durch so viele unverschiebliche Ausgaben bedrängten Zeit in anderer Weise mit sehr großen auf das Gymnasium verwendeten Kosten Genüge gethan; doch wolle man diesseits auch der künftigen Wiederherstellung des Convictes nicht widerstreben, obwohl für dessen wirkliche Stiftung nicht das allermindeste Dokument vorgewiesen werde[56]. – Vergebliche Verhandlungen über diese Herstellung schleppen sich durch die Akten der Anstalt bis zum Jahre 1786, wo sie ganz aufhörten.

[87] §. 26. Auch einzelne juristische und medicinische Vorlesungen kamen nicht selten in dem obersten Jahreskurse der Exemten zu Durlach vor. Aus dem gleichen Grunde, aus welchem manche Eltern, wenn auch kein vollständiges Studium der Theologie, doch wenigstens eine Einleitung in diese Wissenschaft oder eine vorbereitende Beschäftigung mit einzelnen Theilen derselben und dadurch einen um so kürzeren Aufenthalt ihrer Söhne auf der Universität wünschenswerth fanden, äußerte sich ein entsprechender Wunsch zuweilen auch von Seiten solcher Väter, deren Söhne sich der Jurisprudenz oder Medicin widmen wollten. Schon durch Johann Sturm war das in Straßburg so eingeführt worden. In Durlach las z. B. 1670 der Seite 71 erwähnte Freund der Jugendbildung, Hofgerichtsadvokat Johann Martin Zandt, und 1683 Hofrath Braun Institutionen. Solche Vorträge finden sich dort auch 1710 und 1715 am Schlusse der Durlacher Gymnasiumszeit. In der mit 1724 beginnenden folgenden Periode geschah es zu Karlsruhe später viel regelmäßiger und in etwas ausgedehnterem Umfange, zumal von 1762 bis 1795. – Daß auch Anatomie in Durlach für künftige Mediciner zuweilen gelehrt worden sei, wird durch Berichte am Schlusse der ersten Periode versichert; in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts geschah es zu Karlsruhe lange Zeit fast ununterbrochen, so daß im Jahre 1777 da, wo jetzt unser nördlicher Lyceumsflügel steht, dicht an der Südseite der damaligen Gymnasiumsgärten[57], ein eigenes Anatomiegebände errichtet wurde. Solche Einrichtungen galten zwar schon damals bei Manchen für ungeeignete Uebergriffe in die Domäne der Universität; sie fanden aber ihre Vertheidiger theils bei Denen, die [88] an ihren Söhnen bereits vor dem Bezug einer Akademie zu erfahren wünschten, ob das gewählte Fachstudium ihnen nicht zuwider sein werde, theils schon früher bei noch Andern, welche mit derartigen Anordnungen den eine Zeit lang gehegten Plan einer in Durlach zu gründenden Universität (Seite 29) anbahnen wollten.

§. 27. Der Schematismus und die Unterrichtszeit waren in der ersten von 1586 bis 1724 reichenden Periode auf eine Weise eingerichtet, welche von unserer jetzigen Uebung beträchtlich abweicht. Manche der heutigen, schon längst aufgenommenen Lehrfächer fehlten ganz, nämlich deutsche Sprachstunden, Rechnen, Französisch und Zeichnen; andere beschränkten sich auf eine kleinere Stundenzahl wie Schönschreiben, Griechisch, Mathematik, Geschichte, Geographie und Naturgeschichte; wieder andere dagegen dehnten sich auf zahlreichere Lectionen aus: Religion, Lateinisch, Rhetorik und Philosophie. – Was aber die tägliche Zeitvertheilung betrifft, so müssen wir bedauern, daß der gute Rath, welchen der Ephorus Fecht in § 27 seines Manuscripts von 1689 hinterlassen hat, nicht befolgt worden ist. Er sagt nämlich: Was in jeder einzelnen Abtheilung des Gymnasiums docirt worden sei, steht in den annoch vorhandenen gedruckten und ausführlichen Schematismen, die man billig fleißig beobachten und, damit sie nicht gar verloren gehen, diesem meinem Berichte beilegen sollte. – Auch in §. 5 jener handschriftlichen Relation über den Zustand der Anstalt vor 1689 versichert er, daß der Schematismus lectionum jährlich gedruckt worden sei. – Es ist aber jetzt keiner von allen mehr übrig und schon mein Vorgänger Sachs hat 1787 keinen mehr gekannt. Ich muß mich also an die Zeit des möglichst wiederhergestellten Gymnasiums, hauptsächlich an das Jahr 1710 halten, wo die Anstalt schon seit 3 Jahren außer dem Gymnasium publicum auf’s neue 6 Klassen hatte. Das damalige Maß der wöchentlichen Lectionen war ziemlich kleiner als jetzt; ungerechnet den Gesangunterricht gab es für die 2 obersten Jahreskurse (Exemti oder Studiosi, unsere jetzigen Sextaner) nur 25 Lehrstunden, [89] für die 6 folgenden nur 20 und für die 4 untersten nur 17 und 16. Die Morgenlectionen dauerten von 7 bis 10 bei den ältesten Zöglingen, bei allen Klassenschülern blos von 8 bis 10, und weil damals das Mittagsmahl um 11 Uhr stattzufinden pflegte, so wurde Nachmittags von 1 bis 3 Uhr unterrichtet. Die Mittwoch- und Samstagnachmittage waren theils mit häuslichen Stilarbeiten, theils mit musikalischen Gesammtübungen beschäftigt. – Erst in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts verlängerte man die Schulstunden bis 11, dann bis 12 Uhr und verlegte den Nachmittagsunterricht auf 2 bis 4.

Feriae statae” waren in der ersten Periode 14 Tage nach der Herbstprüfung und ebensoviele sowohl nach der Hauptprüfung vor Ostern, als auch von Weihnacht bis Dreikönigstag. Nach dem Pfingstfeste war auch Mittwoch noch frei. Aber während der Char- und Weihnachtswoche hatten die Schüler seit 1705 an jedem Werktage eine Religionsstunde in dem Gymnasium, wo der Hauptlehrer jeder Klasse an die Festzeit Betrachtungen knüpfte; der Religionsunterricht seiner Klasse lag nämlich immer nur in seiner Hand. – Nach jeder feierlichen Disputation, die stets an einem Mittwochnachmittage in Gegenwart aller Lehrer und aller älteren Zöglinge stattfand und oft bis zum späten Abend dauerte, durften die Lehrer sich über die Wahl irgend eines Nachmittags vereinigen, an welchem frei gegeben werden solle. Während der 4 heißesten Wochen, in den sogenannten Hundstagen, war jeder Montagnachmittag frei. Dagegen wurden die 3 Ferientage an jedem Durlacher Jahrmarkt durch eine Verordnung von 1705 auf 2 reducirt und zugleich die 2 bisherigen Ferientage für Martini, deßgleichen die 2 für Fastnacht ganz abgeschafft.

§. 28. Die Zöglinge der zwei obersten Jahreskurse oder des Gymnasium publicum hießen officiell Publici, auch Exemti oder Studiosi, und trugen die zwei letzteren Namen, nachdem die Benennung Publici schon längst in Abgang gekommen war, bis zum Jahre 1814, wo ihre Abtheilung in die Reihe der Klassen eintrat. Klassen gab es seit dem Gründungsjahre 1586 fünf; [90] von 6 redet 1623 der Ephorus Jüngler als einer, so scheint es, schon längere Zeit bestehenden Eintheilung. Die gleiche Zahl Sechs wurde nach dem westphälischen Frieden erst wieder 1667 bis 1689 erreicht und nach dem verheerenden orleanischen Kriege nur von 1707 bis 1714. Seit der Mitte des 18. Jahrhunderts aber sank sie nicht wieder auf eine geringere herab[58].

Die Summe der Zöglinge in irgend einem Jahre des 16. oder 17. Jahrhunderts finde ich nirgends angegeben; weder der noch vorhandene Theil alter Programme, noch Fecht in seinem Manuscripte von 1689 reden davon; doch bemerkt Letzterer, vor diesem Zerstörungsjahre habe das Gymnasium publicum gewöhnlich 60, jede Klasse durchschnittlich 20 bis 30 Zöglinge gezählt und die unterste Klasse über 60. – Das ließe eine damalige Frequenz von etwa 250 annehmen. In dem Jahre 1691, wo das Gynmasium nach Pforzheim geflüchtet war, umfaßte es 150 Schüler. – An jene Bemerkung, daß vor 1689 in der untersten Klasse Sexta über 60 Knaben gewesen seien, knüpft Fecht die Bemerkung: Man ist also nicht im Stande gewesen, „sie auch nur obiter zu überhören“[59] und damit umgegangen, sie in 2 [91] Klassen zu trennen und eine Septima zu errichten, was aber wegen der Kriegszeit nicht ausgeführt werden konnte.

Was die frühesten Schulgesetze, welche 1588 verkündigt wurden, und die späteren betrifft, die den Ephorus, Hofrath Jüngler, 1626 zum Verfasser hatten, so sind beide Redactionen noch während des dreißigjährigen Krieges verloren gegangen und 1689 waren sie keinem der Gymnasiallehrer mehr bekannt. Aber auch von der 3. Redaction, welche aus den Zeiten nach dem westphälischen Frieden stammte und durch den Ephorus Keck in den 1670er Jahren Aenderungen erlitt, war nach den darauf folgenden Verheerungen Nichts mehr übrig und als im Jahre 1705 die vierten Gesetze entworfen wurden, konnte man kein Exemplar der dritten mehr auftreiben; doch erhielt die damalige Oberbehörde, welche ihren Entwurf einem viel älteren Geschäftsmanne mittheilte, die Versicherung, dieser Entwurf stimme mit den dritten, die er noch wohl im Gedächtnisse trage, im Wesentlichen durchaus überein. Am 15. Juni 1705 publicirte der Kirchenrath die „Ordnung für das fürstliche Gymnasium zu Durlach“; so sind diese allein noch vorhandenen älteren Gesetze überschrieben[60]. Auch hier steht die Vorschrift, jeder neueintretende Zögling müsse dem Rector mit Handschlag geloben, den Gesetzen der Schule nachzuleben. Im Anfange jedes Semesters wurden sie den versammelten Schülern vorgelesen.

Auswärtige Gymnasiasten, d. h. solche, deren Eltern nicht in Durlach wohnten, durften zur Wohnung und Kost nur bei [92] solchen Familien untergebracht werden, die dem Rector als gottesfürchtige und achtbare Leute bekannt waren und sich verpflichteten, ihm von Zeit zu Zeit Bericht als Fürsorger zu erstatten.

Als äußerliche Auszeichnung der Schüler vor den Knaben der Stadtschule war auch zu Durlach, von 1586 an, der Mantel vorgeschrieben, in welchem sie zur Schule zu kommen, überhaupt öffentlich zu erscheinen hatten. Da er erst mit dem Schlusse der Gymnasialjahre beseitigt werden durfte, so war er für die zwei obersten Jahreskurse eine Last, der sie sich unter Berufung auf ihren Namen Studiosen gerne zu entledigen suchten. Dagegen kämpfte die Oberbehörde und schrieb auch in den Gesetzen von 1705 (Cap. XVII, §. 1) vor: Studiosus palliatus tam in gymnasio quam extra illud incedat. – Aber Boye, 1715 Rector geworden, hielt nicht mehr darauf und nun brachten Viele ihre bisher unter dem Mantel bedeckt gebliebenen Bücher und Schriften nur noch insoweit zum Unterricht mit, als es äußerlich unbemerkt in den Taschen geschehen konnte. Auch nach seinem 1724 erfolgten Tode überließ man es den Eltern, ob sie ihren Söhnen den kostspieligen Mantel anschaffen wollten, der nun unter allen Schulbesuchern allmählich verschwand.

Noch viel länger dauerte aber die Widersetzlichkeit in Bezug auf das Degentragen. Dieses Recht begann erst mit der Immatrikulation auf der Universität. So war es schon in der Zeit, als das Durlacher Gymnasium gegründet wurde; doch allmählich machten die sogenannten Studiosen desselben gleichfalls Anspruch darauf. Zwar auch durch die Schulgesetze von 1705 wurde ihnen das Verbot wiederholt, in oder außerhalb des Gymnasiums mit dem Degen zu erscheinen, und eine Ausnahme blos dann erlaubt, wenn sie einige Meilen weit über Feld reisten; aber mit dem Beisatz, die adeligen Studiosen betreffe dieses Verbot nur in der Kirche und Schule. Wer in die beiden Letzteren dennoch seinen Degen mitbrachte, büßte es noch unter Bulyowsky’s Prorectorat mit drei Tagen Carcer. Dagegen sein Nachfolger Boye ließ es allen, auch den bürgerlichen Studiosen [93] hingehen und nach seinem Tode 1724 wurde es ihnen außerhalb des Gottesdienstes und der Collegien förmlich gestattet, so lange kein Mißbrauch mit dem Degen getrieben werde[61].

Das Certiren der Klassenschüler wurde durch Bulyowsky, welcher 1699 bis 1712 Vorstand der Anstalt war, aus mancherlei Gründen, die aber nicht genannt sind, abgeschafft, jedoch schon 2 Monate nach seinem Tode durch eine Kirchenrathsveordnung wieder eingeführt, weil es „den profectibus der Jugend Vortheil bringe“[62]. Einen Haupteinfluß auf die „Collocation“ hatten damals noch weit mehr als jetzt die lateinischen Stile, deren vier wöchentlich in einzelnen Klassen gefertigt wurden.

Andere äußere Mittel zur Ermunterung des Fleißes waren die Prämienmünzen, die, wie ich Seite 27 berichtet habe, 1669 Markgraf Friedrich VI. für die ausgezeichnetsten Schüler prägen ließ. Aber schon mehrere Jahre vorher kommen in den Rechnungen, z. B. in der von 1659, 24 Gulden jährlich für Prämien der Gynmasiasten vor[63]. Als sein Sohn und Regierungsnachfolger, [94] Friedrich VII., bei der Osterprüfung 1686 einen 12jährigen Tertianer, den Sohn eines Leibeigenen aus dem Dorfe Staffort, die ganze Lebensbeschreibung des Atticus von Cornel nebst einem darüber selbstgefertigten, gleichfalls lateinischen Gedicht ohne Anstoß vortragen hörte, erfreute er den Knaben auch mit 2 Büchern aus der Hofbibliothek, mit Plautus, herausgegeben von Taubmann, und mit Garthii griechischem Lexikon. Den Beschenkten begleitete die dankbare Erinnerung daran bis zu seinem Tode. Es war der 1742 als Kirchenrath zu Karlsruhe verstorbene, schon mehrmals erwähnte Johann Caspar Malsch.

Ueber die sehr wichtige Angelegenheit der Stipendien, die in einem eigenen Programme behandelt zu werden verdient, bemerke ich hier blos, daß ihr bis dahin noch immer durch die Rentkammer verwalteter Fond am Schlusse der 1. Periode sich in übler Lage befand und in dem Schlußjahre 1724 an die theils noch auf dem Gymnasium, theils schon auf der Universität befindlichen Beneficiaten nur 426 fl. verabfolgt hat[64]. Erst seit Anfang des 19. Jahrhunderts ist diese Verwaltung in die Hände der Oberkirchenrathes mit dem schönen Erfolge übergegangen, den ich nach dem Stande des Jahres 1856 in dem Vorworte zum damaligen Programme Seite IX bis XIV geschildert habe.

Carcerstrafe von mehr als einigen Stunden durfte nicht ohne Genehmigung der Oberbehörde vollzogen werden; dagegen die Ruthe oder den Stecken behielt das untere und mittlere Gymnasium in der Uebung, die schon 1536 der ihm vorangegangenen kleinen lateinischen Schule (vergl. oben Seite 7) vorgeschrieben war. Nur für die unterste Klasse wollte Johann Sturm keines jener Strafwerkzeuge angewendet wissen; überhaupt solle der Lehrer kein Orbilius, sondern ein Cato sein, der in seinem Ernste auch zu lachen verstand. – Beispiele von Ausweisung widerspenstiger Knaben und Jünglinge kommen sehr [95] selten vor; aber häufig sind die Klagen der Lehrer, die Durlacher Jugend sei eben von Natur rauh und auffallend viele Durlacher Eltern besitzen „keine sonderliche Hochachtung der studiorum“. – So klagte namentlich Boye 1720. – Doch schon in der Kirchenrathsinstruction von 1629 wird über die wilde Durlacher Jugend geklagt.

Wünschen wir einige Proben früherer Disciplinarverordnungen, um sie mit unseren jetzigen zu vergleichen, so finden wir in §. 50 des Lehrplanes vom 18. Februar 1837 „den Besuch der Wirths- und Kafehäuser und die Zusammenkünfte zum Spielen und Trinken“ verboten; aber das 2. Capitel der Schulgesetze von 1705, die wir Seite 91 als die ältesten unter den noch vorhandenen bezeichnet haben, bedroht „alle Laster, darunter auch das unordentliche Auslaufen in Wirthshäuser und Spielplätze“. – Und während der jetzige Lehrplan §. 49 die Schüler „zur Beobachtung der Ordnung und des Anstandes in und außer der Schule verpflichtet“, sehen wir die gleiche Vorschrift durch das 2. Capitel der Schulgesetze von 1705 in der Redeweise jener Zeit so ausgedrückt: „Alles Schwärmen, Johlen, Graggelen und Balgen auf denen Gaßen soll alles Ernstes abgewendet und die Uebertreter mit empfindlichen Strafen angesehen werden“. – Vom Tabakrauchen reden sie noch nicht; aber mit Entrüstung klagt am 2. Juli 1720 der Prorector Malsch darüber, daß die Durlacher Studiosen „Tabak schmauchen, wie denn das liederliche Tabaktrinken als Charakter eines Studiosi bei ihnen aufgekommen ist.“ – Auch in lateinisch geführten Tagebüchern unserer damaligen Landleute wird Rauchen mit „sorbere tabacum“ gegeben. – Ebensowenig als in den Schulgesetzen von 1705 ist dieses durch fremde Soldaten während des 30jährigen Krieges an den Oberrhein gekommene Rauchen in der sorgfältigen Schilderung erwähnt, welche der Ephorus Fecht 1689 von dem Gymnasium entworfen hat, nachdem in den Kirchenvisitationsberichten seines Vaters, des Decans Fecht zu Sulzburg, 1662 ff. so oft gegen das unter den Bauern eingerissene „Tabaktrinken“ geeifert worden war.

[96] § 29. Das Schulgeld (Minervale) betrug in den fünf untersten Jahreskursen (wir würden sagen, in unserer Vorschule bis Secunda einschließlich) nur 15 kr. für das Vierteljahr und in den 5 folgenden (unserer Tertia, Quarta und Quinta) 20 Kreuzer. Die zwei obersten Jahreskurse (das Gymnasium publicum, unsere Sexta) genossen ganz unentgeltlichen Unterricht von 1586 an bis in das 2. Decennium des 19. Jahrhunderts[65].

Für Arme, an deren Befreiungsgesuche eine papierreiche Zeit so vielerlei Bedingungen mit verschiedenartigen Zeugnissen und auszufüllenden Fragebögen und vorzulegenden Procentrechnungen geknüpft hat, genügte vor 1689 die einfache Anweisung des Ephorus, von dessen Gewissen allein die Entscheidung abhing, ob ihr Schulgeld aus dem Hofalmosen bezahlt werden solle, einer fürstlichen Stiftung, aus welcher auch die Schulbücher für Arme angeschafft wurden. Fecht erzählt es in §. 40 seines Manuscriptes von 1689. Nach den 1705 erschienenen neuen Gymnasialgesetzen, in welchen die publicae lectiones abermals ausdrücklich von jedem Minervale befreit sind, blieb das Didactrum der 5 untersten Jahreskurse gleichfalls unverändert bei jenen 15 Kreuzern, und nur das der 5 folgenden erlitt eine Erhöhung um 10 Kreuzer, also auf einen halben Gulden vierteljährlich. Doch als diejenige Kasse, aus welcher auf eine durch den Kirchenrath zu resolvirende Decretur das Schulgeld der Armen und „was noch in anderen Wegen ihren Studiis förderlich sein kann“, zu schöpfen sei, wird seit 1705 der Fiscus Gymnasii bezeichnet. In diesen blos durch den Rector selbst verwalteten Fiscus flossen nämlich aus dem ganzen Lande diejenigen Taxen, welche Markgraf Friedrich V. 1626 dem Gymnasium zugewiesen [97] hatte. Von Bezügen aus den Einkünften des Klosters Gottsau, die wir oben Seite 10 nach der Angabe des Anonymus von 1689 erwähnt haben, ist mit keiner Sylbe mehr die Sprache. – Gleichfalls in den Gymnasialgesetzen von 1705 steht die weitere Anordnung, daß armen Schülern das gebräuchliche Utile von kirchlichen Gesängen bei Hochzeiten, Kindtaufen und Leichen vermöglicher Familien auch ferner bleibe. Davon und von dem in jener Zeit noch lange üblichen und durch die allgemeine Sitte gerne honorirten Weihnachtsingen ist schon Seite 56 die Rede gewesen.

In Bezug auf das Schulgeld wurde 20 Jahre später, am 4. Dezember 1725, sogar die Hoffnung officiell ausgesprochen, man könne jene Erhöhung um 10 Kreuzer später wieder eingehen lassen; doch das erfüllte sich nicht[66].

Durch Privatunterricht mit 2 Stunden täglich, vor Mittag 10–11 und nach Mittag von 3–4 Uhr, konnte ein Studiosus, so erzählt Fecht in seinem §. 40, wohl einen Gulden verdienen innerhalb eines Vierteljahres – (das gäbe für die Stunde fast einen halben Kreuzer –) und noch viel mehr, wenn er gar einige Knaben für diese „Repetir-Stunden“ zu gewinnen vermochte; mancher arme Convictorist habe auf diesem Wege bei 30 und 40 fl. jährlich erworben.

Außer dem Schulgelde bestanden noch zwei andere kleine Abgaben der Zöglinge; die eine betrug jährlich 9 kr., die jeder Klassenschüler, oder 12 Kreuzer, die jeder Studiosus an den Diener [98] der Anstalt zu zahlen hatte. Dieser Diener oder Calefactor mußte um einen ständigen Lohn von 24 fl. die Oefen heizen, die Zimmer reinigen, die dem Gymnasium jährlich abgelieferten 50 Klafter Holz sägen und spalten, Kien und Wachholderholz selbst im Walde suchen. Erst im 2. Zeitraum bekam er auch das Geschäft, für Dinte zu sorgen, da diese während der ersten oder Durlacher Periode in dem Stecher jedes Zöglings mitgebracht wurde. – Die andere Abgabe bestand darin, daß jeder neuaufgenommene Schüler „einen Ortsgulden“ Eintrittsgeld, d. h. 15 Kreuzer, in den Fiscus Gymnasii zum Vortheil der Bibliothek bezahlte[67].

§. 30. Die öffentliche Prüfung der Anstalt fand jährlich zweimal statt; die eine im Herbst, die Hauptprüfung aber vor Ostern. Jede begann an einem Montage und dauerte mit Einschluß des Schlußaktes 6 Tage, täglich von 7–11 und von 2–5 oder 6 Uhr. Mit der untersten Klasse wurde angefangen und jede einzelne Klassenprüfung mit Gesang und Gebet eröffnet. In der Mitte des großen Auditoriums, in welchem, wie alle Schulfeierlichkeiten, so auch diese vorgenommen wurde, saßen die Kirchenräthe nebst ihrem Sekretär, welcher das Protokoll führte. Die Prüfung selbst galt, so erzählt Fecht 1689, nachdem er 22 Jahre lang Professor und zuletzt auch Ephorus der Anstalt gewesen war, für etwas Wichtiges, „wobei sowohl Discentes als Docantes ihre specimina manifestissime ablegten, so daß es eine Freude war, der Alacrität und Dexterität der Einen zuzuhören, während bei dem torpor der Andern die Zeit den Zuhörern lang [99] wurde, als schliefen die Schüler ein.“ – Der Besuch von Seiten der Eltern und übrigen Verwandten war in der Regel ziemlich zahlreich. Nicht selten beehrten auch die Landesherren, besonders oft Friedrich VI. und VII., und ihre Prinzen die Prüfung mit ihrer Gegenwart, zuweilen in Begleitung vornehmer Gäste, unter welchen Fecht aus seiner Zeit den Markgrafen von Anspach und den Grafen Starhemberg, Commandanten von Philippsburg, Sohn des berühmten Vertheidigers von Wien, mit besonderem Vergnügen erwähnt.

Die Promotionen aller Klassen wurden auf Grund der durch die Lehrer schon vorher eingereichten Vorschläge und mit Berücksichtigung dessen, was, zumal von Seiten der beanstandeten Schüler, in den schriftlichen und mündlichen Leistungen bei dem Examen zu Tage gekommen war, durch den Kirchenrath im Vereine mit dem Ephorus entschieden. Dabei haben sich von jeher, so klagt Fecht §. 23 seines Manuscriptes, viele Eltern Mühe gegeben, daß ihre Söhnchen „geschwind von einer Klass zur andern und jung ad lectiones publicas kommen sollten, obwohl solch präcipitirte Promotiones oft Beiden zum Nachtheil gereichten.“ – Die Entscheidung darüber, mündlich durch die Kirchenräthe gefaßt, verkündigte der Rector in dem Schlußakte, welcher daher actus progressionum hieß, und mit Musik und Gesang der Schüler sowohl eröffnet, als auch beschlossen zu werden pflegte. Nachdem der Rector die Namen der Promovenden verlesen und diejenigen Schüler, welche Prämien erhalten solten, aufgefordert hatte, an sein Katheder zu treten, um die durch landesherrliche Gnade verwilligten Preismünzen in Empfang zu nehmen, folgten Vorträge älterer Zöglinge, besonders derjenigen, durch welche die Bitte um Erlaubniß zum Universitätsbezug zwar eingereicht, aber noch keine öffentliche Disputation gehalten worden war, also nun auch die weitere vorgeschriebene rhetorische Abiturienten-Probe mit einer Valedictionsrede abgelegt werden mußte.

Der in andern Anstalten jener Zeit übliche „Valet-Schmaus“ war in Durlach streng verboten. – Was die von Badenern am [100] Schlusse der hier fraglichen Periode hauptsächlich besuchten Universitäten betrifft, so haben wir Straßburg, Jena und Halle hervorzuheben. In Jena hatte der Durlachische Gymnasialrector Boye, welcher aus Jena berufen worden war, seine früheren Verbindungen unterhalten, und schon lange vor Boye’s Berufung, seit 1705, führte der dortige Universitätsprofessor, vormalige Durlachische Gymnasiallehrer Förtsch, im Auftrage der badischen Regierung die Aufsicht über die daselbst studirenden Badener bis zu seinem Tode 1724. – Aber in Jena, so behauptete Malsch in einem Bericht von 1720, werden sie meistens roh; in Straßburg, wo der alte Studien-Ernst sehr gesunken ist, lernen sie nicht viel; ich rathe ihnen gewöhnlich nach Halle (vergl. S. 39) und würde auch den Theologen noch lieber das unserem Oberlande so nahe gelegene Basel empfehlen, wenn diese Universität auch einen lutherischen Professor der Theologie anstellen wollte.

Die Promotion der in dem Gymnasium noch länger verweilenden Zöglinge beschreiben Fecht und Diejenigen, welche nicht lange nach ihm davon erzählen, in folgender Weise. Am Montag nach Quasimodogeniti, mit welchem das Sommerhalbjahr beginnt, tritt der Rector zunächst in die Infima, ermahnt die zum Vorrücken bestimmten Knaben derselben, dem bisherigen Lehrer für seine viele Mühe zu danken und ihm mit dargereichter Hand ehrerbietigen Gehorsam auch für die Zukunft zu versprechen. Dann führt er sie in das Klassenzimmer des neuen Lehrers, welchem sie Aehnliches auf gleiche Weise geloben. Nachdem er so von Klasse zu Klasse gezogen ist, überall zugleich die älteren Schüler auffordernd, ein gutes Vorbild für die Neuhinzugetretenen zu sein, versammelt er die ganze Anstalt nebst den Lehrern in dem größten Auditorium, wo die Gesetze vorgelesen werden und er die Zöglinge mit dem Segen entläßt.

§. 31. Die Programme der ersten Periode und auch diejenigen, die bis zum Schlusse des 18. Jahrhunderts erschienen sind, waren in ihrer Einrichtung von den seit den letzten[WS 2] Decennien uns vorgeschriebenen sehr verschieden, kündigten zwar auch [101] irgend einen solennen Schulact an, luden aber nicht blos zu öffentlichen Prüfungen und zu dem musikalischen und oratorischen Schlusse derselben ein, sondern viel häufiger zu Feierlichkeiten, die im Laufe des Schuljahres stattfanden, theils bei Geburts- oder Namensfesten des Landesherrn und seines Erbprinzen, theils bei denkwürdigen Ereignissen, welche die fürstliche Familie und das ganze Vaterland betrafen. Programme erschienen also früher mehrere in jedem Jahre[68], bezeichneten in der Regel auf sehr wenigen Blättern den Anlaß, der die in einigen Tagen zu begehende Schulfeierlichkeit herbeiführe, deßgleichen den Stoff, über welchen die Reden gehalten werden sollen, oder die Thesen, über welche die öffentliche Disputation sich zu verbreiten habe, oder den Titel des Schauspiels, mit welchem die Zöglinge aufzutreten gesonnen seien, und gaben auch die Namen der Vortragenden oder Auftretenden an. War der Zweck des Programms blos Einladung zu einer öffentlichen Herbst- oder Oster-Prüfung und ihrem Schlußact, so wurden zugleich die Lectionen des nächstfolgenden Semesters im Voraus angekündigt, aber nur die der zwei obersten Jahreskurse und die theologischen; höchst selten, z. B. 1691 und 1706, die aller Klassen.

Gar nicht mitgetheilt ist in diesen früheren Programmen ein Rechenschaftsbericht über Das, was in den letztverflossenen Monaten gelehrt worden war; ebensowenig eine Aufzählung des Lehrerpersonals mit dessen neuesten Veränderungen; auch die Angabe der Zahl der Schüler oder wenigstens der Abiturienten, die Art, wie die Klassen-Pensa vertheilt seien, und Anderes fehlt, was in unseren neueren Programmen eine wichtige Fundgrube für die Geschichte der Schule bildet. Sehr selten verbreiten sie sich über einen eigenen wissenschaftlichen Gegenstand; das wurde in unserer Anstalt erst während der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts zur regelmäßigen Uebung. – Alle Programme der [102] 1. Periode sind lateinisch geschrieben; erst in der 2., seit 1754, finden sich hie und da auch deutsche. Verfaßt sind sie in der Regel durch den Rector oder durch den Professor der Eloquenz; von einem Turnus unter allen Professoren war, meines Wissens, nicht vor 1778 die Rede. Die Druckkosten betrugen selten über 3 Gulden für Eines, und flossen aus dem Fiscus Gymnasii. Die Zahl der gedruckten Exemplare war gewöhnlich nur 200, höchstens 250.

Die aus dem 17. Jahrhundert mir bekannt gewordenen Durlacher Programme sind alle in Folio, aber von mehrfach verschiedener Größe des Papiers; die der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts haben Groß- oder Klein-Quart, die späteren bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts sind abwechselnd in 4° und 8°. Erst seit 1816 erscheinen sie immer in gleicher, noch jetzt üblicher Größe. Schon durch diese Formatverschiedenheit wäre eine Sammlung aller unserer Programme, von der ich übrigens nirgends eine Spur gefunden habe, erschwert worden. Von dem frühesten, welches 1583 erschienen ist, war, wie von allen aus dem 16. Jahrhundert, im Jahr 1689 schon längst kein Exemplar mehr vorhanden. Sogar aus dem 17. Jahrhundert besitzt blos die Großherzogliche Hofbibliothek einige Jahrgänge und selbst von diesen war, als die Schule 1786 ihr zweites Jubiläum feierte, nur Einer dem damaligen Rector und Geschichtslehrer bekannt[69].

Die fünf ältesten der mir zu Gesicht gekommenen Programme führe ich hier mit dem Wunsche auf, Gönner und Zöglinge unserer Anstalt möchten, wenn ihnen noch andere, zumal ältere unserer derartigen Schulschriften irgend einmal in die Hand fallen, für deren Erhaltung Sorge tragen. Am 16. Juli 1670 lud ein „Programm invitatorium“ (so steht auf dem Titelblatte), [103] verfaßt von Rector Arnold, auf nächsten Donnerstag 1 Uhr in das Auditorium superius ein, wo vier Jünglinge die glückliche Wiederkehr des neuvermählten Erbprinzen mit seiner jungen Gemahlin, Auguste Marie, geborenen Prinzessin von Holstein, zu begrüßen wünschen[70]. Daß auch musikalische Productionen dabei stattfinden werden, ist nicht angekündigt und verstand sich bei jedem Schulfeste von selbst, wie wir aus Fecht’s ohngefähr gleichzeitigem Berichte wissen. – Am 19. Januar 1684 gibt eben dieser Fecht als Professor der Eloquenz in einem Programme einen Ueberblick dessen, was in der christlichen Kirche für die Erhaltung der Literatur theils geschehen, theils versäumt worden sei, und kündigt zugleich an, am 23. werde der Professor der orientalischen Sprachen, Johann Heinrich May, in dem großen Auditorium einen öffentlichen Vortrag über das Leben unseres berühmten Landsmannes Johann Reuchlin halten[71]. – Ein weiteres Programm vom 3. März 1687, geschrieben durch den damaligen Professor der Beredsamkeit, Johann Burkhard May, theilt Wichtiges über die frühere Geschichte des gelehrten Unterrichtes zu Durlach mit und bittet die Behörden und Honoratioren am 5. März, dem Namensfeste des regierenden Markgrafen, bei den sieben Vorträgen zu erscheinen, mit welchen wohlbegabte Zöglinge diesen frohen Tag und zugleich die 1. Secularfeier der Schule mit Dank gegen Gott und gegen das erhabene Fürstenhaus begehen werden[72]. – Ebenso lud der gleiche Professor am 2. November des nämlichen Jahres 1687 durch ein Programm auf den folgenden Tag in das Auditorium publicum ein, wo er zur Feier des unlängst über die Türken erfochtenen [104] glanzvollen Sieges bei Mohacz die tapferen Thaten badischer Fürsten in früheren Türkenkriegen und in dem jetzigen zu schildern versuchen wolle[73]. – Zwei Monate später, im Januar 1688, bittet ein gleichfalls von Johann Burkhard May verfaßtes Programm, die Gönner der Anstalt möchten sich recht zahlreich bei dem lateinischen Schauspiele Carolus Magnus einfinden, das am 17. Januar, um den Geburtstag des Erbprinzen Karl zu feiern, durch 12 Zöglinge des Gymnasiums aufgeführt werde[74].

§. 32. Was die Bibliothek der Anstalt betrifft, so müssen wir die jetzt vorhandene, erst seit dem Anfange der Karlsruher Zeit begonnene unterscheiden von den zwei früher angelegten, aber durch Kriege zu Grund gegangenen Sammlungen.

Diejenige Sammlung, zu welcher schon in der Zeit der lateinischen Schule zu Durlach, also noch vor der Eröffnung des Gymnasiums, der erste Grund gelegt worden war, gehörte der Kirche und der Schule gemeinschaftlich. So blieb es auch bis in die ersten Jahrzehnde des 17. Jahrhunderts. Als daher die 16jährige Prinzessin Catharine, Tochter des Markgrafen Georg Friedrich, welche die römischen Classiker in der Ursprache las, vor ihrer Verlobung mit dem Landgrafen Otto von Hessen-Kassel in jene Bibliothek ein Werk stiftete, schrieb sie in Letzteres, außer einem lateinischen Distichon, auch die Worte: Bibliothecae, quae in usum Ecclesiae et Scholae Durlachianae colligitur, anno salutis 1609 hoc volumen inserere volui Catharina, Marchionissa Badensis[75]. – Diese ursprüngliche Bibliothek war, [105] ehe sie in das Gymnasialgebäude verbracht wurde, lange Zeit in der Durlacher Stadtkirche über der Sakristei aufgestellt, wie der Anonymus von 1689 erzählt, und seine Erzählung entspricht Dem, was wir nicht blos von der durch Reuchlin 1522 seiner Vaterstadt vermachten und sehr lange in der Pforzheimer Stiftskirche aufbewahrten Büchersammlung, sondern auch von anderen Bibliotheken früherer Jahrhunderte in vielen Städten wissen.

Nachdem jene früheste Durlacher Kirchen- und Schulbibliothek durch häufige Plünderungen im dreißigjährigen Kriege allmählich zu Grunde gegangen war, begann Markgraf Friedrich V. nach dem westphälischen Frieden, eine neue anzulegen und sogar die Rentkammer schlug ihm am 5. Juli 1659 vor, jährlich 30 Gulden dem Gymnasium für Bücherankauf zu verwilligen[76]. Eine weitere Quelle der Einnahme blieb, wie Seite 98 bemerkt wurde, das Eintrittsgeld jedes neuen Schülers. – Der nächstfolgende Landesherr, Friedrich VI., wendete aus der Hofbibliothek, deren Gebrauch auch den Lehrern offen stand[77], alle Dubletten dem Gymnasium zu, und ließ die oben, Seite 27, erwähnte Büchersammlung des 1660 in Heidelberg verstorbenen Verfassers der Supplemente zu Liv und Curtius kaufen, um sie aus Worms, wohin sie gekommen war, in die Durlacher Anstalt zu bringen. Die 900 Gulden, welche auf ihren Ankauf verwendet wurden, ersetzte man später aus einer Schenkung, mit welcher der Kirchenrathsdirector Felix Linsemann das Gymnasium bedachte[78]. Letzterer hinterließ auch seine Bücher unserer Schule. Schon [106] war man unter der Regierung des Markgrafen Friedrich VII. im Begriff, die 600 Gulden, welche der freigebige Schaffner Samuel Beyerbeckh eigens zur Vermehrung der Gymnasialbibliothek bestimmte, auf den Ankauf des schönen Büchervorrathes eines Basler Gelehrten Battier zu verwenden, und den Bibliotheksaal der Anstalt beträchtlich zu erweitern; da kam der unheilvolle orleanische Krieg, durch welchen 1689 auch die zweite Büchersammlung zu Grunde ging.

Um die jetzige dritte Sammlung anzulegen, fehlte es in den ersten Jahren des kümmerlich wiederhergestellten Gymnasiums zu Durlach nicht blos an Raum. In den Schulgesetzen von 1705 steht cap. 16, § 12: Falls das Gymnasium wieder mit einer Bibliothek versehen wird, führt der Rector die Aufsicht und den Catalog über dieselbe. – Sie war nämlich schon früher immer durch ihn verwaltet worden und als sie in den ersten Zeiten der Verpflanzung des Gymnasiums nach Karlsruhe endlich wieder zu entstehen anfing, blieb sie unter der Verwaltung des jeweiligen Rectors bis 1797, von wo an sie viel zweckgemäßer immer einem der Lehrer anvertraut wurde. Daß von ihr zu Durlach im Jahr 1720 aus den Seite 40 geschilderten finanziellen Gründen noch gar keine Spur vorhanden war, ist einer der zahlreichen Gegenstände, worüber die Berichte des damaligen Rectors Boye bittere Klagen führen, zumal da auch die Hofbibliothek bis 1765 in Basel blieb, wohin man sie im Anfang des orleanischen Krieges geflüchtet hatte. – Wie waren doch, so schrieb Boye in jenem Jahre 1720, die Lehrer vor 1689 bei ihrer schönen Gymnasialbibliothek viel besser daran als wir, denen gar keine zu Gebote steht, obwohl sie heutiges Tages bei dem raschen Fortschritte jeder Wissenschaft nöthiger wäre als je! – Die glücklichen Umstände, durch welche unsere Anstalt seit Karl Friedrich’s Regierung allmählich zu dem jetzigen Büchervorrath [107] von mehr als 4000 Werken gelangt sei, wird mein verehrter Freund Bissinger in dem Vorworte erzählen, mit welchem er sein fleißiges und verdienstliches Werk, den so eben zum ersten Mal dem Druck übergebenen Katalog unserer Bibliothek, den frühesten in der Reihe der badischen Mittelschulen, zu begleiten im Begriffe steht.

§. 33. Was die Lehrer des Gymnasiums betrifft, deren Namen ich oben wenigstens für einzelne Zeitabschnitte der hier fraglichen ersten Periode aufgeführt habe[79], so verspare ich aus Mangel an Raum die biographische Schilderung der bedeutenderen unter ihnen auf eine andere Gelegenheit und bemerke hier nur, was sie im Allgemeinen angeht. Zu Stellen der Klassenlehrer, die alle den Titel Präceptor führten, konnte man dadurch gelangen, daß man bei eintretender Vacatur ein Examen bestand, welches in Gegenwart der Kirchenräthe durch den Rector vorgenommen wurde, aber in keiner noch jetzt vorhandenen Verordnung hinsichtlich des verlangten Umfanges gelehrter Kenntnisse bezeichnet ist. Doch haben wir Seite 54 gesehen, auch die Musik sei darunter begriffen gewesen. – Die mit dem Titel Professor verknüpften Lehrstellen an den zwei obersten Jahreskursen vergab man nicht, ohne daß der Competent vorher im Gymnasium selbst durch eine solenne lateinische Disputation [108] öffentliche Proben seines Wissens abgelegt hatte. – Die Zahl der Präceptoren war je nach der Zahl der vorhandenen Klaffen 5 oder 6; doch war mit der Lehrerstelle der obersten Klasse gewöhnlich auch die Professur der Beredsamkeit vereinigt. Die vier übrigen Professuren, mit Ausnahme der mathematisch-physikalischen, waren theils an das Rectorat geknüpft, und zwar meistens die der Philosophie, theils wurden sie durch Männer versehen, welche ihr Lehrgeschäft neben geistlichen Aemtern im Kirchenrath oder an der Hof- und Stadt-Kirche besorgten und vom Gymnasium blos Functionsgehalte bezogen.

Daß alle Lehrer, nicht nur die Professoren, sondern auch wenigstens diejenigen Präceptoren, welche auf Promotion an der Anstalt Anspruch machten, bei den häufigen Schulfeierlichkeiten sich abwechselnd an den öffentlich zu haltenden lateinischen Reden betheiligen mußten, ist schon Seite 67 aus Fecht’s Bericht von 1689 bemerkt worden; auch die Schulordnung von 1705 wiederholt es cap. XV, §. 19: Die Praeceptores haben die orationes anniversarias wechselsweise abzulegen. – Ebenso wurde bereits S. 40 erzählt, daß die Lehrer der oberen Klassen angewiesen waren, nicht zu dictiren, sondern frei vorzutragen. – War irgend ein Lehrer verhindert, seine Lection zu halten, so mußte er es vorher in gehöriger Zeit dem Rector schriftlich anzeigen, im Unterlassungsfalle eine durch den Kirchenrath zu bestimmende Geldstrafe gewärtigen[80]. – Urlaub auf mehr als 3 Tage durfte nicht der Rector, sondern nur die genannte Oberbehörde ertheilen. – In den zwei öffentlichen Jahresprüfungen fiel, wenn die Schüler nur leise antworteten, der Vorwurf auf den Lehrer, der sie im Laufe des Semesters nicht an entschieden lautes Sprechen gewöhnt habe; außerdem wurde nicht selten gerügt, daß der examinirende [109] Lehrer, darunter Rector Boye, statt seine Zöglinge sich in freien Antworten ergehen zu lassen, selbst zu viel darein docire; dazu sei das Examen der ungeeignete Ort; Verlegenheit und Versäumniß werde damit mehr aufgedeckt als verborgen. – Ein schriftlicher Prüfungsbescheid erfolgte selten, sondern nach beendigtem Examen blieben die Kirchenräthe, welche dem ganzen Prüfungsakte beigewohnt hatten, in dem Gymnasiumsgebäude zu einer Schlußberathung bei einander, zogen zu derselben den Ephorus und den Rector, resolvirten mündlich über die Promotion aller einzelnen Schülerabtheilungen, selbst der untersten Klassen, so wie über die Entlassung auf die Universität, und forderten zuletzt einen Lehrer nach dem andern vor, um Jedem ihren Beifall oder ihren Tadel oder Beides gemischt zu eröffnen. – Dann feierten eben diese Kirchenräthe nebst dem Ephorus, dem Rector und sämmtlichen Lehrern der ganzen Anstalt in dem großen Auditorium eine gemeinschaftliche Mahlzeit, zu welcher in Folge einer früheren landesherrlichen Anordnung die Speisen jedes Mal aus der fürstlichen Hofküche, der Wein aus der Amtskellerei geliefert wurde[81].

[110] Die Lehrerbesoldungen während der ersten 68 Jahre des Gymnasiums bis 1654 fand ich in keinen Akten angegeben; aber wie sie in letzterem Jahre gewesen sind, blieben sie noch ein Jahrhundert lang fast unverändert. Ihr größerer Theil bestand in Naturalien, und zwar nicht blos in verschiedenen Getraidegattungen, sondern auch in Wein und Holz; der Werth derselben war durch die sogenannte Kammertaxe nieder angeschlagen und dieser officielle Anschlag wurde vor dem Anfange der zweiten Periode nicht anders. Die Besoldung des Rectors war auf 315 fl.[82], die des untersten Präceptors auf 149 fl. 30 kr. regulirt[83]; die der übrigen Lehrer läßt sich nach diesem Verhältniß [111] ungefähr bemessen. In Stuttgart standen die entsprechenden Gehalte etwas niedriger, in Heidelberg gleich hoch, in Straßburg und Frankfurt a. M. höher. – Die Gesammtsumme der 10 Durlachischen Gymnasialbesoldungen betrug 1547 Gulden im Jahre 1659, stieg zwar in derjenigen Zeit, in welcher die Klassenzahl wieder auf 6 ergänzt wurde, sank aber besonders unter dem Erbauer von Karlsruhe, welcher das Lehrerpersonal nicht blos verminderte, sondern auch auf die 2 Anstalten in Karlsruhe und Durlach vertheilte. Am Schlusse der 1. Periode bestanden nach dem Tode des Rectors Boye, den man ausnahmsweise mit einem bisher noch nie vorgekommenen Gehalte von 500 fl. aus Jena berufen hatte, die 3 Gymnasialbesoldungen in Karlsruhe aus 826 fl. und die 2 Präceptoren am Durlacher Pädagogium bezogen zusammen 343 fl.; es wurden also damals auf beide Anstalten im Ganzen nur verwendet 1169 fl.

Wie diese Verhältnisse seit Karl Friedrich’s Regierung sich wesentlich verbessert haben und wie es allmählich dahin kam, daß das erst durch diesen Fürsten 1754 gegründete Kapitalvermögen der Anstalt heutiges Tages auf 120,000 fl. gestiegen ist[84]; daß ferner das durch ihn verliehene Druckereiprivilegium allein so viel abwirft, als die frühere Totalsumme der Jahresbesoldungen ausgemacht hat; daß außerdem der Antheil unserer Schule an den Seite 21 erwähnten Straf- und Dispenssporteln der Markgrafschaft mit jährlichen Aversen abgelöst wurde; daß zwar die sehr erhöhten Schulgelder mit einem jährlichen Betrage von etwa 10,000 fl. nicht mehr durch die Lehrer bezogen, aber auf diese Lehrer, jetzt 19 an der Zahl, an Besoldungen und Jahrgehalten [112] mehr als 21,000 Gulden verwendet werden und wie zugleich für ihre Wittwen weit besser als früher[85] gesorgt ist; das Alles hat erst die Geschichte der 2. Periode zu erzählen.

§. 34. Die Oberbehörde, unter deren Leitung die Anstalt von 1586 bis 1836[86] stand, war das Kirchenrathscollegium, welches erst bei der Reformationseinführung errichtet wurde und gleich durch seinen frühesten Director, Dr. Martin Amelius, und durch dessen Räthe mit großem Eifer die Stiftung unserer Schule betrieb. Laut der Kirchenrathsinstruktion von 1629 (eine ältere existirt nicht mehr, hatte aber wahrscheinlich größere Befugnisse enthalten, welche wir aus den gleichzeitigen pfälzischen, würtembergischen und übrigen Kirchenrathsinstruktionen vermuthen dürfen) sollte der Kirchenrath für die Anstellung und Beaufsichtigung auch der Lehrer an den Mittelschulen sorgen, das Gymnasium zu täglich größerer Aufnahme bringen, jedoch auch in Schulsachen ohne dringende Noth keine Aenderung einführen und niemals über Finanzfragen entscheiden. – Von mancher Art seiner Wirksamkeit haben wir bei einzelnen Gelegenheiten schon oben gesprochen, namentlich wie regelmäßig die Kirchenräthe sich an den Schulprüfungen betheiligten, auch über Prämien und Promotionen selbst der mittleren und untersten Klassen verfügten. So geschah es ununterbrochen bis in’s 19. Jahrhundert. Zeitweise verlangten sie, wenn besonderer Anlaß dazu vorhanden schien, sogar jeden Monat die Vorlage [113] der von Schülern gefertigten Redeentwürfe und ähnlicher Arbeiten. – Die Verwaltung des Kirchengutes, also auch desjenigen Theils kirchlicher Einkünfte, worauf das Gymnasium ursprünglich fundirt wurde, befand sich leider nicht in der Hand des Kirchenrathes, so daß z. B. ein in besseren Zeiten angesammeltes Kapital wenigstens einen Nothpfennig für schwere Jahre hätte rüsten können, wie das in benachbarten Gebieten geschah, da die würtembergische Kirchengutsverwaltung dem weltlichen Theile der Kirchenräthe, die pfälzische einer eigenen Kirchengutsadministration anvertraut war. – Alle Geistlichen Verwaltungen und somit auch die hauptsächlichsten Finanzangelegenheiten des Gymnasiums standen unter der Rentkammer, die den Kirchenrath nicht einmal die Stipendienfonds verwalten ließ. Unsere nächste Oberbehörde durfte in Geldsachen blos über Eine uns betreffende kleine Schulkasse, den damals sogenannten Fiscus Gymnasii, disponiren. Letzterer bezog den Gymnasial-Antheil an gewissen Straf- und Dispensationsgeldern des Landes und die 15 Kreuzer, welche jeder neueintretende Schüler entrichten mußte. Der Rector hatte diesen Fond unentgeltlich zu verwalten und bezahlte daraus sowohl die mit Kirchenrathsgenehmigung neuangeschafften Bücher und musikalischen oder physikalischmathematischen Instrumente, als auch die Druckkosten der Programme. Almosen an reisende Collectoren und Viatica an brodlose Schulmänner durfte der Rector gleichfalls in Aufrechnung bringen, bis ihm Das durch eine Verordnung von 1705 untersagt wurde. – In den Zeiten, wo das Gymnasium nach dem westphälischen Frieden seine allmähliche Wiederherstellung erlebte, war Johann Heinrich von Selmnitz Rentkammerpräsident; aber seine ökonomischen Schulplane, wie wir sie oben (Seite 25 und 26) aus gleichzeitigen Akten mitgetheilt haben, müssen dem damaligen Professor der Eloquenz Arnold unbekannt geblieben sein; denn als Selmnitz 1666 in Durlach starb, bediente sich der von Arnold auf ihn verfaßte Panegyricus der ciceronischen Phrase: Si dicam, quanto ardore animi hoc Gymnasium foverit, dies me prius deficeret quam oratio. – Mit viel größerem Rechte sagt die Grabschrift [114] des nämlichen thüringischen Edelmannes in der Kirche zu Berghausen: In via officii caute ambulavit.

Zum Kampfe gegen das Sparsystem des jeweiligen Finanzpräses sah sich am häufigsten der Ephorus Gymnasii genöthigt; in der Regel erfolglos, nur mit dem Troste: Victrix causa Deis placuit, sed victa Catoni. Dieser Ephorus hatte mit einer viel bestimmteren und ausgedehnteren Instruction, als die heutige ist, alle Interessen der Anstalt zu vertreten, die ganze Schulordnung zu überwachen, das Gymnasium in jeder Woche mindestens Einmal zu besuchen, Mißstände, die ihm in Betreff der Lehr-Methode oder der Disciplin bemerkbar wurden, mit dem Rector zu berathen und entweder gleich abzustellen oder, wenn er Letzteres nicht über sich nehmen wollte, an den Kirchenrath zu berichten. Unter den Ephoren, welche zuweilen auch mit dem in’s Lateinische übertragenen Titel Inspector erscheinen und im Anfange des 18. Jahrhunderts eine Zeit lang Scholarchae heißen, kenne ich keinen früheren als 1626 den juristischen Rath Johann Friedr. Jüngler, welcher werthvolle historische Manuscripte über die Ahnherren der fürstlichen Familie hinterlassen hat und 1632 gestorben ist. – Nach dem 30jährigen Kriege verwaltete der Hofrichter Wolfgang Forstner bis 1667 dieses Amt, welchem eine Last wichtiger Geschäfte, aber niemals eine Besoldung zugewiesen war. Um so größeren Dank verdiente es, daß sein gelehrter Nachfolger 12 Jahre dabei ausharrte, Hofrath Johann Christian Keck, der Sohn eines seiner Confession wegen aus dem früher evangelisch gewesenen Dorfe Oberschopfheim bei Offenburg zur Auswanderung genöthigten Mannes. Beredt in deutscher wie in lateinischer Sprache, wovon Keck schon als junger Mann in Stockholm am Hofe der Königin Christine rühmliche Proben abgelegt hatte, übernahm er bereits 1659[87] als markgräflicher Geheimer Secretär Vorlesungen [115] bei unseren sogenannten Exemten und wie er damals, bei der zum Andenken an den unlängst verstorbenen Markgrafen Friedrich V. in dem Gymnasium veranstalteten Parentation, in gebundener lateinischer Rede eine volle Stunde lang auswendig vortrug, so riß er auch später zuweilen, namentlich 1677 durch einen ähnlichen Vortrag bei der Leichenfeier des Markgrafen Friedrich VI., alle Zuhörer zu gleicher Bewunderung hin[88]. – Noch vielseitiger gelehrt als dieses juristische Mitglied des Kirchenrathes war Einer der geistlichen Räthe des gleichen Collegiums, Johann Fecht. Er hat uns schon oben oft Anlaß gegeben, von seinen vielen Verdiensten um unsere Anstalt zu sprechen. Unter Anderem sorgte er während seines Ephorates auch dafür, daß die aus den übrigen seinem Respiciate untergebenen Mittelschulen der Markgrafschaft[89] bei uns eintretenden Schüler eine Vorbereitung mitbrachten, welche geregelter und gleichförmiger als unter seinen Amtsvorgängern war. Fortwährend selbst Lehrer an den 2 obersten Jahreskursen, gereichte er dem Rector Arnold zur trefflichen Stütze in allen Anordnungen, durch welche das Gymnasium sich damals noch lange Zeit in schönster Blüthe erhielt. Daher stehen Fecht und Arnold wie Bulyowsky in der kleinen Zahl von Schulmännern, welche der Herzog Friedrich Karl von Würtemberg auch außerhalb seiner Heimath zu Rathe zog, ehe er 1686 den ungenügend befundenen Lehrplan der Stuttgarter Mittelschule einer großen Reform unterwarf[90]. – Nach der Zerstörung 1689 und nach der allmählichen Wiederherstellung der Durlacher Anstalt blieb die [116] Ephoratswürde insofern unbesetzt, als ihr Geschäft unter mehrere Kirchenräthe vertheilt wurde, die mit der Benennung Directoren eine von dem gleichzeitigen Prorector Bulyowsky oft getadelte, einheitlosere Oberaufsicht führten. Diesem Uebelstand suchte der Erbauer von Karlsruhe zwar dadurch abzuhelfen, daß er wieder einen Ephorus in der Person seines Hofpredigers Johann Lorenz Hölzlein bestellte; aber aus dem eigenen Munde des Letzteren, welcher diese Funktion 1717 bis 1722 besorgte, haben wir Seite 42 vernommen, er sei durch sein geistliches Amt an der energischen Führung des Ephorats verhindert worden. Erst seit 1727 trat abermals ein Ephorus ein, der Leibarzt Dr. Johann Andreas Eichrodt, der aber nicht mehr in die hier fragliche erste Periode des Gymnasiums gehört.

Was die Reihenfolge der Rectoren betrifft, deren Titel erst 1808 (mit Hebel’s Amtsantritt und ohne dessen Zustimmung) dem jetzt gebräuchlichen unrömischen Worte Platz machen mußte, so sind die 8 frühesten für die Jahre 1586 bis 1623 schon Seite 18–21 aufgeführt; der 9. hieß Weininger 1623–59, welcher dieses Amt unter Allen am längsten bekleidet hat, der 10. Lembke bis 1668, der 11. Arnold bis 1689, der 12. Bulyowsky von 1699 bis 1712 (nur mit dem Titel Prorector) und der 13. Boye 1715 bis 1724. – Fragen wir nach einer ihnen vorgezeichneten Instruction, so verlangte diese noch 1705, der Rector müsse das allseitige Wohl der Anstalt stets im Auge behalten, wobei seine Verantwortlichkeit, so oft die Ephoratstelle über ihm nicht unbesetzt war, sich einer vielfachen Erleichterung erfreute; er müsse ferner außer der ihm zugeschiedenen Lectionenzahl die Verwaltung des Fiscus und der Bibliothek selbst besorgen, neueintretende Schüler prüfen, in das Album eintragen, einer gebührenden Klasse zuweisen, durch Handgelübde zum Gehorsam gegen die Schulgesetze verpflichten, sämmtliche Disciplinar-Verordnungen in gebührender Ausübung erhalten, die Klassen, wenn kein besonderer Ephorus ernannt sei, um so häufiger visitiren, jede eigenmächtige Abweichung vom Schematismus und von dem üblichen oder vorgeschriebenen Lehrgang rügen, [117] competirende Präceptoren seinem Examen unterwerfen, dieselben und die Professoren nach erhaltenem Anstellungsdecret präsentiren, auch sorgen, daß in der ganzen Anstalt die Stunden zur rechten Zeit pünktlich begonnen und nicht zu früh beendigt werden. Endlich müsse er für alle Verbesserungswünsche hinsichtlich der bestehenden Einrichtungen zuerst die Genehmigung des Kirchenrathes einholen.

In Bezug auf den Namen der Anstalt wurde durch den rühmlichst bekannten, aus Durlach gebürtigen und 1742 als badischer Archivar gestorbenen Dichter Karl Friedrich Drollinger behauptet[91], das 1586 durch Ernst Friedrich eröffnete Gymnasium sei ursprünglich Ernestinum genannt worden. Da aber Druckschriften und Manuscripte des 16. und 17. Jahrhunderts, namentlich die Aufzeichnungen der Ephoren Jüngler 1629 und Fecht 1689 Nichts davon sagen und da das Gymnasium 1583 im Namen aller 3 minorennen Brüder gestiftet worden war; so wird die Benennung Ernestinum sich wohl auf denjenigen Theil der Anstalt zu beschränken haben, welcher aus dem theologischen Convictorium bestand. Letzteres kommt allerdings wenigstens zuweilen unter dem Namen Convictorium Ernestinum vor und ist leider seit 1689 ganz eingegangen. Auch seine Stiftungsurkunde wie die der ganzen Schulanstalt ist verloren.

Das durch unser Gymnasium bis in den Anfang des 19. Jahrhunderts geführte prunkhafte Beiwort Illustre ist so alt als die Schule selbst und findet sich auch bei manchen anderen Bildungsanstalten, welche in Deutschland seit der Reformation so zahlreich entstanden sind. Es wurde nie gebraucht von der Straßburgischen Musteranstalt, welche weit den größten Anspruch darauf gehabt hätte, bezeichnete damals im Würtembergischen ein für den Adel ausschließlich gegründetes Institut[92], dehnte [118] sich aber in Kurpfalz officiell auf alle Mittelschulen aus, so daß in dem pfälzischen Lehrplan alle Pädagogien des Landes illustria hießen[93]. In anderen deutschen Gebieten gab man das fragliche Beiwort besonders denjenigen Gymnasien, deren Vorbereitung auf den Universitäts-Bezug als eine vollständige bezeichnet werden sollte; daher bekam auch das Stuttgarter Pädagogium, als es 1686 erweitert wurde, den Namen Gymnasium Illustre. In noch anderen Reichstheilen nannte man sie zuweilen auch „akademische Gymnasien“; diesen Titel wählten z. B. die Jesuiten für ihre 1620 zu Freiburg im Breisgau mit 6 Klassen eröffnete Mittelschule. – Die lateinische Bezeichnung Illustre blieb übrigens von Seiten der Behörden und Lehrer immer unübersetzt, oder sie bedienten sich im Deutschen eines ganz anderen Ausdrucks. So nannte sich der oben, Seite 25, erwähnte Vorstand unserer Schule, Matthias Lembke, in einem zu Durlach 1666 gedruckten lateinischen Gedicht „Rector Gymnasii Illustris“, aber in einem dort gedruckten deutschen Gedichte des nämlichen Jahres „Rector des Fürstlichen Gymnasiums“. – Auch die Regierung bediente sich in ihren Erlassen zwar oft jener lateinischen Benennung, bezeichnete aber die Anstalt bei Weitem häufiger mit dem Ausdrucke [119] „Unser fürstliches Gymnasium“[94]. – Daß der Erbauer von Karlsruhe für die kleine, 1721 mit einem 2. Lehrer versehene lateinische Schule seiner neuen Residenz[95] den vorgeschlagenen Namen Athenäum genehmigt habe, welchen Kaiser Hadrian seiner großartigen Anstalt in Rom ertheilt hatte, klang wie Satire; der Name hörte nach 3 Jahren wieder auf, als das Gymnasium aus Durlach nach Karlsruhe verlegt wurde. Der Anfang der jetzigen Benennung Lyceum, welche während des 17. und 18. Jahrhunderts für unsere Schule blos in lateinischen Poesien ihrer Lehrer zuweilen und nur zur Abwechslung oder aus metrischem Bedürfnisse gebraucht worden war, gehört erst in die folgende Periode[96].


  1. Scholae Lavinganae. Lavingae 1565. 8°; 2. Ausgabe 1589. [47] Spätere Abdrücke in Hallbauer’s Sammlung und in dem 1586 zu Thorn erschienenen Werke: Institutionis Literatae tomus primus, Sturmianus. Torunii Borussorum 1586, 4°, wo die fraglichen Scholae Laviganae p. 207–272 stehen.
  2. Philipp Ludwig’s Sohn trat kurz vor seinem Regierungsantritt 1614 zur katholischen Kirche über, nahm eine Bekehrung seines Landes vor und ließ das Lauinger Gymnasium eingehen. Häusser, Gesch. der Pfalz II, 277 ff., 738 ff.
  3. Noch im Jahre 1718 vermißte der Seite 39 genannte, aus Norddeutschland nach Durlach gekommene Rector Boye in unserem Schematismus die Metamorphosen; er glaubte, sie seien erst in den letzten Jahrzehenden verdrängt worden; sie waren aber noch nie aufgenommen gewesen. In Melanchthon’s Schulplan standen sie.
  4. Und doch hatte in einem 1527, also vor Sturms Zeit, zu Straßburg gedruckten und am Oberrhein weit verbreiteten Gespräche auf die Frage: Was liesest du fürnemblich gern? die Antwort gestanden: Das Neue Testament und Titum Livium. (Röhrich, Geschichte der Reformation des Elsaßes I, 260.)
  5. Ueber ihn vergleiche die treffliche Schrift: La vie et les travaux de Jean Sturm. Par Charles Schmidt, directeur du gymnase protestant. Strasbourg 1855.
  6. Röhrich, Mittheilungen aus der Geschichte der evang. Kirche des Elsaßes II, 188.
  7. Jacobus Bobhart de studio literarum. Tubingae 1552. – So wird in Strobel’s Geschichte des Elsasses IV, 144 und in K. Schmidt’s Leben des Joh. Sturm S. 309 der Titel und Inhalt dieser Schrift angegeben, die ich aber noch niemals zu Gesicht bekommen konnte.
  8. Principem ut corpore, sic etiam animo sicco et sano praeditum. – Sturm erzählt das Obige 1578 in der Praefatio zu dem Onomasticon latino-germanicum, welches den Hauptlehrer der obersten Straßburger Gymnasialklasse, Theophilus Golius, zum Verfasser hatte.
  9. Gleichfalls aus dieser Praefatio.
  10. Bini templum ordine verecundeque adeunto. (Leges scholae Lavinganae § 9.)
  11. Absque Psalmorum volumine aut Testamento Novo ne sunto. (lb.)
  12. Einer dieser Convictoristen, Johann Möglin, wagte es am 28. Mai 1665, die Preces vespertinas zu versäumen, sogar die folgende Nacht außerhalb des Gymnasiums zuzubringen. Er verlor sogleich sein Beneficium. (Gen.L.Archiv, Fasc. Durlach, Studien und Stipendien 1655 ff. – Sachs Beitr. S. 42.)
  13. Diese tägliche gemeinsame Erbauung nahm erst mit der Zerstörung des Gymnasiums 1689 ein Ende und konnte bei der Wiederherstellung des gelehrten Schulunterrichts in dem Seite 37 erwähnten kleinen Hause aus Mangel an einem Saale nicht mehr stattfinden. – Zahlreiche Klagen darüber stehen in den Berichten der Lehrer von 1705 ff.
  14. Catechismum ex patria transferre in Latium, fructuosum est in classe quarta. (Leges Lavinganae, Class. IV, §. 7.)
  15. Anonymus von 1689; bei Eisenlohr S. 675.
  16. Derselbe Anonymus. – Im Jahre 1699 machte der damals zum Protector des Durlacher Gymnasiums ernannte Michael Bulyowsky in einer Druckschrift bekannt sein von ihm „Neu erfundenes vollkommenes fünffaches C1avier.“ Auch schon 1680 und später 1711 sind von diesem gelehrten Kenner der Musik Schriften ähnlichen Inhaltes zur Verbesserung der Orgel erschienen.
  17. Fecht’s Manuscript von 1689 §. 55.
  18. An den auf das Weihnachtfest folgenden Abenden zogen, wie das auch in andem Städten damals üblich war, ärmere Gymnasiasten, geführt von dem Cantor, in den Straßen von Durlach mit bunten Laternen und mit dem gleichfalls transparenten Sterne der Weisen umher. Sie sangen vor den Häusern Lieder, welche auf diese festliche Zeit paßten, und sammelten dabei in eine durch den Rector verschlossene Büchse freiwillige Beiträge, deren Gesammtsumme in den Jahren vor 1689 sich durchschnittlich auf 70 bis 80 Gulden belief und durch den Rector unter sie vertheilt wurde. Obwohl man besonders brave Schüler dazu auserlas, so gelang es später doch nicht, einen dabei allmählich üblich gewordenen Unfug abzuschaffen, wonach sie am Schlusse dieser Reihe von Weihnachtgesangabenden jene auf Stangen getragenen „Kolben und Stern“ feierlich zusammenschlugen, so daß sie den Apparat jährlich frisch bereiten mußten. Hauptsächlich wegen dieses Unfuges wurde gegen Ende des 18. Jahrhunderts jener Straßengesang untersagt. – Vornehme Leichen und Hochzeiten wurden durch alle Gymnasialklassen begleitet; minder vermögliche Familien pflegten nur eine oder mehrere dieser Klassen, denen sie das dabei übliche Geschenk zukommen lassen wollten, oder auch blos Knaben der deutschen Stadtschule zu wählen. – Von Knaben und Jünglingen, die in jener Zeit durch Gesang den Grund zu einer ehrenvollen Laufbahn sich eröffneten, habe ich bei einer anderen Gelegenheit (Geschichte der evang. Kirche im Großh. Baden II, 487) einige Beispiele erwähnt.
  19. Stuttgart ausgenommen, wo die unterste Klasse Prima hieß und noch heißt.
  20. Scholae Laving. unterste Klasse §. 8.
  21. Auch Fecht’s Manuscript 1689 sagt: „Sobald man dahin kommen, daß man etwas Lateinisches exponiren mußte, wurde mit denen Colloquiis Corderii der Anfang gemacht, als welche neben dem guten Latein eine Anmuth in sich hatten, die denen Buben eine Lust, Lateinisch zu lernen, machen konnte. Hierauf folgten gleichbald auctores antiqui, alß die Epistolae Ciceronis a Sturmio selectae, deß Terentii Comoediae und deß Aemilii [Cornelii Nepotis] vitae.
  22. Die Bemerkung einiger Schriftsteller, Cornel fehle in der Zahl der durch Sturm eingeführten Autoren, beruht auf einem Irrthum; als Verfasser der Vitae excell. imp. galt damals allgemein Aemilius Probus.
  23. Rector Malsch berichtete noch Ostern 1736: Bei jungen Leuten tractire er „so verwickelte, verzwickte und mit dem usu participiorum prahlende Scriptores wie Tacitum, Curtium und Plinium majorem“ nicht gerne.
  24. Ildem libri retineantur, ut, avari patres familias faciunt in custodienda pecunia, idem dilligentes faciant discipuli in retinenda scientia. (Sturm in Shol. Laving. class. quarta §. 1, tertia §. 6.)
  25. Sermo ubique omnium latinus est. Leges Schol. Laving. §. 11.
  26. Anonymus von 1689.
  27. Dem weiblichen Theile der Zuhörer, überhaupt denen zu Lieb, die mit dem Lateinischen nicht vertraut genug waren, erschien gleichzeitig, in Durlach gedruckt, der Hauptinhalt des Schauspiels in deutscher Sprache. (Foliomiscellen der Großh. Hofbibliothek tom. X, Nr. 6) Außerdem pflegte man überhaupt das ganze lateinisch aufgeführte Stück an einem der folgenden Tage für das größere Publikum in deutscher Sprache zu wiederholen. – Der Anonymus von 1689 erzählt: Die lat. Comödie mußte per Studiosos auf dem Theatro hernach auch deutsch gehalten werden, bis ein Italiener allerlei Comödien per Studiosos gehalten hat.
  28. In der Vorrede zu seinen Noctes Christianae (Durlaci 1677) sagt der oft erwähnte Kirchenrath Johann Fecht sogar: Nihil in omni eruditione reconditum, nihil pulcrum, nihil solidum, quod ignoraverint antiqui.
  29. Eingeführt waren 1710, außer der von Dannhauer verfaßten Logik, Omeisii compendium ethicum, Bolyowskii Speculum Politicae und Rudrauffii Tubulae Metaphysicae. – Noch immer das System des Aristoteles; keinen Eingang fanden die im 17. Jahrhundert aufgetretenen Cartesius und Spinoza; das System des Leibnitz und Wolf erst gegen Mitte des 18.
  30. Theils in seinen 1677 zu Durlach gedruckten Noctes Christianae, theils in zwei anderen Schriften: De statu damnatorum (Durlaci 1680) und Schediasmata Sacra (Durlaci 1688).
  31. Noch in dem Schuljahre 1804–5 kündigte das Lectionsverzeichniß der obersten Jahreskurse an, daß der Rector Tittel wöchentlich in 4 Stunden Logik und Metaphysik vortragen und in 2 weiteren Stunden die lateinischen Disputirübungen halten werde.
  32. Fecht’s Manuscript von 1689, §. 20, rühmt die Zweckmäßigkeit dieser Einrichtung sehr. „Aus diesen orationibus (aller Professoren und Präceptoren) konnte man bald sehen, wie viel es geschlagen.“ – Doch noch mehr erhellte es aus der disputatio solennis ohne welche kein Lehrer eine Professur erhalten konnte.
  33. Oelinger’s Underricht der hochdeutschen Sprach. Straßburg 1574. (Vergl. Carl Schmidt a. a. Ort S. 284.)
  34. Sie steht in dem Album unserer Anstalt für die Jahre 1714–49.
  35. Lyceumsakten, Fascikel Lehrplan, Boye’s Verbesserungevorschläge 1720 §. 32.
  36. Deßgleichen, Malsch’s Verbesserungsvorschläge 1720.
  37. Lyceumsakten, Fascikel Verordnungen 1725 ff.
  38. Der pfälzische Kurprinz Friedrich V. wurde 1605 schon in einem Alter von 9 Jahren zur Erziehung nach Sedan geschickt und in seinem 17. Lebensjahre mit der englischen Prinzessin Elisabeth vermählt, welche niemals Deutsch lernte, so daß das Französische in Heidelberg seit 1613 lange Zeit Hofsprache blieb. (Häusser, Geschichte der rheinischen Pfalz II, 258 und 274.) – Auch unter andern deutschen Fürsten jener Zeit findet sich schon vor dem 30jährigen Kriege nicht selten französische Korrespondenz und zwar über Dinge, welche durchaus keiner Geheimhaltung bedurften. Auch die baden-durlachischen Prinzen, die später unter dem Namen Friedrich VI. und VII. zur Regierung kamen, wurden 1634 und 1664 in ihrer Jugend auf einige Jahre nach Frankreich geschickt, ausdrücklich der Sprache wegen. Diese Sitte ging auf den Adel über und am Oberrhein, wegen der Nähe der französischen Schweiz, der Franche-Comté u. s. w., hie und da schon auf den dritten Stand. So trat 1630 in das Durlacher Gymnasium der 16jährige Johann Matthias Schneuber, welcher sich seit 1626 nach dem Willen seines Vaters, des Pfarrers von Feldberg, zu Montbéliard der Sprache wegen aufgehalten hatte. Er machte sich später als Dichter in deutscher Sprache bekannt. – In dem gleichen Jahre 1626 wurde der 25jährige Jurist, Johann Michael Moscherosch, Sohn des Amtmann von Willstätt, nachdem er die zwei letzten Jahre, der Sprache wegen, in Frankreich zugebracht hatte, Hofmeister bei zwei jungen Grafen von Leiningen und fing bald an, die Ausländerei der „nachäffischen Deutschen“, wie er sich ausdrückt, in seinen Satiren zu geißeln. – Wie sehr er Recht hatte, mag unter And. ein in den Kirchenrathsakten befindlicher deutscher Brief des Einnehmers Brodhag zu Emmendingen vom 6. Juli 1661 an den Kirchenrathssekretär Batzendorff in Durlach über ein ganz gewöhnliches Rechnungsgeschäft beweisen. Außen ist er überschrieben: A Monsieur Monsieur le sécretaire Betzendorff à Dourlach und innen lautet die Anrede: Monsieur mon tres honoré cousin et frere tres affe!
  39. Das Karlsruher Osterprogramm 1754 kündigte an, daß 7 Studiosen mit Reden auftreten werden und zwar nicht blos in den bisher dabei üblich gewesenen Sprachen, lateinisch, griechisch, hebräisch und deutsch, sondern, weil Gönner der Anstalt noch größere Manichfaltigkeit gewünscht haben, Einer (Alexander Ferdinand von Schilling) auch französisch, über den König Gustav Adolf von Schweden.
  40. Anonymus von 1689. – Sachs Beiträge S. 70. – Im gleichen Jahre 1670 steht neben einigen lateinischen und deutschen Gedichten, welche durch Zöglinge der Anstalt gefertigt und einer in Durlach gedruckten Leichenpredigt angehängt sind, auch ein französisches Gedicht von Jean George Fürderer, Estudiant en Théologie. – Gleichzeitig mit dem Durlacher Gymnasium nahm ums Jahr 1670 auch das Heidelberger Pädagogium zum ersten Mal den französischen Sprachunterricht auf (ihn ertheilte ein Züricher) und in die Stadt Baden wurde 1671 eine Anzahl französischer Nonnen (vom Orden des Heiligen Grabes), deren Kloster drei Jahre später, 1674, seine völlige Einrichtung zu Baden erhielt, für den Töchterunterricht berufen. In dem Stuttgarter Gymnasium begann 1685 ein durch die Aufhebung des Edictes von Nantes dahin vertriebener französischer Geistlicher den Unterricht in seiner Sprache.
  41. Lyceumsakten, Lehrplan, Verbesserung des Schulwesens 1695 ff.
  42. Lyceumsakten, Fascikel Lehrplan, Vorschläge betr. 1720. Drittes Blatt. – Zwar schon die Schulordnung vom 13. Juni 1705 schreibt vor, bei den zwei obersten Jahreskursen „auch eine gute lateinische Zeitung in das teutsche übersetzen zu lassen“, meint aber damit eine gelehrte Zeitschrift, und gibt als Zweck an, „damit die Jugend lerne, neu erfundene Sachen mit lateinischen Worten zu geben.“
  43. In Ueberlingen z. B. bedingt sich der Lehrer 1544 von jedem Schulkind für Lesen und Schreiben jährlich 14 Schillinge; wer seine Kinder auch im Rechnen unterweisen will, muß sich mit dem Lehrer um besondere Belohnung vergleichen. – Mone Zeitschrift für Gesch. des Oberrheins II, 159 ff.
  44. Zwar Sachs (Beiträge Seite 26) behauptet, das Gymnasialgebäude sei auch mit einem Thurm versehen gewesen, der zu einer Sternwarte dienen konnte. – Daraus sollte man schließen dürfen, es seien auch astronomische Instrumente in dem Brande von 1689 zu Grunde gegangen. Aber von einem Thurme, der das hohe Dach des Gymnasiums überragt hätte, finde ich in Merian’s Abbildung vom Jahr 1643 keine Spur; auch Fecht’s Manuscript von 1689 und der Anonymus des gleichen Jahres reden nicht davon. – Da Eisenlohr’s Manuscript von 1748 erzählt, heutiges Tages sehe man von dem großen Gymnasialgebäude nichts mehr als einen Thurm und 2 gewölbte Keller sammt einem schönen Garten; so könnte vermuthet werden, diesem Thurm, welcher wahrscheinlich blos den Treppenanbau bildete, sei durch Sachs ein astronomischer Zweck angedichtet worden.
  45. Vergleiche die Selbstbiographie dieses berühmten Mannes, abgedruckt [78] in Seybold’s Sammlung von Selbstbiographien, Winterthur 1799, II, 136. – Auch Eisenlohr’s Manuscript S. 541, und Sachs Einleitung IV, 606 reden von diesen Kenntnissen Friedrich des Fünften.
  46. Lyceumsakten, Fascikel Lehrplan, Verbesserungsvorschläge von Boye 1720. §. 35.
  47. Fecht Manuscript von 1689 §. 4.
  48. Diese Gymnasialordnung steht in dem damaligen Bande des Albums unserer Anstalt.
  49. Der Schematismus von 1710 bestimmte für die unterste Klasse wöchentlich 4 Schreibstunden; für die „Calligraphia“ in der zweituntersten wöchentlich 6 Stunden, d. h. täglich von 12–1 Uhr.
  50. Diese Schreibung hatte ich in der damaligen Zeit nicht erwartet; sie findet sich aber wirklich in Bulyowsky’s Originalhandschrift vom 28. Juli 1710. (Gen.L.Archiv Fascikel Durlach, Studien, Verbesserung des Gymnasiums 1710–21.)
  51. Selbstbiographie des Johann Valentin Andreae, herausgegeben von Seybold. Winterthur 1799. S. 61.
  52. Anonymus von 1689.
  53. Album Gymnasii aus der fraglichen Zeit.
  54. So weit meine Quellen reichen, umfaßte der hebräische Unterricht [84] auf dem Durlacher Gymnasium gewöhnlich nur die Genesis und die Psalmen, selten einige Propheten. Zwar der Seite 68 citirte Redactus vom Jahre 1687, bei welchem auch hebräische, chaldäische, syrische, arabische und äthiopische Vorträge durch Zöglinge gehalten wurden, könnte sehr umfassende orientalische Sprachstudien voraussetzen lassen, sieht aber mit diesem Prunken verdächtig aus. – Hebräische Reden von Zöglingen kommen übrigens auch in mir bekannt gewordenen Programmen von 1670 und aus dem 18. Jahrhundert z. B. 1756 und 1760 vor. – Die von Johann Heinrich May, den wir vor der Zerstörung von 1689 als Professor Or. an dem Gymnasium fanden, verfaßte Institutio linguae hebraicae war noch 1710 in der Anstalt eingeführt. Der Unterricht in dieser Sprache stand, wie noch jetzt, in dem Schematismus der vier obersten Jahreskurse und nicht mit einer größeren Zahl wöchentlicher Stunden als heut zu Tage, das heißt gleichfalls blos mit zwei.
  55. Aus einer der Convictrechnungen, und zwar aus dem Jahrgange 1665, geht hervor, daß in dem Convicte auch Pfarrer und Lehrer eine Herberge fanden, wenn sie mit erhaltenem Urlaub nach Durlach reisten, um sich da um einen besseren Dienst zu bewerben.
  56. Tu tabulas quaeris Heracleensium publicas, quas Italico bello, incenso tabulario, interiisse scimus omnes. Cic. pro Arch. 4, 8.
  57. Vergleiche die lithographische Beilage. – Die westliche Hälfte der beiden jetzigen Lyceumsflügel und der zwischen ihnen liegenden jetzigen evangelischen Stadtkirche wurde auf den ehemaligen Kirchhof gebaut, die östliche Hälfte aber auf den 1764 dem Gymnasium geschenkten Theil des Primavest’schen Gartens. – Die zwei 1807 und 1824 fertig gewordenen Lyceumsflügel und die 1816 vollendete evangelische Stadtkirche sind auf der lithographischen Beilage punktirt angegeben.
  58. Nur seit 1806 wurde die unterste, sehr überfüllte Klasse, in welcher man schon damals außer Religion blos Lesen, Schreiben und Rechnen lehrte, aus Mangel an Raum einige Jahre hindurch ganz aufgehoben und jener Unterricht den Volksschulen oder den Privatanstalten überlassen.
  59. Der Glückliche wußte noch Nichts von demjenigen Mangel an Lehrzimmem, der uns in manchen Jahren des 19. Jahrhunderts gezwungen hat, weit größere Schülerzahlen bis 112 in Einer Klasse bei einander zu lassen. – Zwar Malsch behauptete später, die Schülerzahl der 6 Klassen habe im Jahr 1715, ungerechnet die Studiosen, über 200 betragen und Sachs (Beiträge Seite 131) glaubt es ihm; aber einmal existirten seit April 1714 nur noch 5 Klassen, und zweitens wollte Malsch die seit dem Rectorate seines Gegners Boye, also seit 1715 eingetretene Abnahme der Frequenz des Gymnasiums durch jene übertriebene Zahl 200 noch auffallender erscheinen lassen. Malsch’s Angabe ist aber auch schon deßwegen nicht wahrscheinlich, weil 25 Jahre zuvor die Stadt Durlach nebst den größeren Theile des ganzen Landes verwüstet worden [91] war und seitdem seine berühmtesten Lehrer verloren und nur 3 Friedensjahre genossen hatte. Selbst noch 1739 unter Malsch’s eigenes Rectorate wurde das Gymnasium nur von 173 Zöglingen besucht, mit Einschluß der Studiosen. Erst im Jahr 1786 hob sich die Zahl der Zöglinge wieder auf 200 und überstieg in den folgenden Jahrgängen bis zum Schlusse des 18. Jahrhunderts die Summe von 276 nicht. – Die höchste Zahl im 19. Jahrhundert war 1840 mit 768 Schülern.
  60. Sie stehen 45 Folioseiten stark in dem gleichzeitigen Album Gymsasii und sind deutsch verfaßt. Nur der die Studiosen speciell betreffende Theil ist lateinisch.
  61. So ging das Degentragen sämmtlicher Studiosen in den zweiten Zeitraum hinüber. Als ihnen die Regierung 1753 dieses Recht zu entziehen im Sinne hatte, berief sich selbst der Rector (Maler) darauf, daß ja alle Scribenten, Barbiergehülfen, Gesellen der Goldschmiede, Buchbinder u. s. w. heut zu Tage Degen tragen. – Das Recht blieb den Studiosen auch wirklich und hörte erst in den Zeiten der französischen Revolution von selbst auf, weil nun eine gänzliche Veränderung in der Tracht vor sich ging und, wie den Puder und den Haarbeutel, so auch den Degen der nichtmilitärischen Jugend beseitigte. Einer der drei Brüder Böckh, welche gegen Ende des 18. Jahrhunderts unsere Anstalt besuchten, und zwar der älteste derselben, der vor 5 Jahren in hohem Alter als Geheimer Hofrath verstorbene Dr. Johann Georg Böckh, erzählte, er habe ale Studiosus während seiner Karlsruher Schulzeit in der zweiten Hälfte der 1780er Jahre wie alle seine Commilitonen noch einen Degen getragen; seine 2 jüngeren Brüder, der nachmalige Finanzminister und der in Berlin noch lebende berühmte Philologe, trugen den Degen als Karlsruher Studiosen nicht mehr.
  62. Lyceumsakten. Generalia fasc. 1705 ff.
  63. Gen.L.Archiv; Fascikel Durlach, Studien, 1655 ff.
  64. Akten des Evangel. Oberkirchenrathes, Fascikel Baden-Durlach. Studien. Verzeichnis der Stipendiaten 1711 bis 1732.
  65. Fecht Manuscript §. 40, verglichen mit den Gesetzen von 1705 und 1725. Nur ausnahmsweise kam es 1686–1689 vor, daß zwei weitere Vorlesungen, um die man den Professor Burkhard May anging, mit einem besonderen Honorar der Zuhörer bezahlt wurden; einen ähnlichen Fall 1718 lieferte Rector Boye.
  66. Noch gegen Ende des 18. Jahrhunderts zahlten die kleinsten Schüler nur 15, die der mittleren Klassen aber schon 45 kr., die der obersten Klasse (unsere Quintaner) 2 fl. quartaliter. Die Erhöhung des Schulgeldes auf jährlich 6 bis 9 fl. datirt erst aus den wohlfeilen Zeiten der 1820er Jahre, in welchen das bis dahin immer nur an die Lehrer bezahlte Schulgeld dem Lyceumsfond zuzufließen anfing, und stieg sehr schnell auf 10 bis 16 Gulden. In Folge des neuen Schulplanes von 1836 erhob es sich auf die jetzige Höhe von 12 bis 30 fl., die im Vergleich mit den Honoraren der Polytechnischen Schule und mancher Töchterinstitute noch immer von dankbaren Eltern mäßig genannt wird.
  67. Fecht, Manuscript §. 24. – So auch Gymnasialgesetze von 1725 im damaligen Album Seite 80. Noch im Jahr 1790 betrug diese Aufnahmstaxe blos 15 kr. – Weil die Durlacher Stadtgemeinde zur Besoldung des Rectors von jeher beitrug, so waren die Söhne der dortigen Bürger, wenn sie das Gymnasium besuchen wollten, frei von der Entrichtung des Eintrittsgeldes. – Erst in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts wurde die Eintrittstaxe allmählich auf 30 kr. und mehr und 1824 auf die jetzigen 1 fl. 21 kr., doch immer zum Vortheil der Bibliothek, erhöht.
  68. Von dem Jahre 1715 allein kenne ich fünf, von 1716 gleichfalls fünf verschiedene Programme, durch welche Malsch als Professor Eloquentiae zu oratorischen Schulfeierlichkeiten einlud.
  69. Der Jahrgang 1691. Sachs, Beiträge S. 107. – Daß unsere Lyceumsbibliothek nur einen kleinen Theil der Programme des 18. Jahrhunderts und blos die des 19. vollständig besitzt, habe ich schon S. 5 bemerkt.
  70. Durlaci, typis Joh. Sal. Haken. 1670 fol. – Es steht in den Foliomiscellen der Großh. Hofbibliothek tom. X, Nr. 35.
  71. Dieses Programm ist nur dadurch vor dem Untergange gerettet worden, daß Joh. Heinrich May es wieder abdrucken ließ in der Einleitung zu der vita Reuchlini, die er, mit sehr zahlreichen Anmerkungen versehen, 1687 (Durlaci, typis Martini Müller) herausgab.
  72. Großherzogl. Hofbibliothek, Foliomiscellen tom. X, Nr. 16.
  73. Hofbibliothek Foliomiscellen tom. X, Nr. 21.
  74. Ebenda tom. X, Nr. 5.
  75. Eisenlohr’s Manuscript S. 481 nach Joh. Val. Andreae Seleniana Augustalia 496 und 501 und Caroli Memorab. saeculi XVII. I, 223. – Das geschenkte Werk war: Flacii Illyrici Catalogus testium veritatis; das von der Prinzessin dazu gedichtete Distichon:

    Christe, Tuum verbum da credere daque fateri
    Me quoque, dum mundi saevit ubique furor.

  76. Gen. Landesarchiv, Fascikel Durlach, Studien, Unterhalt des Gymnasiums 1655 ff.
  77. Fecht’s Manuscript §. 56 rühmt mit gebührender Dankbarkeit diese Liberalität. – Ein gedrucktes lateinisches Formular für die Bescheinigung entliehener Werke der Hofbibliothek von 1688, also aus der Zeit des Hofbibliothekars Joh. Burkhard May, ist noch vorhanden und zwar in dem 28. Theile der Quartmiscellen der Großh. Hofbibliothek, hinter Nr. 2.
  78. Dieses Geschenk bestand 1676, sechs Jahre vor Linsemann’s Tod, in dem Schaichhofe bei Tübingen, den das Gymnasium bald um 2000 fl. [106] an Hofrath Keck verkaufte. Als aber Letzterer in finanzielle Verlegenheit gerieth, mußte die Anstalt, statt eines Theils der Zahlung, die Bibliothek des Käufers annehmen. Eisenlohr’s Manuscript 695.
  79. Vollständig habe ich es blos für die Zeit von 1658 Seite 25, für 1687 Seite 31, für 1706 ff. Seite 37–38 thun können. Die Lehrer jeder einzelnen Abtheilung des Gymnasiums nach ihrer completen Reihenfolge aufzuführen, wie dieses für die Straßburgischen Studienanstalten durch den dortigen Professor Sebiz in seiner Appendix chronologica 1641 geschehen ist, wäre mir nur dann möglich geworden, wenn schon ein damaliger Gymnasiallehrer in Durlach den Anfang dazu mit einer gedruckten Geschichte unserer Schule eröffnet und dadurch einige Nachfolger nicht blos zur zeitweisen Fortsetzung des Begonnenen ermuntert, sondern auch den später eingetretenen Verlust alter Akten minder bedauerlich gemacht hätte. – Für die Mittelschulen im Würtembergischen, wo das Landesarchiv keine Zerstörung wie das unsrige erlitten hat, ist ein solches Werk durch M. Christian Binder (Die würtembergischen Kirchen- und Lehrämter 1798) geliefert worden.
  80. Ordnung für das Fürstliche Gymnasium zu Durlach vom 15. Juni 1705, cap. XV, §. 6. – In §. 17 des gleichen Kapitels steht: Rector, Professores und Praeceptores sollen, zu besserer Beobachtung ihres Characteris, weder mit Degen, noch mit Stab in die Lectiones oder Classes kommen, sondern im Mantel zu erscheinen gehalten sein.
  81. Ephorus Fecht erzählt 1689 in §. 10 seines Manuscripts: „Nach jedem Examen ließen Ihro Durchlaucht dem gesambten Corpori der Kirchenräthe, Professorum und Praeceptorum eine Mahlzeit auß Dero Fürstlichem Schloß in deß Gymnasii auditorium tragen, in 12 guten Trachten und einem feinen Wein auß dem Speicher bestehend. Womit sie nach der arbeith wieder erquicket und zu ferner fleißiger Verrichtung Ihrer Funktion aufgemuntert worden.“ – Mit Fecht’s Erzählung stimmt überein z. B. ein Erlaß vom 30. April 1673: Der Amtskeller wird hiermit ermächtigt, in Folge des nun gehaltenen Examinis nebst Promotionibus auf morgige Mahlzeit das übliche Quantum guten alten Weines und vom Hofbeck 20 Semmel nebst 20 einpfündigen Laiblin dem Oeconomo Samuel Beyerbeckh verabfolgen zu lassen. (Generallandesarchiv, Fascikel Durlach, Studien 1655 ff., 93. Pièce.) – Das in diesem Erlasse von 1673 angegebene Quantum Wein ließ ich hier weg, da ich es mir, als ich den genannten Fascikel vor vielen Jahren excerpirte, wohl aus Versehen zu kolossal (mit 1 Ohm und 2 Vierteln; das wären 88 neubadische Maaße) notirt habe und empfehle die Correctur meinem Nachfolger.
  82. Die Rectoratsbesoldung bestand bis 1689 in 140 fl. Geld aus der Geistlichen Verwaltung und 60 fl. von der Stadtgemeinde Durlach; ferner 20 Malter Dinkel zu je 2 fl. 30 kr. angeschlagen, 10 Malter Roggen zu je 1 fl. 30 kr.; 2 Fuder Wein (zusammen 15 jetzige, neubadische Ohm), zu 25 fl. das Fuder taxirt. Gar nicht in den obigen Anschlag von 315 fl. aufgenommen waren 10 Klafter Holz, ein halber Morgen städtischer Wiesen, den der Rector wie jeder Präceptor und jeder Bürger zu benützen hatte; deßgleichen seine sehr geräumige Dienstwohnung und der dabei gelegene große Garten; außerdem ein bei dem Schloßgarten gelegenes Gartenstück, das ihm wie jedem Präceptor seit der Gründung des Gymnasiums überlassen war, mit Ausnahme des Präceptors der untersten Klasse, weil 1586 blos 5 Klassen bestanden. (Fecht, Manuscript §. 43 und 44.) – Nach jetzigen Preisen könnten die Rectoratsbezüge, die baaren 200 fl. ungerechnet, auf 1100 fl. angeschlagen werden.
  83. Der Praeceptor infimae bezog 72 fl. in Geld und 77 fl. 30 kr. in Naturalien; ferner wie jeder Präceptor das ganze Schulgeld seiner Klasse, welches ihm für die vom Schulgeld befreiten Armen aus einem Fond ersetzt wurde (Seite 96). Also im Ganzen, da 1689 die Schülerzahl der untersten Klasse über 60 ausmachte (S. 90), warf ihm damals das Didactrum jährlich 60 fl. ab. Wie andere Präceptoren und wie jeder Bürger hatte er ferner das Gemeinde-Gabholz und den erwähnten Genuß von ½ Morgen Wiesen. Sein Einkommen nach jetzigen Preisen kann auf 600 fl. berechnet werden. Einzelne Präceptoren waren zugleich, wie noch jetzt, für die Organisten- und Cantoratsdienste an der Hof-, wie an der ersten Stadtkirche verwendet und bezahlt. Von ihrem Antheil an dem Leichen-, Hochzeits- und Weihnachtgesang ist schon oben [111] S. 56 die Rede gewesen. – Kleine Geschenke von Eltern ihrer Schüler anzunehmen, war ihnen ausdrücklich erlaubt, auch durch die Schulverordnung vom Juni 1705 cap. XXI, §. 4 wiederholt zugestanden.
  84. Von einem Kapitalvermögen der Anstalt war in der ersten Periode niemals die Rede. Was oben unter dem Namen Fiscus Gymnasii zuweilen erwähnt worden ist, bezeichnete eine Kasse, die ihre nicht bedeutenden Einnahmen jährlich aufbrauchte, unter der Aufsicht des Kirchenrathes stand und im nächsten Paragraph näher zu bezeichnen ist.
  85. Die Wittwe und die Waisen eines verstorbenen Lehrers erhielten bis in das zweite Decennium des 18. Jahrhunderts blos das Vidualquartal, während dessen sein Amtsnachfolger unentgeltlich zu dienen hatte, wie das auch bei Pfarrdiensten geschah. (Verordnung vom 15. Juni 1705, cap. XXI, §. 1.) – Erst 1719 wurde durch jährliche Beiträge der Geistlichen und der Lehrer an Mittelschulen (die Praeceptores latini miteingeschlossen) eine noch bestehende Wittwen-Societät errichtet, welche zwar damals blos 24 fl. jährlich einer Wittwe reichte, aber heute 180 fl. – Noch Weiteres in Betreff der Lehrerwittwen bleibt der Geschichte der nächsten Periode überlassen.
  86. Blos mit Ausnahme der von 1807–10 dauernden Wirksamkeit der General-Studiencommission.
  87. Zwar Eisenlohr in seinem Manusc. Seite 618 glaubt, Keck sei schon 1659 Ephorus geworden, aber aus dem Gen. Landesarchiv (Fascikel Durlach und Hachberg, Studien 1650–68) kenne ich die Ernennungsresolution [115] durch Friedrich VI. vom 12. Juni 1667. – Der durch Heirath vermöglich gewordene Keck gerieth später in mißliche Geldverhältnisse dadurch, daß er den dem Gymnasium gehörigen Schaichhof bei Tübingen zur eigenen Bewirthschaftung an sich kaufte. – Seite 105 Note 3.
  88. Beide Arbeiten sind auch im Druck erschienen.
  89. Pforzheim, Lahr (von 1659 bis 1726 badisch), Emmendingen, Sulzburg und Röteln.
  90. Gymnasii Illustris Stuttgardiani memoria secularis. Stuttg. 1786. 4° Seite VIII. – Pfaff, Geschichte der Stadt Stuttgart. 1845. II, 478.
  91. Sachs in seinen Beiträgen S. 24 stimmt ihm bei.
  92. Collegium Illustre“, schon 1559 durch Herzog Christoph beabsichtigt, durch seinen Sohn vollständig ausgeführt und mit so großen [118] Privilegien für die in der Anstalt zu erziehenden Prinzen, Grafen und Adeligen versehen, daß der Zweck, Vorbereitung zum Staatsdienste, unerfüllt blieb. – Zu diesem Staatsdienste nämlich, so sagte Herzog Christoph 1559, sei im römischen Reich vorzüglich der Adel geordnet. (Dr. Klüpfel, Geschichte der Universität Tübingen. 1849. Seite 111.) – Auch dem pfälzischen Kurfürsten schlug der rühmlich bekannte Veit Ludwig von Seckendorf in Gotha 1664 vor, eine Erziehungsanstalt adeliger Knaben und Jünglinge unter der Benennung Collegium Illustre zu gründen. Der Plan kam nicht zu Stande. (Mone, Zeitschrift für Geschichte des Oberrheins II, 144.) – In anderen Ländern trugen derartige Institute den Namen Ritterakademie.
  93. Dieser Lehrplan wurde unter dem Titel Institutio Juventutis in Paedagogiis Illustribus Inferioris Palatinatus durch die Regierung 1615, und später noch zuweilen, im Drucke bekannt gemacht. (Hautz, Jubelfeier des Lyceums zu Heidelberg. 1847, Seite 60.)
  94. Wie verschiedene Benennungen unserer Anstalt durch ihre eigenen Lehrer ertheilt worden sind, sehen wir z. B. auf den Titelblättern der Festschriften, welche bei der 2. Jubelfeier 1786 erschienen. Auf dem Titelblatte einer lateinischen heißt sie „Gymnasium Illustre“; auf dem der deutschgeschriebenen aber wird sie theils „Die Karlsruher Fürstenschule“, theils „Das Hochfürstliche Gymnasium“ oder auch „Akademisches Gymnasium“ benannt.
  95. Als lateinischen Namen für Karlsruhe hatte der Ephorus Hölzlein in dem Programme von 1721 „Carolocium“ versucht, die Anstalt Athenaeum Carolocianum genannt; ohne Beifall. – Professor Malsch führte in seinen zahlreichen Druckschriften die Benennungen Caroli-Hesycheum, Gymnasium Caroli-Hesychianum oder auch Carolo-Hesychianum ein, die aber nur bis in die Mitte des 18. Jahrhunderts im Gebrauche blieben. Später kam (besonders durch Tittel, Posselt und Andere) Carolsruha mit den Adjectiven Carolsruhanus oder Carolsruhensis auf; Ausdrücke, die sich auch auf unseren Prämienmünzen von 1786 und 1816 bis jetzt erhalten haben. – Auch Carolsruha wurde zuweilen geschrieben. – Auf dem Titelblatte einer 1776 hier gedruckten französischen Schrift: Aug. Gottl. Preuschen, Essais préalables sur la typométrie – heißt der Druckort sogar „Carolsroue“.
  96. In das Jahr 1806, nachdem ein Organisationsedict schon 3 Jahre vorher alle badischen Mittelschulen in Lateinische Schulen, Pädagogien, Gymnasien und Lyceen oder akademische Gymnasien eingetheilt hatte.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: AnAnkunft
  2. Vorlage: letzen
§. 5–16 Nach oben §. 35–44
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