Geschichte der im Jahre 1586 zu Durlach eröffneten und 1724 nach Karlsruhe verpflanzten Mittelschule/§. 45-64

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§. 35–44 Geschichte der im Jahre 1586 zu Durlach eröffneten und 1724 nach Karlsruhe verpflanzten Mittelschule (1859)
von Karl Friedrich Vierordt
[196]
B. Innere Veränderungen unserer Anstalt 1724 bis 1859.

§. 45. Die religiöskirchliche Einrichtung des Gymnasiums hatte es aus der Zeit vor 1724 so mitgebracht, daß in den 2 obersten Jahreskursen der erste Stadtgeistliche die Religionsstunden versah. Dieses blieb bis 1837, wo sie bei der Pensionirung des damaligen Stadtdekans einem Professor[1] übertragen wurden. – Als Lehrbuch diente seit 1724 der Reihe nach Budeus, dann Langii oeconomia salutis, von 1767 an Freilinghausen, später das Compendium von Baier und das von Morus; seit 1803 Niemeyer, mehr als drei Jahrzehnde hindurch. Von 1837 an wurde keines mehr zu Grunde gelegt, theils weil kein Neueres für die unirte Kirche vollkommen geeignet schien, theils weil die Ansicht nicht mißbilligt wurde, bei diesem Unterricht müsse die ganze Persönlichkeit des Lehrers mit [197] dem vorzutragenden Gegenstande Eines sein. – In allen übrigen Klassen waren die Religionsstunden von jeher immer nur dem Hauptlehrer und das mit größtem Rechte anvertraut; eine einzelne Ausnahme hievon machte das Consistorium, als 1797 der Vorstand unserer jetzigen Quarta „Abneigung gegen die kirchliche Lehrform hervortreten ließ, so daß er nicht länger bei dem Religionsunterricht belassen werden konnte“[2]; aber eine häufig wiederkehrende Ausnahme trat ein, als 37 Jahre später auch Nichttheologen Vorstände von Lyceumsklassen zu werden anfingen, also dieser Lehrgegenstand in mehreren Kursen Einem Lehrer übertragen werden mußte. Seit 1855, wo alle Ordinarien der drei untersten Lycealklassen weltlichen Standes waren, übernahm die dortigen Religionsstunden Herr Pfarrer Emil Frommel, während sie in den sechs höheren Jahreskursen durch Hrn. Professor August Gerstner versehen werden.

Für Inhalt und Methode dieses wichtigsten Lehrzweiges galten bei den unteren und mittleren Klassen immer die gleichen Regulative wie bei den Volksschulen; was in Letztere nicht tauge, gehöre auch in Jene nicht. Biblische Geschichten, Sprüche, ganze Psalmen, der Katechismus und Liederverse waren „mit Fleiß zu erläutern und mit Fleiß zu lernen“[3]. – In unserer jetzigen Quinta war eine Kirchengeschichte zugelassen, aber, so fügte Karl Friedrich 21. Juli 1802 hinzu, nur so, daß „der Glaube nicht etwa nach geschichtlicher Ansicht gemodelt werde“. – Die seit 1837 den einzelnen Klassen vorgeschriebene Stoffvertheilung ist in dem 2. §. des jetzigen Lehrplans angegeben, dessen Vorschrift, in der obersten Klasse das Neue Testament in der Ursprache zu [198] lesen, freilich aus der Voraussetzung hervorgegangen scheint, diese Schüler seien mit dem Griechischen vertrauter, als es der Fall wirklich ist. Noch im vorigen Jahrhundert, wo das griechische Neue Testament die früheste und in mehreren Kursen die einzige griechische Lectüre ausmachte, war jene Vorschrift viel leichter auszuführen als jetzt, wo der Schüler das Eigenthümliche des neutestamentlichen Idioms weder aus seiner Grammatik, noch aus seinem Wörterbuche, überhaupt erst bei seinem Eintritte in die oberste Klasse und erst in der Religionsstunde kennen lernt, die doch nicht zur Sprachstunde werden darf. Noch bis zum Herbst 1836 hatte ein anderer als der Religionslehrer das Griechische des Neuen Testaments in einer besonderen Stunde wenigstens für die Theologen der obersten Klasse gelehrt, aber mit der Einführung des jetzigen Lehrplanes hörte ein solcher schematismusmäßiger Unterrichtstheil auf.

Für den Besuch des Gottesdienstes wiederholten die Gymnasialgesetze von 1725 die längst bestehende Ordnung, daß die Schüler an jedem Sonn- und Festtage in ihren Klassenlokalien versammelt, verlesen, processionsweise durch die Professoren und Präceptoren in die Kirche und aus derselben in die Schule zurückgeführt werden sollten, wo sie Rechenschaft abzulegen hatten, ob die Predigt mit Aufmerksamkeit angehört worden sei. Nur die Zöglinge der 2 obersten Jahreskurse, die sogenannten Exemten, waren nicht an den Hauptgottesdienst der Stadtkirche gebunden, sondern befugt, statt dessen auch entweder den Hof- oder den Militär-Gottesdienst zu besuchen. Auch die Andachtsübung der Wochentage, bis 1740 Dienstag und Freitag, dann aber blos am Freitag, war Allen vorgeschrieben und im Schematismus stand bis 1797, aber nicht mehr 1798: Die Veneris VIII–IX hora[4] celebrantur sacra publica. Der öffentlichen Katechismuslehre am Sonntag-Nachmittag hatten die noch nicht confirmirten Schüler gleichfalls unter Lehreraufsicht beizuwohnen [199] und dabei sagte, wie das noch im Anfange des 19. Jahrhunderts üblich war, an dem einen Sonntage Einer von ihnen, am nächstfolgenden ein Volksschüler das zu besprechende Stück des Katechismus, vor dem Altare stehend, öffentlich her. – Den Anfang der noch jetzt bestehenden sogenannten Schulkirche veranlaßte zunächst die Winterkälte von 1770 und von nun an behielt Einer der untersten Klassenlehrer die jüngsten Knaben zur Erbauung in einem größeren Lehrzimmer während der Zeit des Hauptgottesdienstes. – Als im Herbst 1800 Karl Friedrich dem Ephorus, Hofrath von Marschall, sein Mißfallen äußerte, daß der für die Exemten bestimmte Kirchenplatz gering besetzt zu sein pflege, erhielt der Rector gemessenen Befehl, schärfer darüber zu wachen, und eine Zeit lang verlangte das Consistorium monatliche Einlieferung der Kircheninspectionslisten, wobei den adeligen Gymnasiasten die Erlaubniß entzogen wurde, denjenigen Kirchenplatz zu benützen, welcher dem Adel vorbehalten war. Aber eine den regelmäßigen Kirchenbesuch unserer Schüler sehr störende Maßregel trat 1807 ein, als die Verschönerer der Residenz es dahin brachten, daß die alte Stadtkirche in gleicher Zeit abgetragen wurde, in welcher man zu der neuen erst den Grundstein legte. Nun mußte es den Zöglingen überlassen werden, wo sie in der Hof- oder in der reformirten Kirche Platz suchen wollten. Selbst als die jetzige Stadtkirche 1816 ihren Ausbau endlich erreichte, gab es in ihr für die mittlerweile viel größer gewordene Schülerzahl keinen besonderen Raum, welcher längere Zeit hingereicht hätte. Zwar suchte man seit 1824 dadurch zu helfen, daß man den damals fertig gewordenen Lyceumssaal zu einem gemeinschaftlichen Schulgottesdienst der 10- bis 14jährigen Lyceisten benützte, wobei abwechselnd ein Hauptlehrer derselben functionirte; das hörte aber wieder auf, als später in ihre Zahl auch Nichttheologen und zuletzt lauter Nichttheologen eintraten. Vergebens wurde die Bitte um einen hinreichend großen Raum in der Stadtkirche wiederholt; auch wäre die gehörige Ueberwachung der überfüllten Klassen kaum mehr möglich gewesen und viele Eltern sprachen selbst das Recht an, ihre [200] Söhne mit sich zum öffentlichen Gottesdienste zu nehmen. Während also für die untersten Kurse, also für die 6- bis 10jährigen Knaben, durch die oben erwähnte Schulkirche gesorgt blieb, wurde den Religionslehrern der übrigen Klassen an’s Herz gelegt, für den gebührenden Kirchenbesuch eifrige Sorge zu tragen und in der 1. Religionsstunde der Woche sich zu verlässigen, ob der Gottesdienst in irgend einer der 3 evangelischen Kirchen benützt worden sei.

Neben dem Kirchengesang übte das Gymnasium für den öffentlichen Gottesdienst auch Instrumentalmusik noch während der ersten Jahrzehende seiner Karlsruher Zeit, also wie es einst in Durlach geschehen war, aber jetzt nicht mehr mit gleichem Eifer und Erfolge. Die Schulgesetze von 1725 bestimmten dazu täglich die Stunde von 12 bis 1, nebst einer besonderen Stunde an jedem Mittwoch- und Samstagnachmittag für die Probe dessen, was im nächsten Gottesdienste musicirt werden solle, und verlangten zugleich, daß nur die in solchen Uebungen fleißigsten Zöglinge an dem Weihnachtgesange Theil nehmen dürfen[5]. – Nach einer Verordnung von 1743 mußte [201] der damalige Hofkapellmeister Molter die für Musik begabten Gymnasiasten, zumal die, welche ein Stipendium genossen, zu seiner täglichen Lection in der Instrumentalmusik anhalten und die Gesangstücke auswählen, welche der Präceptor und Cantor Gymnasii, Magister Göring, auf den künftigen Sonntag einzuüben habe. Als aber 12 Jahre später Rector Maler vorschlug, bei künftiger Stipendienvertheilung, wie das in Durlach früher geschehen sei, die in der Tonkunst Wohlbewanderten wieder ganz besonders zu berücksichtigen, erhielt er die Zustimmung des Consistoriums nicht, und die Kirchenmusik ließ sogar billige Erwartungen so häufig unbefriedigt, daß sie allmählich ganz aufhörte; die musikalischen Productionen bei Schulfeierlichkeiten, geleitet durch den Hofmusikus Joh. Wilh. Thill, fanden nur zuweilen, z. B. im Herbstexamen 1755, einigen Beifall und der Instrumentalunterricht in unserer Schule erlosch 1775 gänzlich. Zwar für die Begleitung des Gesanges in den allein noch übrigen Singstunden gab es dort, laut Jahresrechnung von 1769, zwei Klaviere; aber die Uebung im vierstimmigen Choral mußte erst durch Karl Friedrich selbst 1786 wieder ausdrücklich verlangt werden. Größeren Schwung in den Gesangunterricht brachten später hauptsächlich 2 treffliche Männer, seit 1825 Musiklehrer Gersbach und bald darauf Lycealprofessor Maurer. Was unsere Schüler jetzt unter der Führung ihrer Gesanglehrer leisten, läßt sich besonders bei den Aufführungen an jedem Anfang der Weihnacht- und Osterferien und am Schlusse jeder Herbstprüfung ermessen. Mit innigstem Danke verehren wir aber die Gnade, womit des Großherzogs Königliche Hoheit viele unserer Zöglinge zu dem Hofkirchengesang zu ziehen und die befähigtsten auch durch Unterstützungen anzueifern geruht.

Was den katholischen Religionsunterricht betrifft, so ließen sich Bekenner dieses Glaubens in Karlsruhe gleich bei [202] dessen Erbauung nieder und ihr Gottesdienst wurde durch ein hier gegründetes Kapuzinerhospitium besorgt; also auch die religiöse Belehrung der katholischen Gymnasiasten. Ob aber Letztere hier vor den 1770er Jahren vorhanden gewesen sind, oder ob alle Söhne der meist unbemittelten katholischen Bürger entweder blos die hiesige Volksschule oder, wenn sie sich den Studien widmeten, die Piaristen-Anstalt zu Rastatt besuchten, kann ich nicht angeben, weil, auffallend, während des ganzen 18. Jahrhunderts das Album, in welchem alle neueingetretenen Schüler eingezeichnet stehen, bei keinem christlichen Schüler das Glaubensbekenntniß notirt hat, auch nicht bei Söhnen solcher Familien, von denen ich gewiß weiß, daß sie der reformirten Kirche angehörten und bei dem reformirten Pfarrer ihren Religionsunterricht erhielten. Letzteren übernahm bei unsern katholischen Zöglingen seit 1804 das damals hier gegründete kathol. Pfarramt; ihre Zahl betrug zwar noch im Herbst 1815 unter 339 Lyceisten erst 48, stieg aber allmählich bis Herbst 1858 auf 180 unter 575 Zöglingen des Lyceums und der Vorschule. Daher wurde auf den Wunsch der Lehrerkonferenz an den katholischen Hauptfesttagen der Unterricht seit dem Jahre 1850 ganz eingestellt. Eine eigene Lehrstelle für ihre Religionsstunden gründete 1839 der Großherzogliche Katholische Oberkirchenrath; der erste, der sie bekleidete, war Pellissier, jetzt Stadtpfarrer in Mannheim; der zweite ist, seit 1847, Professor Kirn. Diese beiden hochgeachteten Männer mögen Zeugniß geben, ob meine Behauptung gegründet sei, daß ich mich auch nicht einer einzigen kleinen confessionellen Reibung in unserem Lyceum erinnern könne[6]. Als in öffentlichen Blättern des Jahres 1845 durch strengere Katholiken [203] die Errichtung eines katholischen Lyceums zu Karlsruhe neben dem evangelischen, aus evangelischen Kirchenmitteln fundirten lebhaft verlangt wurde; erinnerten mildere Stimmen nicht blos an die verhältnißmäßig geringe Bevölkerung der Stadt, sondern auch daran, mit wie segensreichem Erfolge umgekehrt 38 Jahre zuvor die getrennt gewesenen katholischen und evangelischen Gymnasien zu Mannheim und ebenso die zu Heidelberg mit einander vereinigt worden seien; und selbst bei dem Hauptanstoße, dem Vortrag der Geschichte, könne der Geschichtslehrer alle kirchenhistorischen Momente auf die Religionsstunden zur vollständigen Erläuterung oder etwa nöthigen Berichtigung verweisen. Möge auch die Zukunft der Kalamität einer confessionellen Trennung des geschichtlichen Unterrichts keinen Weg in unsere Anstalt eröffnen!

Was die Israeliten betrifft, deren es hier schon zur Zeit der Stadtgründung viele gab, so haben wir sie doch erst seit 1769 unter unseren Gymnasiasten, bald darauf ihrer 10 in der Realklasse gefunden, welche 1774 gleich mit der Ankündigung eröffnet worden war, daß auch Juden nicht ausgeschlossen seien. (Vergl. oben, Seite 143.) Noch im Jahr 1811 hatten wir blos 11 Zöglinge dieses Bekenntnisses unter 339 Schülern des Lyceums; 1858 aber 40 unter 575, doch schon geraume Zeit fast keine mehr in oberen Klassen, da in unserer Heimath Ueberfluß an Juristen und Medicinern herrscht. Nicht wenige Israeliten gehörten übrigens sehr oft zu unseren fleißigsten und begabtesten Schülern, und ich erinnere mich einer Aeußerung, die ich vor etwa 30 Jahren aus dem Munde eines Vorstandes der hiesigen israelitischen Gemeinde vernahm: Daß wir Juden sind, bekommen wir gar oft zu fühlen; aber im Lyceum nicht. – Uebrigens haben diese Schüler bei der Lyceumsdirection zwar nachzuweisen, ob sie Religionsunterricht entweder in der israelitischen Stadtschule oder bei einem dazu berechtigten Privatlehrer genießen; aber für ihren gemeinschaftlichen, einheitlichen und stufenweise geordneten Religionsunterricht im Lyceum ist noch nicht gesorgt.

[204] §. 46. Der Unterricht in den klassischen Sprachen, welcher, seit der Gründung unserer Anstalt, nächst dem religiösen Momente die zweite Geltung behauptete und weit die größere Hälfte, in einzelnen Klassen 4/5 des ganzen Schematismus einnahm, blieb auch noch von dem Anfange der Karlsruher Zeit an lange ungeschmälert, erlitt erst gegen Ende des 18. Jahrhunderts eine allmähliche Minderung und ist durch den neuen Lehrplan von 1837 nicht nur auf eine kleinere Reihe von Jahren, sondern auch in diesen auf weniger Lehrstunden, d. h. auf durchschnittlich kaum 2/5 der dortigen schematismusmäßigen Lectionen beschränkt.

Fassen wir zuerst die lateinische Sprache in’s Auge, so begann der Knabe die erste Kenntniß ihrer Elemente schon im 3. Semester seiner Schulzeit, also gewöhnlich mit seinem Eintritt in das 7. Lebensjahr, oder nach unserer jetzigen Benennung mit seinem Eintritt in die mittlere Vorschule. So war es seit der Gründung der Anstalt und so blieb es auch bis Herbst 1835. Nur sank allmählich die lateinische Stundenzahl dieses Kurses, welche 1710 noch 11 betragen hatte; sie bestand in den 3 ersten Decennien des 19. Jahrhunderts nur noch aus 5, dann aus 4 Stunden und hörte im October 1835 ganz auf. – Unsere jetzige oberste Vorschule war noch vor 100 Jahren mit 14 lateinischen Stunden bedacht, 1799 mit 11, 1806 blos mit 8, dann mit 6, von 1838 an mit 3, zuletzt mit Einer, welche den Uebergang zu dem gänzlichen Erlöschen im Herbst 1858 vermittelte. Seit 1858 beginnt die früheste Bekanntschaft unserer jüngsten Schüler mit den Elementen des Lateins erst bei vollendetem 9. Lebensjahre und zwar mit wöchentlich 10 Lehrstunden in der jetzigen Prima, die aber vor 100 Jahren deren 14 gehabt hatte und nur allmählich auf die heutige Zahl 10 herabgekommen ist. Uebergehen wir ähnliche Einzelheiten der folgenden Klassen; welche noch 1759 in 14 bis 18 wöchentlichen Stunden Latein lernten und jetzt nur noch 10, theilweise 8 darauf verwenden. Dagegen ist in den 2 obersten Jahreskursen die lateinische Stundenzahl der alten und neuen Zeit ziemlich dieselbe geblieben; sie steht in [205] unseren ältesten Schematismen mit 6 bis 8 Lectionen, im jetzigen seit 1837 mit 7.

In der Wahl der zu behandelnden Autoren trat seit dem Anfang der Karlsruher Zeit einige Aenderung ein, so daß früher vernachlässigte Theile der römischen Literatur zu dem Rechte gelangten, das ihnen längst gebührte und noch jetzt widerfährt: Ovid’s Metamorphosen wurden zum 1. Mal in unserer Schule 1726 gelesen, Tacitus 1729, Livius 1750. Dagegen wurden viele Autoren allmählich theils ganz entfernt, theils nur dem Privatstudium empfohlen; namentlich der Kirchenvater Lactantius, welcher noch vor 100 Jahren, 1759, mit 2 wöchentlichen Stunden in dem Schematismus unserer Quinta stand; auch der Historiker Vellejus Paterculus wurde abgeschafft, obwohl dieser ein sehr taugliches Buch für den Unterricht in römischer Geschichte, mit Ausnahme seiner Urtheile über Zeitgenossen, darbietet; dann gingen Sueton und Quintilian ein; um’s Jahr 1812 Plin’s Briefe und Panegyricus, so auch Curtius und Eutrop; Justin erst 1830. Ueberhaupt fand in einer Konferenz von 1830 der Grundsatz wieder Anerkennung, man solle wichtige Autoren in mehreren Jahreskursen beibehalten, die Schüler mit ihnen vertrauter machen und vor Zersplitterung bewahren. Bis dahin war von Horaz in auffallender Weise immer nur der lyrische Theil beachtet worden, nun zum 1. Mal auch der übrige und zwar 1830 durch Kärcher. Jenem Grundsatze huldigte der neue Lehrplan von 1837 gleichfalls, wie aus der in seinem 4. §. vorgeschriebenen Autorenzahl erhellt. Zugleich verlangte er, in der Regel nie mehr als 2 latein. Klassiker, einen Prosaiker und einen Dichter, während eines Semesters vorzunehmen.

Die schriftlichen Uebungen im lateinischen Stil bestanden theils aus dem Domesticus, welchen noch im Jahre 1759 die meisten Klassen an jedem Wochentage fertig in die Schule mitzubringen hatten, theils in dem Stilus pro loco, welcher wöchentlich nur Einmal in der Schule selbst zu fertigen war. Sie erfuhren zwar in der nächstfolgenden Zeit eine stufenweise [206] Beschränkung, aber auch eine neue Aufmunterung durch das besondere Stil-Prämium, welches 1765 durch den Markgrafen Karl Friedrich für die monatlichen Exercitia probatoria gestiftet wurde und noch jetzt durch unsere Konferenzen zuweilen zuerkannt wird, sanken jedoch allmählich schon gegen Ende des 18. Jahrhunderts auf 2 Uebungen in jeder Woche herab, von denen die Eine als Extemporale unter den Augen des Lehrers, die Andere als Hebdomadarium domesticum daheim geschrieben werden mußte. In ähnlicher Weise wurden Beide wenigstens für Quinta und für Oberquarta 1846 durch den Großh. Oberstudienrath angeordnet. Dagegen erhielt der Stil-Lehrer der 2 obersten Jahreskurse schon 1840 die Weisung, einen Theil der Zeit, welche bisher dem in der Klasse selbst zu fertigenden Extemporalstile gewidmet war, auf kursorische Lectüre einer rhetorischen oder philosophischen Schrift Cicero’s zu verwenden. – Vergleichen wir nun die noch vorhandenen Stilarbeiten irgend einer oberen Klasse aus dem vorigen Jahrhundert mit denen der ihr jetzt entsprechenden Altersstufe; so erkennen wir, daß letztere, geleitet von ihrer genauer ausgearbeiteten Grammatik, die Ausdrucksweise der Augusteischen Periode mehr hervortreten läßt, aber bei Weitem häufiger grobe Fehler zeigt und auch an gewandter Fertigkeit zurücksteht, was bei der verringerten Uebungszeit nicht zu verwundern ist.

Noch übler steht es jetzt natürlicher Weise mit der Fertigkeit im mündlichen Ausdruck. In den 2 obersten Jahreskursen wurden, als das Gymnasium 1724 nach Karlsruhe wanderte, die wissenschaftlichen Vorträge noch größtentheils lateinisch gehalten; doch schon das, was der Lehrer der Philosophie 1725 berichtet, daß er auf die an seine Zuhörer gerichteten lateinischen Fragen auch deutsche Antworten zulasse, widerstritt den bestehenden Schulgesetzen. Zwar dauerten die Uebungen, lateinisch zu disputiren, in den zwei obersten Jahreskursen fort und eigene lateinische Sprechstunden enthält der Schematismus unserer jetzigen Quinta noch 1759 und in den folgenden Jahren; zudem kam ein neuer Schwung unter unsere älteren Zöglinge durch die [207] 1766 gestiftete Societas latina[7] und unter den jüngeren förderte das 1775 eröffnete lateinische Redeinstitut die Geläufigkeit des mündlichen Ausdrucks, zwei Anstalten, die wir oben Seite 137 ff. geschildert haben; aber nur einzelne lateinische Vorlesungen, z. B. von Posselt über Alterthümer, dauerten noch bis 1791 und nicht viel länger die seines Lehrers Tittel, der als trefflicher Latinist beliebt war. Bei Weitem für die meisten Lectionen war die Muttersprache auch auf dem Katheder schon längst in Gebrauch gekommen. Selbst die zum Auswendiglernen eingeführten lateinischen Dialoge wurden, weil nicht unmittelbar aus klassischen Autoren geschöpft, allmählich entfernt; zuerst die Erasmischen, deren sich die oberen Klassen bedient hatten, dann in den ersten Jahren des 19. Jahrhunderts auch die bei den kleinsten Schülern im Gebrauche gewesenen „Colloquia Latina des berühmten Langii“. So werden sie schon in den Schulgesetzen von 1725 Cap. XI. bezeichnet. Sie handelten von den gewöhnlichsten Vorkommnissen des Lebens, wurden durch die Knaben mit Lust gelernt, und wenn der Großvater die Enkel abhörte, legte er das ihm aus seiner Kindheit wohlbekannte Buch, stolz auf sein Gedächtniß, zuweilen auch bei Seite. In neueren Jahrzehenden, bei der minder langen Dauer der Elementarbücher, hörten wir manchen Vater behaupten, er könne seinen Söhnchen nicht nachhelfen, da man zu seiner Zeit das Lateinische anders gelernt habe. – Uebungen im Lateinsprechen sind übrigens [208] den zwei obersten Jahreskursen auch durch den Lehrplan von 1837 vorgeschrieben und durch einen Prüfungsbescheid vom 13. Januar 1840 noch andern Klassen empfohlen worden. Ebenso muß unter den Vorträgen der Schüler im Schlußakte, welcher im vorigen Jahrhundert größtentheils lateinisch gehalten wurde, wenigstens Einer in dieser, selbst bei Universitätsfeierlichkeiten jetzt nicht mehr oft gebrauchten Sprache stattfinden und er kommt gewöhnlich der Mehrzahl der anwesenden Gäste zu lang vor. – Auch die in früheren Zeiten so eifrig getriebenen Uebungen im Fertigen lateinischer Verse sind nach und nach auf ein Minimum, zuweilen noch etwas tiefer herabgesunken; ebenso hat der neue Lehrplan von 1837 die im Schematismus der Oberquinta bis dahin der Mythologie gewidmete Stunde aufgehoben, indem er Erläuterungen über diesen Gegenstand zur Dichterlectüre zu ziehen befahl. Schon im Herbst 1824 hatten die 2 wöchentlichen Stunden aufgehört, in welchen Archäologie den Untersextanern vorgetragen wurde.

Das Griechische hatte der Zögling im vorigen Jahrhundert 7, dann 8 Jahre hindurch zu treiben, aber mit einer geringen Zahl von Stunden, welche in einzelnen Klassen blos 2 oder 3, nur zuweilen in den höchsten Jahreskursen wöchentlich 4 betrugen und erst gegen Ende des Jahrhunderts allmählich zu einer beträchtlichen Vermehrung gediehen. Seit 1805 dauerte der griechische Unterricht zwar wieder nur 7 Jahre lang, doch die Summe aller griechischen Wochenstunden blieb auf 32 festgesetzt. Diese Einrichtung währte bis 1835, wo man, um dem bereits erwarteten neuen Lehrplane zu entsprechen, die Gesammtzahl der griechischen Wochenstunden auf 26 beschränkte, den ganzen griechischen Lehrkurs aber auf die Dauer von 6 Jahren[8], [209] so daß seitdem jeder Cötus wöchentlich 4, höchstens 5 solcher Lectionen erhält. – Da zuweilen Gesuche um Dispensation von diesem Unterrichtszweig einliefen, so setzte ein Regierungsdecret ihnen 1761 ein Ziel; wer irgend ein Studium ergreifen wolle, dürfe niemals eine solche Lücke in seiner Vorbildung lassen, und noch jetzt verlangt unsere Regierung den Besuch der griechischen Lectionen auch von Denen, welche sich dem Kameralfache, der Baukunst oder der Forstwissenschaft widmen wollen, während im Würtembergischen alle diese, so wie die sogenannten Regiminalisten, vom Griechischen dispensirt sind.

Die Zahl der eingeführten griechischen Autoren war in den ersten Jahrzehenden der Uebersiedlung des Gymnasiums nach Karlsruhe möglichst klein geworden und blieb es auch lange Zeit. Noch vor 100 Jahren, 1759, wo das Griechische schon in unserer Tertia begann, aber auf die damaligen 7 griechischen Jahreskurse zusammen nur 18 diesem Lehrgegenstande gewidmete wöchentliche Lectionen sich vertheilten, las der Zögling zwar das griechische Neue Testament in jedem dieser 7 Jahreskurse, aber außerdem von griechischen Literaturstücken nur in den 2 letzten Gymnasialjahren einen Profanschriftsteller, gewöhnlich Theognis oder Epictet[9]. Erst 1761 traten Ilias und Odyssee, obwohl anfangs nur mit Einer Wochenstunde, endlich wieder in die lange entzogenen Rechte ein und seit dem neuen Lehrplane vom 3. April 1767, durch welchen Geßner’s Chrestomathie zur Einführung kam, wurden mit den älteren Zöglingen wenigstens einzelne Proben aus einer ganzen Reihe ausgezeichneter Griechen [210] gelesen, auch auf Homer von nun an drei Lectionen wöchentlich verwendet. In die Hände unserer jetzigen Quinta gelangte bald darauf eine ähnliche, aber leichtere Sammlung von Gedike[10]. Später kamen neben Homer allmählich auch andere vollständige Werke wieder zur Einführung: 1802 auf Hebel’s Vorschlag für die jetzige Quinta Xenophon’s Cyropädie, 1805 Anacreon, 1806 der dem geliebten Lehrer besonders nahe stehende Theocrit, den er mit den ältesten Gymnasiasten las. Ohngefähr gleichzeitig brachte sein Kollege Nicolaus Sander Lustspiele des Aristophanes, namentlich Plutus und Nubes, zur Kenntniß der obersten Jahreskurse und sogar die durch Friedrich August Wolf zu sehr empfohlenen Hymnen des Callimachus. Anziehender schienen der Jugend die 1807 eingeführten Charactere des Theophrast und einzelne Biographien Plutarch’s, noch anziehender 1811 Herodot. Selbst Lucian wurde zuweilen gelesen und Herodian; aber erst 1813 auch Plato[11] endlich wieder, vor Allem dessen Phaedon, dann Gorgias und Menon, und zwar durch Professor Johann Michael Holtzmann, wobei die damalige Oberbehörde des Gymnasiums, noch immer der Evangelische Oberkirchenrath, in dem Prüfungsbescheide vom 26. April 1814 diesen erstmaligen Versuch, statt einer Einleitung in die Philosophie, seine Zöglinge auf diesem Wege in das philosophische Denken einzuführen, mit Wohlgefallen aufnahm. – So war die frühere Manichfaltigkeit der Autoren wiedergekehrt wie einst in Durlach. Aber noch fehlte es an einem der Tragiker. Diese hatten schon seit 1810 in dem Mannheimer Lyceum durch Friedrich August Nüßlin und Weickum, bald darauf in dem Rastatter durch Zell Eingang gefunden, ehe sie 1826 endlich auch zu uns gelangten [211] und zwar zuerst Sophocles durch Kärcher. Der neue Lehrplan von 1837 empfahl gleichfalls diesen Tragiker für die oberste Klasse neben Ilias, Plato und Xenophon’s Commentarien; bald darauf wurden der gleichen Klasse auch Theocrit und Herodot durch den Oberstudienrath ausdrücklich wieder gestattet, aber mit dem Bemerken, daß auch im Griechischen nie mehr als 2 Autoren, ein Prosaiker und ein Dichter, neben einander gelesen werden sollen. Für die übrigen Klassen sind Odyssee, die Attica von Jacobs und Xenophon’s Anabasis vorgeschrieben.

In den oberen Klassen wurde lange Zeit aus dem Griechischen, während selbst die eingeführte griechische Grammatik lateinisch geschrieben war, immer nur in’s Lateinische übersetzt; das nahm seit den 1780er Jahren allmählich ab, hörte aber mit Ausnahme der neuesten Zeit nie ganz auf und noch der Schulplan von 1837 wollte, daß wenigstens in einigen Lectionen die lateinische Sprache zur Erklärung und Uebersetzung gebraucht werde. – Griechische Stile hatte jeder Zögling der mittleren und oberen Klassen im vorigen Jahrhundert lange Zeit wöchentlich Einen zu liefern, später nur monatlich Einen und auch diesen in immer kleinerem Umfange. Der Lehrplan von 1837 verlangt, daß einige Uebung im Griechischschreiben hauptsächlich nur stattfinde, um die Formen einzuüben. – Griechische Reden, durch ältere Zöglinge bei Schulfeierlichkeiten gehalten, waren bis in die 1780er Jahre nicht selten; in unserem Jahrhundert kamen sie nicht mehr vor.

§. 47. Der Unterricht im Hebräischen wurde im Anfange der Karlsruher Periode, wo der Zustand unserer Anstalt überhaupt dürftig erscheint, beträchtlich weniger getrieben, als es in den besseren Zeiten des Durlacher Gymnasiums (vergl. S. 84 der vorjährigen Programmbeilage) geschehen war, und beschränkte sich auch noch während der 1730er und 1740er Jahre auf 3 wöchentliche Stunden, die nur bei den 2 obersten Jahreskursen stattfanden, und auf die Erklärung weniger Kapitel der Genesis. Er dehnte sich sodann endlich wieder auf die 4 obersten Jahreskurse aus, begann also, wie früher, in der jetzt mit Quinta bezeichneten [212] Klasse. Diese Anordnung findet sich unter Andern in dem Schematismus von 1759. Außer einzelnen Theilen der historischen Bücher des Alten Testaments las man damals auch wieder Psalmen nebst Stücken aus den Propheten, und schon war bei oratorischen Schulfeierlichkeiten der alte Prunk neu aufgekommen, daß zuweilen, z. B. 1756, 1758, 1760, Schüler mit hebräischen oder chaldäischen Reden sich producirten. In den 1770er Jahren ließ man den hier fraglichen Unterricht sogar schon in unserer Quarta (der damaligen Secunda) anfangen und machte, seitdem ein gelehrter Orientalist, Ernst Ludwig Wolf, in die Reihe der Lehrer getreten war, die ältesten Schüler auch wieder mit dem Syrischen und nicht selten auch mit den Anfangsgründen der arabischen Sprache bekannt. Um’s Jahr 1789 hörten die hebräischen Lectionen der Quarta wieder auf, dauerten aber mit je 2 wöchentlichen Stunden die 5 obersten Jahreskurse hindurch, da die Exemten seit 1767 in 3 Abtheilungen, Veteranen, Medier und Novizen, zerfielen. Nachdem jedoch die Medier 1805 eingegangen waren, trat, ohne Vermehrung der wöchentlichen Lectionenzahl, der noch jetzt bestehende vierjährige hebräische Kurs ein, welcher auch bei dem neuen Lehrplan von 1837 keine Aenderung erlitt. Ein Examenbescheid von 1842 wünschte, daß im Arabischen nicht mehr so weit gegangen werde als bisher; seit 1849 steht der Unterricht in den Elementen dieser Sprache gar nicht mehr in unseren Lectionsverzeichnissen. Ein Oberstudienraths-Erlaß von 1850 befahl auch allen denjenigen Schülern, die sich der Philologie zu widmen gedenken, den Besuch der hebräischen Lycealstunden, da man die Kenntniß des Hebräischen zu den wesentlichen Erfordernissen der philologischen Staatsprüfung zähle.

Lehrer des Hebräischen waren von 1724 bis 1750 Johann Wasmuth, dann der Physiker und Mathematiker Maler und dessen Nachfolger im Rectorate, der Historiker Sachs, neben welchem aber auch Kirchenrath Bouginé und von 1780 an der schon oben belobte Wolf Theil an diesem Unterrichte hatten. Nachdem Wolf 1791 gestorben war, trat 1792 Hebel ein, anfänglich [213] nur in unserer Quinta, seit Bouginé’s Tod 1797 bis 1824 auch in den obersten Jahreskursen. Doch gab er, von 1802 an, die hebräischen Stunden der Quinta an den damaligen Diacon, späteren Kirchenrath Jacob Friedrich Gerstner ab, welcher 1824, wo Hebel alle seine Lectionen niederlegte, auch den Unterricht der Sexta in dieser Sprache bis an seinen Tod übernahm. Als 1803 Paulus in Jena durch unsere Regierung gebeten wurde, einen Professor der orientalischen Literatur für die Universität Heidelberg in Vorschlag zu bringen; antwortete der berühmte Gelehrte, warum sie den Gesuchten nicht in ihrer nächsten Nähe, in dem vollkommen dazu geeigneten Diaconus Gerstner am Karlsruher Gymnasium finden wolle. – Der Vorgeschlagene lehnte den nun an ihn erfolgten Ruf aus Rücksicht auf seine hochbetagten, in seiner Vaterstadt Karlsruhe wohnenden Eltern ab. – Auch sein Sohn, Professor August Gerstner, besorgte, und zwar in Quinta, von 1836 bis 1854 den hebräischen Unterricht, während dieses in Sexta noch länger, von 1833 bis 1856, durch Hofrath Süpfle geschah. Seitdem sind alle diese Lectionen in beiden Klassen dem Professor Bissinger zugetheilt. – Schon 22 Jahre lang Mitglied der theologischen Prüfungskommission, darf ich den Unterrichtsgegenstand, von welchem dieser §. redet, zu den Lichtseiten unserer Anstalt zählen, sofern die ehemaligen Schüler des hiesigen Lyceums in dem hebräischen Theile des theologischen Examens seit langer Zeit sich vor andern Kandidaten hervorzuthun pflegten.

§. 48. Der Unterricht in der Philosophie wurde während derjenigen Zeit, in welcher das Gymnasium 1724 nach Karlsruhe übersiedelte, den 2 obersten, damals noch lange combinirten Jahreskursen in 6 Lectionen wöchentlich ertheilt, welche später auf 8 stiegen, dann wieder auf eine geringere Zahl sanken. Letztere betrug 1811 für jede der beiden fraglichen Kurse nur noch 2, seit 1835 beträgt sie 3.

Aus einer zu Karlsruhe 1726 im Druck erschienenen „Brevis in Logicam introductio“, verfaßt „in usum alumnorum Gymnasii [214] Carolo-Hesychiani“ durch den Rector Bürcklin[12], erkennen wir die Absicht, von dem früheren Gerüste der Logiklehrer vieles Ueberflüssige auf die Seite zu schaffen. Auch über Moralphilosophie ließ der gleiche Schulmann einen Leitfaden 1727 in seinem Wohnorte drucken. Aber außer diesen beiden Disciplinen kommen in dem auf 4 Semester berechneten Kurse auch Naturrecht und Metaphysik abwechselnd in den halbjährlich veränderten Schematismen vor und für die lateinischen Disputirübungen blieben fortwährend 1 oder 2 besondere Wochenstunden bis in den Anfang des 19. Jahrhunderts bestimmt. Daß schon Bürcklin bei seinen lateinischen Vorträgen doch auch deutsche Antworten seiner Zöglinge zuließ, ist bereits oben erwähnt worden und bezeichnet den allmählichen Uebergang zu der Herrschaft, die man der deutschen Sprache nicht sehr lange nachher auch auf den Kathedern immer allgemeiner einräumte. – Einer von Bürcklin’s Nachfolgern, Maler, welcher neben seinen Hauptfächern, Mathematik und Physik, unter Anderem auch Philosophie und Hebräisch zu lehren bekam, berichtet im März 1740, er habe im verflossenen Winter Naturrecht nach Puffendorf’s Werk de officio hominis et civis vorgetragen und zahlreiche exercitia disputatoria super varii generis materiis angestellt, wovon er in dem nun bevorstehenden öffentlichen Osterexamen Proben geben werde. In der Metaphysik und Logik halte er sich an Baumeister’s Compendien. – Nach ihnen las er bis an seinen Tod, welcher am 31. Mai 1764 erfolgte. Drei Wochen später versicherte ein Gutachten[13], welches der als eifrigster Physiocrat damals oft genannte Kammerrath Schlettwein zu Karlsruhe über die im Gymnasium vorzunehmenden Aenderungen am 19. Juni 1764 stellte, Baumeister’s Logik und Metaphysik seien übel gewählte Schriften, die nicht mit wesentlichen Dingen, aber mit vielen Kleinigkeiten angefüllt seien; man solle überhaupt den philosophischen und den mathematisch-physikalischen Unterricht [215] nimmer in die gleiche Hand legen, sondern für diesen Zweck zwei Lehrer berufen, die er als früherer Docent an der Universität Jena kennen und schätzen gelernt habe, Tittel und Böckmann, und zwar für Philosophie den Ersteren. – Das wurde vollzogen; doch anfänglich übernahm Böckmann auch die Logik und bediente sich dabei eines Compendiums, welches seinen bei Karl Friedrich damals noch sehr wohlgelittenen Gönner Schlettwein zum Verfasser hatte[14]. Tittel, der die übrigen philosophischen, auch manche historische Kollegien las, leitete als ausgezeichneter Latinist die Disputirübungen mit großem Beifall. Von den lateinischen Dissertationen, bei welchen seine Schüler in den nächst folgenden Jahren philosophische oder theologische Sätze öffentlich vertheidigten, sind viele auch gedruckt worden. Wählen wir, um die Einrichtung des philosophischen Kurses zu bezeichnen, ein Programm von 1780, so finden wir, neben dem unausgesetzten Disputatorium, durch Tittel angekündigt 5 Stunden Naturrecht und Klugheitslehre für den ältesten und 4 Stunden Logik und Metaphysik für den zweitältesten Cötus; Alles nach Feder’s Lehrbüchern. Drei Jahre nachher fing er selbst an, in deutscher Sprache eine ganze Reihe von philosophischen Werken herauszugeben, die auch in anderen Anstalten Deutschlands eingeführt wurden und zum Theil eine 2. und 3. Auflage erlebten. In jeder derselben stellte er Locke und Leibnitz bei weitem über seinen Zeitgenossen Kant, dessen Reformen er nur mit Unwillen zu erwähnen pflegte. Nachdem er gegen Ende 1807 in den Ruhestand getreten war, übernahm Professor Holtzmann der Vater die Philosophie, aber mit geminderter Stundenzahl. Er trug z. B. 1811 unserer jetzigen Untersexta wöchentlich 2 mal reine [216] Logik nach Kiesewetter vor und verband mit der angewandten Logik, die er in nicht zahlreicheren Lectionen dem ältesten Jahreskurs erläuterte, Disputirübungen, bei denen er Cicero’s Tusculanen zu Grund legte. Daß er bald darauf Platonische Dialoge für philosophische Unterrichtszwecke gewählt hat, wurde, wie wir oben erzählten, zwar belobt, aber nach 3 Jahren durch ihn selbst wieder aufgegeben, weil ein rascheres Fortschreiten an der Nothwendigkeit sprachlicher Erörterungen zu häufige Hemmnisse fand. Auf Holtzmann folgte 1820 bis 1832 Professor Lang, ein productives Talent, das aber dem Lyceum durch frühen Tod verloren ging. Noch immer war der philosophische Unterricht, bei welchem die Disputirübungen nun nicht mehr vorkamen, auf je 2 Stunden der beiden obersten Jahreskurse beschränkt bis 1835, wo im Sinne des bereits erwarteten neuen Lehrplanes eine Vermehrung auf je 3 wöchentliche Lectionen stattfand. Seit 1832 versieht diesen Lehrzweig Hofrath Gockel, welcher jetzt dem jüngeren Kurse eine encyklopädische Einleitung in die Philosophie, dem älteren aber Logik und Hodegetik vorträgt und zwar nach seinen eigenen Lehrbüchern; 1843 hat er, in einer Beilage zu unserem damaligen Lyceumsprogramme, gegen einzelne Stimmen, die besonders in der zweiten landständischen Kammer sich erhoben hatten, die philosophische Propädeutik als einen für die Lyceen nothwendigen Lehrgegenstand mit den triftigsten Gründen vertheidigt.

§. 49. Deutsche Sprache und Rhetorik sind in unserer Anstalt erst seit dem letzten Drittel des vorigen Jahrhunderts näher mit einander verbunden, nachdem bis dahin die rhetorischen Lectionen sich ausschließlich oder fast ausschließlich an die lateinischen Sprachübungen angeschlossen hatten. Die Nothwendigkeit, unsere älteren Zöglinge auch zur Gedankendarstellung in der Muttersprache anzuleiten, mußte unserem Gymnasium noch während der ersten Jahrzehende seines Bestehens in Karlsruhe wiederholt durch die Oberbehörde, das Consistorium, in Erinnerung gebracht werden, wie wir Seite 69 der vorjährigen Programmbeilage erzählt haben. Freilich waren andere [217] Mittelschulen jener Zeit im gleichem Falle, z. B. das Stuttgarter Gymnasium[15]. Bei unseren vier obersten Jahreskursen blieb selbst das Lehrbuch, nach welchem die Theorie der Beredsamkeit vorgetragen wurde und dessen sich Mauritii, der Professor dieses Fachs, seit 1749 über 30 Jahre lang bediente, fortwährend in lateinischer Sprache verfaßt; es war Caldenbachii compendium rhetorices[16]. Vollends von einem Unterricht in der Muttersprache selbst hat auch der Schematismus von 1759 noch lange keine Spur. Doch traten schon seit 1753 Zöglinge mit deutschen Reden neben den lateinischen bei Schulfeierlichkeiten allmählich [218] häufiger auf und ohngefähr gleichzeitig kommen auch deutsch geschriebene Programme in steigender Zahl zum Vorschein; darunter, von 1756 an, eine ganze Reihe von Biographien badischer Markgrafen, verfaßt durch Professor Sachs. – Zwar noch Ernesti spottete nicht lange nachher über die Ansprüche, welche die „Frau Muttersprache“ an die Mittelschulen erhob; doch dem Unterricht in ihr brach für unsere Anstalt 1766 ein Physiklehrer, der ältere Böckmann, die erste Bahn. Er nämlich fühlte, als sein Amtsgenosse Bouginé zwei Jahre zuvor bei den ältesten Zöglingen Vorlesungen über allgemeine Literaturgeschichte eröffnet hatte, daß für sie ein specielleres Bedürfniß noch dringender sei, und wollte es nicht dem Zufalle überlassen, ob sie die trefflichsten Werke der schönen Literatur unseres Vaterlandes erst später oder vielleicht gar nie kennen lernen würden. Also sammelte er in freien Stunden diejenigen Jünglinge, bei welchen er den gewünschten Anklang fand, seit 1766 um sich, damit er sie, so lautet sein eigener Bericht, „in deutscher Beredsamkeit und Dichtkunst und in der Beurtheilung derselben übe und mit dem Studium edler Muster auch ihre eigenen praktischen Versuche oratorischer und poetischer Art verbinde“. – Wie sehr dieser allgemein verehrte Lehrer auch dazu der geeignete Mann gewesen sei, habe ich schon oben, Seite 141, erzählt. Er setzte seinen auf die genannte Art begonnenen literarischen und sprachlichen Unterricht bis zu dem Anfange des französischen Revolutionskrieges 1792 fort, hatte aber unterdessen auf eine Weise gewirkt, daß schon 1773 in derjenigen Abtheilung, die wir jetzt Quinta nennen, Eine, bald darauf zwei besondere Wochenstunden für deutsche Sprache zuerst nach Gottsched, seit 1775 nach dem von Heynatz herausgegebenen Lehrbuch eingeführt und auch dem nächsthöheren Jahreskurse (den damals sogenannten Novizen oder den jetzigen Untersextanern) alle 14 Tage ein deutscher Aufsatz über ein verabredetes Thema abverlangt wurde. Solche Vorschriften dehnten sich bald hernach auf 2 weitere Klassen aus. Den ältesten Zöglingen ertheilte seit dem Ende des 18. Jahrhunderts Nicolaus Sander, dann aber von 1806 bis 1824 Hebel [219] Anleitung zur „Beredsamkeit in beiden Sprachen“. So steht, erklärlich aus der früheren Gymnasialeinrichtung, unverändert in den damaligen Verzeichnissen seiner Jahrespensa, obwohl in den hier fraglichen Lectionen die Uebung fast nur in deutscher Sprache geschah. Hebel’s Nachfolger in diesem Lehrfache waren Doll, Lang und seit 1832 Gockel. Fragen wir aber nach den Reden der Zöglinge in den Schlußacten, so war schon in Hebel’s Zeit die Mehrzahl deutsch, z. B. 1811 drei neben 2 lateinischen; später blieb immer nur Ein Vortrag in lateinischer Sprache, der aber nach einer Verordnung des Großh. Oberstudienrathes vom Jahr 1841 niemals fehlen darf. Was übrigens durch Böckmann privatim bei uns begonnen und später wieder eingegangen war, das wünschte unsere Konferenz vom 19. December 1834 in den Schematismus der beiden Abtheilungen der obersten Klasse auf’s neue aufgenommen. Der Lehrplan von 1837 willfahrte diesem Wunsche und führte dort je 3 wöchentliche Lehrstunden für deutsche Literaturgeschichte und Beredsamkeit ein.

Dem deutschen Sprachunterrichte in den übrigen Klassen, zuerst in der jetzigen Quinta, Quarta und Tertia, finden wir schon seit dem Ende des vorigen Jahrhunderts je zwei Stunden wöchentlich gewidmet und zugleich die Schüler in Aufsätzen und mündlichen Vorträgen geübt; in dem Schematismus der untersten Abtheilungen bemerken wir erst einige Jahre später Eine, höchstens zwei wöchentliche besondere Lectionen für Elementarübungen, die sich kurz vor 1837 auf 3 Stunden vermehrten. Als 1818 zu viel deutsche Grammatik bei jüngeren Knaben getrieben wurde, erinnerte ein Prüfungsbescheid daran, daß diese Jugend nicht deutsch zu lernen habe; das könne sie schon; auf einen richtigen Ausdruck im Lesen, auf genauere Unterscheidung der Doppellaute, aus leichte Uebungen im mündlichen Nacherzählen und auf Bekanntschaft mit der Orthographie, die aber schon durch schuldige und gewissenhafte Beachtung der schriftlichen Uebersetzungen gefördert werde, solle der Lehrer seinen Unterricht beschränken. – In diesem Sinne erlitt auch die Vorschrift [220] des Lehrplanes von 1837, welche der Tertia abermals einen grammatischen Kurs vorschrieb, eine spätere Modification. Um übrigens die Methode zu prüfen, nach welcher die in verschiedenen Graden zu diesem Unterrichtszweige befähigten Lehrer sich richten, verlangte ein Oberstudienrathserlaß vom Jahr 1844, daß auch der deutsche Sprachunterricht der einen oder der andern Klasse in dem öffentlichen Schulexamen zuweilen vorgenommen werde.

§. 50. Der Unterricht in französischer Sprache, welcher schon zu Durlach einige Jahrzehende hindurch freiwilligen Theilnehmern angeboten worden war (Seite 71), fand, als das Gymnasium 1724 nach Karlsruhe übersiedelte, anfangs gar nicht statt. Erst seit 1748 kommt er wieder für Lusttragende aus den 4, später aus den 6 oberen Jahreskursen vor, wobei der Lehrer, neben einem kleinen Jahresgehalt von 50, nachher 80 und 100 Gulden, von jedem Zögling ein vierteljährliches Honorar mit 10 bis 15 Kreuzern bezog. Erst seit 1808 wurde es durch allmähliche Erhöhung viermal so groß. Französische Sprachmeister waren von 1748 an Pierre Surleau, ein nach Karlsruhe gezogener reformirter Geistlicher, bald darauf Jean Wiedemann und seit 1758 über 3 Jahrzehende hindurch Dominique Friderici, ein mit mehrfachen Kenntnissen ausgestatteter Elsäßer, welchen ein Prüfungsbescheid des folgenden Jahres „wegen seines Fleißes und Erfolges in dem für unsere Gegenden fast nothwendig gewordenen französischen Unterricht“ belobte. Einzelne französische Reden unserer Zöglinge werden schon seit 1754 in den Schlußakten des Oster- und Herbstexamens erwähnt; fast regelmäßig fand ich sie während der 1760er Jahre, dann wieder seltener und in dem 19. Jahrhundert erinnere ich mich blos zweier Fälle dieser Art: 1811 und 1828.

Nach Friderici wurde 1792 Potier französischer Sprachmeister, welcher im Ganzen 9 Stunden wöchentlich gab: 3 den Exemten, eben so viele dem Elementarkurse, den er aus Schülern der jetzt mit Quinta und Quarta bezeichneten Klassen zu bilden pflegte, und gleichfalls 3 den Realschülern. Acht Jahre später mußte [221] er wegen seines gänzlichen Unvermögens, einige Disciplin aufrecht zu halten, entlassen werden. Doch auch sein Nachfolger, Abbé Collein aus Straßburg, wissenschaftlich gebildeter als er, aber körperlich mißgestaltet, war nicht glücklicher in der Schulzucht; dennoch verlangte er schon 1802, man solle die ganze Quarta zum Besuche des Elementarkurses zwingen und zum Schutze der Ordnung in jeder dortigen Lection den Arm des Gymnasialdieners Jacob Ramsperger ihm zur Verfügung stellen. Als ihm dieses mit der Erinnerung an den allgemeinen Erlaß, wornach jede körperliche Züchtigung nur von dem Rectorate angeordnet werden dürfe, abgeschlagen wurde[17]; so trat er seine Functionen an den aus Dijon gebürtigen Abbé Bauchetet ab. Letzterer brachte es 1806 dahin, daß der französische Unterricht ein nothwendiger Theil des Schematismus wurde, wie das noch jetzt bei uns, seit 1807 auch im Stuttgarter Gymnasium der Fall ist, erhielt jedoch wenige Monate später die Stelle eines Aumônier an dem Hofe der damaligen Erbgroßherzogin Stephanie. Nach ihm mühte sich ein sehr liebenswürdiger Mann, Louis de Graimberg, sieben Jahre lang mit unserer in diesen Lectionen schwer zu bändigenden Jugend ab und bat endlich 1813 um Enthebung von seinem undankbaren Amte. Das darauf erfolgte Rescript bedauerte, wie wenig Erfolg auch er trotz seiner vielseitigen Bildung erreicht habe, so daß man sich veranlaßt sehe, seinen Rücktritt auf Herbst anzunehmen. – Schon unter ihm war seinem Lehrgegenstand ein achtjähriger Kurs verwilligt. – Einige Andere, welche nach Graimberg französische Sprache nur kurze Zeit am Lyceum lehrten, übergehe ich, Matthieu, Adler und Bourdillon; aber von 1815 an hat 12 Jahre lang, wie Graimberg mit dem Titel Professor, Leuchsenring den hier fraglichen Unterricht, in 24 Stunden wöchentlich, ertheilt. Vergebens nahm die Oberbehörde sich auch dieses fleißigen Lehrers mit Nachdruck an; schon 1817 gab sie [222] den 2 obersten Jahreskursen „ihr Mißfallen an dem verwerflichen Vorurtheile zu erkennen, welches gegen die zu einer vollständigen Bildung unerläßliche französische Sprache noch immer bemerklich sei; auf die Fortschritte in diesem Studientheile werde man eine besonders ernste Aufmerksamkeit wenden“. – Weder dadurch, noch durch scharfe Maßregeln der Lyceumsdirection ließen sich sogar viele sonst wohlgeartete Schüler von der Betheiligung an dem ununterbrochenen Kriege abhalten, zu welchem sich nationale Antipathie, jugendlicher Muthwille und Schülerstolz auf die Anfangsstufen des gelehrten Wissens vereinigt hatten. Im Jahr 1827 erhielt der Vielgeplagte den erbetenen Ruhestand und von nun an übergab die Oberschulbehörde seine Lectionen solchen Klassen-Ordinarien, die sich mit der französischen Sprache in Ländern, wo diese allgemein geredet wird, vertraut gemacht hatten. Dem gleichen Grundsatze, durch welchen der Unterricht in wissenschaftlicher wie in disciplinärer Beziehung auffallend gewann, huldigte auch der neue Lehrplan von 1837. Seitdem beginnen die französischen Lectionen zwar um ein Jahr später, erst in unserer Tertia, aber mit 4 wöchentlichen Stunden, welche sich in folgenden Klassen auf 3 und zuletzt auf 2 beschränken, für den siebenjährigen Kurs zusammen 22 betragen. Sämmtliche 22 hat allmählich, zum großen Vortheil der Anstalt und mit schönen Erfolgen, Ein Professor übernommen[18].

Viel weniger bedacht ist in unserer Anstalt der Unterricht in der englischen Sprache. Zwar schon 1759 erbot sich, ihn unseren ältesten Zöglingen zu ertheilen, ein Vicar Wolf; ob er aber Zuhörer gefunden habe, ist in den Schulakten nicht erwähnt. Dagegen sorgte Markgraf Karl Friedrich 1770 dafür, daß freiwillige Theilnehmer in dieser von ihm hochgeschätzten [223] Sprache unentgeltliche Lectionen erhielten, zuerst durch seinen Kabinetssecretär Johann Christian Griesbach[19], seit 1785 durch dessen Schwager, den Pfarrkandidaten, nachmaligen Hofbibliothekar Hemeling[20]. Als Letzterer 1817 gestorben war, setzte der damalige Lyceumsdirector Zandt, gleichfalls ohne daß die Theilnehmer ein Honorar dafür zu entrichten hatten, diese Lectionen fort, bis er wieder einen besonderen Lehrer ermittelte. Er fand ihn in James Carter, aber nur für die Jahre 1827 bis 1832, und seit Carter’s Abgang ist immer nur zeitweise eine Zahl von Schülern der vier obersten Jahreskurse zusammengetreten, um bei Herrn Flind[21] oder einem andern der hiesigen Privatlehrer Unterricht in dieser Sprache zu suchen, welche auch durch den Schulplan von 1837 nicht zu den allgemein vorgeschriebenen Lehrobjecten gezählt wurde.

§. 51. Der Unterricht in Geographie und Geschichte war noch zu Anfang der mit 1724 eröffneten Karlsruher Zeit nur mit wenigen Stunden bedacht.

Reden wir zuerst von der Geographie, so finden wir sie in den Schulgesetzen von 1725 den ältesten Zöglingen vorgeschrieben, aber nur mit Einer Stunde wöchentlich, erst seit 1763 mit zwei. Um sie machte sich besonders verdient der aus Emmendingen gebürtige, 1773 an unsere Anstalt berufene Hauber, der nämliche, dem wir unser bedeutendstes Stipendium und die Bereicherung unserer Bibliothek verdanken. Ein norddeutscher Gelehrter, Brunn, welcher die Jahre 1783 und 1784 hier zubrachte, sagt in seinen Briefen über Karlsruhe, Seite 186: Hauber hat bei den Exemten zwar nur Geographie, ist aber vorzüglich [224] in dieser seiner Lieblingswissenschaft. – Unterdessen hatte der fragliche Unterrichtszweig sich schon frühe auch auf andere Klassen ausgedehnt, die ich zu größerer Deutlichkeit immer mit ihren heutigen Namen bezeichnen will, nämlich nicht nur auf Quinta und Quarta, sondern auch auf Tertia und Secunda, zuerst gleichfalls blos mit Einer, seit 1764 mit zwei Stunden. Später gelangte er auch in unsere Prima, aber in der Weise, daß dagegen bei den ältesten Zöglingen nicht mehr politische, sondern ausschließlich nur noch mathematische Geographie und zwar durch den Professor der Physik und angewandten Mathematik vorgetragen wurde. Als Hebel im Januar 1792 in die Reihe unserer Lehrer trat, bekam er unter Anderem Geographie mit je zwei Stunden in Quinta und Quarta, deßgleichen in der Realklasse. Doch wenige Jahre darauf verminderte man die wöchentliche Stundenzahl in Oberquinta auf die immer bedenkliche Zahl Eins und nachdem ein Prüfungsbescheid vom November 1816 die geringe Theilnahme dieser Klasse an dem genannten Lehrgegenstand sehr scharf getadelt hatte, aber mit dem Zusatze, der sieben Jahre dauernde Kurs scheine ermüdend, zumal da das widerliche Dictiren wieder eingerissen sei; so hörte die Geographie 1817 in Oberquinta, 1821 auch in Unterquinta auf. Zwar in Oberquarta wurde damals die Stundenzahl, für alte und neue Erdbeschreibung zusammen, auf 4, 1832 sogar auf 5 erhöht, diese aber durch den neuen Lehrplan von 1837 auf 3 reducirt und alle der alten Geographie und Geschichte zugedacht. So schmolz der Kurs der neueren Erd- und Länderkunde auf 4 Jahre mit je 2, höchstens 3 wöchentlichen Stunden zusammen, wie es noch jetzt der Fall und für Geschichtslehrer oberer Klassen besonders bedauerlich ist. Bei unsern östlichen Nachbarn, namentlich in dem Stuttgarter Gymnasium, dauert der geographische Kurs 9 Jahre lang bis zum Abzug auf die Universität.

Besser berücksichtigt durch den neuen Lehrplan ist der Geschichtsunterricht. Letzterer war übrigens schon in der Zeit, als unsere Anstalt aus Durlach nach Karlsruhe verpflanzt wurde, den obersten Jahreskursen fortwährend mit wöchentlich [225] 3 Stunden anbefohlen und die Schulgesetze von 1725 verlangten, man solle dabei zu Grunde legen „Johann Georg Essich’s kurze Einleitung zur allgemeinen weltlichen Historie“. – Dieses durch einen 1705 gestorbenen Rector des Stuttgarter Gymnasiums verfaßte Lehrbuch erlebte zahlreiche Auflagen[22], blieb bei uns über ein halbes Jahrhundert im Gebrauche und kann uns zugleich als Probe damaliger Geschichtsbehandlung dienen. Es zerlegte nach einer längst beliebten Gewohnheit „das ganze Weltalter in drei große Abwechslungen“, nämlich 1) in die 1657 Jahre von der Schöpfung bis zur Sündfluth, 2) in die 2293 Jahre von der Sündfluth bis auf Christi Geburt und 3) in die seit Christi Geburt verflossene Zeit. Essich behandelt sodann a. zuerst die Universalhistorie, d. h. das Volk Gottes und die vier sogenannten Weltreiche[23]. Letztere schienen durch eine Stelle im Propheten Daniel angedeutet und lieferten seit Carion und Sleidan den Eintheilungsgrund für die ganze Profangeschichte, nämlich das assyrische, persische, griechische und römische Weltreich, als dessen Fortsetzung im Orient das türkische, im Occident das deutsche Kaiserreich zu betrachten sei. Von diesem geht Essich b. über zu der Specialhistorie, in welcher die Schicksale aller deutschen Fürstenhäuser, so wie die der Könige von Spanien, Frankreich, England, Polen, Moskau u. s. w. erzählt werden, und gibt c. zum Schlusse die alte, mittlere und neue Geographie.

Als bei uns im Mai 1744 der geschichtliche Unterricht, bei dem Abzuge des Professors Daur auf eine Pfarrei, eines andern Lehrers bedurfte, beschloß das Consistorium, Präceptor Sachs solle Geschichte und Alterthümer (Letztere standen bis 1824 in dem Schematismus unserer ältesten Zöglinge) alsbald übernehmen und im nächsten Examine wolle man sehen, ob er die erforderlichen Capacitäten dazu besitze. – Noch im gleichen [226] Jahre wurde dieser 24jährige junge Mann Professor Historiarum. Von seinen Verdiensten um die Landesgeschichte und um unsere Anstalt habe ich oben Seite 133 erzählt; hier nur Einiges zur Bezeichnung der Vorsicht und Bescheidenheit jener Zeit. In der Vorrede zum ersten Bande seiner „Einleitung in die Geschichte der Marggravschaft und des marggrävlichen altfürstlichen Hauses Baden“, Karlsruhe 1764, versichert er: In dem fürstlichen Archive bin ich niemals gewesen, kann auch nicht sagen, daß ich aus demselben gearbeitet habe; folglich kann meine schriftstellerische Arbeit dem fürstlichen Hause, dem ich als geborener Unterthan in tiefster Unterwürfigkeit zu dienen die Gnade habe, in keinem Stücke zum Nachtheil gereichen. – Daß er für dieses fünf Bände starke Werk kein Honorar erhielt, gibt er in der Vorrede des 2. Bandes zu erkennen. Der oben, Seite 141, citirte Brunn, ein norddeutscher Gelehrter, welcher zwei Jahre hier zugebracht hat, sagt 1791 in seinen „Briefen über Karlsruhe“: „Sachs hat dem Gymnasium über 50 Jahre gedient und reellen Nutzen gebracht. In allen Wissenschaften, die er vortrug, besaß er nicht gewöhnliche Stärke, dabei die größte Thätigkeit und den rechtschaffensten Charakter. Noch in hohem Alter (er starb, 69 Jahre alt, 1789) außerordentlich munter und lebhaft bei dem Vortrag, ließ er nur bedauern, daß die von ihm versprochene Topographie der Markgrafschaft nicht erschienen ist.“ – Ganz anders freilich lautete ein früheres Urtheil, welches in einem Berichte des unserem Gymnasium sonst sehr gewogenen Geheimenrathes Reinhard von 1761 steht[24], Sachs sei ein „pointilleuser Hypochonder“. – Zum Behufe des Schulunterrichtes in der Geschichte unseres speciellen Heimathlandes gab Sachs 1776 auch ein kleines Lehrbuch heraus: Auszug aus der Geschichte der Markgravschaft Baden; es blieb mehr als 30 Jahre bei uns eingeführt, gehört aber zu seinen geringsten Arbeiten. – Schon ziemlich lange vor seinem Tode war übrigens [227] durch die von Göttingen ausgegangene Schule ein veränderter Geist der Geschichtsbehandlung auch in unsere Anstalt gedrungen. Schon 1769 kündigte Professor Tittel deutsche Reichshistorie nach Pütter’s Grundrisse an; 1780 trug er den Novizen (vergl. oben S. 140) in wöchentlich 4 Lectionen europäische Staatengeschichte nach Achenwall, den Mediern in ebensovielen Stunden specielle Geschichte des deutschen Vaterlandes vor. Beiden Veteranen setzte Bouginé in 2 wöchentlichen Stunden die schon 1764 durch ihn eröffnete allgemeine Literaturgeschichte fort, welche erst mit seinem Tode 1797 aufhörte. Unterdessen hatte 1784 mit noch größerem Beifall als Alle Ernst Ludwig Posselt den Haupttheil der geschichtlichen Lectionen bei unseren ältesten Zöglingen übernommen. Ihm folgten als Geschichtslehrer bei unsern ältesten Zöglingen 1792 bis 1807 Nicolaus Sander, bis 1836 der ältere Zandt und von da an der Verfasser dieser Zeilen. – In den heute mit Quinta und Quarta bezeichneten Klassen war der fragliche Lehrgegenstand einst Jahrzehende lang blos mit Einer Wochenstunde bedacht gewesen, erst seit 1767 mit zweien. Auf die Zahl 2 minderte der Schluß des 18. Jahrhunderts auch die Geschichtslectionen der obersten Jahreskurse; aber der neue Lehrplan von 1837 erhöhte sie endlich wieder auf 3, schrieb als Lehrobject dieser Stufe die allgemeines Geschichte vor und dehnte den bis dahin 6jährigen historischen Kurs in sofern auf 7 Jahre aus, als schon die Tertia an ihren geographischen Unterricht kurze Erzählungen der merkwürdigsten Ereignisse knüpfen soll. Die Ober- und Unterquinta haben theils die deutsche, dabei auch die badische Geschichte, theils die Geschichte der bedeutendsten neuern Staaten in je 2 Wochenstunden, die Oberquarta aber in 3 Lectionen die Geschichte der Griechen und Römer mit Einschluß der alten Geographie kennen zu lernen, während die Unterquarta gleichfalls in 3 Stunden neben fortgesetzter neuerer Geographie eine kurze Uebersicht des ganzen historischen Feldes erhält. Wird der in §. 11 des neuen Lehrplans angeordneten Stoffvertheilung die Folge gegeben, daß nicht etwa ein Bruchstück, sondern, wenn auch mit weniger Details, das [228] vorgeschriebene Pensum zur Kenntniß der Zöglinge gelangt; so kann, zumal bei dem lebhaften Interesse der Jugend an diesem Lehrgegenstande, auch ein 6jähriger historischer Kurs seinen Zweck erreichen und auf der Mittelschule den Rahmen zu Stande bringen, der seiner Ausfüllung durch speciellere akademische und andere Studien entgegensieht.

§. 52. Mathematik, Naturlehre und Naturgeschichte. – Der Unterricht in der Mathematik war zu Durlach wenigstens zeitweise nicht ohne Eifer ertheilt worden (Seite 75 ff.), blieb aber während der zwölf ersten Karlsruher Jahre unbeachtet oder, wie das Rechnen, blos dem Privatstudium überlassen. Zwar die Schulgesetze von 1725 erkannten nicht nur an, daß die Arithmetik in allen Ständen unentbehrlich sei und durch alle Klassen getrieben werden sollte, damit in der obersten (in unserer jetzigen Quinta) „ein gutes ingenium die regulam de trie erlerne“; sondern sie fügten auch hinzu, den Exemten (Sextanern) gebühre Unterricht in der Mathematik, „sobald sich ein tauglicher Docent dazu finde“. – Er fand sich jedoch erst 1736 in einem jungen Manne von 22 Jahren, Jacob Friedrich Maler. Dieser, der Sohn eines Pfarrers zu Haltingen bei Lörrach, war 1732 aus unserem Gymnasium zur Universität entlassen worden und hatte seine akademische Zeit neben dem Studium der Theologie auch dem der Mathematik und Physik theils schon zu Jena, noch mehr zu Basel unter Johann Bernoulli’s Leitung gewidmet. Maler trug nun den 2 obersten Jahreskursen in 4 wöchentlichen Stunden abwechselnd reine und angewandte Mathematik, seit 1742 auch Algebra vor, aber letztere anfangs nur für einige Befähigtere. Schon 1737 erhielt er den Titel Professor Matheseos et Physices und brachte es dahin, daß allmählich in denjenigen Klassen, welche für jene 2 obersten Jahreskurse vorbereiteten, Arithmetik eingeführt wurde, obwohl diese noch lange Zeit in unserer Quinta, dann auch in Quarta sich mit einer einzigen Wochenstunde begnügen mußte. Daher überrascht uns seine officielle Meldung auf Ostern 1738 [229] nicht, er habe während des verflossenen Winters diejenigen Schüler, welche heute Ober- und Unterquintaner heißen, im Zahlenaussprechen, im Addiren, Subtrahiren und Multipliciren geübt. Selbst noch 1759 führte er unsere jetzigen Quartaner blos bis zur Kenntniß aller vier Rechnungsarten und der Regel de Tri. Uebrigens hatte er schon vom October 1740 an bis September 1743 in Mathematik und Physik auch den 12- bis 15jährigen Erbprinzen Karl Friedrich zu unterrichten, welcher später noch als Greis Maler’s lehrreiche und faßliche Lectionen in rühmender Erinnerung trug.

Seine Lehrbücher waren nicht blos in den Schulen unseres Landes eingeführt. Sein „Unterricht zum Rechnen“, in Karlsruhe 1759 zum ersten Male gedruckt, erlebte 5 Ausgaben; seine 1762 hier erschienene Geometrie wurde nach seinem 2 Jahre später erfolgten Tode durch den berühmten Kästner in Göttingen 1767 neu herausgegeben und später noch 2 mal edirt. Auch die Algebra, die er 1761 hatte drucken lassen, erhielt durch Kästner und durch den älteren Wucherer noch 3 weitere Auflagen[25].

Sein Nachfolger wurde 1764 Johann Lorenz Böckmann, von dessen trefflicher Lehrgabe ich schon oben Seite 141 zu sprechen Gelegenheit hatte. Da aber der neue Schulplan von 1767 die Zahl der Stunden für Arithmetik und Geometrie in den mittleren Klassen vermehrte, diesen Lehrgegenstand schon in unserer Quarta, eine Zeit lang mit wöchentlich 4 Lectionen, beginnen ließ, und den mathematischen Kurs mit 5 Stunden in Untersexta beendigte; so übernahm der vorhin erwähnte, 1768 aus Lörrach berufene Wilhelm Friedrich Wucherer den Haupttheil der mathematischen Lectionen, anfangs nach Maler’s Lehrbüchern, [230] dann nach seinem eigenen[26]. Doch schon in dem Schematismus von 1780 finden wir in den meisten Klassen nur noch 2 wöchentliche Stunden dem Lehrzweige, von welchem wir hier reden, zugetheilt; nämlich je 2 in den untersten Klassen für den Unterricht im Rechnen bis zu benannten Zahlen; je 2 in unserer jetzigen Quarta und Quinta für die Lehre von den Brüchen, für das Ausziehen der Quadrat- und Kubikwurzeln und für Geometrie; nur Untersexta hatte in der reinen Mathematik 4 Stunden, welche aber im Anfange des 19. Jahrhunderts gleichfalls auf 2 herabsanken. So blieb es bis zu dem neuen Lehrplane von 1837, seit welchem blos die Mathematikstunden der Untersexta bei 2 gelassen wurden und zwar mit der Aufgabe, die Schüler wo möglich zum Anfange der ebenen Trigonometrie und der Lehre von den Kegelschnitten zu führen, während die mathematischen Lectionen der Quinta auf je 4, der Quarta auf je 3, die Uebungen der Tertia, Secunda und Prima im Rechnen auf je 4 Stunden wöchentlich stiegen. Die Vertheilung dieses Lehrstoffs ist in §. 8 jenes Lehrplanes angegeben.

In den oberen und mittleren Klassen besorgten, seit Wucherer’s Pensionirung 1807, der ältere Holtzmann bis 1820, dann Kühlenthal und der jüngere Holtzmann den größeren Theil des mathematischen Unterrichts; von 1848 bis 1853 Franz Pfeiffer. Bemerkenswerth scheinen aus neueren Jahrzehenden zwei Prüfungsbescheide vom 13. Januar 1840 und vom 11. März 1844, [231] welche verlangten, das Jahrespensum solle, um auch die schwächeren Schüler vorwärts zu bringen, nach Umständen etwas ermäßigt werden; ferner der Prüfungsbescheid vom 30. December 1850, welcher hinsichtlich des mathematischen Unterrichts unter allen in unseren Akten enthaltenen Zeugnissen das rühmlichste aussprach: Man finde die Leistungen der Quarta, Quinta und Sexta in der Mathematik durchaus lobenswerth. – Seit Pfeiffer’s Berufung an eine andere Anstalt wurden unsere mathematischen Lectionen der bereits oben, Seite 182 ff., erwähnten Lehrerreihe übertragen. – Für die Uebung der unteren Klassen im Rechnen war besonders lange Zeit Rath König thätig und nach ihm Lyceumslehrer Foßler.

Die Physik hatte in dem Gynmasium so ziemlich gleiche Schicksale mit der Mathematik, wird aber in dem Lehrplane von 1725 nicht einmal genannt und erscheint in unseren Schematismen der nächstfolgenden Jahre erst dann, als der oben erwähnte Maler 1736 in das Lehrercollegium getreten war. Maler theilte die Naturlehre nach damaligem Gebrauche, welchen auch seine Nachfolger noch fast 100 Jahre lang beibehielten, in angewandte Mathematik und Physik und trug diese beiden Disciplinen abwechsend mit reiner Mathematik meistens in wöchentlich 4 Stunden vor. Von physikalischem Apparat hatte er die bei der Zerstörung von 1689 Nichts gerettet und seitdem Nichts angeschafft worden war, nicht das Mindeste vorgefunden; 1741 bat er die vormundschaftliche Regierung um 150 fl. zum Ankauf einer Luftpumpe, 8 Jahre später erhielt er sie von Karl Friedrich; bemerkenswerthe Anschaffungen auf Kosten der Gymnasialkasse finden sich gleichfalls erst seit 1749. Maler berichtet 1750: Von Georgi 1749 bis dahin 1750 habe ich für Experimente und Instrumente ausgegeben 18 fl. 11 kr. – Er specisicirt das nun: ½ Pfund Quecksilber 1 fl.; ein Brennglas von 1½ Schuh Breite, so Metall schmilzt, 11 fl. 30 u. s. w. – Im Examen, so meldete er 1747 bei der Angabe des im verflossenen Semester durchgenommenen physicalischen Pensums, wird es an den Tag kommen, wie faul diese Jünglinge gewesen sind. – Als [232] eigentliches Gründungsjahr des physikalischen Kabinets dürfen wir aber 1765 ansehen, wo Maler’s trefflicher Nachfolger, Joh. Lorenz Böckmann[27], die von nun an zu einer geringeren Stundenzahl in anderen Lehrfächern verpflichtete Professur der Physik antrat. Ihm stand dabei die edle Begeisterung seines Fürsten für diese Wissenschaft und außerdem ein technisch geübter Mann, Johann Sebastian Clais, zur Seite. Dieser zu Badenweiler bei Müllheim 1742 geborene, aber von seinem Geburtslande vergessene Sohn eines Schullehrers hatte zuerst die Uhrmacherkunst gelernt und war sodann als ein für Mechanik sehr begabtes Talent durch Karl Friedrich erkannt und deßwegen zur weiteren Ausbildung nach Frankreich und England geschickt worden. Zurückgekehrt nach Karlsruhe erhielt er den Titel Hofmechanikus, bald aber auch die Aufsicht über die schon längere Zeit bestehende Modellkammer und über die bei den Eisenwerken des Landes angewandten Maschinen, so daß er als Assessor in das markgräfliche Rentkammerkollegium trat. An dem Gymnasium, an welchem der noch sehr junge Professor Böckmann dem Studium der Naturlehre eine größere Ausdehnung mit wöchentlich 6 Lehrstunden und eine größere Fruchtbarkeit zu geben suchte, übernahm Clais einen Theil des praktischen Unterrichts. Nachdem er durch einen markgräflichen Erlaß vom 30. Sept. 1773 mit einer abermaligen Reise nach Paris und London beauftragt worden war, damit er dort für 3500 Gulden neue physikalische Apparate ankaufe[28], sehen wir ihn noch 1775 im badischen Staatskalender Seite 59 und 80 als Rechnungsrath und Lehrer der Experimentalphilosophie am Gymnasium aufgeführt[29].

[233] Solche Auspicien, günstiger als sie heute unserem Physiklehrer zu Theil werden, dessen Amanuensis der Lyceumsdiener ist, erleichterten die beginnende Wirksamkeit des 24 Jahre alten Professors Böckmann. Schon 1775 brauchte Letzterer 3 große Zimmer, um die nach und nach vermehrte Sammlung aufzustellen, und weil in dem Gymnasialgebäude kein Raum dazu vorhanden war, so verwilligte Karl Friedrich am 28. Juni des gleichen Jahres einen auf die Miethe in einem Privathaus zu verwendenden jährlichen Betrag von 150 fl., welchen er später von der Zeit an, wo die noch mehr angewachsene Apparaten-Menge 5 Zimmer erforderte, auf 220 fl. erhöhte. In diesem Lokal, in dem gleichen Hause, wo Böckmann selbst (Arkadenzirkel No. 9) wohnte, begann der beredte und klare Lehrer 1776 auf eine Reihe von Jahren auch öffentliche Vorträge, an welchen die Glieder der fürstlichen Familie, Räthe, Künstler und gebildete Gewerbsmänner Antheil nahmen. Im Jahr 1778 gründete er das meteorologische Institut, dessen Ergebnisse er 1780 in den Karlsruher meteorologlischen Ephemeriden bekannt zu machen [234] anfing. – Als er 1802 starb, folgte ihm sein Sohn Karl Wilhelm Böckmann; dieser war von seiner militärischen Laufbahn zum Dienste der physikalischen Wissenschaft mit glühenden Eifer zurückgekehrt, eröffnete gleichfalls für ältere Freunde der Physik Vorlesungen, deren der greise Karl Friedrich abermals beizuwohnen pflegte und erwarb sich auch außerhalb der Grenzen unserer engern Heimath durch scharfsinnig gelöste Preisaufgaben namentlich über die wärmeleitende Kraft der Körper und über die Wirksamkeit der Blitzableiter einen solchen Ruf, daß mehrere Universitäten ihm ihren Lehrstuhl der Physik anboten[30].

Unterdessen hatte sich die wöchentliche Zahl der physikalischen Lectionen bei unsern ältesten Zöglingen auf 5 vermindert, welche später durch den neuen Lehrplan des Jahres 1837 auf 4 herabgesetzt wurden; aber seit der Gründung der Realklassen 1774 war für 13- bie 14jährige Knaben ein populärer Unterricht in der Naturlehre eingeführt worden und diese zweckmäßige Einrichtung blieb selbst dann, als jene Realklassen 1807 aufhörten. So entstand der in unserer jetzigen Oberquarta mit wöchentlich 2 Stunden vorgeschriebene Physikunterricht. – Der für Obersexta bestimmte soll allerdings in wissenschaftlicher Form ertheilt werden, gedeiht aber nur dann, wenn er einerseits, den Zweck einer rein technischen Anstalt von dem einer Gelehrtenschule wohl unterscheidend, keine durchgängig gleiche mathematische Vorbildung bei Zöglingen voraussetzt, die großentheils aus verschiedenen Anstalten sich hier zusammengefunden haben, und wenn er andererseits aus dem reichen Umfange der Naturlehre besonders Das heraushebt, was der Bildungsstufe und der künftigen Lebensbestimmung dieser Jünglinge entspricht. So haben in dankbar anerkannter Weise Böckmann, Vater und Sohn, und seit 1821 ihr Nachfolger Gustav Friedrich Wucherer ihre Aufgabe behandelt. Nachdem aber an des Letzteren Stelle 1834 Professor Seeber getreten war, gab die am 12. October 1837 versammelte Lyceumskonferenz ihre schon oft geäußerte Ueberzeugung auch [235] zu Protokoll, dieser gelehrte Mann sei zum Lehrer untauglich. Doch blieb er in Function bis 1840, wo ein Großherzoglicher Oberstudienraths-Erlaß vom 13. Januar sich abermals zu der Erklärung veranlaßt fand, das Examen in der Physik sei durchaus ungenügend ausgefallen. – Noch im Herbst des gleichen Jahres begrüßten wir mit lebhafter Freude den Eintritt Wilhelm Eisenlohr’s; aber er gehörte, wie seine beiden Vorgänger, zugleich dem 1825 gegründeten Polytechnischen Institute an und fühlte sich im wohlverdienten Genusse seiner polytechnischen Ferien durch unsere Schule, wie umgekehrt diese durch ihn, gestört, weil wir ihn sehr oft in den letzten Wochen unseres Schuljahres und in unserer Herbstprüfung vermißten, so daß die Lyceumskonferenz schon am 19. Januar 1846 unter Anderem vorschlug, unsere Vakanz in die gleiche Zeit mit der polytechnischen zu verlegen. Da dieses nicht auszuführen und Eisenlohr durch die allmähliche Vergrößerung des Polytechnischen Instituts mit Geschäften überladen war, so wurde er auf seine Bitte durch die hohe Regierung 1855 der Functionen am Lyceum enthoben. – Die seitdem mit unserem Physikunterricht betrauten Lehrer haben wir bereits Seite 182 und 183 erwähnt.

Fragen wir nach dem Eigenthumsrechte in Bezug auf den werthvollen Inhalt des physkalischen Kabinets, auf dessen Vermehrung Karl Friedrich (abgesehen von den zu Experimenten jährlich verwilligten 40 fl.) seit 3. Mai 1776 in jedem Jahre 50 fl., oft freilich auch bedeutend mehr für außerordentliche Ankäufe, verwendet hat; so unterschied man früher, aber blos in den Rechnungen, die durch den Landesherrn angeschaffte Mehrzahl der Apparate von einer dem Gymnasium gehörenden Minderzahl. Diese bestand theils aus denjenigen Instrumenten, welche durch die Gymnasialkasse in den Jahren 1757 bis 1781 mit 1578 fl. 34 kr. nach und nach erkauft, theils aus andern, welche im Werthe von 1500 fl. dem Gymnasium anno 1804 überlassen worden waren, machte also zusammen den Betrag von 3078 fl. 34 kr. aus und ist zwar in jeder Jahresrechnung [236] unserer Lehranstalt, auch noch 1831 und später[31], als Theil unseres Inventariums ausdrücklich bezeichnet, stand jedoch in dem Kabinete selbst vermischt unter jener Mehrzahl. Das Letztere war unbedenklich, so lange der Physiklehrer des Lyceums zugleich Conservator des Kabinets war, scheint aber dem Referenten, welcher die Großherzogliche Staatsministerialverfügung vom 10. Febr. 1831 No. 219 entworfen hat, unbekannt gewesen zu sein. Diese verfügt nämlich: Das der Großherzoglichen Familie eigenthümlich zugehörige physikalische Kabinet dahier wird fernerhin dem Lyceum und dem Polytechnischen Institute zur Benützung belassen. – Außerdem ist in der gleichen Resolution festgesetzt: Alle neuen Instrumente, welche aus den zur Erhaltung des Kabinets und zu neuen Anschaffungen jährlich bestimmten 900 fl vom 1. Juni 1831 an neu erworben werden, gehören den beiden vorgedachten Anstalten eigenthümlich zu. – Nachdem übrigens 5. September 1855 der Conservator des Kabinets seiner Lectionen am Lyceum enthoben worden war, erhielt derselbe durch das Großh. Ministerium des Innern vom 29. Nov. des gleichen Jahres die Vollmacht, dem Physiklehrer des Lyceums die nöthigen Instrumente und Bücher zu leihen, doppelt vorhandene Apparate ihm zur Aufbewahrung im Lyceumslokale auszufolgen, was sodann bis zu einem Betrage von etwa 1800 fl. des ursprünglichen Anschlages wirklich geschehen ist[32]; ferner aus dem Kabinetsfond jenem Lyceallehrer für Versuche und zu Haltung eines physikalischen Journals jährlich 55 fl. zu bezahlen und den Kabinetsdiener anzuweisen, daß dieser dem Dienste des Lycealunterrichts wöchentlich 6 Stunden widme. – Letzterer hat, wie der Conservator, wegen seiner vermehrten Geschäfte am Polytechnischen Institut, 1859 aufgehört, einen Theil [237] seiner Zeit unserer Anstalt zu widmen und seitdem hat ein Lyceumsdiener die bei Versuchen im Lyceum nöthige Hülfe zu leisten.

Eine lange Reihe von Jahren hindurch wurde für freiwillige Theilnehmer auch Chemie gelesen, nämlich seit 1778 durch einen ausgezeichneten Mediziner Dr. Friedrich Andreas Schrickel, Großvater des jetzigen Leibarztes, und zwar unter Benützung des Laboratoriums der Hofapotheke (vergl. oben Seite 141). Diese Vorlesungen unterblieben jedoch seit 1793 und wurdens erst 1810 durch einen andern Arzt, aber ohne Versuche, wieder eröffnet. Daher bewarben sich in der folgenden Zeit unsere Obersextaner zuweilen um Zutritt zu dem chemischen Unterricht in dem Polytechnischen Institut und noch später, 1840 bis 1850, wurden ihnen besondere Vorlesungen durch zwei verehrte Gönner unserer Anstalt, ehemalige Zöglinge derselben, Dr. Carl Weltzien und 1843 bis 1845 Dr. Carl Seubert[33], in dem Weltzien’schen Privatlaboratorium gehalten.

Der Unterricht in der Naturgeschichte, welcher inder Durlachischen Zeit einen Theil des physikalischen ausgemacht und dort seit 1689 ganz aufgehört hatte, ist noch in dem Lehrplane, den die Regierung dem nach Karlsruhe verpflanzten Gymnasium 1725 vorschrieb, mit keiner Sylbe erwähnt und wurde, als 1736 die Vorlesungen über Naturlehre in den 2 obersten Jahreskursen endlich wieder begannen, abermals als kurzes Beiwerk dieser Wissenschaft behandelt. Je nachdem der damalige Professor der Physik, Maler, in seinen Lectionen die 15 ersten Capitel seines später gedruckten Heftes fertig brachte, trug er im 16. und 17. auch Etwas über Pflanzen und Thiere, d. h. eine Art von physiologischer Uebersicht derselben vor[34]. – Die Anfangsgründe [238] der „Naturalhistorie“, so sagte 1764 der schon oben erwähnte Kammerrath Schlettwein in einem Gutachten an Karl Friedrich, gehören in dem Karlsruher Gymnasio zu den ganz fremden Dingen und sollten schon mit den Tertianern begonnen werden. – Da es aber noch lange an einem für Naturgeschichte besonders geeigneten Lehrer fehlte, so versprach das Kirchenrathscollegium am 6. August 1773 dem in Tübingen studierenden Heinrich Sander, aus Köndringen bei Emmendingen gebürtig, wenn er seine noch übrige Universitätszeit neben der Theologie auch der Naturgeschichte fleißig widmen wolle, so gedenke man, ihn „an dem Gymnasio anständig zu placiren“. – Dieser Bedingung suchte er, besonders in Göttingen, nachzukommen und im November 1775 wurde der 21jährige junge Mann Professor extraordinarius zu Karlsruhe mit dem Auftrage, außer andern Lehrgegenständen auch den hier fraglichen nicht nur bei den Exemten in je 3 Stunden wöchentlich, sondern auch in eben so vielen bei der neulich gegründeten Realschule zu übernehmen[35]. Aber er starb schon im Herbst 1782 und erst im October 1784 erhielt der 22 Jahre alte Doctor Medicinae, Karl Christian Gmelin aus Badenweiler, diese Lehrstelle, die er, mit Unterbrechungen[36], ein halbes Jahrhundert bekleidete. Doch den [239] naturhistorischen Unterricht an der Realklasse, dessen er auf seine Bitten enthoben worden war, mußte seit März 1795 der damalige Hofdiakonus Hebel übernehmen. Letzterer fand schon im Herbstexamen des gleichen Jahres verdiente Anerkennung bei den Prüfungscommissarien: Er habe seine Fähigkeit, sich zur Fassungskraft der jungen Leute herabzulassen, und seinen Eifer, einen vorgesteckten Plan richtig durchzuführen, ganz besonders erprobt. – Obwohl sie aber eben so beifällig sich über ihn äußerten, als er diesen Unterricht, welcher im eigentlichen Gymnasium bis dahin immer nur in den obersten Jahreskursen stattgefunden hatte, 1802 und 1803 auch in der jetzigen Quarta ertheilte; so hörten hier die naturhistorischen Lectionen doch bald wieder auf, weil man Hebel’s ausgezeichneter Lehrkräfte für andere Unterrichtszweige in höheren Kursen bedurfte. Aber selbst Gmelin’s Stunden wurden seit 1814 auf 2 wöchentliche herabgesetzt und diese 2, in der jetzigen Sexta, bildeten von nun an 16 Jahre lang das Ganze der naturhistorischen Belehrung, deren sich das Lyceum zu erfreuen hatte, bis Herbst 1830 Professor August Gerstner die Naturgeschichte zuerst in den untersten Lycealklassen und seit dem Lehrplan von 1837 in Unterquarta und beiden Quinta zu lehren begann. Dagegen hörte dieser Lehrgegenstand in Sexta mit Herbst 1834 ganz aus, als der greise Gmelin, 3 Jahre vor seinem Tode, von seinem 50 Jahre lang geführten Lehramte zurücktrat[37].

[240] Eine Naturaliensammlung hatte das Gymnasium seit dem Zerstörungsjahre 1689 nicht mehr. Erst 1767 berichtete Rector Sachs[38], er habe nun angefangen, eine solche anzulegen und bitte, daß ihm aus den Magazinen der Markgräflichen Bauverwaltung einige der dort zahlreich vorhandenen Exemplare verschiedener Arten von badischem Marmor, Achat, Jaspis u. s. w. abgeliefert würden, was ein Erlaß des Geheimenrathskollegiums vom 19. October des gleichen Jahres auch bewilligte. Aber noch 1787 erzählt dieser Rector: Zu einem Naturalienkabinet hat unsere Anstalt nur einen ganz geringen Anfang. – Doch ersetzte Gmelin diesen Mangel dadurch, daß er seine Zuhörer häufig in das schöne fürstliche Naturalienkabinet führte, dessen Conservator er war, und Sachs durfte schon damals hinzufügen: Es ist uns durch einen hochgestellten Gönner des Gymnasiums eine kostbare Sammlung der merkwürdigsten vaterländischen Producte (Mineralien, wollte er sagen) bereits zugesichert[39]. – Unter dem Gönner verstand er den Regierungspräsidenten Freiherrn August Johann von Hahn, welcher im folgenden Jahre, am 18. April 1788, zu Karlsruhe starb und unserer Schule seine „vollständige“ Sammlung badischer Mineralien vermachte[40]. Nachdem in der nun bald eingetretenen Kriegszeit nur wenig für die Ergänzung dieser Unterrichtsmittel geschehen war, trat 1807 in dem damals bezogenen neuen Lycealgebäude die oben (Seite 156) geschilderte Raumnoth ein, so daß selbst die sehr wenig umfangreiche [241] Naturaliensammlung noch im Jahre 1815, wie Hartleben damals in seinem Gemälde von Karlsruhe Seite 218 sagt, aus Mangel an Platz nicht aufgestellt werden konnte. Erst 1816 brachte man sie bei einem Theile der Bibliothek in einem Zimmerchen desjenigen Quartiers, aus welchem damals Hebel (S. 190) vertrieben worden war, zur Noth unter. Von da wanderte sie 1837 in ein einfenstriges Zimmer des nordöstlichen Pavillons, eine Zeit lang sogar theils in den Speicherraum, theils in den Keller, endlich 1855 in ihr jetziges mit 2 Fenstern versehenes, auch für die Lyceumsconferenzen dienendes Lokal. Seit 1844 ist die jährliche Budgetposition, die für Zwecke des geographischen und naturhistorischen Unterrichts zusammen verwilligt wurde, auf 50 fl. erhöht.

§. 53. Unterricht im Schreiben und Zeichnen. – Der Schreibunterricht, den wir zu Anfang des 18. Jahrhunderts nur in der untersten Klasse (der jetzigen untersten und mittleren Vorschule) eingeführt fanden[41], durfte sich zwar bei der Versicherung des Lehrplanes von 1725, daß eine saubere Handschrift für alle Stände unentbehrlich sei, eine bessere Zukunft versprechen, entbehrte aber noch sehr lange eine größere Ausdehnung und blieb, der Hauptsache nach, häuslichen Uebungen überlassen. Noch jetzt vor 100 Jahren, 1759, hatten blos jene 2 untersten Jahreskurse schematismusmäßig Schreiblectionen; in dem Stundenverzeichnisse der 3 oder 4 nächst höheren steht entweder nur die Zeit benannt, in welcher die zu Hause gefertigten kalligraphischen Uebungen wöchentlich 3 mal abgeliefert werden mußten, oder auch zuweilen die Angabe, in welchen Stunden der Lehrer einen kalligraphischen Privatunterricht anbiete. Doch 1764 traf unmittelbar Karl Friedrich selbst ganz andere Maßregeln. Er machte es seinem Geheimen Kabinetskanzlisten Oertlin, aus Koburg gebürtig, und 5 Jahre später dem Amtsnachfolger desselben, Weghaupt, zur Pflicht, gegen eine jährliche Belohnung [242] von 75 fl. 4 Stunden wöchentlich, bald darauf 8 Stunden dem Gymnastalunterricht im Schönschreiben zu widmen und daran hatten sogar die vier obersten Jahreskurse Theil zu nehmen. Am 10. Juli 1765 setzte der gleiche Fürst jährlich 15 Gulden zu Prämien aus, welche durch unsere Konferenz theils für die besten lateinischen Stile, theils für die schönsten Probschriften (specimina calligraphica) zu vertheilen seien. Für letztere werden seit Anfang des 19. Jahrhunderts keine Preise mehr verabfolgt, wohl aber für erstere noch jetzt. – Von den kalligraphischen Lectionen sprach der Lehrplan von 1787 blos die Exemten frei; für alle übrigen Gymnasiasten, unsere jetzige Oberquinta einschließlich, blieben sie bis zur Infima. Zehn Jahre später befahl das Consistorium sogar, daß jeder Klassenschüler an jedem monatlichen Buß- und Bettage ein Probeblatt ihm vorlege und zur Vergleichung der Fortschritte auch das im Monate zuvor eingelieferte beifüge. – Erst 1797 hob ein Prüfungsbescheid die 2 Schreiblectionen unserer Quinta auf[42]; das gleiche Schicksal erlebten, aber erst 1831, die der Oberquarta; 1836 die der Unterquarta. So ist es seitdem auch geblieben; der Lehrplan des folgenden Jahres ließ, abgesehen von den 3 Vorschulklassen, in Prima und Secunda je 3, in Tertia 2 wöchentliche Schreibstunden bestehen, fügte aber in seinem §. 14 hinzu, daß, wer in den übrigen Klassen hinsichtlich der Kalligraphie sich nachlässig finde, angehalten werden könne, sich durch Privatunterricht im Schönschreiben zu üben[43].

[243] Unterricht im Zeichnen wurde unsern Schülern vor 1770 niemals dargeboten und auch von da an noch sehr lange nur in solchen Lectionen, die ihnen in Gemeinschaft anderer jungen Leute aus allen Ständen gewidmet waren. Nachdem er im Herbst 1770 auf Karl Friedrich’s Anordnung zuerst durch den Maler Kißling, dann durch Hofmaler Melling anfänglich in einem Gebäude des Schloßgartens[44], später in dem Rathause, wo jetzt die Groos’sche Buchdruckerei steht, ertheilt worden war; setzte seit 1776 Autenrieth fast 40 Jahre hindurch die öffentlichen Unterrichtsstunden im Freihandzeichnen fort. Das geschah jeden Abend von 5 bis 7 Uhr lange Zeit in einem der Orangeriegebäude, sodann in einem Hause, welches zwischen der jetzigen Kunsthalle und dem botanischen Garten lag und längst abgebrochen worden ist. In Autenrietht’s Greisenalter cessirten seine Lectionen gänzlich. Sogar für die 3 mit dem Lyceum verbundenen Realklassen führen unsere Programme von 1813 bis 1825 keinen solchen Unterricht an, bedauern aber den auffallenden Mangel in dem Vorwort zum Jahre 1820 mit dem Bemerken, daß man den Realschülern die Benützung dessen zu empfehlen pflege, was an sonstiger Gelegenheit dazu hier vorhanden sei. – Besser wurde für diese Schüler erst seit 1825 gesorgt, wo man sie dem so eben errichteten Polytechnischen Institute einverleibte; aber auch unsere Anstalt bekam im folgenden Jahre einen eigenen Zeichnungslehrer, Salesius Epple, welcher seit Mai 1826 freiwilligen Theilnehmern unter den Lyceisten in mehreren Abtheilungen den fraglichen Unterricht gab, anfangs zusammen 12 [244] Stunden wöchentlich, später 16 darauf verwendete und, freilich immer mit der Schulzucht kämpfend, 25 Jahre hindurch am Lyceum blieb. Durch den Studienplan von 1837 trat dieser Lehrzweig in die Reihe der allgemein vorgeschriebenen, jedoch blos für die Klassen Prima bis einschließlich Oberquarta; in den 4 höheren Jahreskursen ist er freigestellt. Nach Epple’s Pensionirung wurden jene 16 Stunden durch Großherzog Leopold dem Hofmaler Ludwig Steinbach übergeben, schon im Herbst 1852 auf 20 vermehrt und zwar mit solchem Erfolge, daß das Programm des nächsten Jahres[45] nicht blos die gute Disciplin, sondern auch das erhöhte Interesse lobt, welches der neue Lehrer auch bei einer beträchtlichen Zahl freiwilliger Theilnehmer der 4 obersten Jahreskurse auf eine sehr erfreuliche Weise angeregt habe. – Leider ist unser Zeichnungslokal, welches schon in einem Oberstudienrathserlasse vom 15. Dec. 1845 als nicht passend bezeichnet wurde, auch zu klein für die Schülermenge der einzelnen Abtheilungen. Manche erwachsene Zöglinge, welche im Anfange der letzten Schuljahre zu diesem schönen, für so viele andere Lehrzweige höchst förderlichen Unterrichtsgegenstand aus eigenem Antrieb sich meldeten, mußten daher aus Mangel an Raum zurückgewiesen werden oder blieben von selbst weg, weil ihnen nur ein dürftig heller Platz anzubieten war.

§ 54. Uebungen im Turnen waren, wie die vorjährige Programmbeilage Seite 80 bemerkt hat, den Schülern unserer Anstalt während der Durlachischen Periode weniger fremd als in dem ersten Jahrhunderte der Karlsruher Zeit, wo wir von Gymnastik keine Spur finden. Höchstens geben die gedruckten Programme der 1760er und folgenden Jahre an, welche Lehrer sich zum Unterricht im Reiten, Fechten und Tanzen erbieten. Zwar sandte Markgraf Karl Friedrich 1776 auf längere Zeit mehrere junge Männer, darunter auch den damaligen Hauptlehrer unserer Tertia, Emanuel Hauber[46], in Basedow’s Philanthropin [245] nach Dessau, von wo die ersten Wiederanfänge deutscher Turnübungen ausgingen und durch Salzmann nach Schnepfenthal gebracht wurden; aber nach Karlsruhe kamen solche Uebungen in das Gynmasium gar nicht, in die hier durch Karl Friedrich gegründete Militärknabenschule nur auf bald vorübergehende Jahre[47]. Nachdem sie in den Zeiten des deutschen Befreiungskrieges eine viel weitere Ausbildung durch Jahn gewonnen hatten; eröffnete Wilhelm Stern, früherer Schüler und seit 1817 anderthalb Jahre lang auch Lehrer unseres Lyceums, 1823, als er Vorstand des hier errichteten Lehrerseminars wurde, mit einigen Lyceisten den ersten förmlichen Turnunterricht[48], der aber nicht lange dauerte und erst 8 Jahre später durch Secretär Schwarz, Sohn des rühmlich bekannten Heidelbergischen Pädagogen, für junge Leute aller Stände und Anstalten wieder begann[49]. An diesem Unterrichte betheiligten sich in 2 oder 3 Sommern auch viele unserer Zöglinge, denn er schien unentbehrlich in einer Zeit, wo kraftübende jugendliche Spiele im Freien mit der zunehmenden Größe der Stadt immer seltener geworden, theils durch die Polizei verboten, theils durch üble Begriffe von Schicklichkeit untersagt waren und die Sorge für körperliche Ausbildung auffallend ungleichen Schritt mit den erhöhten Ansprüchen an die geistige Thätigkeit der Jugend hielt. Wenig später, am 31. December 1836, schrieb das Großherzogl. Staatsministerium allen badischen Mittelschulen vor, den Schülern Gelegenheit zu gymnastischen Uebungen unter der Aufsicht eines Lehrers zu verschaffen; doch wurde die Theilnahme an solchen Uebungen durch §. 31 des Lehrplanes von 1837 nicht allen Schülern anbefohlen, sondern als eine freiwillige bezeichnet [246] und ein Oberstudienrathsgenerale vom 29. Januar 1838 bestimmte weiter, daß jede Dispensation durch eine schriftliche Erklärung der Eltern bedingt, die Theilnahme aber durch kleine Prämien ermuntert werden solle.

Bei der nun zu vollziehenden Einführung unseres Turnunterichts war, wie auch sonst sehr oft, abermals zu bedauern, daß Karl Friedrich’s Plan von 1783 (Seite 185), unsere Anstalt in keinem beengten Raume unterzubringen, unausgeführt geblieben sei. Ein Turnplatz war in den beiden schmal zugemessenen, von hohen Gebäuden umschlossenen Lyceumshöfen unmöglich; er war nur vor der Stadt, in namhafter Entfernung von der Schule zu bekommen, also nicht zu benützen in der freien Zeit vor und zwischen den Lehrstunden, nicht zu sichern gegen Beschädigung oder Zerstörung oder Entwendung[50] der Turngeräthschaften, aus gleichem Grunde auch nicht zu versehen mit einer gedeckten Turnhalle, in welcher selbst an regnerischen Sommerabenden und im ganzen Winter geturnt werden könnte. Die Uebungen mußten sich auf die Abendstunden derjenigen Schultage beschränken, welche vom Mai an (mit Ausnahme der Sommervakanz) bis zum Herbstexamen im Anfange des Septembers sich einer günstigen Witterung erfreuen. Zuerst kaufte die Lyceumskasse 1838 in der Nähe des Ludwigssees einen Acker, wo der Unterricht im Frühjahr 1839 begann; aber bald, seit 1841, wurde dieser gänzlich schattenlose Platz mit einem bessern vertauscht, welchen uns die Großherzogliche Forstdomänendirection im Sallenwäldchen gegen einen kleinen Jahreszins verwilligte.

Die Zahl der wöchentlichen Turnstunden belief sich anfangs auf 4, später auf 6 und zuletzt auf 8; die Zahl der Theilnehmer im ersten Jahre auf 280 unter 335 Lyceisten, 1845 auf 315 unter 414; später viel weniger; jetzt macht sie 221 unter 368 [247] Lyceumsschülern aus. Die in der elterlichen Dispensation angeführten Gründe schienen unsern Turnlehrern theils vollkommen zureichend, theils für gemächliche und unpraktische Stubensitzer in Anwendung gebracht, denen die Leibesübung ganz besonders rathsam gewesen wäre, und während der erfreulichste Eifer sich in den untersten Lycealklassen hervorthat, gab es Jahre, wo die Hälfte der Quartaner und Quintaner sich dispensiren ließ und Sexta die unjugendlichste Bequemlichkeitsliebe zur unrühmlichen Schau trug. Dagegen können wir unsern jetzigen Turnern auch in den oberen Klassen ein ehrenvolles Zeugniß ertheilen. Mit der ununterbrochenen Turnfreudigkeit der Prima, Secunda und Tertia hing außerdem seit 1854 der Wunsch vieler Eltern zusammen, auch für Freiwillige der oberen und mittleren Vorschule zwei wöchentliche Turnstunden einzurichten, zu denen sich damals unter 221 Vorschülern 132 mit elterlicher Bewilligung einfanden, um, ohne sich der Gerüste zu bedienen, leichtere Uebungen und allerlei Turnspiele unter sorgfältiger Aufsicht zu treiben. Noch jetzt turnen unter 198 Vorschülern 55.

Am längsten hat unsere Turnübungen ein früherer Zögling des Lyceums, Architekt Williard, besorgt, der sie von 1850 bis 1856 mit Eifer leitete und am Schlusse der 8 Jahre uns sehr schätzbare Vorschläge über die zweckmäßigste Einrichtung dieses Lehrzweigs hinterlassen hat. Einem seiner Vorgänger, Dr. Jacob Lamey, Hauptlehrer unserer Tertia, welcher den Turnunterricht 3 Jahre lang, 1844 bis 1846, mit großer Lebhaftigkeit versah und die etwa laß gewordenen Turner durch heitere Lieder und humoristische Ansprachen zu erfrischen pflegte, haben wir ein mit verdientem Beifall aufgenommenes Programm über den hier fraglichen Gegenstand zu verdanken[51].

Winterturnen wurde zwar schon durch Jahn für unentbehrlich gehalten, da das im Sommer Erworbene im Winter nicht rasten noch rosten dürfe; auch durch das Oberstudienrathsgenerale [248] vom 12. October 1846 wurde es allen badischen Mittelschulen, wo ein Lokal dazu vorhanden sei, sehr empfohlen und durch unsere Konferenz vom 20. August 1850 wiederholt und dringend begehrt, da jeder Schüler sonstigen Anlaß zu körperlicher Bewegung im Sommer, namentlich auch durch das Baden im Freien[52] und durch den Schwimmunterricht, weit mehr als im Winter habe. Unter Anführung zahlreicher und neuer Gründe hat auch Williard 1857 nachgewiesen, daß dieses Winterturnen eine Hauptbedingung des Gedeihens für den ganzen Turnunterricht sei. Für uns aber bleibt es, so lange die polytechnische Vorschule einen großen Theil des südlichen Lyceumsflügels inne hat, ein frommer Wunsch, dessen Erfüllung selbst viel kleineren Städten des deutschen Vaterlandes gelungen ist.

§. 55. Specielle Vorbereitungscollegien zu Facultäts-Wissenschaften. – Die theologische Bildungsanstalt, die früher unmittelbar mit dem Gymnasium verbunden war, in welcher aber nur bis 1689 das Studium der Theologie absolvirt werden konnte, wurde in Karlsruhe nie mehr hergestellt. Doch lasen fortwährend, von 1724 an bis zu Anfang des 19. Jahrhunderts, hauptsächlich Hof- und Stadt-Geistliche einzelne Collegien über Exegese, Dogmatik und Homiletik, so daß die Zahl der auf einer Universität zuzubringenden Kurse gemindert werden konnte. Unter den theologischen Disputationen, die in dem Gymnasium vorkamen, möge wenigstens Eine beispielsweise angeführt werden, welche einen schon Seite 137 belobten, 19 Jahre alten Exemten zum Verfasser hat: Dissertatio theologica de varia communicandi ratione Dei cum hominibus, [249] quam, Praeside Tittelio, propugnabit Jo. Frid. Nüsslin, Brizinga-Badensis. Carolsruhae 4°. 1768[53]. – Sehr Viele unserer Exemten predigten bereits zuweilen in benachbarten Dorfkirchen und obwohl den Pfarrern hie und da, z. B. 1792, untersagt wurde, es noch ferner geschehen zu lassen, so geschah es nach einiger Zeit doch wieder, und einzelne Fälle dieser Art kamen mindestens noch 1807 vor[54], als jene theologischen Kollegien schon seit mehreren Jahren ganz aufgehört hatten. – Weil übrigens die Freiheit des Universitätslebens so häufigen Mißbrauch fand und weil einzelne unserer jungen Landsleute, welche die Universität gewissenhaft benützt hatten, fremde Dienste erhielten; so dachte Karl Friedrich seit 1755 daran, den durch seine Ahnherren gegründeten theologischen Convict in Karlsruhe wiederherzustellen und in demselben eine vollständige wissenschaftliche Vorbereitung zum geistlichen Amte wieder möglich zu machen. Kostenüberschläge wurden eingesammelt und das Bedauern ausgesprochen, daß in Karlsruhe eben theuer zu leben sei, denn der billigste Kostgeber, Rosenwirth Rummel, versichere, er könne für den Morgen-, Mittag- und Abendtisch in dem Convicte wöchentlich nicht unter 1 fl. 20 kr. auf jeden Alumnus fordern, also fast 12 Kreuzer für den Tag. Während nun in den nächstfolgenden Jahren verschiedene Plane, wie die Anstalt innerlich eingerichtet und mit einem hinreichend großen, auf den Gymnasialgärten zu errichtenden Bau versehen werden solle, einander widersprachen; wuchsen zwar die Akten zu großen Fascikeln an; aber andere Bedürfnisse des Gymnasiums schienen dringender, zumal die Sorge für Verbesserung der Lehrzimmer und der Bibliothek. So wurde die Ausführung des projectirten [250] Convicts in 3 Jahrzehenden noch manchmal wieder zur Sprache gebracht und als ein Werk gepriesen, welches vielen Vätern unserer zur Theologie bestimmten Jünglinge große Beruhigung verschaffen und an ähnlichen Anstalten zu Braunschweig und Ansbach sein Vorbild finden könne; doch die Verwirklichung blieb aus und die letzten Akten darüber sind von 1786. – In den 5 Jahre später gedruckten „Briefen über Karlsruhe“ findet Brunn es bemerkenswerth, daß die hiesigen Studiosen der Theologie schon gleich nach dem Abiturienten-Examen, welches sie vor versammeltem Konsistorium zu bestehen hatten, in die Reihe der Landeskandidaten unter der Voraussetzung eingetragen wurden, daß ihre Prüfung am Schlusse der Universitätszeit genügen werde. – Da dem frommen Markgrafen Karl Friedrich der Nationalismus des Jenensers Gabler durchaus zuwider war, so wurde der Besuch von Jena den Ostern 1803 zur Universität abziehenden Theologen dringend abgerathen; der ausgezeichnetste unter ihnen war der „Studiosus Theologiae, August Böckh“. Dieser entsagte also seinem Vorhaben, in Jena zu studieren[55], zog nach Halle und wurde dort durch Friedrich August Wolf für die Wissenschaft ausschließlich gewonnen, deren Zierde er seit mehr als 50 Jahren noch immer ist. – Bald nach 1803 hörten die theologischen Kollegien in unserem Gymnasium auf und es blieben noch als kleiner Rest der exegetischen blos zwei wöchentliche Stunden der obersten Jahreskurse, welche bei künftigen Theologen eine genauere Bekanntschaft mit dem Griechischen des Neuen Testaments vorzubereiten suchten, aber später auf eine einzige Lection reducirt wurden. Auch diese fiel im Herbst 1836 aus dem Schematismus weg. – Von dem Unterricht im Hebräischen hat schon §. 47 gesprochen.

Warum auch juristische und medicinische Vorbereitungskollegien schon in der Durlachischen Gymnasiumzeit bei den sogenannten Veteranen gelesen wurden, hat die [251] vorjährige Programmbeilage Seite 87 erzählt. In Karlsruhe kamen sie erst seit den 1750er Jahren durch den Ephorus Gymnasii, Geheimen Hofrath Georg Adam Seubert, wieder in Vorschlag[56] und sein Kollege im Ephorate, Hofrath Michael Hugo, nahm später selbst Theil an der wirklichen Ausführung. Im ursprünglichen Plane lagen hauptsächlich die Institutionen, und der Besuch dieses Collegiums wurde jedem Veteranen mit dem Bemerken vorgeschrieben, darin werde auch in dem Abiturientenexamen öffentlich geprüft werden. Die Ephoren gewannen für ihre Absicht schon 1756 zuerst einen in Karlsruhe angestellten Rechtsgelehrten, Georg Preuschen, welcher später Mitglied des Reichskammergerichts wurde und als nassau-oranischer Minister starb; dann dessen jüngeren Bruder Friedrich Wilhelm Preuschen, welcher 1762 als Hofmeister junger Grafen von Leiningen in Karlsruhe lebte und hier 6 Jahre hindurch, anfänglich in 6, später in 4 wöchentlichen Stunden, juristische Collegien las[57]. – Ephorus Hugo selbst machte sich 1762 zu einem Examinatorium darüber, wöchentlich in einer Abendstunde vorzunehmen, verbindlich[58]. – Seit Ostern 1769 übernahm der Advocat Johann Gottfried Stösser die Institutionen; er wurde 1777 Hofgerichtsassessor und zugleich „Professor Institutionum an dem fürstlichen Gmynasio“ und setzte auch später, nachdem [252] er zu höheren Würden gestiegen war, diese Vorlesungen noch lange, mindestens bis 1798 fort. – Unterdessen waren zuweilen auch deutsche Rechtsgeschichte, z. B. durch den damaligen Advocaten, nachherigen Kirchenrathsdirector, Herzberg vorgetragen worden; ferner „römische Alterthümer mit Anwendung auf die Jurisprudenz“ und 1790 „Encyclopaedia Juris, Püttero duce“, die beiden letztern durch Dr. Ernst Ludwig Posselt und zwar in lateinischer Sprache. Auch der Ephorus Geheimerath Brauer forderte 1793 die Assessoren Holtzmann und Krieg zu juristischen Vorlesungen auf, welche durch diese Beiden 2 Jahre hindurch gehalten wurden. Doch Brauer selbst wünschte 1798 keine Institutionen mehr; damit gehe das Gymnasium zu weit, für dessen obersten Jahreskurs nur Encyklopädie der Jurisprudenz und Rechtsgeschichte, etwa auch noch Kenntniß der Rechtsalterthümer geeignet scheine. Bald nachher cessirten diese Vorbereitungscollegien Jahre lang; sie hörten 1807 ganz auf[59]. – Selbst über Cameralwissenschaft hatte seit 1763 einige Semester hindurch der in der Geschichte des physiokratischen Systems berüchtigte Kammerrath Johann August Schlettwein Vorträge gehalten, an denen auch unsere Veteranen Theil nahmen.

Medicinische Vorbereitungscollegien, schon 1757 gewünscht, fanden mindestens seit den 1760er Jahren statt, und zwar zuerst Anatomie durch Dr. Jägerschmid, später durch Landphysikus Schweickhard, unter dessen Leitung 1777 da, wo die Südwestecke der älteren Gymnasialgärten an den damaligen Kirchhof stieß und wo jetzt der nordwestliche Pavillon des Lyceums steht, ein Anatomiegebäude errichtet wurde. Außerdem kommen auch gerichtliche Arzneikunde, Physiologie und Osteologie vor, theils durch Dr. Stückelberger, theils durch den genannten [253] Schweickhard und 1799 durch Rath Herbst. Drei Jahre später hörten auch diese medicinischen Vorlesungen auf, nachdem seit geraumer Zeit manche Stimmen gegen ein solches „Versteigen des Gymnasiums“ laut geworden waren, z. B. in den 1791 erschienenen Briefen über Karlsruhe von Brunn, Seite 177.

Von den chemischen Vorlesungen, welche länger dauerten, ist schon oben, Seite 140 und 237, die Rede gewesen.

§. 56. Mit unserem Lehrinstitute finden wir in verschiedenen Jahrzehenden, zuweilen aber auch gleichzeitig, zwei weitere Anstalten verbunden: Die Realschule und die Vorschule.

In Bezug auf die Erstere müssen wir drei Realschulen unterscheiden, deren Eine von 1774 bis 1807, die Zweite von 1812 bis 1825, die Dritte von 1826 bis 1842 bestand.

Die Früheste nahm ihren Anfang unter dem Rectorate des Kirchenrathes Sachs im Herbst 1774, nach Vorbildern von Halle, Berlin und andern norddeutschen Städten. Sie ging aus dem Bedürfnisse hervor, denjenigen Knaben, welche sich nicht für akademische Studien vorbereiten, sondern die Schule mit dem 14. oder 15. Lebensjahre verlassen sollten, einen ihrem Berufe angemessenen Unterricht darzubieten. In südwestlichen Deutschland war sie die früheste, 22 Jahre früher als die 1796 zu Stuttgart eröffnete Realschule; doch eine selbstständige Anstalt wurde sie nicht, sondern sie blieb immer ein Theil des Gymnasiums und ihre Zöglinge hörten nicht auf, in einer der ihrem Alter entsprechenden Gymnasialklassen (in der jetzigen Secunda, Tertia und Unterquarta) einen Theil der Lectionen zu besuchen, nämlich Religion, Geographie, Geschichte und einige lateinische. Dagegen erhielten sie eigene Stunden für Kalligraphie, Orthographie, Briefschreiben, kaufmännisches Rechnen, Buchhaltung, Geometrie, Elemente der Mechanik, Naturgeschichte, Naturlehre und Französisch. Die frühesten Lehrer waren Präceptor Johann Reck aus Eggenstein, welcher den ersten Plan zu dieser Realschule ausarbeitete, ferner der ältere Wucherer nebst einigen andern [254] der Seite 147 genannten Docenten; seit 1792 auch Hebel, welchem der Unterricht in deutscher Sprache und 1795 die Naturgeschichte übertragen wurde. Die Schüler, unter welche von Anfang an auch Israeliten Aufnahme fanden, zerfielen in 2, später in 3 Abtheilungen und zahlten gar kein Schulgeld. Die Fleißigsten ließ Karl Friedrich am Schlusse jedes Semesters mit Prämien ermuntern, wofür er jährlich 16 Gulden auswarf. Im Jahre 1786 betrug die Schülerzahl 48 neben 152 Gymnasiasten, elf Jahre später 77 neben 178. Daß die Anstalt 1807 aufgehoben werden mußte, weil wir nach dem Auszuge aus dem alten Gymnasialbau nur 7 Zimmer und ein Zimmerchen, nach Hebel’s Bericht, in dem südlichen Lyceumsflügel fanden, war eine bedauerliche Nothwendigkeit; denn nun wurden einige Klassen nicht nur überfüllt (die jetzige Secunda allein bis zu 83 Schülern), sondern auch mit Knaben überfüllt, deren bisheriger Unterricht großentheils einen andern Weg genommen hatte.

Mit der Aufhebung dieser ersten Realschule war freilich das Bedürfniß nicht beseitigt, aus dem wir sie einst hervorgehen sahen. Diejenigen Knaben, denen die lateinischen und noch mehr die griechischen Lectionen unnöthig und widerlich vorkamen, mußten sich theils zum Besuche derselben auf elterlichen Befehl dennoch bequemen und fielen ihrer Klasse zur Last; theils wurden sie davon mit elterlicher Bewilligung dispensirt, so daß die Gäste oder Hospites in den nächsten Jahren den 7. Theil aller Lyceisten ausmachten. Die zweckmäßige Ausfüllung der vielen für sie ausfallenden Stunden konnte aber dem Lyceum nicht zugemuthet werden, dessen Schülerzahl gerade in dieser Zeit mit der Bevölkerung der Stadt beträchtlich zunahm. Daher stellte zur Erleichterung hauptsächlich unserer jetzigen Secunda und Tertia Director Hebel 1812 durch den damaligen Diaconus Kühlenthal eine Realschule wieder her, welche zwar nur mit Einem kleinen Zimmer versehen werden konnte, aber auch noch im Jahr 1813 blos 14 Schüler zählte. Letztere hatten keine Lectionen mit Lyceisten gemeinschaftlich, entrichteten aber Schulgeld wie diese. Die Unterrichtsgegenstände waren denen von 1774 [255] ziemlich gleich und umfaßten ebenfalls noch 2 Stunden Latein; doch wurden Technologie und Englisch hinzugefügt und dem Französischen wöchentlich 4 Lectionen gewidmet. Zu einen Unterricht im Zeichnen aber hat diese zweite Realschule es niemals gebracht. – Hebel’s Nachfolger, Kirchenrath Zandt, hob die Frequenz, so weit der kleine Raum es erlaubte, und trug am 14. November 1817 der Oberbehörde vor, er brauche, um nicht wieder wie im vorigen Jahre aus Mangel an Platz 17 zum Eintritt bereite Knaben abweisen zu müssen, größere Lokalitäten und wünsche, damit der Unterricht besser gedeihe, die 46 Realschüler in 3, statt der bisherigen 2, Abtheilungen zu sondern. – Durch unablässige Bitten gelangte er 1819 zur Erfüllung; er durfte vier Zimmer in dem Privathause Lyceums-Straße No. 1 miethen und verwandelte jene 4 durch Herausnahme einer Wand in 3. Doch im October 1825 wurde in Folge eines Regierungserlasses die Realschule, welche damals 105 Schüler vom 10 bis 15 Jahren enthielt, von dem Lyceum getrennt und dem so eben gegründeten Polytechnischen Institute einverleibt.

Weil aber Letzteres keine Knaben unter dem Alter von 13 Jahren aufnahm und weil das Lyceum zumal in unserer jetzigen Secunda viele Schüler umfaßte, die dieses Alter noch nicht erreicht hatten und durch den Willen ihrer Eltern oder durch eigene Neigung schon für technische Lebenswege bestimmt waren, also den für sie überflüssigen lateinischen Unterricht sehr häufig störten; so veranlaßte Director Zandt, daß schon am 4. Juli 1826 an den damaligen Hauptlehrer der Secunda, Maurer, die officielle Frage erging, ob er in dem Lyceum und unter Aufsicht der Direction auf eigene Rechnung eine Vorbereitungsschule für das Polytechnische Institut unternehmen wolle. Maurer sagte zu, entwarf einen dem früheren ähnlichen, aber mit gar keinem Latein beladenen Lehrplan, der die Genehmigung des Hohen Ministeriums fand, und konnte, unterstützt durch einen Hülfslehrer, unsere dritte Realschule im October 1826 gleich mit 60 Schülern eröffnen. Die Zahl stieg später sogar bis auf 90, da besonders fast alle nicht promovirten Lyceisten der unteren [256] Klassen in die neue Anstalt zu treten pflegten, und war anfänglich in 2, seit 1833 in 3 Abtheilungen gesondert. Die Unternehmung empfahl sich dem Aerar durch ausnehmende Wohlfeilheit, verlangte und bekam außer der Heizung blos das Lokal; aber das Letztere wurde ihr, zumal während der ersten Jahre, nur in der beklagenswerthesten Dürftigkeit verwilligt, und konnte durch das Lyceum nicht erweitert werden, dessen Räumlichkeiten großentheils dem Polytechnischen Institute zugewiesen waren. Noch in dem Konferenzprotokoll des Lyceums vom 8. October 1832 lesen wir: Die aus zwei Abtheilungen bestehende Realklasse hat nicht Ein eigenes Zimmer, dessen sie doch so sehr bedarf. – Man schob sie abwechselnd in irgend ein für diese oder jene Stunde zufällig unbesetztes Klassenzimmer. Auch die 2 ihr 1836 überlassenen Räume wurden ihr zeitweise wieder entzogen, weil bei der steigenden Bevölkerung von Karlsruhe die große Schülerzahl unterer Lyceumstheile sogar durch den Abfluß in die Realschule noch keine ganz entsprechende Erleichterung gewann, so daß seit Ostern 1838 die Errichtung einzelner Parallellklassen nöthig schien. Obwohl aber die Lyceumskonferenz vom 12. Febr. 1838 die wirksamste Abhülfe gegen die zunehmende Ueberfüllung unterer Klassen erst von der Gründung einer Höheren Bürgerschule erwartete; so fügte ihr Protokoll vom gleichen Tage doch hinzu, daß schon unsere Realklasse hierin nützliche Dienste leiste und daß deren Wirksamkeit auch durch die Lehrer der polytechnischen Vorschule, in welche unsere Realschüler einzutreten pflegen, anerkannt werde. – Da übrigens die Professoren Maurer und Holtzmann, welche in Gemeinschaft mit 2 Hülfslehrern den Unterricht besorgten, die zur Fortsetzung ihrer Anstalt endlich gewünschte kleine Hülfe nicht erhielten; so erklärten sie im Sommer 1842, ihr Unternehmen werde im nächsten Herbst eingehen, und auf die Frage des Großherzoglichen Oberstudienrathes, was die Lyceumsdirection nun mit den Realschülern im Sinne habe, erfolgte die Antwort, sie wisse Nichts vorzuschlagen als ihnen aufzugeben, daß Jeder sich privatim zum Eintritte entweder in [257] eine geeignete Lyceumsklasse oder in die polytechnische Vorschule vorbereiten solle.

Unter diesen bedauerlichen Umständen und zum Theil wenigstens aus Mangel an Raum, wie 1807[60], hörte die damals noch von 67 Knaben besuchte Realschule im September 1842 ganz auf. Das Lyceumsprogramm vom gleichen Jahre beklagt, daß jede bisherige Bemühung des Großh. Oberstudienrathes, auch in Karlsruhe eine Höhere Bürgerschule zu gründen, wie sie in allen größeren und selbst in vielen kleineren Städten des Landes bereits bestehe, erfolglos gewesen sei, und die Lyceumskonferenz vom 21. December 1843 bemerkte, die drei Lehrzimmer unserer Prima, Secunda und Tertia seien mit 70, 78 und 89 Knaben besetzt, die des gebührenden Raumes und sogar der gehörigen Luft entbehrten, da selbst im Sommer wegen des Lärms auf der Straße oder auf dem dicht angrenzenden Markte die Fenster nur selten geöffnet werden könnten. – So oft es aber bei vorhandenen Raum- und Geldmitteln seitdem möglich geworden ist, einzelne überfüllte Klassen in Parallelabtheilungen zu trennen; so blieben doch auch Letztere theilweise mit solchen Knaben belastet, die unsere lateinischen Stunden für ihren künftigen Beruf nicht brauchen und sie nur mit einem, zuweilen sogar durch Eltern genährten Widerwillen besuchen. Daher scheint, bis die künftige Gründung einer Höheren Bürgerschule uns endlich die sehnlichst erwartete Hülfe bringen wird, die einstweilige Wiederherstellung einer Realschule mit 2 Abtheilungen uns dienlicher zu sein als das Fortbestehen der Parallelklassen, die doch, schon aus Mangel an einem 3. Lehrzimmer, blos für 2 der 3 untersten Lycealkurse möglich sind. Nur müßte diese Realschule sich einer bessern Unterstützung als die von 1826 zu erfreuen haben und so viel Vertrauen erwecken, daß wenigstens 1/3 der Schüler jener 3 untersten Kurse ihr durch die Eltern übergeben würden.

Einer Vorschule bedurfte unsere Anstalt in ihren ersten 220 Jahren nicht, da der ursprüngliche Plan schon Kinder von 6 bis [258] 7 Jahren in den zweijährigen Kurs der untersten Klasse aufnahm und sie dort mit den Elementen des Lesens und Schreibens, freilich auch möglichst bald mit den Anfangsgründen der lateinischen Sprache bekannt machte. Aber im Herbst 1806, als unsere Raumnoth anfing, mußte diese untere Klasse aufhören, theils weil für die zu zahlreich gewordene zweitunterste eine Vertheilung in 2 Lehrzimmer gewünscht wurde; theils weil man schon wußte, für die Infima werde jedenfalls der im nächstfolgenden Jahre zu beziehende südliche Lyceumsflügel durchaus keinen Platz haben. Seit 1806 nahm also unsere Anstalt keine Schüler unter 8 bis 9 Jahren mehr auf, sondern verlangte, daß die zum Eintritte nöthigen Kenntnisse entweder in der Volksschule oder in dem Privatunterricht erworben werden sollten. Doch der um das Wohl unseres Lyceums treu besorgte Director Zandt sah wohl ein, welcher Segen darin liege, wenn er die Leitung seiner Zöglinge schon von ihrem frühesten Schulgange an zur Hand nehme und gründete unter vielen Kämpfen, die ihm namentlich in Bezug auf unsern, so manches Gute hemmenden Mangel an Ranm erfinderisch erschwert wurden, im Herbst 1818 eine Vorbereitungsschule. Zu ihrem Unterrichte bediente er sich eines sehr achtungswerthen Schulmannes, des damaligen Präceptors, nachmaligen Rathes Johann Georg König, gebürtig aus Opfingen bei Freiburg. Dieser leitete die Anstalt bis an seinen 1842 erfolgten Tod und steht noch jetzt bei der großen Zahl seiner Schüler in freundlichem Andenken. Er begann 1818 mit 52 Knaben und hatte 1837 deren 97. Lange Zeit hindurch war die Vorbereitungsschule nur sein Privatunternehmen; er selbst begnügte sich mit einem kleinen Honorar und ließ den beträchtlichen Ueberschuß dem Bibliothekfond des Lyceums. Erst später wurde die Anstalt durch die Hohe Regierung dem Lyceum einverleibt. In ihrem einjährigen Kurse konnte sie zur Aufnahme in unsere unterste Klasse vorbereiten, weil die für Letztere erforderlichen Vorkenntnisse auf ein kleines Maß beschränkt worden waren.

Als aber der neue Lehrplan von 1837 anordnete, daß die [259] unterste Lyceumsklasse erst 9- bis 10jährige Knaben aufzunehmen habe; mußte die Vorbereitungsschule, wenn sie fortbestehen wollte, sich auf 3 Jahreskurse ausdehnen, also sich mit den zwei untersten, nunmehr ausgeschiedenen Abtheilungen unseres Lyceums, d. h. mit Decima und Nona nach damaliger Benennung, vereinigen. Das geschah auch, und von 1837 an unterrichteten in den 3 Vorschulklassen neben König auch Rath Koch und andere der Seite 181 genannten Lehrer. Die jetzigen sind Gottlieb Zeuner seit 1844, Wilhelm Hofmann und seit Februar 1849 Ludwig Beck. Die Gesammtschülerzahl aller 3 Klassen war anfänglich 265, erreichte 1840 ihr Maximum mit 267 und betrug später durchschnittlich 200, im jetzigen Jahre 201. Da das Lyceum schon aus Mangel an Raum die meist überfüllte untere Vorschulklasse nicht trennen, wenigstens nicht in 2 Lokalitäten vertheilen konnte, obwohl in ihr während der Jahre 1838, 1839 und 1840 eine Zahl von 104, 100 und 112 Kindern saß; so mußte der Zudrang dadurch gemindert werden, daß in der Vorschule überhaupt gar keine Befreiung von dem 12 Gulden betragenden Schulgelde mehr stattfinden durfte. Jetzt zählt ihre unterste Klasse 91, die beiden oberen 53 und 57 Knaben. – Die Lehrgegenstände sind die der Volksschule; drei lateinische Stunden, welche 1837 noch gestattet und später auf Eine beschränkt wurden, haben im October 1858 ganz aufgehört.

§. 57. Der Schematismus und die Ferien blieben für das 1724 in Karlsruhe eröffnete Gymnasium so, wie wir sie Seite 88 und 89 für die Durlacher Mittelschule angegeben haben. Doch erlebte der Erstere in der Mitte des 18. Jahrhunderts schon in Bezug auf die Zeit, in welcher die Lehrstunden ertheilt wurden, die Veränderung, daß die Morgenlectionen der obersten Kurse nicht mehr um 10 Uhr aufhörten, sondern bis 11 und bald auch bis 12 Uhr dauerten, deßgleichen am Nachmittage statt von 1 bis 3 von 2 bis 4 stattfanden. Der Anfang des Unterrichts war in der Sommerzeit gewöhnlich [260] 7 Uhr; doch durfte vor einer Religionsstunde keine andere Lection vorhergehen, da diesem wichtigsten Lehrobjecte die Anfangszeit vorbehalten blieb. Daß Gmelin 1786 seine Botanik schon Morgens 6 Uhr begann, wurde auch aus Rücksicht auf Zöglinge, welche täglich aus benachbarten Orten zu kommen hatten, untersagt. Eine Verordnung von 1798 wollte zwar auch die damals zuweilen noch gebräuchlichen Abendlectionen der Exemten von 5–6 Uhr nicht mehr erlauben; doch kommen Ausnahmen wenigstens in den nächstfolgenden Jahren vor. – In den untersten Klassen hörten die Unterrichtsstunden von 1–2 Uhr erst 1792 ganz auf.

Die Zahl der wöchentlichen Lectionen stieg allmählich, weil sie, verglichen mit dem ehemaligen Durlacher Schematismus, nur in wenigen Fächern, besonders in der lateinischen Sprache, eine allmähliche Verminderung erlitten, dagegen in manchen andern Lehrgegenständen eine Vermehrung erfuhren, zumal in Naturwissenschaften, Mathematik und Schönschreiben. Dazu kamen noch Objecte, die der Schematismus erst um die Mitte des 18. Jahrhunderts aufgenommen hat, z. B. Rechnen und deutsche Sprache. Die Summe der Stunden war gegen Ende der Durlacher Periode und zwar im Jahre 1710 bei unserer jetzigen Sexta blos 25 wöchentlich; in Karlsruhe war sie schon 1755 auf 30 gestiegen, wobei wir die Vorbereitungskollegien auf einzelne Fakultätswissenschaften nicht mitzählen; 1780 hob sie sich sogar auf 35, blieb noch 1811 die gleiche und erst seit dem neuen Lehrplan von 1837 beträgt sie wiederum 30, unter welchen jedoch sowohl die Singstunden, als auch die freiwillig übernommenen Lectionen im Zeichnen und Turnen nicht mitgerechnet sind. Die wöchentliche Stundenzahl unserer jetzigen Quinta war 1710 nur 20, 1759 schon 26; so auch 1806; jetzt 30. In Quarta und Tertia, welche 1710 gleichfalls nur 20 Lectionen gehabt hatten, wuchs diese Zahl so, daß sie 1759 bereits 24, 1806 aber 26 betrug; jetzt beträgt sie 28. Auch die unserer Secunda steht 1710 mit 20 angegeben, blieb dabei noch 1759, stand aber schon 1806, wie heutiges Tages, auf 26. Die [261] jetzige Prima und die oberste Vorschule (beide zusammen bildeten die ehemalige Quinta) hatten 1710 blos 17 wöchentliche Lectionen, 1759 wenigstens in der oberen Hälfte schon 20, 1806 schon 24, jetzt 26, während der Schematismus der unteren Hälfte 1710 und 1759 mit 17, jetzt mit 19 Lehrstunden bezeichnet steht.

Soll ich aber eine Uebersicht geben, wie die einzelnen Lehrgegenstände vor 100 Jahren im Vergleich mit der Gegenwart sich vertheilten; so bemerke ich folgende Stundenzahlen, wobei ich in den 6 oberen Jahreskursen das Singen und in den 9 oberen das Zeichnen, in allen das Turnen weglasse.

Religion. Latein. Griechisch. Hebräisch. Französisch. Rhetorik. Geschichte. Geograph. Philosoph. Mathem. Naturwiss. Summe.
a. In den 2 obersten
Jahreskursen:
1759 3 06 3 3 0 1 3 1 5 4 3 32
1859[61] 2 07 4 2 2 3 3 0 3 0 4 30
b. In Quinta:
1759 2 14 3 2 0 1 2 1 0 1 0 26
1859 2 08 5 2 3 2 2 0 0 4 2 30
c. In Quarta: Deutsch.
1759 2 18 2 0 0 0 1 1 0 1 0 25
1859 2 08 4 0 4 2 2 1 0 3 2 28
d. In Tertia: Deutsch. Kalligr. Singen.
1759 4 14 2 0 0 0 1 2 0 1 0 24
1859 2 10 0 0 4 2 0 3 2 4 2 29

[262]

Religion. Latein. Deutsch. Geograph. Rechnen. Kalligraph. Singen. Summe.
e. In Secunda:
1759 3 14 0 0 3 0 0 20
1859 2 10 3 2 4 3 2 26
f. In Prima:
1759 6 14 0 0 0 0 0 20
1859 2 10 3 2 4 3 2 26
g. In oberster Vorschule:
1759 6 14 0 0 0 0 0 20
1859 2 0 9[62] 0 4 5[63] 2 22
h. In der mittleren und untersten Vorschule, ehemals Infima oder Sexta genannt, ist in dem Schematismus von 1759 die Stundenzahl und die specielle Stundenvertheilung der 4 dort behandelten Fächer (Religion, Lesen, Schreiben und Lateinisch) nicht angegeben; 1859 ist die Stundenzahl für Religion 2, Deutsch 6–8, Anschauungsunterricht nebst Zeichnen und Schreiben 4–6, Rechnen 4–6, Singen 1, zusammen 21 Stunden in der mittleren, 19 in der untersten Vorschule.

Die Ferien, wie sie in der Durlacher Zeit bestanden (vergl. I, 89), wurden durch den 1725 für das Karlsruher Gymnasium vorgezeichneten Lehrplan nicht geändert und sind auch in den nächstfolgenden Jahrzehenden, mit Ausnahme der seit 1756 im evangelischen Theile der Markgrafschaft Baden abgeschafften Aposteltage, so konstant geblieben, daß der einzige aus dem 18. Jahrhundert vorhandene, mit der Aufschrift „Ferien“ versehene Aktenfascikel des Gymnasiums gar Nichts enthält als den Reichstagsbeschluß vom 7. Juni 1776, durch welchen in der [263] Osterberechnung für die 2 Jahre 1778 und 1798 eine noch mögliche Verschiedenheit zwischen Katholiken und Protestanten ganz beseitigt wurde. – Hie und da findet sich in einzelnen Kirchenraths-Rescripten ein Verweis, wenn die in einer Residenz besonders häufige Gelegenheit zum Freigeben die Lehrer zu oft in Versuchung führte, z. B. 1805, als die französische Kaiserin in Karlsruhe eintraf. Bemerkenswerther ist das Ephoratsdecret vom 23. December 1806, welches die Weihnachtferien für die 4 letzten Tage des Jahres aufhob, aber nicht von langer Dauer blieb. – Die Großh. Staatsministerialverordnung vom 31. Dec. 1836 über die Gelehrtenschulen des Landes bestimmte jährlich 9 Ferienwochen, die Charwoche nicht mitgerechnet, und eine spätere Verfügung vom 17. Dec. 1847 erläuterte, daß die Weihnachtferien 8 Tage, die an Ostern 14 Tage, die im Spätsommer 6 Wochen bis zum 1. October dauern sollen. Doch durfte von den Letztern die Hälfte in den Sommer vom ersten Montag des Monats Juli an verlegt werden, und davon machte auch unser Lyceum Gebrauch, so daß unsere Herbstprüfung in die 6 ersten Tage des Septembers fällt. – Schon oben Seite 202 ist bemerkt, daß auf den Wunsch der Lyceumsconferenz der Unterricht an den katholischen Hauptfesten seit 1850 ganz eingestellt wurde.

§. 58. Die Zöglinge wurden, wie einst zu Durlach, so auch noch während der ersten 90 Jahre der Karlsruher Zeit eingetheilt in Exemten und Klassenschüler.

Die Exemten oder Studiosen hatten einen zweijährigen, blos von 1767 bis 1805 dreijährigen, Kurs zu durchlaufen und bestanden aus Novizen und Veteranen, zwischen welchen es, so lange das Triennium dauerte, auch sogenannte Medier gab. Erst unter Hebel’s Rectorat, Ostern 1814, traten diese 2 obersten Jahreskurse in die Reihe der Klassen und erhielten die Bezeichnung Prima, welche, als 1837 der neue Schulplan für alle badischen Mittelschulen erschien, der Gleichförmigkeit mit der Mehrzahl der Letzteren zu Lieb, in den Namen Sexta überzugehen hatte.

[264] Die Klassenschüler fanden zu Anfang der Karlsruher Periode ihren Unterricht zwar nur in 2 Klassen, Prima und Secunda, deren Zahl sich aber allmählich, in den Jahren 1728, 1732 und 1741, vermehrte und seit 1743 mit Errichtung der Sexta oder Infima die ehemalige Summe von 6 Klassen wieder erreichte. Nur zeitweise sank sie seit 1806 aus gänzlichem Mangel an Raum abermals auf 5 herab, bis durch die verdienstliche Gründung der Vorschule Director Zandt 1818 den Mangel der 12 Jahre lang ungern entbehrten untersten Klasse wieder ersetzte. Zandt fing indessen auch an, den 12jährigen Kurs des Lyceums allmählich in elf besondere Klassen zu vertheilen, wobei nur die ehemaligen Exemten oder damaligen Primaner zwei Jahre in ihrer Abtheilung zu bleiben, aber alle 10 übrigen Klassen (Secunda bis Undecima) blos einen je einjährigen Kurs zu durchlaufen hatten. Undecima war damals der Name unserer jetzigen untersten Vorschule und dieser Ausdruck, seit 22 Jahren eine anachronistische Inconsequenz, wird noch heute hie und da durch Liebhaber lateinischer Wörter gebraucht. – Jene Vervielfältigung der Klassennamen, welche dem leichteren Verständnisse der Lyceumsprogramme von 1817 bis 1837 nicht förderlich ist, hörte mit dem neuen Schulplane von 1837 auf. Seitdem unterscheiden wir, gleich den übrigen badischen Lyceen, den 9jährigen Lycealkurs nur nach 6 Klassen, deren 3 oberste, mit zweijähriger Dauer, Sexta, Quinta und Quarta heißen; die 3 unteren, Tertia, Secunda und Prima, sind einjährig[64]. – Hinsichtlich dieser Zählweise, welche die Elemente des Lateinischen nach Prima verlegt, harmoniren wir zwar mit Ländern wie Bayern und Würtemberg, aber nicht mit dem größeren Theile des übrigen Deutschlands und brauchen zu Jean Paul’s Quintus Fixlein eine Erläuterung. Daß aber der Stuttgarter aus [265] Decima[65], der Badener aus Sexta, der Bayer aus Quarta, der Preuße, Sachse, Hesse u. s. w. aus Prima zur Hochschule zieht, möge die übelste Folge unseres Mangels an deutscher Einheit sein.

Von einer seit ältesten Zeiten üblichen äußerlichen Auszeichnung unserer Zöglinge haben wir oben (S. 92) gesprochen, nämlich von dem Mantel, der früher unnachsichtlich vorgeschrieben war, aber gerade im Anfange der Karlsruher Periode in Abgang gerieth. In den Schulgesetzen von 1725 steht: Den Studiosis und Discipulis wird nicht mehr zugemuthet, einen Mantel anzuschaffen; den Ersteren ist die Ehre des Degentragens permittirt, aber nicht, denselben auch in die Kirche oder in die Collegia mitzubringen. – Wie dieses Recht, das unsere Exemten mit anderen nicht zum Militär gehörigen Personen theilten, ihnen 1753 wegen nächtlicher Conflicte mit dem Militär entzogen werden sollte, aber durch Fürsprache des bei Karl Friedrich sehr empfohlenen Rectors Maler auf’s neue bewilligt wurde und erst gegen Ende der 1780er Jahre mit dem Haarpuder und Haarbeutel ein freiwilliges Ende fand, ist gleichfalls schon oben angedeutet. – In dem Anfang des jetzigen Jahrhunderts trugen Viele unserer ältesten Zöglinge, unbeirrt durch Ephorat und Direction, mehrere Arten von selbstgewähltem Uniformfrack, meist dunkelblau mit hellgrünem Sammtkragen und hinten zwischen Rücken und Schoß war er von Hüfte zu Hüfte in geschmackloser Weise mit einer Reihe von großen, dicht an einander stehenden Metallknöpfen besetzt. Als nun die Exemten vollends im Jahre 1805 fälschlich sogenannte dreieckige, aber ganz unverhältnißmäßig hohe Filzhüte mit Uebertreibung des russischen Vorbildes zu tragen anfingen; verwies es ihnen der damalige Rector, Geheime Kirchenrath Tittel, mit der Ermahnung: Tragen Sie Hüte wie andere Leute und wie Ihre Herrn Väter! – Am folgenden Morgen, einem schönen Sonntage, erschienen sie alle unter den Zuschauern der Parade [266] mit ächt dreieckigen Hüten, welche man von den dreispitzigen oder sogenannten Nagelbohrern durch den Namen Dreimaster unterschied, damals noch sehr häufig an älteren Herren sah und heut zu Tage noch an Bürgern und Bauern mancher Gegenden findet. – Tittel rieth ihnen zu Anfang der nächsten Lection, in welche sie die nämliche Kopfbedeckung mitgebracht hatten, mit diesem Witze möglichst kurz zum Gelächter zu dienen und sie folgten ihm. – Als aber 14 Jahre nachher das Gerücht polizeiliche Vergehen anderer jungen Leute zuweilen auf Rechnung unserer ältesten Zöglinge schrieb; so wünschten Letztere im Interesse ihres Rufes irgend ein äußeres Kennzeichen und billigten den in Vorschlag gekommenen violetten, mit einem Goldschnürchen eingefaßten Sammtkragen, womit Jeder seine Röcke besetzen lassen solle. Da jedoch dieses Abzeichen allen Lyceisten vorgeschrieben wurde, so trat bald von Seiten der älteren Schüler ein Widerstreben, wie einst gegen den vorgeschriebenen Mantel (S. 92), hervor und bereitete dem Lyceumsdirector Zandt zahllose bittere Stunden, an welche auch manches gleichzeitige Conferenz-Protokoll der 1820er Jahre erinnert, bis endlich zu Anfang des nächstfolgenden Jahrzehends die einst so lebhaft gewünschte, aber verhaßt gewordene Vorschrift in allmähliche Vergessenheit sank.

Die Schülerzahl, welche vor 1689 in dem blühendsten Theile der Durlacher Periode etwa 250 betragen hatte, bestand 1724, also im Anfange der Karlsruher Zeit, nur aus 56, 1750 aus 119[66], noch 1786 blos aus 200, die 48 Realschüler mit inbegriffen, erreichte jenen höchsten Stand der Durlacher Frequenz erst 1791 wieder, stieg aber auch am Ende des 18. Jahrhunderts nicht über 276. Wenig später verminderte sie sich sogar auf’s neue, weil die unterste Klasse nebst der Realschule [267] und den sogenannten Mediern aus großer Raumnoth aufgehoben wurde, um im December 1807, wo wir aus dem nun niederzureißenden alten Lokal in den neugebauten südlichen Lyceumsflügel zogen, für die noch übrigen 220 Zöglinge wenigstens nothdürftigen Platz zu finden. Da aber um die gleiche Zeit die Bevölkerung von Karlsruhe beträchtlich zunahm, 1813 sich über 13,000, 1828 auf beinahe 20,000 hob und seit 1844 zu ihrer jetzigen Zahl von 25,000 Einwohnern gelangte; so stieg auch die Gesammtsumme unserer Schüler im Jahre 1815, mit Einschluß der 1812 wieder eröffneten Realschule, auf 340, im folgenden Jahre auf 400, 1822 auf 525, 1830 auf 562 und 1840 und 1841 auf ihre höchste Zahl, 766, unter welchen aber 253 der seit 1818 bestehenden Vorschule und 90 der mit dem Lyceum verbundenen Realschule angehörten. Nachdem Letztere 1842 ihr Ende erreicht hatte, trat 1844 der höchste Stand der eigentlichen Lyceumsschüler mit 482 ein, neben welchen die Vorschule 183 Knaben enthielt. Seitdem fing mit dem vermehrten Zudrange zu technischen Bildungswegen und mit der allmählichen Ueberfüllung der Praktikantenliste einiger Zweige der Staatsverwaltung die Summe der Lyceisten zu sinken an; 1852 betrug sie 402 neben 220 Vorschülern, 1858 nur 379 neben 196 Knaben der Vorschule. Unter den Lyceisten befanden sich während der letzten Jahre durchschnittlich 75 Söhne von nicht in Karlsruhe wohnenden Eltern.

Eine besondere Art von Schülern, und nicht die erfreulichste, bilden die sogenannten Gäste oder Hospites, die nur einen Theil der Lectionen besuchen und an manchen Gelehrtenschulen, z. B. in Frankfurt a. M., gar nicht zugelassen werden. Bei uns kommen sie schon in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts vor, gaben 1774 einen Hauptanlaß, daß eine mit dem Gymnasium verbundene Realschule errichtet wurde, und machten, als diese 1807 aufhörte, eine Zeit lang sogar den siebenten Theil unserer Zöglinge aus, nicht zum Vortheil der mit Gästen beladenen Klassen. Da sie in dem durch sie besuchten Theile der Lectionen, unserer Erfahrung gemäß, trotz der gewonnenen freien Zeit [268] nicht etwa eine größere Thätigkeit als vor der Dispensation zu entwickeln pflegen; so wurde die Erlaubniß, zu hospitiren, bald auf die confirmirten Schüler beschränkt. Doch diese Beschränkung, die schon in den Lyceumsstatuten von 1824 steht, mußte später, da in Karlsruhe keine Höhere Bürgerschule zu Stande kam, manche Ausnahme erleben, wenn sehr triftige Gründe durch Eltern vorgebracht wurden. Zwar auch der Lehrplan von 1837 erlaubte, vom Griechischen oder von einigen lateinischen Stunden zu dispensiren, aber unter der Bedingung, daß die Verwendung ausgefallener Stunden auf eine entsprechende Weise geschehe. Nur ist die Controle schwer, ob dieses Versprechen der Angehörigen immer die gehörige Erfüllung finde. – Außerdem darf, wer aus einer Anstalt unpromovirt austritt, von keiner andern als Hospes in eine höhere Klasse ohne besondere Erlaubniß der Oberstudienbehörde aufgenommen werden. Auch müssen alle Hospitanten hinsichtlich der Disciplin, der Aufgaben und des Abfragens durch den Lehrer auf die gleiche Weise wie die übrigen Angehörigen der Klasse behandelt werden, und wenn sie ihrer Zeit die Staatserlaubniß zum Bezug einer Universität erhalten wollen, haben sie sich dem allgemeinen Maturitätsexamen vollständig zu unterziehen.

Gehen wir zu einer ganz andern Frage über, welche alle Schüler unserer Anstalt und zwar das Verhältniß ihrer Mortalität betrifft; so finden wir unter ihnen natürlicherweise ein weit günstigeres Ergebniß als bei den entsprechenden Altersklassen der Gesammtpopulation, welche sich der vortheilhaften hygienischen Umstände in minderem Grade erfreuen. Wir verloren durch den Tod in den zehn letzten Jahren seit Herbst 1849 im Ganzen 22 Schüler bei einer durchschnittlichen Schülerzahl von 600. Zwei starben in den 3 obersten, vier in den 3 mittleren, acht in den 3 untersten Lycealkursen und acht in den 3 Jahreskursen der Vorschule. – Ueber die seit den 5 letzten Jahrzehenden zunehmende Kurzsichtigkeit der Jugend bemerke ich, daß in meiner Schülerzeit (1796–1808) unter den Genossen meiner Klasse sich nur Einer befand, welcher, um das [269] auf die Schultafel Geschriebene lesen zu können, einer Brille bedurfte; er war überhaupt der körperlich Schwächste seiner Abtheilung. Später wurden solche Beispiele immer häufiger und ein Generale des Großherzogl. Oberstudienrathes vom 20. Mai 1844 verordnete: Da 1/5 der in den badischen Gelehrtenschulen befindlichen Schüler an Kurzsichtigkeit leide, in den 4 obersten Jahreskursen sogar ¼ bis ½, aber in Höheren Bürgerschulen nur 1/20; so solle man besonders in jenen erstgenannten Anstalten genauer auf die Körperhaltung beim Schreiben achten, überhaupt Alles, was dem Auge nachtheilig sei, vermeiden, darunter die zu klein gedruckten Stereotypausgaben und zu umfangreiche schriftliche Arbeiten für den häuslichen Fleiß. – Damals fand übrigens das Stadtphysikat allerdings manches unserer Lehrzimmer zu eng und übel beleuchtet, aber unter 555 unserer Schüler nur 24, welche erst während ihrer Schuljahre kurzsichtig geworden seien. – Zu den allgemeinsten Ursachen der Myopie gehört indessen nicht nur, daß die jetzige städtische Jugend mehr liest und schreibt, also ganz nahe Liegendes anhaltender betrachtet als die frühere, sondern auch die, daß sie weniger im Freien sich herumtreibt in Folge theils der besorglicheren Ueberwachung zu Hause, theils polizeilicher Maßregeln, durch welche seit dem Anfange des 19. Jahrhunderts in dem größer gewordenen Karlsruhe das Ballwerfen[67] und eine ganze Reihe anderer Knabenspiele auf der Straße verboten wurde.

In Bezug auf die Ueberfüllung einzelner Klassen erinnern wir an die Klage des Ephorus von 1689, daß die unterste Gymnasialklasse zu Durlach über 60 Knaben enthalten habe, so daß der Lehrer „nicht im Stande gewesen sei, sie auch nur obiler zu überhören“ (Seite 90). – Aber während der letzten 50 Jahre befanden sich weit größere Mengen in einzelnen unserer Lehrzimmer. Schon 1808 saßen 83 Schüler in der Klasse, die wir jetzt Secunda nennen, und konnten aus Mangel an Lokal unmöglich in zwei Räume vertheilt werden. Solche [270] Fälle kamen später mit noch höheren Zahlen vor; z. B. 1817 zählte die Prima sogar 103 und im Jahr 1840 die unterste Vorschule 112 Kinder, denen unsere beengte Räumlichkeit nicht zu helfen vermochte. Wo diese Hülfe räumlich und (da sie auch die Anstellung eines weiteren Lehrers erfordert) finanziell möglich war, errichtete der Großh. Oberstudienrath seit 1838 Parallelklassen. Oft aber ließ sich das nicht ausführen und so hatten wir z. B. 1850 und in den beiden folgenden Jahren eine Prima von 76, 83 und 91 Schülern, und 1858 in der untersten Vorschule 92 Knaben, denen die fragliche Erleichterung nicht verschafft werden konnte.

Das Recht auswärts wohnender Eltern, für gewissenhafte Beaufsichtigung ihrer Söhne zu sorgen, war schon in der Durlacher Periode ausdrücklich an die Bedingung geknüpft, daß die gewählte Familie dem Rector als eine achtbare und gottesfürchtige bekannt sein und ihm regelmäßige Berichte über den Kostgänger erstatten müsse. Da aber von jeher theils beschränkte Vermögensumstände, theils beschränkte Einsicht nicht gehörig auf die pflichtgemäße Wahl eines Fürsorgers von sittlichem Ernst eingehen wollten, und da sogar nicht alle hier wohnenden Eltern eine genügende Ueberwachung ihrer eigenen Söhne zu führen schienen; so brachte ein sehr eifriger Gönner unseres Gymnasiums, der Präsident von Hahn, der nämliche, der uns später seine Mineraliensammlung vermacht hat, am 5. Sept. 1777 die von Karl Friedrich unterschriebene Verordnung zu Stand, nach welcher alle Zöglinge der 3 obersten Jahreskurse durch das Loos unter sämmtliche Professoren zur speciellen Aufsicht vertheilt wurden. Nicht nur über wissenschaftliche, sondern auch über sittliche, sociale und nöthigenfalls selbst über ökonomische Verhältnisse mußte der „Inspector“, so lautete der Geschäftsausdruck, sich durch häufige Zimmerbesuche des Abends verlässigen und den Eltern wie dem Rector zeitweisen Bericht darüber erstatten. So unbequem diese Maßregel auch einzelnen Lehrern vorkam, denen die Schulpflicht mit dem Glockenschlag der letzten schematismusmäßigen Stunde zu erlöschen schien; so lesen wir doch [271] noch in der Liste der 30 Studenten vom Jahre 1800 bei jedem einzelnen Novizen, Medier und Veteranen angegeben, wer die „cura specialis“ über ihn führe. Zwar dauerte damals ein solcher Eingriff in die elterlichen Rechte nicht mehr lange, aber noch 1812 rieth einer unserer damaligen Lehrer, Kirchenrath Nicolaus Sander, in seiner zu Karlsruhe gedruckten Schrift „Ueber Gymnasialbildung“ Seite 126, wenigstens über die nicht einheimischen Schüler solle man die Aufsicht unter die Lehrer so vertheilen, daß Jeder eine gewisse Zahl zu überwachen habe. – Die Karlsruher Lyceumsgesetze von 1824 beschränken sich auf das Gebot, kein Lyceist dürfe in einem Wirthshause wohnen oder seine Kost an einer Wirthstafel nehmen, oder seinen Fürsorger ohne Genehmigung der Lyceumsdirection wechseln. Auch unsere 1842 im Druck erschienenen Statuten fügen §. 66 blos hinzu, daß der von der Lyceumsdirection zu genehmigende Fürsorger „wo möglich“ an seinem eigenen Tische den seiner Aufsicht empfohlenen Schüler als Kostgänger haben solle. – An solchen Ausdrücken „wo möglich“ und „in der Regel“ laborirt auch der Lehrplan von 1837.

Was die häuslichen Aufgaben der Schüler betrifft, so warf das Consistorium 1731 dem Professor Wasmuth, bei aller Anerkennung seiner „Dexterität, Gelehrsamkeit und Conduite“, doch vor, daß er durch übergroße Belastung der freien Stunden die Jugend „zumal mit Exercitiis maßleidig mache“. – Viel wurde ihr auch durch den Lehrplan vom 3. April 1767 zugemuthet; unter Anderem mußte im Anfange des Semesters jeder ältere Zögling einen oder zwei klassische Autoren wählen, die nicht im Gymnasium eingeführt, durch ihn aber nun während des Halbjahrs zu excerpiren waren. In einer eigens dazu bestimmten Stunde, an jedem Mittwoch von 2–3, hatte er dem damit beauftragten Professor Rechenschaft abzulegen, ob er seinen Juvenal oder Valerius Maximus oder andere Schriftsteller, „quos quisque domi legendos sumpsit“, gehörig verstehe. – Auch neuere Lateiner wie Muret u. s. w. durften gewählt werden. – Diese Einrichtung dauerte sehr lange; wann sie aufgehört habe, [272] weiß ich nicht; eben so wenig fand ich in den nächst folgenden Zeiten bestimmte Vorschriften über die Privatstudien; doch bot dazu den ältesten Zöglingen in früheren Decennien die Societas latina, in den neueren die Hebel-Gerstner’sche Preisaufgabe noch besondere Gelegenheit dar. Der Lehrplan von 1837 weist jeden Klassenvorstand an, im Verein mit seinen Nebenlehrern die häuslichen Arbeiten so zu vertheilen, daß kein Tag überladen werde; und bald darauf folgende Verordnungen verlangten, daß im Examen alle während des Schuljahres gefertigten schriftlichen Arbeiten dem Prüfungskommissär vorgelegt, ferner in jeder Klasse Aufgabebücher geführt werden, in welche am Schlusse der einzelnen Lectionen die für die künftigen Stunden bestimmte Aufgabe einzutragen sei; die häusliche Vorbereitungszeit dürfe bei einem Primaner oder Secundaner täglich nicht über 1½ Stunden betragen, in Tertia ½ Stunde mehr erfordern, deßgleichen in Quarta und Quinta abermals um ½ Stunde steigen, so daß sie hier bis 2½, in Sexta bis 3 Stunden ausmachen dürfen. – Diese Zahlen stehen also um etwa ¼ unter den Anforderungen der meisten norddeutschen Mittelschulen. – In Bezug auf die Schülerbeschäftigung während der Ferien befahl ein Kirchenrathserlaß vom 20. November 1761: Damit die Jugend auch in der Vakanz nicht gänzlich aus der Uebung komme und durch Müßiggang nicht zu schädlichem Zeitvertreib verleitet werde, hat jeder Lehrer auch auf die Ferien etwas Proportionirtes zum Ausarbeiten oder zum Lesen aufzugeben und sich bei dem Wiederanfang der Schule zu überzeugen, ob es geschehen sei. – Diese zweckmäßige Verordnung, die eigentlich schon von jeher in mehr oder minder geregelter Uebung gewesen war, wurde auch später einigemal wiederholt, aber, weil hie und da zu hoch getriebene Anforderungen vorkamen, durch ein Generale des Großh. Oberstudienrathes vom 21. Juni 1841 dahin modificirt, „daß den Schülern für die Ferienzeit keine speciellen Aufgaben gestellt werden und solche sich blos auf Repetitionen beschränken sollen“.

Ermunterungsmittel zum Fleiße glaubte die Anstalt [273] von jeher besonders in der Lokation, in belobenden Zeugnissen, in Prämien und Stipendien zu erkennen. Die Lokation fand in den 2 obersten Jahreskursen nur am Schlusse entweder eines Semesters oder (seit Einführung der Quartalzeugnisse) eines Trimesters statt und die gleiche Einrichtung wurde während der letzten Decennien auch in Oberquinta seit 1846 auch in Unterquinta getroffen. In den übrigen Klassen wechselt die Lokation viel häufiger mittelst des Certirens, dessen Schattenseiten freilich oft anerkannt wurden; es störe den Unterricht und manche Jugendfreundschaft; es entmuthige den Einen und führe den Andern nicht selten zur Selbstüberschätzung. Das mögen wohl auch die Gründe gewesen sein, aus welchen der 1699 zum Rectorat gelangte Bulyowsky nicht mehr certiren ließ. Aber gleich nach seinem Tode, 1712 (vergl. oben S. 93), wurde es wieder eingeführt und die damit verbundene Störung des Unterrichts in sofern gemindert, als der Lehrer hauptsächlich nach dem Stil locirte und das Certiren auf einzelne Stunden beschränkte, in welchen die Schüler vor dem Hersagen beträchtlicher Gedächtnißaufgaben oder Repetitionen ihre Bänke zu verlassen und sich in einer langen Reihe aufzustellen hatten. In dieser Weise wollte 1812 auch Sander’s Schrift über Gymnasialbildung S. 182 den fraglichen Gebrauch fortbestehen lassen. An Bedeutung gewann übrigens die Lokation, als im Jahr 1817 Lyceumsdirector Zandt anfing, die Schülerliste durch das jährlich gedruckte Herbstprogramm und zwar nicht in alphabetischer Reihe zu veröffentlichen. Diese Maßregel wurde durch §. 34 des Lehrplans von 1837 sogar allgemein vorgeschrieben. Schon seit 1820 schickte Zandt jener Liste auch die Grundsätze voraus, nach welchen locirt werde, daß nämlich der Klassenvorstand wöchentlich 2 oder 3 mal, aber nicht willkührlich, sondern in bestimmten Zeiten, die jeweilige Ordnungszahl jedes Schülers aufschreibe, um darnach die Monat- und die Jahreslokation des betreffenden Kurses zu berechnen. Diese Grundsätze stehen auch in unseren Lyceums-Statuten von 1842 §. 70 und in jedem Programme an der Spitze des Schülerverzeichnisses. Da der neue Lehrplan von [274] 1837 das auf Belebung des Fleißes berechnete Certiren nicht aufgehoben hat, so suchte ein Generale des Großh. Oberstudienrathes von 1844 der mißbräuchlichen Anwendung durch genauere Vorschriften entgegenzutreten[68].

Zeugnisse waren immer durch den Klassenvorstand nach Berathung der übrigen Klassenlehrer auszufertigen, durch den Director zu bestätigen. Sie bezeichnen das Betragen, den Fleiß und die Fortschritte, aber nach einer Instruction von 1840 nicht das Talent, welches jedoch in jedem Zeugnisse für Gesuche um Stipendien bezeichnet werden muß. Dabei bemerke ich, daß allerdings sehr viele unserer Landsleute, welche sich später auf verschiedenen Lebenswegen Verdienste erworben haben, schon als Jünglinge in den Zeugnissen, die ihnen durch unsere Schule in längst vergangenen Jahrzehenden ausgestellt worden sind, mit belobenden Prädicaten, zum Theil mit Ausdrücken wie „trefflich begabt“ oder „sehr glückliches Talent“ bezeichnet stehen, z. B. Johann Peter Hebel, Franz Joseph Herr[69], Ludwig von Liebenstein, Ludwig Winter, August Böckh und Andere; ebenso daß bei sehr vielen Schülern auch der Charakter, welcher in ihrem späteren Leben schärfer ausgeprägt hervortrat, bereits in den Urtheilen ihrer Klassenlehrer richtig aufgefaßt wurde; aber mir fielen in dieser Hinsicht beim Durchlesen alter Akten auch Mißgriffe auf, die uns Lehrern zumal bei der Beurtheilung der Talente Vorsicht empfehlen. In einem Kirchenraths-Protokolle vom 30. April 1806 No. 1175 werden, auf Grund der aus dem Lyceum eingesandten Vorlagen, zwei Exemten aufgefordert, sie sollten, [275] gering an Gaben und Fleiß, dem Studieren entsagen. – Beide studierten dennoch und sind nun schon längst todt; aber nur bei dem Einen hat die Folgezeit jene Abmahnung gerechtfertigt; den Andern haben später Alle, auch die Hohe Regierung, als einen Mann von Talent anerkannt. – Von ähnlichen Fällen könnte auch manche andere Anstalt aus der Jugendgeschichte eines Linné, Friedrich Heinrich Jacobi, Liebig u. s. w. erzählen, neben welchen freilich die viel häufigeren Beispiele früher Anerkennung aus der Schulzeit eines Klopstock, Lichtenberg, J. P. F. Richter, der beiden Schlegel, Johannes von Müller, Müllner etc. nicht vergessen werden dürfen.

Prämien wurden zuerst in kurrentem Gelde entrichtet, noch ehe Markgraf Friedrich VI. im Jahre 1669 die früheste Preismedaille für unsere Schüler prägen und eine gewisse Anzahl von Exemplaren nach der Prüfung an die Besten jeder Klasse vertheilen ließ. Sie ist oben Seite 27 beschrieben. Eine zweite wurde unter Karl Friedrich 1754 geprägt (Seite 134), aber er fügte 10 Jahre später auch wieder Geldpreise hinzu, die er während des Schuljahres für die besten lateinischen Stile und für die schönsten kalligraphischen Arbeiten bestimmte, abgesehen von den größeren Beträgen, womit er den Fleiß in der Societas latina und in dem lateinischen Redeinstitut zu ermuntern pflegte. Auch die 1786 geprägte Jubiläumsmünze mit der Inschrift virtuti et studio diente eine Zeit lang als Prämium bei den Prüfungen. Noch jetzt sind im Gebrauche theils die mit den Worten „Pro stilo“ bezeichnete Medaille, welche im Laufe des Schuljahres für fehlerfreie lateinische und französische Ausarbeitungen durch die Lehrerkonferenz vergeben wird, theils 5 Medaillen mit verschiedenen Emblemen und von verschiedener Größe. Drei der Letzteren sind nebst dem Stilprämium in dem Lyceumsprogramme von 1817 abgebildet; die ersten Stempel derselben wurden unter Großherzog Karl geschnitten, die zum 4. und 5. unter Großherzog Ludwig[70]. – Wer im Laufe des Schuljahres [276] sich eine Disciplinarstrafe zugezogen hat, bleibt ausgeschlossen, auch wenn er zu den obersten Schülern gehört. – Auf die zuweilen erhobene Frage, ob überhaupt Prämien auszutheilen seien, antwortete 1812 Kirchenrath Sander: Allerdings, oder wollten wir unsern Schülern etwa eine Vorkost der Gleichgültigkeit geben, die vielleicht auch auf sie im späteren Leben wartet? – Auch Lyceumsdirector Zandt berichtete am 21. Sept. 1833 in ähnlichem Sinne mit dem Beifügen, daß Prämien, gerecht ausgetheilt, bei wohlgearteten jungen Leuten nicht zum Neiderregen, sondern zur Nacheiferung und Ermunterung dienen. – Auf die weitere Frage, ob die Prämien in Büchern statt in Medaillen, auf welche immer der Namen des Empfängers gravirt wird, bestehen sollen, zog ein Gutachten Hebel’s 1816 die in den meisten Familien mit Sorgfalt aufbewahrten Medaillen vor; vollkommen geeignete Bücher seien für die dem Lyceum verwilligten Geldmittel oft zu theuer, und selbst wenn man Bücher wähle, so passen sie nur auf kurze Zeit, bis der Jüngling ihnen wie seinen Kleidern entwachse und sie wohl gar in die Bude des Trödlers trage.

Außer den bisher erwähnten Preisen bestehen noch zwei andere, welche erst in den zuletzt verflossenen Decennien gestiftet und dem Andenken an 2 frühere Lehrer, an den eben genannten 1826 gestorbenen Prälaten Hebel[71] und an den 1833 gestorbenen Kirchenrath Gerstner[72], gewidmet sind. Sie werden jährlich [277] in Büchern, denen ein bleibender Werth zuzutrauen ist, denjenigen Obersextanern nicht selten nach ihrer eigenen Wahl zuerkannt, welche über eine durch die Lehrerkonferenz in den ersten Monaten des Schuljahres zu bestimmende Preisaufgabe die besten Arbeiten eingeliefert haben.

Stipendien werden an sittlich achtbare, fleißige und begabte, aber wenig bemittelte Schüler beider christlichen Konfessionen durch den Großh. Evangelischen und Katholischen Oberkirchenrath verwilligt, und zwar theils für die Universitätszeit, theils schon während der 4 oder bei den Katholiken während der 6 letzten Jahreskurse des Lyceums.

Ueber die für evangelische Lyceisten gestifteten Stipendien haben einzelne Programme der Jahre 1770, 1816 und 1817, 1856 und 1857 kurze Nachricht mitgetheilt; eine vollständigere Geschichte derselben muß einer künftigen Programmbeilage vorbehalten werden. Hier bemerken wir nur übersichtlich, daß, ungerechnet die alten Stiftungen des Markgrafen Ernst Friedrich und seines Bruders Georg Friedrich[73], durch den Hofprediger Georg Felder im Jahre 1626, durch den Gymnasialschaffner Samuel Beyerbeckh 1684, durch die Markgräfin Magdalene Wilhelmine 1733, durch die Freifrauen Christiane von Gültling und Dorothea von Pelcke-Bernhold 1761 und 1766, ferner durch den Kammerrath Christoph Lidell 1786 und durch den Geheimenrath Christoph Emanuel Hauber im Jahre 1816, Kapitalien zu dem genannten Zwecke gestiftet worden sind, welche nach ihrem jetzigen Stande den Gesammtbetrag von 78,000 fl. ausmachen und von ihrem Anfange an bis jetzt weit über 100,000 fl. Zins abgeworfen, also sehr vielen Familien eine oft unentbehrliche Unterstützung gewährt haben. Mögen diese Wohlthaten durch diejenigen, an welche sie gelangen, nie anders als mit inniger Dankbarkeit gegen die edlen Stifter und immer mit [278] gewissenhaftem Fleiße genossen werden! – Fassen wir blos diejenigen Stipendien in’s Auge, welche schon während der Lycealzeit bezogen werden und unter ihnen blos die Beträge, welche seit Herbst 1854, also für die 5 zuletztverflossenen Jahre verwilligt worden sind; so bemerken wir vorerst, daß jedes einzelne Lycealstipendium gewöhnlich aus 25 oder 50 oder 75 Gulden besteht. Mit je 100 fl. werden nur die aus dem Hanau-Lichtenbergischen Landestheile Gebürtigen aus dortigen Fonds bedacht. In dem 1. der fünf bezeichneten Schuljahre erhielten 14 Sextaner und Quintaner zusammen 975 fl.; in den 4 folgenden Jahre waren es theils 18, theils 10 oder 12 oder 9 Zöglinge, welche zusammen mit 3473 fl. (in dem einen Jahre mit 1325 fl., in den andern mit 691, mit 900 und 557 fl.) unterstützt wurden.

Die katholischen Lyceisten, welcher einer ähnlichen Hülfe sich erfreuten, waren fast ausschließlich solche, die sich zum Studium der Theologie in unserer Quarta, Quinta und Sexta vorbereiteten. Die einzelnen Beneficien betrugen während der seit Herbst 1854 verflossenen fünf Jahre zwischen 25 fl. und 100 fl., wurden im 1. und 2. Jahre an je 8, in den folgenden an 11, 10 und 6 unserer Schüler vertheilt und kamen theils aus dem Iberger Pastoreifond, hauptsächlich aber aus denjenigen 18,000 fl., welche das katholische Kirchenvermögen des Großherzogthums jährlich auf die zum Priesterstande bestimmten Zöglinge badischer Mittelschulen verwendet. Die ganze unseren katholischen Schülern verwilligte Summe betrug in den 5 bezeichneten Jahren 2040 fl., nämlich im ersten 200 fl., in den 4 folgenden 330, 485, 625 und 400 fl.

Nach dieser Aufzählung der Ermunterungsmittel für den Fleiß betrachten wir andererseits auch die Maßregeln, welche in unserer Anstalt zur Bestrafung angewendet wurden. Sie waren in den einzelnen Abschnitten der Karlsruher Periode sehr verschieden, am schärfsten in den 1760er bis Ende der 1780er Jahre. – Die Schulgesetze von 1725 lassen Geldbußen zum Besten der damals allerdings besonders armen Gymnasiumskasse [279] keine kleine Rolle spielen; sie drohen mit 12 Kreuzern Strafe, wenn ein Student Karten spiele; mit 12 Kreuzern, wenn er in der Kirche schwatze; mit 12, im Wiederholungsfalle 24 Kreuzern, wenn er ein Wirthshaus besuche; ebenso wenn er fluche u. s. w.

Zum Behufe der Arreststrafen wurde „für künftige bessere Coercirung der Studenten“ die Rentkammer erst 1753 angewiesen, einen Carcer in dem Gymnasium bauen zu lassen. Die Strafzeit war damals viel größer als jetzt; 14 Tage kommen nicht selten vor. Als 1772 der Sohn des Rentkammerraths Kärner aus der Münzsammlung seines Vaters werthvolle Stücke an einen Juden verkaufte, wurde er, freilich auf Verlangen seines eigenen Vaters, sogar 6 Wochen lang bei Suppe, Wasser und Brod eingesperrt. – Zwei, im Wiederholungsfalle vier Tage Carcer stehen häufig in den Conferenzprotokollen des vorigen Jahrhunderts wegen des Besuchs von Billards, Kaffee- und Bierhäusern. Dieser Besuch war besonders ernstlich seit 1755 untersagt. Am 1. October 1762 bedrohte die Polizei auch jeden Wirth, der die Studenten oder gar die übrigen Gymnasiasten nicht zurückweise, mit 10 Reichsthalern Strafe, setzte diese aber 1797 auf 5 Gulden herab und ließ sie später stillschweigend ganz abgehen. Den Polizeidienern versprach sie jedoch noch im Jahre 1782 eine Fanggebühr zu 24 Kreuzern. – Ein sehr auffallender bis 1806 dauernder Mißbrauch, daß am Abende des Tages, an welchem die Promotion aus der obersten Schülerklasse in die Exemtenzahl geschehen war, in dem Lehrzimmer der Infima ein solenner, auch als Valet-Schmaus geltender Kommers aller Exemten mit Erlaubniß des jeweiligen Rectors gehalten werden durfte, hing ohne Zweifel mit dem so oft wiederholten Wirthshausverbote zusammen. – Da übrigens diese Verbote niemals ihren Zweck vollständig erreichten, so schlug Kirchenrath Sander 1812[74] vor, den Zöglingen der 2 ältesten Jahreskurse ein anständiges Kaffeehaus zu erlauben und [280] dieser Ansicht trat viel später auch ein Generale des Großh. Oberstudienrathes von 1839 mit dem Bemerken bei, daß die Lyceumsdirection die Befugniß habe, das Haus zu bestimmen, und, wenn sie Mißbrauch wahrnehme, die Erlaubniß zeitweise aufzuheben. – Gegen das Tabakrauchen, über welches schon zu Durlach 1720[75] geklagt worden war, erschienen gleichfalls von Zeit zu Zeit Verbote mit Androhung von Carcerstrafen z. B. 1797, wo es nur denjenigen Exemten zugelassen wurde, welche die elterliche Bewilligung nachweisen konnten. Unsere Lyceumsstatuten vom Jahr 1842 untersagen es ohne alle Klausel.

Auch roher Muthwille in und außerhalb der Lehrstunden mußte oft mit Einsperrung bestraft werden und am schlimmsten sah es in dieser Hinsicht gleich während der ersten Jahrzehende der neugegründeten Stadt Karlsruhe aus. Als Beispiel möge dienen eine Klage des Professors Malsch vom 10. December 1731, es werde zuweilen bei Nacht, da man über die blos mit einem Zaun umgebenen Gymnasialgärten leicht in den Schulhof eindringen konnte, das Schulglöcklein heftig geläutet, oder die Schlüssellöcher mit Holz verstopft, ja sogar Steine von 3 bis 4 Pfund Schwere mit solcher Gewalt an seine Thüre geschleudert, daß Letztere schon zweimal aus den Angeln in seine Studierstube hereingefallen sei; nun habe man ihm, was er freilich seit etlichen Jahren nicht selten erleben müsse, ganz neulich abermals die Fenster eingeworfen. – Wie die Vorlesung über Technologie 1779 durch einen Sturm der Studenten auseinandergesprengt wurde, habe ich oben S. 238 erzählt. – Auf Unordnung und Gelärm in den Lectionen einzelner Lehrer ist gleichfalls schon oben zuweilen hingedeutet worden[76], zumal in denen der französischen Sprachmeister. Doch 1806 stieg in den Lehrstunden eines der gelehrtesten Ordinarien der Unfug der zwei obersten Jahreskurse auf einen so hohen Grad, daß der Kirchenrathsassessor [281] Ludwig Winter, der nachmalige Minister, mit einer Specialuntersuchung beauftragt wurde, bei welcher der gravirteste Exemt mit 48 Stunden Carcer wegkam, der Lehrer mit der Pensionirung.

Der neue Lehrplan von 1837 gibt 8 Tage Carcer als Maximum an, das aber seitdem noch nie, selbst nicht mit der Hälfte, verhängt wurde. Auch bringt er die Carcerstrafe nur gegen Schüler „der 3 oberen Klassen“ in Anwendung, gegen jüngere Knaben blos Arrest in einem Lehrzimmer. Letzterer ist seit 3 Jahren unter die Aufsicht eines mit der regelmäßigen Ueberwachung beauftragten Lehrers gestellt.

Empfindlicher und wirksamer als Schularrest und Carcer waren zu jeder Zeit zwei andere Strafmittel: Während des Schuljahres die freilich selten angewendete Remotion in die nächstuntere Klasse und am Schlusse des Schuljahres die häufig verweigerte Promotion in eine höhere.

Stock und Ruthe, ein jetzt verpöntes Strafmittel, waren in der Karlsruher Periode unserer Anstalt noch über 100 Jahre in Uebung, wie einst (S. 94) zu Durlach. Sogar gegen Zöglinge der zwei obersten Jahreskurse, obgleich „diesen nicht leichtlich Schläge andictirt werden sollen“, wollte das Consistorium im Jahre 1755 den Professoren die Hände nicht gebunden wissen, wenn die Beleidigung „eine gleichbaldige Züchtigung erfordere“. Am 17. August 1764 befahl diese Oberschulbehörde, daß dem 19jährigen Johann Daniel Süß, aus Godramstein gebürtig und Sohn eines kurpfälzischen Fiscalatsrathes, wegen allerdings sehr unsittlicher Handlungen der Degen coram coetu academico abgenommen, der junge Mann ex numero Studiosorum rejiciret, sodann dreimal öffentlich an verschiedenen Tagen durch den Calefactorem mit je 15 Stockschlägen auf den Rücken bestraft werden solle. – Der Eindruck, welchen diese Strafe auf ihn machte, war übrigens der, daß er, nachdem er sie überstanden hatte, ernstliche Reue bezeigte und um Wiederaufnahme in das Gymnasium bat. Das wurde am 31. August mit dem Zusatze genehmigt, Niemand dürfe die erlittene Züchtigung ihm künftig vorwerfen. – [282] Als im Frühjahr 1775 drei Studenten desertirten, um sich in Straßburg unter das französische Militär anwerben zu lassen, wurden Zwei derselben durch ihre Eltern zurückgekauft; den Einen von diesen, schon früher zuweilen straffällig, condemnirte das Ephorat zu 6 Tagen Carcer und 20 Stockstreichen; der Andere kam, weil bis dahin lobenswerth, mit einfacher Carcerstrafe davon, desertirte aber nach wenigen Wochen nochmals, worauf die Relegation erfolgte und der Calefactor den Befehl erhielt, den Namen des Ausreißers an das schwarze Brett zu schlagen. – Acht Jahre später wurde ein Tertianer[77], welcher 12 fl. entwendet hatte, nicht nur zu 5 Tagen Carcer bei Suppe, Wasser und Brod, sondern auch dazu verurtheilt, während dieser 5 Tage „dreimal öffentlich scharf kastigiret zu werden“. – Selbst als Ephori und Rector am 12. December des verhängnißvollen Revolutionsjahres 1789 von nun an „eine liebevollere Behandlung der Schüler“ verlangten, begnügten sie sich selbst, bei der näheren Erläuterung, damit, die Schläge seien auf seltenere Fälle zu beschränken, in der jetzigen Quinta nur auf Erkenntniß des Rectors und in seiner Gegenwart zu vollziehen, auch in Quarta, so weit das angehe, zu vermeiden; in Tertia, Secunda und Prima wolle man höchstens „6 Streiche mit einem glatten Stecken auf die flache Hand oder auf den hinteren Theil des Leibes“ entweder durch den Lehrer selbst oder besser durch den Schuldiener zulassen; jede schärfere Strafe aber bedürfe der Genehmigung des Rectors. – Als nun 4 Wochen später ein Secundaner (nach unserer jetzigen Klassenbezeichnung zu reden), Wirthssohn aus Frankenthal, ein Subsellium zerschnitt und deßhalb durch den Präceptor Reck mit Schlägen bestraft werden sollte; erklärte der junge Ueberrheiner, er sei nicht nach Karlsruhe gekommen, sich schlagen zu lassen. Das Ephorat, an welches der Fall gelangte, ließ wirklich die Wahl zwischen jener Strafe und dem Austritt dem Fürsorger, Commercienrath Wittmann, und dieser zog, nach [283] gehöriger Reparatur des Subselliums, den Austritt vor. Dagegen erlitten im Sommer 1801 die 2 Klassen, die wir jetzt Tertia und Secunda nennen, weil sie sich zur massenhaften Prügelei in den vom Hardwalde umschlossenen Kirschengarten herausgefordert und sich dort blutig geschlagen hatten, die Strafe, daß die 8 Anführer je 6 Stockstreiche theils „ad posteriora“, theils „auf die flache Hand“ bekamen. – Zehn Jahre später erlaubte der Kirchenrath dem Hauptlehrer der jüngsten Schüler, Rath Ruf, welcher zu sehr ernstlichen Klagen der Eltern Anlaß gegeben hatte, er dürfe künftig nur noch mit der Ruthe eine mäßige Züchtigung auf die Hand ertheilen[78]. – Die zwei letzten Fälle, die hinsichtlich der von der Oberschulbehörde genehmigten Anträge auf körperliche Züchtigung mir erinnerlich sind, gehören in verschiedene Monate des Jahres 1827. Sie betrafen 2 Unterquintaner, welche hauptsächlich wegen völligen Aufruhrs gegen den französischen Sprachlehrer je 6 Stockstreiche auf die Finger durch den Lyceumsdiener Pontius mit Kirchenrathsbewilligung auszuhalten hatten. Der Eine wurde, als er im nächsten Semester schandbare Bücher unter seine Mitschüler verbreitete, aus dem Lyceum fortgejagt; der Andere hat (wie einst Karl Fox, der nachmalige Minister, über eine noch schärfere von ihm zu Eton erlittene Schulzüchtigung) über jene 6 Hiebe später sehr oft geäußert: Ich segne sie als den wohlthätigen Wendepunkt meines Jugendlebens, denn ich war im Begriff, ein completer Taugenichts zu werden[79]. – Der Lehrplan von 1837 hat diese Strafweise nicht mehr zugelassen und sie durfte sogar in den schon mehrmals vorgekommenen Fällen, wenn Angehörige eines Schülers bei besonderen Schulvergehen seine körperliche Züchtigung in der Klasse durch den Schuldiener dringend verlangten, nicht vollzogen werden.

[284] Ueber die Ausweisung verfügte zu jeder Zeit nur die Oberschulbehörde. Eintreten konnte diese Strafe, wenn grobe Vergehen dazu Anlaß gaben oder wenn nach mehfacher Anwendung anderer Correctionsmittel die Unverbesserlichkeit oder doch ein gefährliches Einwirken des bösen Beispiels auf die übrigen Schulgenossen zu befürchten war. Aus letzterem Grund wurde z. B. 1747 der Sohn eines Augsburgischen Patriciers, Johann von Scheidlin, ausgewiesen, der sodann auch bei seinem Vater keine Aufnahme mehr fand und in ein nach Indien bestimmtes französisches Regiment trat. – Ein solches „Rejiciren“ und in geschärftem Grade „Relegiren“ (das waren die üblichen Ausdrücke) kommt unter Anderm 1761 bei einem Zöglinge des drittobersten, 1763 bei einem des obersten Jahreskurses und so auch später nicht gerade selten im Verhälntnisse zu der damals kleinen Schülerzahl vor. Der neue Lehrplan von 1837 und eine Verordnung von 1843 bestimmen die Stufenfolge der nach einander zu versuchenden Correctionsstrafen, welche, wie alle Disciplinarmaßregeln, durch den Hauptlehrer jeder Klasse in eine eigens zu führende Censurliste eingetragen werden müssen. Sind sie erfolglos geblieben, so werden zuerst die Angehörigen des betreffenden Schülers darauf aufmerksam gemacht, daß bei einem wiederholten Vergehen die Lyceumskonferenz dem Großherzoglichen Oberstudienrath den Antrag auf Ausweisung vorzulegen habe. Diese Strafe mußte im Laufe der 3 letztverflossenen Schuljahre zweimal angewendet werden.

§. 59. Die Einkünfte der Anstalt betragen nach dem Budget für das Jahr 1859, wenn wir die auf 1000 fl. angeschlagenen, in den 2 Lyceumsgebäuden befindlichen Wohnungen der 4 ältesten Lehrer und des Conservators des physikalischen Kabinets abrechnen, 27,365 fl. 56 kr. und zerfallen in 2 ungleiche Hälften.

A. Die größere Hälfte fließt a) aus dem Schulgelde mit 9490 fl., b) aus dem Kapitalzins mit 5922 fl. und c) aus dem Druckereiprivilegium mit 1556 fl. und summirt sich auf 16,968 fl.

[285] a. Das Schulgeld wurde bis 1827 durch die Hauptlehrer der einzelnen Klassen bezogen und betrug im Anfange der Karlsruher Zeit nach den Schulgesetzen von 1725 jährlich in jeder Klasse blos einen Gulden, während die Zöglinge der 2 obersten Jahreskurse bis in den Anfang des 19. Jahrhunderts gar Nichts zu entrichten hatten. Auch die Knaben der 1774 gegründeten und 1807 aufgelösten Realschule waren alle schulgeldfrei. Auf jene Zeit aber, in welcher jeder Klassenschüler jährlich blos einen Gulden bezahlte, folgte allmählich eine Unterscheidung der Klassen und eine Erhöhung des Didactrums, so daß im Jahr 1780 nur noch den zwei untersten Jahreskursen 1 fl. abverlangt wurde; die 2 nächstfolgenden zahlten shon 3 fl. jährlich; Secunda und Tertia (ich bediene mich der heutigen Klassenbenennung) hatten 6 fl., Quarta und Quinta 8 fl. zu liefern. Diese Ansätze waren zwar immer noch billiger als die des österreichischen Erlasses von 1784, welcher in den Mittelschulen zu Freiburg, Konstanz u. s. w. jährlich 12 bis 18 fl. Schulgeld verlangte; aber schon 1815 mußte auch in Karlsruhe der Vorschüler 3, der Primaner 4, der Secundaner und Tertianer 10, der Quartaner und Quintaner 12 fl. steuern und ebensoviel der schon nicht mehr eximirte Sextaner. Nachdem vollends die Königl. Würtembergische Regierung in dem Mißjahre 1817 mit dem Beispiele vorangegangen war, das Schulgeld, welches auch die Lehrer des Stuttgarter Gymnasiums bisher bezogen hatten, zu dem Aerarium zu ziehen und das Schulgeld zugleich auf 20 bis 30 fl. zu erhöhen[80], jedem Lehrer aber ein Aversum anzuweisen; erlebte auch unsere Anstalt 10 Jahre später ganz Aehnliches. Nur erreichte unser schon damals erhöhtes Didactrum erst einige Jahre nachher durch neue Erhöhung das noch jetzt vorgeschriebene Maß von 12 bis 30 fl. – Der größte Ertrag, welchen die Lyceumskasse aus dem Schulgelde bezog, war, vor 12 bis 14 Jahren, 11,000 fl. Seitdem ist die Summe auf etwa 9500 fl. herabgekommen, theils durch verminderte Frequenz, theils durch vermehrte Nachsicht in [286] Befreiung unbemittelter Schüler, und sie wird, sobald die längst gehoffte Höhere Bürgerschule zu Stande kommt, noch mehr sinken.

Das Schulgeld für Arme zahlte zu Anfang der Karlsruher Periode der mit kleinen Einkünften (S. 113) dotirte fiscus scholasticus; seit 1827 fällt es der Lyceumskasse zur Last. Nachdem eine Zeit lang durch eine Höhere Verordnung bestimmt worden war, daß die jährliche Summe des armen Schülern nachzulassenden Schulgeldes in Karlsruhe nur 10 Procent vom ganzen Jahresertrag des Didactrums sämmtlicher Schüler ausmachen dürfe, während jene Summe in einigen badischen Mittelschulen das Doppelte und Vierfache betragen durfte; ist 1857 jene Beschränkung uns abgenommen worden. In der Vorschule wird, um die Ueberfüllung zu verhüten, niemals Befreiung verwilligt.

Das französische Schulgeld wurde, da bis 1806 der betreffende Sprachunterricht noch freigestellt war, besonders bezahlt, und zwar unnmittelbar an den Sprachmeister. Es betrug 1748 nur 10 Kreuzer vierteljährlich, auch noch 1798 nur 24 kr., stieg dann, zum allgemein verbindlichen Lehrzweig erhoben, auf 30 kr. und einige Jahre später auf 1 fl. Es hörte, wie die besonderen Entrichtungen für die Lectionen im Zeichnen und Turnen, ganz auf, als das allgemeine Didactrum auf die jetzige Höhe gebracht war.

Von dem Eintrittsgelde, welches jeder neue Schüler zum Besten der Lyceumsbibliothek zu zahlen hat, wollen wir bei der Geschichte der Bibliothek, §. 62, reden.

b. Das Kapitalvermögen des Lyceums hat, wie Seite 131 erzählt wurde, erst Karl Friedrich im Jahre 1754 zu sammeln angefangen. Es bestand schon 1764 aus 14,000 fl., 1773 aus 38,000 fl. und belief sich bei dem Jubelfeste 1786 bereits auf 53,000, 1811 aber bei dem Tode dieses Fürsten, der in jeder Beziehung unser größter Wohlthäter war, auf 80,000 fl. Unter seinen vier Nachfolgern hat es sich um die Hälfte vermehrt [287] und der aus 120,000 fl. Kapital jetzt fließende Zins liefert mehr als den fünften Theil aller Einkünfte der Anstalt.

c. Das Privilegium, eine Buchdruckerei zu errichten und alle in der Markgrafschaft Baden-Durlach eingeführten oder künftig einzuführenden Kirchen- und Schulbücher und Landkalender zu drucken und zu verkaufen, wurde unserer Anstalt gleichfalls durch Karl Friedrich am 15. Juni 1750 ertheilt, als der Buchdrucker Maschenbauer in Karlsruhe, der es seit 1719 genossen hatte, gestorben war. Die Berechtigung erstreckte sich anfänglich nur auf eine Reihe von Jahren; am 16. October 1760 dehnte jener für unsere Schule väterlich sorgende Fürst dieses Privilegium impressorium auf so lange Zeit aus, als unser Gymnasium bestehen wird[81]. – Die Oberschulbehörde übertrug das Recht pachtweise zuerst an den Buchhändler Michael Macklot zu Karlsruhe um jährliche 465, seit 1780 um 565 fl., später eine Zeit lang auch an Müller in Kehl und erhielt, als sein Verkaufsgebiet während des französischen Revolutionskrieges durch den Verlust der überrheinischen Landestheile geschmälert woren war, 1802 einen Ersatz dafür an den beiden hanau-lichtenbergischen Aemtern Rheinbischofsheim und Kork, welche damals an Karl Friedrich fielen. Daß Hebel dem Kalender einen weit über die bisher ihm zugewiesenen Grenzen hinausreichenden Absatz eröffnet habe, so daß 1812 bei der neuen Verpachtung auf weitere 12 Jahre die jährliche Pachtsumme bis 1160 fl. stieg, ist schon oben (Seite 158) erzählt. Aber neben der Pachtsumme für den Kalender- und Bücherverlag, welche nach Hebel’s Rücktritt wieder auf 800 fl. sank, bezog das Lyceum nicht nur für einzelne Pressen kleine Recognitionen, welche bei der Aufhebung alter Abgaben zu Anfang der 1830er Jahre mit einer Kapitalsumme abgelöst wurden, sondern auch jährlich 500 fl. für das Privilegium des Anzeigeblattes, [288] und dieser der Müller’schen Hofbuchhandlung damals nachgelassene Betrag wird noch jetzt durch die Großh. Staatskasse dem Lyceum jährlich ersetzt. – Was jedoch den Druck und Verlag der evangelischen Kirchen- und Schulbücher betrifft, so wurde derselbe 1835 auf 12 Jahre durch die Groos’sche Buchhandlung um jährliche 2500 fl. ersteigert, wovon das Großh. Staatsministerium am 24. August 1836 dem Lyceum 1200 fl. zuwies als diejenige Rate, welche dem Verhältnisse der evangelischen Bevölkerung des Altbadendurlachischen und Hanaulichtenbergischen zu der des übrigen Landes entsprach. Obgleich aber 1847 der neue zwölfjährige Pachtvertrag den vorigen um 30 fl. noch übertraf, also auf 2530 fl. stieg; so wurde doch der jährliche Antheil des Lyceums auf 1056 fl. vermindert und diese Summe wird an die Lyceumsverrechnung noch jetzt jährlich entrichtet.

B. Die kleinere Hälfte der jetzigen Einkünfte verdankt unsere Schule theils der urpsrünglichen Dotation des Stifters aus Kirchenmitteln, theils späteren Verwilligungen der Landesherren aus verschiedenen Kassen. Sie beträgt jetzt 10,397 fl. 56 kr.

a. Die Geistliche Verwaltung, also das evangelische Kirchenvermögen, trug die Baulast des Gymnasiums, hatte auch für Brennmaterial[82] zu sorgen, welches in neuerer Zeit wegen gestiegener Holzpreise jährlich 670 fl. kostet, und lieferte nicht nur alle Naturalbesoldungen, die seit mehr als 30 Jahren in bare Aversen umgewandelt sind, sondern auch die meisten Gehalte in Geld. Da aber im 19. Jahrhundert das evangelische Kirchengut der Markgrafschaft Baden-Durlach mit dem Staatsvermögen vollends zusammengeworfen wurde, so gingen die Verpflichtungen der Geistlichen Verwaltung in Folge des §. 21 der Verfassungsurkunde auf die Staatskasse über.

[289] b. Auf die Hofkasse hat Karl Friedrich zur Beförderung einzelner Unterrichtszweige und zur Ermunterung des Fleißes einzelne Zuschüsse angewiesen. Ein Theil derselben wird noch jetzt aus der Hofkasse an das Lyceum mit jährlich 50 fl. als Beitrag zum Singinstitut bezahlt. Andere haben unterdessen ganz aufgehört, aber zwei sind bei der Ausscheidung der Civilliste 1819. ff. von der Staatskasse übernommen worden und fließen aus Letzterer noch jetzt mit jährlich 130 fl., darunter 30 fl. für Prämien und 100 fl. gleichfalls für das erwähnte Singinstitut.

c. Als Karl Friedrich in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts die Dotation des Gymnasiums allmählich vermehrte, wies er die Besoldungserhöhung der älteren Lehrstellen und die ganze Besoldung der neugegründeten Professuren auf die damals sogenannte Landschreiberei an, welche später diesen Namen mit dem der Staatskasse vertauschte.

d. Aus den Kassen der 12 altbadendurlachischen Aemter und des damaligen Hofgerichts floß jährlich ein genau bestimmter Antheil an gewissen Strafgeldern, Taxen und Sporteln, welche urpsrünglich durch Markgraf Friedrich V. 1626 und 1650 dem Gymnasium zugewendet (S. 21 und 24) und durch Karl Friedrich 1754 und in den folgenden Jahren (S. 131) noch erweitert wurden. Sie beliefen sich im Jahre 1767 auf 990 Gulden, 1782 auf 958, mußten aber 1817 reluirt werden und erscheinen noch jetzt in unserer jährlichen Einnahme unter dem Titel „Tax-Aversum“ mit 903 fl. 26 kr., welche der Staat bezahlt.

In dem jährlichen Einnahmebudget des Lyceums stehen also neben diesen 903 fl. 26 kr. die unter a. und b. erwähnten 670 und 130 fl., und die unter a. und c. angedeuteten Besoldungsbeiträge mit 8644 fl. 30 kr., so daß die Summe des jährlichen Staatsbeitrages 10,347 fl. 56 kr. ausmacht. Sie ist sich seit 1825 ziemlich gleich geblieben[83].

Vergleichen wir mit diesen Einkünften die Ausgaben, so rechnet [290] das Budget für das Jahr 1859 folgende Hauptposten auf: 1) Besoldungen der Lehrer 21,369 fl.; 2) Bedürfnisse der Anstalt in Bezug auf Literatur, Musikalien, musikalische Instrumente, naturhistorische und andere Lehrapparate, Prämien, Programme, Schulgeräthe, Heizung, Beleuchtung und Bedienung 3197 fl.; 3) Pensionen, deren größter Betrag jedoch in den letzten Wochen uns gnädigst abgenommen worden ist, 1605 fl. Alle übrigen Ausgabeposten betreffen Steuern, Beiträge zur oberkirchenräthlichen Regiekasse, Kosten der Lyceumsverrechnung u. s. w., so daß in dem diesjährigen Budget ein Deficit von 907 fl. erscheint.

§. 60. Die Programme glichen noch im 18. Jahrhundert denjenigen, welche wir oben (S. 100 ff.) aus dem 17. in der Durlacher Periode beschrieben haben. Ihr Zweck und Inhalt blieb der, eine musikalisch-oratorische Schulfeierlichkeit z. B. auf den Geburts- oder Namenstag des Landesherrn oder des Erbprinzen anzukündigen, die Namen der Festredner nebst dem Thema ihrer Vorträge zu bezeichnen und das Publikum zu denselben einzuladen. Wenn zugleich das Ende des Semesters nahe stand, so publicirten sie auch die Lectionen des nächstfolgenden Halbjahres, aber nur die der zwei[84] obersten Jahreskurse. Eine eigene Abhandlung war, wenigstens in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts, selten mit dem Programme verbunden; sie beschäftigte sich, wenn sie beigegeben wurde, theils mit philosophischen, theils mit philologischen Gegenständen, z. B. 1786 de Virgilii Georgicis, theils mit historischen, z. B. seit 1754 sehr oft mit der Geschichte des Regentenhauses oder mit der einer adeligen Familie, z. B. 1765 und 1772 der Freiherren von Gemmingen; theils mit dankbaren Erinnerungen an Stipendienstifter, z. B. Programme von 1769 und 1770. Seit den 1770er Jahren erschienen, weil Karl Friedrich die oratorische Schulfeier seiner Geburts- und Namenstage nicht mehr wünschte, jährlich [291] nur noch 2 dieser Einladungsschriften, nämlich am Schlusse jedes Semesters[85], und noch immer gaben sie weder über die nächstkünftigen Lectionen der mittleren und unteren Gymnasiumstheile, noch über die Lehrgegenstände des verflossenen Halbjahres einige Auskunft, auch nicht über die Reihenfolge der Prüfungsobjecte oder über die Zahl der Schüler. Das Alles kam erst im 19. Jahrhundert zur Uebung. Während der bedenklichen Zeiten der französischen Revolution, und zwar seit 1791, unterblieben alle Programme aus ökonomischer Rücksicht, und als sie auf Kirchenrath Sander’s Betrieb wieder angeordnet wurden, erschien jährlich nie mehr als Eines. Dieser schon 1803 zum Mitgliede des Consistoriums ernannte Schulmann wünschte in seiner schon mehrmal citirten Schrift über Gymnasialbildung[86] von jeder größeren Mittelschule ein jährliches Programm mit dem Inhalt, welcher dem jetzt vorgeschriebenen größentheils entspricht; den Kirchenrathsbeschluß vom 29. Januar 1811 hat Sander entworfen, wornach Lyceumsdirector Hebel zu dem nächsten Osterexamen ein Verzeichniß aller Lehrgegenstände des verflossenen Jahres und die Stunden, wann in jedem Unterrichtszweige geprüft werde, durch den Druck bekannt machen solle. – So erlebte unsere Schule nach 20 Jahren endlich wieder ein Programm zur Osterprüfung 1811 und 1813, aber nicht 1812 und 1814. Nun schrieb jene Oberbehörde am 8. April 1815 dem unlängst ernannten Lyceumsdirector Zandt für die Zukunft vor, zu jedem Herbstexamen, welches von nun an die einzige öffentliche Jahresprüfung blieb, nicht nur durch ein Programm einzuladen, sondern dieses auch mit einer Beilage zu begleiten, welche durch ihn oder durch einen Lehrer über irgend einen geeigneten wissenschaftlichen [292] oder pädagogischen Gegenstand zu verfassen, aber vor dem Drucke anher vorzulegen sei. – Professor Holtzmann der Aeltere übernahm es sofort, die diesjährige Abhandlung zu liefern; sie schien dem Consistorium auch „interessant und auf sehr heilsame Belehrungen seiner Zuhörer berechnet, doch dem Zwecke eines Programms nicht genugsam zu entsprechen“[87]. – In Folge dieser Censur blieb nun, obgleich von 1815 an in jedem Jahre ununterbrochen ein Programm erschien, doch die wissenschaftliche Beilage meistens ganz weg. Zandt beschränkte sich darauf, mit dem Programme nur ganz unverfängliche Nachrichten über Stipendien (1816, 1827) oder über Prämien (1817), oder biographische Schilderungen verstorbener Lehrer (1821, 1833, 1837) zu verbinden[88]; fast immer aber gab er, und zwar er zuerst, schätzenswerthe statistische Notizen und jedesmal das Verzeichniß der Lehrer und Lectionen des verflossenen Schuljahres, auch eine Chronik der Anstalt, die Reihenfolge der Prüfung und des Schlußaktes und seit 1817 auch das Verzeichniß der Schüler nach ihrer Lokation, wodurch er das Programm zu einer Art von erinnerungsreichem Stammbuche erhob. – Da übrigens der neue Lehrplan von 1837 die Vorschrift in Betreff der Beilage mit dem Bemerken wiederholte, es solle dem Programme „in der Regel“ eine kurze wissenschaftliche Abhandlung beigefügt werden; so fehlte von nun an eine solche Beilage nicht mehr[89]. Ihr Inhalt war theils pädagogisch, wie 1840 [293] über den naturgeschichtlichen Unterricht an Gelehrtenschulen von A. Gerstner, 1843 über den philosophischen von C. F. Gockel, 1856 über den französischen von E. Zandt, 1845 über das Turnen von Jacob Lamey; theils philologisch, wie seit 1842 die sehr zahlreichen Abhandlungen E. Kärcher’s über einzelne Stellen des Horaz, über lateinische Etymologie, Prosodie u. s. w., oder die Abhandlung von L. Böckh 1841 über Archytas, oder von G. Helferich 1852 über das Gebet des Philosophen Krates (bedauerlicherweise nur die 1. Lieferung, weil der Verfasser gleich darauf zu einer andern Stelle befördert und uns entzogen wurde); oder von C. F. Platz 1857 über Götterverwandlungen; theils biographisch, z. B. E. Kärcher’s Leben von C. F. Gockel 1855. Dahin gehört ferner das Leben des Joh. Unger, welcher Melanchthon’s Lehrer war, und historische Abhandlungen über den Ursprung des Händefaltens im Gebete, über die 7 ersten Reformationsjahre unserer Heimath u. s. w.

Werfen wir schließlich noch einen kurzen Blick auf Einzelnes, was außer dem bisher Erwähnten hinsichtlich unserer Programme bemerkenswerth scheint; so finden wir sie alle lateinisch geschrieben bis zum Jahre 1754, von wo an auch sehr viele in deutscher Sprache vorkommen. Der Lehrplan von 1837 will, daß die Beilage „in der Regel und wo die Natur des Gegenstandes nicht den Gebrauch der deutschen Sprache räthlich macht, lateinisch abgefaßt sein soll.“ Doch ist Letzteres in unserem Lyceum während des 19. Jahrhunderts nur zweimal, 1844 und 1851, geschehen. – Was das Format betrifft, so erschien manches Programm zu Anfang der Karlsruher Periode auf einer Folioseite in der Gestalt eines Placats; aber häufiger wurden sie als Quartheft ausgetheilt, wie das auch noch 1811 und 1813 stattfand, und am allerhäufigsten wählte man schon seit der Mitte des vorigen Jahrhunderts die Octavform. Diese blieb an unserer Schule seit 1815 ununterbrochen, und ist durch ein Oberstudienraths-Generale von 1844 allgemein vorgeschrieben. Darum konnte unsere Bibliothek wenigstens von 1815 an die Programme der Anstalt in ununterbrochener Folge [294] zu einer Reihe von Bänden vereinigen; aber die große Verschiedenheit des früheren Formats trug das Ihrige dazu bei, daß wir selbst nur die wenigsten unserer Programme des 18. Jahrhunderts noch besitzen. Aus dem 17. und 16. ist in jener Bibliothek gar keines mehr vorhanden. – Die Verfasser dieser Einladungsschriften waren lange Zeit ausschließlich entweder der Rector oder der Professor der Eloquenz; erst ein Kirchenrathserlaß vom 8. Mai 1778 fand es löblich, wenn sie künftig „umwechslungsweise“ durch alle Professoren übernommen würden. In jedem Halbjahre der folgenden Zeit bis 1791 bemerkte unser Conferenz-Protokoll, wer sich für das nächste Mal dazu anheischig gemacht habe. Der Lehrplan von 1837 verlangt, die Beilage solle von dem Director oder von einem der Lehrer geschrieben, durch Letzteren aber vor dem Drucke dem Director vorgelegt werden, und ein Ausschreiben des Großh. Oberstudienrathes vom 14. Juni 1841 will einen Turnus unter den Hauptlehrern, falls keine Abhandlung aus freien Stücken angeboten wird[90]. – In Bezug auf Umfang und Druckkosten waren die Programme im vorigen Jahrhundert noch weit verschiedener unter einander als die neueren. Zu den kleinsten mögen damals die von 1747 gehört haben, wo das zur Feier des Karlstages im Januar erschienene nur 2 fl., das für den Geburtstag Karl Friedrich’s im November des gleichen Jahres publicirte 3 fl. 11 kr. zu drucken kostete. Das größte der damaligen schrieb Posselt, als er 1785 das Systema jurium Corporis Evangelicorum auf 140 Octavseiten behandelte. – Noch im folgenden Jahre wurde der Druckbogen mit 5 fl. in Rechnung gebracht, welcher jetzt das Vierfache beträgt. Die Zahl der Exemplare war damals gewöhnlich 200 bis 250; später nahm sie zu und [295] in neuerer Zeit werden von dem eigentlichen Programme, welches die Chronik und Statistik des Lyceums im laufenden Schuljahre nebst den Lections- und Schülerverzeichnissen mittheilt, 1376 Abdrücke geliefert, von der Beilage aber 950. – Je 100 von Beiden versendet der Großherzogliche Oberstudienrath jährlich in diejenigen 7 deutschen Gebiete, mit deren Mittelschulen ein Programmentausch verabredet ist; diese sind Bayern, Königreich Sachsen, Würtemberg, beide Hessen, Nassau und Coburg-Gotha. – Von Universitäts-Programmen gelangen regelmäßig an uns nicht nur die von Heidelberg und Freiburg, sondern auch die von Bonn, da wir dieser Hochschule eine besondere Verabredung des Programmentausches zu verdanken haben.

§. 61. Was die öffentliche Prüfung und den Schlußakt betrifft, so wurde die Erstere, wie einst zu Durlach, auch nach den frühesten Karlsruher Gymnasialgesetzen von 1725 jährlich zweimal gehalten. Die wichtigere der beiden Prüfungen entschied über die Promotionen und fand in der Woche vor dem Palmsonntage statt (lustratio vernalis), die andere fiel in die Woche vor der Weinlese (lustratio autumnalis). Erst 1811 erschien der zweckmäßige Kirchenrathsbeschluß, jährlich nur Eine öffentliche Prüfung durch Regierungskommissäre vorzunehmen, die andere in der Stille, und ohne das Publikum dazu einzuladen, durch den Schuldirector halten zu lassen. Letzteres geschah während der nächsten vier Jahre im Herbst, aber seit 1815 um Ostern, so daß die Promotionen und die regelmäßige Entlassung zur Universität seit 1815 vom Frühjahr in den Herbst verlegt sind.

Die Zahl der Prüfungstage war schon in Durlach 6 gewesen, den Schlußakt mit inbegriffen; so wurde es auch in Karlsruhe gehalten, aber erst seitdem hier das Gymnasium 1743 wieder zur vollständigen Zahl seiner 6 Klassen gelangte. Als Karl Friedrich später das Abiturientenexamen verschärft und 1774 die Realschule gegründet hatte, dauerte die Prüfung 71/2 Tage, bis 1807 die Reduction mehrerer Gymnasialtheile (Seite 154) eine kürzere Zeit erlaubte. Die Examentage verminderten [296] sich allmählich bis auf 4 und stiegen erst seit 1838 wieder auf die heutigen 6, wenn wir den Schlußakt, aber nicht diejenigen Tage mitzählen, die der nicht öffentlichen schriftlichen und mündlichen Abiturientenprüfung gewidmet sind.

Der Ort, wo die öffentliche Prüfung gehalten wurde, hat 3 Veränderungen erfahren. In dem alten Gymnasialgebäude an der Langen Straße benützten wir dazu von 1724 bis 1807 das große Auditorium, dessen Raum durch ein anstoßendes Lehrzimmer mittelst Wegnahme einer Bretterwand noch vergrößert werden konnte. Von 1807 an, wo wir aus jenem Gebäude in den damals fertig gewordenen südlichen Lyceumsflügel zogen, bis 1823, also in der Zeit unserer bittersten Raumnoth, gab es kein anderes Prüfungslokal als ein gewöhnliches Klassenzimmer; das hellste und größte war das südwestlichste, wo jetzt der Zeichnungsunterricht ertheilt wird. Aber auch da konnten bei sehr frequenten, also zumal bei jüngeren Klassen, wo die elterliche Theilnahme an den Prüfungen gerade die größte zu sein pflegt, immer nur sehr wenige Väter und Mütter an den Examentagen Platz finden. Um so lebhafter verehrten wir die Wohlthat, der wir den 1824 feierlich eingeweihten Prüfungssaal verdankten.

Die Reihenfolge der Prüfungsgegenstände wurde in den Programmen der verflossenen Jahrhunderte nicht angekündigt, auch in der Karlsruher Periode geschah es erst seit 1811 und zwar lange Zeit hindurch mit speciellster Angabe, was für ein Lehrzweig Stunde für Stunde im Examen vorzunehmen sei. Doch seit 12 Jahren besteht die Anordnung, nur im Allgemeinen die Zeit, in welcher jede Klasse geprüft werde, zu bestimmen, damit dem Großh. Regierungscommissär die ihm nöthige freiere Wahl des Gegenstandes bleibe. Bedenklich schien ein Verfahren, welches wenigstens bei der Herbstprüfung 1740 vorkam, nämlich daß man bei dem öffentlichen Examen in der Philosophie durch die Zöglinge der 2 obersten Jahreskurse eine Probe ablegen ließ, über eine philosophische Materie zu disputiren, die der Commissär aus dem während des letzten Semesters behandelten Pensum wählte. Zweckmäßiger waren damals und in den [297] Prüfungen der folgenden Decennien mündliche Uebersetzungen in’s Lateinische, selbst solcher Stücke, die in der Schule nicht behandelt worden waren; sie galten mit Recht für einen bessern Maßstab der Fortschritte als die zuweilen bis zum Ueberdruß repetirte Uebersetzung gelesener Stücke in’s Deutsche.

Das Examenprotokoll führte von jeher ein durch die Regierungscommissäre mitgebrachter Kirchenrathskanzlist bis 1792, von da an der Rector oder ein jüngerer Lehrer; noch später erst kam es zu der jetzigen Uebung, daß jeder Unterrichtsgegenstand unmittelbar durch den Docenten, welcher so eben darin geprüft hat, eingetragen wird. Zu der Präsentenliste dieses Protokolls, in welcher jetzt nur der Ephorus nebst dem Großh. Regierungscommissär und die anwesenden Lehrer aufgezeichnet stehen, fügte man früher auch die Namen aller Personen, die aus Interesse an dem Jugendunterricht oder an einzelnen Zöglingen dem Examen beiwohnten. Daß auch die Landesherren die öffentliche Prüfung zuweilen mit ihrer Hohen Gegenwart erfreuten, haben wir aus der Durlacher Zeit oben, Seite 99, erzählt. Karl Friedrich, der sich die Prüfungsberichte regelmäßig vorlegen ließ und sie nicht selten mit Bemerkungen begleitete[91], erwies unserem Examen die Ehre seines persönlichen Besuches zum letzten Male am 3. April 1800. Durch Großherzog Ludwig und durch seine Durchlauchtigsten Brüder geschah es 8. October 1824; durch des jetzt regierenden Landesherrn Königl. Hoheit am 2. September 1852.

Die Prüfungsbescheide hat Karl Friedrich von 1756 bis 1805 insgesammt eigenhändig unterzeichnet. In den seit seinem Tode erschienenen bemerken wir besonders oft (z. B. 1811, 1812, 1816, 1838) die auch früher[92] häufig erhobene Klage, daß die Fragenden zu viel dociren, dadurch den Schülern zu wenig Zeit lassen, ihre Kenntnisse zu zeigen, mithin das Prüfungsergebniß unsicher machen. Eine andere Rüge tadelte nicht [298] selten, daß ein großer Theil der Zöglinge durch leise, nur halbverständliche Antwort den Effect der Prüfung erschwere. Um diesen Uebelstand, so heißt es in dem Rescript von 1815, „endlich“ zu beseitigen, werden die Lehrer nachdrücklichst aufgefordert, die Schüler das ganze Jahr hindurch an lautes Sprechen zu gewöhnen, da sonst alles Ermahnen in der Prüfung vergeblich sei; im nächsten Examen werde man diejenigen Zöglinge, die durch eine solche Muthlosigkeit ihren Mangel an Kenntnissen verrathen, bei der weiteren Umfrage übergehen.

Der Schlußakt, früher bei uns und noch jetzt in vielen, zumal norddeutschen Mittelschulen Valedictions-Akt genannt, wurde von jeher in dem gleichen Lokal wie das öffentliche Examen und in Gegenwart eines dazu eingeladenen zahlreichen Publikums gehalten und mußte blos während der Periode unserer größten Raumnoth 1808–1823 aus Mangel an einem geeigneten Lokal entweder ganz unterbleiben oder außerhalb des Lyceums gefeiert werden, wozu Hebel sich 1811 den Museumssaal erbat. Der solenne Akt, welchem aber ein wohlunterrichteter, hier wohnender Schweizer, E. Looser, 1833 in seinen Briefen über Karlsruhe S. 70 eine noch größere Festlichkeit wünschte, fand immer an Nachmittagen statt, erst seit 1839 in den passenderen Morgenstunden. Dabei verkündigt der Director die Prämien und Promotionen; die älteren Zöglinge treten mit Reden auf, die mit Chorgesängen (sehr selten auch mit einzelnen Soli, vergl. Programm von 1815 Seite 21) abwechseln. Die Sprache der Vorträge war während der Durlacher Zeit theils lateinisch, theils griechisch und hebräisch, und mit viel zu eitlem Prunke ließ man sogar noch andere orientalische Idiome auf der Rednerbühne der Schüler hören[93]; erst seit 1687 endlich zuweilen auch deutsch. Während der Karlsruher Periode trugen die Gymnasiasten anfangs fast nur lateinisch vor, selten griechisch, sehr selten hebräisch, seit der Mitte des 18. Jahrhunderts sehr oft deutsch, von 1754 an hie und da französisch. Ein [299] Kirchenrathsdecret vom 29. Januar 1811 erlaubte nur noch lateinische und deutsche, allenfalls auch französische oder griechische Schülervorträge im Schlußakt. Von der letzteren Erlaubniß wurde aber seitdem gar niemals, von der zweitletzten nur 1 oder 2 Mal[94] Gebrauch gemacht, und als auch die lateinischen Vorträge eine Reihe von Jahren hindurch ganz unterblieben waren, mußte ein Generale des Großh. Oberstudienrathes vom 7. Juni 1841 erst noch vorschreiben, daß Eine lateinische Rede nicht fehlen dürfe.

Die Zahl der Reden stieg zuweilen, z. B. 1760, bis elf und mußte um so mehr ermüden, als gerade damals eine seltsame Eigenthümlichkeit im Redeactus beliebt war, daß oft alle Redner das gleiche Thema, jeder von einer verschiedenen Seite, behandelten. Davon haben wir schon Seite 217 drei Proben mitgetheilt. – Zur Abwechslung dienlicher und erfrischender fanden einzelne Lehrer die lebhaft gehaltenen deutschen Gespräche, welche theils vorher z. B. 1755, theils bald darauf 1768 ff. zuweilen, aber später sehr selten aufgeführt wurden. Von einem besonders belobten Schlußact im Herbst 1824 ist Seite 171 die Rede gewesen.

Was die Prüfung der Abiturienten betrifft, so mußte, als ihre Zahl noch klein war, jeder Einzelne derselben, wenn er nicht etwa schon öffentlich disputirt hatte, wenigstens eine öffentliche Rede halten. So steht in den Schulgesetzen von 1725. Durch eine Rescript vom 27. April 1753 verschärfte Karl Friedrich die Bedingungen, unter welchen zur Universtität entlassen [300] wurde, aber im Schlußakte pflegten nicht mehr alle Abiturienten, sondern blos einige mit Vorträgen aufzutreten und zwar Einer derselben mit Abschiedsworten im Namen der Uebrigen. Diesem „Valedicenten“ antwortete sodann im Namen der ganzen Schule Einer der Zurückbleibenden, dessen Vortrag der letzte in dem feierlichen Aktus war. – Das eigentliche Abiturienten-Examen dauerte gewöhnlich 11/2 bis 2 Tage. Nach einer Verordnung von 1768, welche wenigstens bei den Theologen bis in die ersten Jahre des 19. Jahrhunderts in Kraft blieb, mußten die zum geistlichen Stande bestimmten Abiturienten ihre Prüfung in der Kirchenrathskanzlei bestehen und dabei auch über vorgelegte Thesen disputiren, die künftigen Juristen und Mediciner aber in dem Geschäftslokal des Hofrathskollegiums (Ministerium des Innern). Die Abiturienten-Ordnung vom 13. Mai 1823 unterschied sich von derjenigen, welche jetzt auf den Lehrplan von 1837 und auf die bereits citirte Verordnung vom 7. Juni 1841 gegründet ist, unter Anderem dadurch, daß aus einer größeren Anzahl von lateinischen und griechischen Autoren eine beliebig durch den Examinator gewählte Stelle „mit Sinn und Geschmack, ohne sonderlichen Anstoß“ übersetzt werden mußte. Im Griechischen waren 1823 außer dem für den fraglichen Zweck in neuern Jahren üblich gewordenen Homer auch Xenophon und Herodot auf der Liste; im Lateinischen außer Tacitus auch Horaz, Virgil, Cicero und Livius. Letzterer ist, sehr zweckgemäß, der im Würtembergischen für die gleiche Absicht übliche Autor.

In Bezug auf die Wahl der Universität, die man den Abiturienten empfehlen wolle, stellte am 20. Juni 1737 der Geheimerath Stadelmann, welcher uns Seite 126 als ein treuer Fürsprecher für unsere Stipendien begegnet ist, ein ausführliches Gutachten an den Markgrafen Carl Wilhelm. Straßburg und Heidelberg, so äußerte er, könne man, seit die Jesuiten dort so gut wie in Freiburg regieren, nicht mehr für evangelische Universtitäten ansehen und wer wisse, wie bald das Gleiche auch von Tübingen gelten werde, da der vor 4 Jahren zur Regierung gelangte [301] Herzog von Würtemberg in Wien katholisch geworden sei; um so nöthiger scheine es, auf das frühere Project (Seite 29) zurückzukommen und eine badische Universität zu gründen[95]. – Nachdem aber jener Markgraf kurz darauf gestorben war, wählte sein Enkel und Regierungsnachfolger Karl Friedrich in dieser Beziehung eine ungewöhnliche Maßregel; er ließ die jungen Badener, welche hauptsächlich in Tübingen studierten, durch den Prorector des Karlsruher Gymnasiums, in welchen er großes Vertrauen setzte, visitiren. Prorector Maler begab sich im Frühjahr 1754 nach Tübingen und berichtete ihm am 30. April, er habe sich dem Höchsten Befehle gemäß nach unsern dort studierenden Landsleuten genau umgesehen, jeden auf seiner Stube aufgesucht, seine Hefte durchgegangen, Alles wohl befunden, auch bei den dortigen Professoren nur Empfehlendes gehört, überhaupt in Tübingen „eine bessere Conduite als auf den sächsischen Universitäten“ angetroffen. Nur tadle er einerseits, daß hier kein theologischer Docent am Montag und kein Professor irgend einer Fakultät am Donnerstag lese; andererseits daß das Studium der orientalischen Sprachen und das der Philosophie hier nicht gehörig betrieben werde, so daß der dortige Kanzler Pfaff selbst nach einem Tentamen, welches er mit den aus Karlsruhe gekommenen Studenten angestellt habe, der Meinung gewesen sei, sie sollten hier keine weiteren Philosophica hören. Werde den Ausstellungen, wie der Kanzler hoffen lasse, abgeholfen, so könne der Berichterstatter mit gutem Gewissen zum ferneren Besuche dieser Universität rathen[96]. – Ob eine solche Visitation später wiederholt worden sei, weiß ich nicht. Aber 3 Jahre nachher verlangte Karl Friedrich über den gleichen Gegenstand ein Gutachten von dem badischen Rathe Georg Preuschen[97], welcher selbst in früherer Zeit akademischer Docent gewesen war und im Ganzen 12 Jahre auf Universitäten zugebracht hatte. [302] Am 1. Sept. 1757 trug Preuschen darauf an, vor Allem dafür zu sorgen, daß kein Gymnasiast zu jung zur Universität entlassen werde; denn in diesem Falle „schlage fast Jeder, nach überwundenem Schulzwange, hinaus, verschwende seine Mittel und müsse dann vor der Zeit aus Geldmangel die akademischen Studien beendigen“. Am besten errichte man schon im Gymnasium für begabte ärmere Zöglinge der oberen Jahreskurse einen Freitisch, verlängere sodann die Gymnasialjahre bis zum 19., beschäftige sie in den 2 letzten Semestern theilweise mit Vorbereitungskollegien ihrer Fakultät und lasse diese Jünglinge sich an eine anständige Freiheit gewöhnen[98]. – Mit diesem Vorschlage hing wenigstens die nachmalige Erweiterung des Exemten-Bienniums in einen dreijährigen Kurs zusammen, so daß unsere Zöglinge bis 1806 nicht leicht vor dem vollendeten 19. Lebensjahre zur Universität gelangten. – Kurz zuvor war namentlich Jena den theologischen Abiturienten durch den Kirchenrath dringend mißrathen worden, wie wir Seite 250 erzählt haben. Um die gleiche Zeit kam Karl Friedrich in den Besitz der zwei Universitäten Heidelberg und Freiburg, und dahin zog von nun an, obwohl die Regierung keinen Universitätszwang einführte, bei weitem der größere Theil (über 3/4) unserer Abiturienten. Die Gesammtzahl der Letzteren betrug während der elf Jahre vom Herbst 1848 bis Herbst 1858 gerade zweihundert, und davon ließen sich für ihre erste akademische Zeit 122 in Heidelberg, 34 in Freiburg, 13 in Tübingen immatrikuliren. Die Uebrigen vertheilten sich in kleinen Zahlen auf andere Universitäten oder traten zum Großherzoglichen Militär, Einzelne auch in das Polytechnische Institut oder in die Ackerbauschule auf der Hochburg; Einer wurde Kaufmann. – Fragen wir aber überhaupt nach dem Berufe, welchem sich alle unsere Abiturienten gewidmet haben, oder zählen wir dieselben wenigstens aus den letzten 34 Jahren von Herbst 1825 bis dahin 1858 zusammen; so finden wir deren 614, und von ihnen studierten 204 evangelische Theologie, [303] 13 katholische und 2 israelitische Theologie; 210 Jurisprudenz, 85 Medicin, 71 Cameralwissenschaft, 19 Philologie und die übrigen 10 wählten theils den Kriegsdienst, theils technische Fächer.

Das oft erneute Verbot des „Valetschmauses“ (S. 99) gerieth eine Zeit hindurch in solche Vergessenheit, daß wir (Seite 279) sogar berichten mußten, sehr lange bis 1806 habe der Rector unmittelbar im Schullokale jährlich einen Commers erlaubt. Aehnliches kam auch später nur in anderer Weise und in sehr verschiedener Form vor; aber Eine der badischen Mittelschulen gab Anlaß zu dem Generale des Großh. Oberstudienrathes vom 16. October 1854, wornach das Trinkgelage der Abiturienten bei Verlust des Entlassungszeugnisses oder Absolutoriums verboten wurde, welches seitdem erst 8 Tage nach dem Schlußakte jedem Einzelnen auszufertigen und nachzusenden ist.

§. 62. Die Schicksale der Bibliothek unserer Anstalt sind durch den jetzigen Bibliothekar, Professor Bissinger, in seinem Vorworte zu dem Katalog, welchen er im October 1858 zum Drucke befördert hat, geschildert worden und hier nur in einer kurzen Uebersicht darzustellen.

Nachdem unsere erste Büchersammlung während des dreißigjährigen, die zweite aber während des orleanischen Krieges in dem furchtbaren Zerstörungsjahre 1689 zu Grund gegangen war; dauerte es sehr lange Zeit, ehe auch nur ein kleiner Anfang zu der jetzigen dritten gemacht werden konnte. Dieser fällt sogar erst in die 1724 beginnende Karlsruher Periode; denn daß vier Jahre vorher sich noch gar Nichts von Büchern vorfand, die dem Gymnasium gehörten, haben wir oben, Seite 106, gesehen. Aber auch in Karlsruhe geschah bei dem geringen Maße der regelmäßig dazu bestimmten Mittel zuerst nur sehr Wenig und noch die Schulgesetze von 1725 sagen: Damit successive eine compendiose, wenigstens mit den nöthigsten Autoribus und Lexicis versehene Bibliothek angelegt werde, soll jeder [304] Schüler bei seiner Reception fünfzehn Kreuzer[99] und, wenn er ad lectiones publicas promovirt wird[100], weitere fünfzehn Kreuzer erlegen; auch hat jeder neueintretende Docent die Bibliothek mit einem Buch, nicht unter einem Gulden an Werth, zu beschenken. – Erst Karl Friedrich, dem wir in jeder Beziehung so viel verdanken, ließ die 30 Gulden jährlich wieder abliefern, welche durch seinen Ahnherrn Friedrich V. 1659 für die Gymnasiumsbibliothek gestiftet, aber seit dem Unglücksjahre 1689 nicht mehr ausbezahlt worden waren und von 1754 an bis heute ununterbrochen an die Lyceumskasse entrichtet werden. Zu gleicher Zeit, am 1. März 1754, beschenkte uns der von Wohlwollen gegen unsere Schule beseelte Fürst mit den Dubletten der Hofbibliothek, 48 an der Zahl, und auch 1772 erfreute er unsere nun gedeihlich wachsende Büchersammlung mit einer Reihe von Werken, unter denen wir die 4 Foliobände von Klettenberg’s Scriptores historiae romanae, ed. Haurisius, bemerken.

Da die zwei obersten Jahreskurse[101] von jeher kein Schulgeld zu entrichten hatten, so erlaubte Karl Friedrich, daß die bei dem Eintritte in die Zahl der Exemten der Bibliothek gebührende Aufnahmstaxe auf 30 kr. und seit 1805 sogar auf 1 fl. 21 kr. erhöht wurde; aber bei allen jüngeren Schülern, welche in das Gymnasium traten, ließ er die frühere Gebühr von 15 kr. bis Ende des 18. Jahrhunderts unverändert. Erst 1824 stieg auch sie auf 1 fl. 21 kr. für alle Zöglinge ohne Unterschied, und so wird sie noch immer zum Vortheil der Bibliothek erhoben[102]. [305] Jetzt beträgt diese jährliche Einnahmquelle im Durchschnitt 150 Gulden. – Fast ebensoviel hat die Bibliothek jährlich seit 1818, wo Director Zandt die Lycealvorschule als eine Privatanstalt gründete, aus den Ueberschüssen ihres Schulgeldes bezogen, die aber vor 20 Jahren der Lyceumskasse zugewiesen wurden. Seit etwa 20 Jahren konnte daher, wenn wir die erwähnten von Friedrich V. gestifteten 30 fl. dazu rechnen, der Aufwand für Literatur, welcher noch 1765 blos 64 fl. betragen hatte, in unserem Budget auf 300 fl. festgesetzt werden. Zu diesen kam seit 1854 eine zweitweise Erhöhung mit 50 fl. zur allmählichen Ausfüllung der bedeutendsten Lücken und mit ebensoviel zur Anschaffung solcher Werke, welche zur zweckmäßigen Lektüre der Schüler dienen. Dieser wichtige Theil unserer Büchersammlung, die sogenannte Schülerbibliothek, hat den schönen Zweck, unsere Jugend vor ungeeigneten Unterhaltungsschriften zu bewahren und war früher gar nicht vorhanden; statt dessen kaufte die Anstalt damals sehr oft die eingeführten Lehrbücher in großer Anzahl von Exemplaren, zum Ausleihen an arme Zöglinge. Als Beispiel möge eine Rechnung des Buchhändlers Macklot von 1791 dienen, in welcher 12 lateinische Grammatiken von Scheller, 16 lateinische Lesebücher von Gedike, 24 Uebungsbücher im lateinischen Stil von Röchling u. s. w. stehen. Aehnliches kommt früher und später häufig vor, z. B. 1810 von Graimberg’s Cours de la langue française, 1819 von Petersohn’s Monaten, 1824 von Kärcher’s Etymologischem Wörterbuch. Solche Ankäufe hörten aber auf, theils weil diese Bücher oft im verwahrlostesten Zustande oder gar nicht mehr zurückkehrten, ohne daß ein Schadenersatz auch nur zu hoffen stand, theils weil zuweilen selbst bemittelte Eltern auf derartige Unterstützung Anspruch erhoben.

Ueber die Anschaffung neuer Werke hat die Lehrerkonferenz zu entscheiden. Sie wählt aber zu diesem Zwecke gewöhnlich [306] eine Kommission von 3 Mitgliedern, welche das fragliche Geschäft an der Seite des Bibliothekars und des Lyceumsdirectors besorgt. Ein Vorschlag des Letzteren, die Schülerbibliothek dadurch in noch bessere Aufnahme zu bringen, daß wir, nach Sander’s Rath vom Jahre 1812[103] und nach dem Vorgange mancher Mittelschulen unserer Heimath, jedem abgehenden Schüler bei der Ertheilung des Entlassungszeugnisses empfehlen, irgend ein gutes Buch aus seinem Vorrathe und zu seinem Andenken zu stiften, ist durch die Konferenz noch ausgesetzt geblieben.

In Bezug auf die Größe der Bibliothek bemerken wir, daß sie im Jahre 1815 bereits 1300 Bände zählte, darunter aber theologische Werke in einer unverhältnißmäßig großen Menge[104]. Diese rührte theils von den früher so lange üblich gewesenen theologischen Vorbereitungskollegien her, theils von einem Rector, welcher nach damaliger Gewohnheit zugleich die Bibliothek verwaltete und in sie seinen theologischen Büchervorrath auf eine, durch seinen Zeitgenossen Hebel mißbilligte Weise übergehen ließ. – Einer bedeutenden Bereicherung erfreuten wir uns, als der pensionirte Geheimerath Hauber 1827 starb, welcher uns seine ganze Bibliothek mit mehr als 940 Werken vermachte. Er war seit 1773 in unserer Tertia, später theilweise auch in oberen Jahreskursen, zuletzt in der fürstlichen Familie bei Karl Friedrich’s Enkeln Lehrer gewesen und äußerte in seinem Testament, durch die Großmuth seiner erhabenen Wohlthäterin, der Kaiserin Elisabeth Alexiewna von Rußland, die des früheren Lehrers noch immer huldvoll gedenke, und durch die Gnade ihres Durchlauchtigsten Bruders, des Großherzogs Karl, könne er jetzt Wünsche erfüllen, die der Wissenschaft und der Dankbarkeit geweiht seien. Mit Freude und Innigkeit habe er 1773 bis 1790 an dem Gymnasium gearbeitet und jetzt am Abend seines Lebens fühle er das Bedürfniß, an dieser nun unter verändertem Namen blühenden Schule ein freundliches Andenken auch nach seinem Tode zu bewahren. [307] – Einen Theil seiner übrigen zahlreichen Stiftungen haben wir oben, S. 160, erwähnt. – Außerdem hat unsere Bibliothek neben sehr vielen einzelnen Geschenken, die ihr zumal in den neuesten Jahren und unter Andern durch ihren eigenen, väterlich um sie besorgten Bibliothekar zu Theil geworden sind, meinem Amtsvorgänger Dr. Ernst Kärcher einen besonders großen Zuwachs mit 593 Werken zu verdanken, die uns durch seine Hinterbliebenen in 1135 Bänden oder Heften nach seinem im Frühjahr 1855 erfolgten Tode zugestellt wurden. Jetzt zählt sie, außer zahlreichen Broschüren und beträchtlichen Kartensammlungen, über 4350 Werke.

Der Ort, in welchem die hier fragliche dritte Bibliothek entstand und 80 Jahre lang aufgestellt war, befand sich im Erdgeschosse des westlichen Flügels des alten Gymnasialgebäudes. Von da 1807 durch die Ungeduld der Verschönerer von Karlsruhe zu früh vertrieben, irrte sie 31 Jahre lang kläglich umher, zerstreut in mehrere Räume, selbst in diesen ohne bleibende Stätte und fast immer einer neuen Wanderung entgegensehend, daher größtentheils gar nicht aufgestellt und für Lehrer wie für Schüler so gut wie nicht vorhanden. Den kleinsten, unentbehrlichsten Theil schob man, als wir im December 1807 in den damals fertig gewordenen südlichen Lyceumsflügel zogen, in die zwei Wandschränke der Secunda[105]; die Hauptmasse aber verpackte man in große Kisten und brachte diese in eines der Magazine der herrschaftlichen Bauverwaltung. Nachdem später auch dieses in der Waldhornstraße gelegene alte Gebäude zum Niederreißen verurtheilt worden war, um an seiner Stelle die zwei modellmäßigen, aber von der dortigen Straßenfronte etwas zurückstehenden Privathäuser No. 18 und 20 errichten zu können; schaffte man jene größere Büchermasse nebst der Naturaliensammlung in 2 kleine Wohnzimmer desjenigen Quartiers, aus welchem Hebel 1816 durch das Großh. Finanzministerium verdrängt [308] worden war. Jene beiden Zimmer machen seit 1842, nach Entfernung der Zwischenwände, einen Theil des polyt. Physik-Auditoriums aus. Da ihr Raum sehr eng war und (so lautete das zuweilen erneute Versprechen) möglichst bald mit einem bessern vertauscht werden sollte; so blieben die Bücher über einander gethürmt und an eine geregelte Benützung oder gar an die vorgeschriebene jährliche Controle war nicht zu denken, nicht einmal an einen Sturz, wenn ein Wechsel in der Person der Bibliothekare eintrat. Als endlich auch diese beiden Zimmerchen dem Lyceum entzogen wurden, fand unsere Bibliothek eine Zeit lang die nothdürftigste Unterkunft in dem einfenstrigen Zimmer, welches in dem mittleren Stockwerke des nordöstlichen Pavillons neben unserer jetzigen Oberquarta liegt, während für die schon 1827 uns zugefallene Hauber’sche Schenkung später nach langen und harten Kämpfen ein damaliges Lehrlokal mit 2 Fenstern gewonnen wurde. Letzteres ist der Raum, in welchem jetzt die naturhistorischen Sammlungen sich befinden und unsere Conferenzen gehalten werden. Endlich verschaffte uns der mit Regelung unserer räumlichen Verhältnisse beauftragte damalige Ministerialrath, Freiherr von Stengel, die längst ersehnte Hülfe und beide Büchersammlungen, die alte und die Hauber’sche, konnten 1838 in dem jetzigen dreifenstrigen Lokal vereinigt aufgestellt werden. Von dieser Zeit an genossen wir wieder die unverkümmerte Wohlthat der Bibliothek und erst jetzt, 1859, nach den zahlreichen Schenkungen und Anschaffungen der lezten 21 Jahre, wird allmählich das Bedürfniß einer künftigen Vergrößerung dieses Raumes fühlbar.

Zum Schlusse noch ein Wort über die Bibliothekare. Bis 1797 war mit diesem Amte, nicht zum Vortheil der Anstalt, der jeweilige Rector betraut. Wenn aber schon der 1790 Eingetretene am 5. Sept. 1790 einen geordneten Zustand der Bibliothek sehr vermißte; so vermißte an seiner Bibliotheksverwaltung, als er nach 7 Jahren gestorben war, ein Kirchenrathserlaß vom 20. Dec. 1797 das Gleiche in noch schärferen Ausdrücken[WS 1] mit dem zweckgemäßen Anfügen, künftig solle ein Professor [309] dieses Geschäft versehen. Der nun dazu ernannte ältere Wucherer brachte Ordnung, aber er ließ die zur Anschaffung neuer Bücher verwilligten Jahresbeträge größtentheils unverwendet, und als er 1807 pensionirt wurde, fand sein Nachfolger, Professor Doll, zwar eine beträchtliche Summe zu seiner Verfügung, aber nach der so eben geschilderten Raumnoth keine Möglichkeit, die Bibliothek auch nur in gehöriger Weise zugänglich zu machen. Letzteres hatte Professor Lang gleichfalls zu beklagen, welcher die fragliche Stelle von 1821 bis 1832 bekleidete. Günstigere Verhältnisse in dieser Beziehung erlebten wir erst unter den drei neuesten Bibliothekaren: Hofrath Maurer, welchem wir unter Anderem seit 1842 die noch bestehende Ordnung, wie die Bibliothek benützt werden dürfe, zu verdanken haben; Hofrath Gockel, welcher uns während seiner Verwaltungszeit von 1852 bis 1856 neben dem alphabetischen auch zu einem Real-Kataloge verhalf[106], und Professor Bissinger, der durch den Druck des Katalogs die Bibliothek zu einer weit größeren Nutzbarkeit als je zuvor erhoben hat und ohne dessen freundliche Hülfe ich weder den gegenwärtigen §. 62, noch die früheren zu Stande gebracht hätte.

§. 63. Die Lehrer, welche an unserer Schule seit Anfang der Karlsruher Periode gearbeitet haben, sind in den früheren Paragraphen 35 bis 43 aufgezählt worden[107] und dort höchstens solche ungenannt geblieben, welche blos eine ganz kurze Zeit an ihr wirkten. Wie einst in der Durlacher Periode, so gehörten auch noch im ganzen 18. und in den drei ersten Decennien des 19. Jahrhunderts alle unsere Lehrer fast ausschließlich dem geistlichen Stande an, denn auszunehmen sind in den Jahren 1724 bis 1834 unter den Literaten blos 3: Posselt, Gmelin und der [310] jüngere Böckmann, welche theils 1784 für Beredsamkeit und Naturgeschichte, theils 1802 für Physik ihre Anstellung fanden; ferner für den Zeichnungsunterricht der Maler Epple und aus der Zahl der Volksschullehrer eine Reihe von Männern, welche als besonders befähigt für den Unterricht im Lesen, Schreiben, Rechnen und Gesang durch die Oberbehörde ausgewählt wurden. – In der Signatur der Theologen, an welche übrigens die Examinationsverordnungen des 18. Jahrhunderts (namentlich die seit 1794 eingeführte) schärfere Anforderungen hinsichtlich der alten Sprachen, der Geschichte, der Philosophie und selbst der Mathematik und Naturlehre gestellt haben, als sie seit 1828 und vollends seit 1836 vorgeschrieben sind, stand bei der Uebertragung einzelner hiesigen Lehrstellen ausdrücklich, daß sie neben ihren Lectionen auch zu predigen hätten, z. B. Hebel 1792 monatlich Einmal. Einer unserer jetzigen Kollegen war durch sein Anstellungsdecret vom Jahre 1825 verpflichtet, „jährlich wenigstens sechs Mal zu predigen“.

Unterdessen war seit 1812 eine eigene Klasse wissenschaftlich gebildeter weltlicher Lehrer zu einem für sie eingerichteten Staatsexamen zugelassen worden, und zwar zuerst bei den Katholiken, deren Zudrang zum Studium der Theologie abzunehmen anfing. Sie bestanden anfänglich alle aus Philologen[108]; später kamen dazu auch solche Literaten, die sich in Mathematik und Physik oder in neueren Sprachen einer besondern Prüfung unterwarfen. In der Lehrerreihe der hiesigen evangelischen Anstalt finden wir ausschließliche Philologen erst seit 1834, in der des Stuttgarter Gymnasiums noch viel später und seltener. In Karlsruhe drückte sich der 1824 verstorbene Respicient für evangelische Mittelschulen, Nicolaus Sander, freilich selbst ein Theologe, und 1792, vor seiner Berufung an eine unserer Professuren, Pfarrer zu Wössingen gewesen, hinsichtlich dieses Punktes so aus[109]: „Daß der Staat die ordentlichen Lehrer der Mittelschulen im Ganzen [311] noch immer am liebsten aus dem Stande der Geistlichen nimmt, dazu bewegt ihn nicht ihre leichtere Beweglichkeit auf andere Stellen allein, wenn sie dem Lehrfache aus manichfachen Rücksichten nicht so glücklich, als man hoffte, oder späterhin aus Alter und minderer Lebhaftigkeit oder Lust nicht mehr zusagen[110], ob er gleich auch diesen wichtigen Grund dabei im Auge behält; sondern hauptsächlich noch der immer und überall auf sich selbst aufmerksamere, so wie der kindlichere und religiösere Sinn, welcher jenem Stande besonders eigen ist oder sein soll und damit jene wohlhergebrachte pädagogische Maxime noch immer empfiehlt. Demungeachtet ist dem Staate jeder wissenschaftlich gebildete Mann aus jeder Klasse, der sich diesem Geschäft aus Neigung und Liebe hingibt, und für solche Fächer insonderheit willkommen, welche ihren Mann fast allein fordern.“

Zu den in diesen letzteren Worten mitinbegriffenen Schulmännern, an welche sich später auch einzelne unserer jüngeren Theologen mittelst eines nachträglich bestandenen philologischen Examens anschlossen, haben wir jetzt weit die meisten der an unserem Lyceum verwendeten, namentlich die 7 jüngsten ohne Ausnahme zu zählen. In einer nicht gar zu fernen Zukunft gehören unsere Lehrer vielleicht alle dazu, da der Fall, daß Einer sich zum theologischen und zum philologischen Examen meldet, selten zu werden anfängt. Bei entschiedenen Vortheilen, die mit der jetzigen Uebung verbunden sind, lassen wir aber außer dem durch Sander Berührten auch das nicht unbemerkt, daß schon jetzt der Religionsunterricht in den fünf Klassen Oberquarta bis Prima nicht mehr wie ehemals durch den Hauptlehrer in jeder einzelnen derselben versehen werden kann.

Die Zahl der Lehrer, den Rector miteingeschlossen, war im Jahr 1586 bei der Eröffnung des Gymnasiums zu Durlach 10, [312] zu Karlsruhe im Jahr 1724 eine Zeit lang nur 4.[111] Sie wuchs allmählich wieder unter Karl Friedrich’s segensreicher Regierung, so daß sie 1786 und 1811 aus 15 bestand. Jetzt beträgt sie 19, weil Großherzog Leopold nicht nur eine besondere Stelle für katholischen Religionsunterricht, sondern auch zwei für Parallel-Klassen und eine weitere für die Vorschule gegründet hat. Zu diesen 19 Lehrern kommen außerdem der evangelische Religionslehrer für die 3 untersten Lycealkurse, der Lehrer im Freihandzeichnen und der für den Gesang der älteren Schüler.

Die Lehrerpflichten gehören insofern der Geschichte gar nicht an, als die wichtigsten derselben unwandelbar die gleichen bleiben und als die Schulgesetze aller Perioden der Sprache des Gewissens nur einen zeitweise veränderten Ausdruck leihen. Alle ohne Ausnahme zählen dazu unter Anderem die Pünktlichkeit im Stundenhalten und dafür sorgt die Ehrliebe des Lehrercollegiums selbst am besten. – Als unsere Schüler vor dem Anfange der Lectionen und zwischen den einzelnen Lectionen, während der sogenannten Interstitien, wie das auch sonst früher und später zuweilen geschah, so wiederum im November 1790 großen Unfug trieben; beschloß die gesammte Lehrerconferenz mit Einstimmigkeit, jeder Lehrer müsse in Zukunft bei seinen Zöglingen auf’s pünktlichste erscheinen und keiner dürfe, wo es nur immer möglich sei, das Unterrichtszimmer verlassen, ehe er durch den folgenden abgelöst werde. – Einer derselben, welcher diesen Beschluß später außer Acht ließ und doch in der Prüfung sein kleines Semestralpensum mit der kurz zugemessenen Zeit entschuldigte, wurde durch den Ephorus von Marschall an Franklin’s Worte erinnert: Wir haben nicht zu wenig Zeit, aber wir verlieren zu viel. – Von anderen Lehrerpflichten, welche gleichfalls die Disciplin oder einzelne Punkte der Methode im Unterrichten und im Prüfen oder die häusliche Arbeit und Beaufsichtigung u. s. w. betreffen, haben die bisherigen §§. zuweilen gesprochen. Doch alle besonderen Obliegenheiten, [313] zu welchen theils der Lehrplan von 1837, theils die seither erschienenen zahlreichen Verordnungen des Großh. Oberstudienrathes jeden Lehrer an badischen Mittelschulen verbindlich machen, sind leider noch immer nicht zusammengestellt und dieser Mangel ist nicht etwa blos dem neuangehenden Praktikanten, sondern selbst geübteren Schulmännern um so fühlbarer, da es kein Verordnungsblatt jener Oberschulbehörde gibt, wie es für jeden der übrigen Zweige der Staatsverwaltung zu erscheinen pflegt. Zwar ist 1846 eine kleine Schrift zu Konstanz gedruckt worden: Das höhere und niedere Studienwesen in dem Großherzogthum Baden; aber abgesehen davon, daß in den seitherigen 13 Jahren viele wichtige Verordnungen erschienen sind, enthält sie sogar von denjenigen Verordnungen, welche schon 1846 in beträchtlicher Zahl vorhanden waren, nur 5, welche sich auf die Gelehrtenschulen beziehen.

Die wöchentliche Stundenzahl der Lehrer war nach den Gymnasialgesetzen von 1725 auf 24 festgesetzt und blieb es auch. Als Hebel 1792 in einem Alter von 32 Jahren aus dem Lörracher Pädagogium nach Karlsruhe kam, hatte er in der jetzigen Quinta 8, in Quarte 13, in der Realschule 3, zusammen 24 Lectionen zu ertheilen[112]. Doch einzelne Lehrer übernahmen theils auf Verlangen der Oberbehörde gegen eine billige Remuneration, theils freiwillig eine größere Stundenmenge. Ein Mathematiklehrer, der ältere Wucherer, berichtete 1780 dem Consistorium, er habe früher 1766 bis 1768 als Diaconatsvicar an dem Lörracher Pädagogium wöchentlich 40 Stunden gehabt und, seit 1768 als Präceptor an das Karlsruher Gymnasium berufen, nicht ohne seine eigene Einwilligung deren 32 zugetheilt bekommen, die er noch jetzt, obwohl seit 10 Jahren Professor geworden, versehe; demnach gebe er jährlich, das Jahr zu 40 Schulwochen gerechnet, 1291 Lectionen für 581 fl. Besoldung[113]. [314] – Noch 1841 hatte Rath König 31, Lyceumslehrer Foßler 32 wöchentliche Stunden; sie wurden aber allmählich erleichtert. Auch der oft gerühmte Schulrespicient von 1812 fand es billig, daß ein vollständiges Lecitonsmaß für einen ordentlichen Lehrer 24, höchstens 26 Stunden betrage; „grau und müde geworden im Schuldienst, sollte er, wo möglich, nicht über 12 bis 15 behalten“[114].

Die Besoldung der Lehrer, wie sie im Jahre 1737 war, haben wir oben, S. 127, mitgetheilt und zugleich bemerkt, daß ein damaliger Professor wegen seiner schmalen Einkünfte sich zuweilen nach einer Anfangspfarrei auf dem Lande sehnte. Noch 1750 bekam Maler, als er Prorector wurde (das Rectorat erhielt er erst später) 224 fl. an Geld, 35 Malter Früchte, die man ihm zu 62 fl. 30 kr. anschlug (Roggen zu 2 fl. 30 kr., Dinkel zu 1 fl. 30 kr.), und 20 Ohm Wein, welche (die Ohm zu 4 fl.) auf 80 Gulden taxirt waren, so daß eine Summe von blos 366 fl. 30 kr. herauskommt[115]; aber Wohnung und Garten sind dabei gar nicht gerechnet. – Zwei Jahre später berichtete er: Ich habe auf wiederholte Bitten des Gymnasialpräceptors Bartholmeß das Geschäft übernommen, seine 160 Gulden Schulden durch jährliche Abzüge an seiner kleinen Besoldung zu tilgen, damit der brave Mann dieser großen Ueberlast endlich und endlich ledig werde. – Im Jahre 1773 bestand der erst 20jährige Pfarrkandidat Hauber, welcher unsere Anstalt vor seinem Tode 1827 sehr freigebig bedacht hat, ein so ausgezeichnetes Staatsexamen, daß er sogleich zum Hauptlehrer der Tertia ernannt wurde mit 250 fl., ganz in barem Gelde, ohne alle Naturalien. Als er 6 Jahre später Professor extraordinarius wurde, bekam er 25 Malter Früchte und 10 Ohm Wein; aber der Bezug an barem Gelde verminderte sich auf 200 fl. – Um diese Zeit erhöhte die Regierung [315] den Anschlag, nach welchem die Naturalbesoldungstheile aufzurechnen waren, das Malter Roggen auf 3 fl. 30 kr., Dinkel auf 2 fl. 45 kr., die Ohm Wein auf 7 fl.; auch Wohnung und Garten blieben nicht mehr außer Rechnung; aber wie mäßig der Anschlag der zwei Letzteren war, mag die Besoldung des Rectors Sachs 1788, ein Jahr vor seinem Tode, zeigen. Er bezog 39 Malter verschiedener Früchte, angeschlagen zu 106 fl. 45 kr.; 20 Ohm Wein zu 140 fl.; Wohnung zu 10 fl., Garten zu 7 fl.; Antheil am Schulgeld 20 fl.; bar Geld aus der Gymnasialkasse 570 fl.; Summe 853 fl. 45 kr. – Vier Jahre später bekam Hebel, als er, ein 32jähriger Mann, an unsere Schule berufen wurde, an barem Gelde 250 fl. zugewiesen; dazu 32 Malter Früchte (93 fl.), 10 Ohm Wein (70 fl.), Antheil am Didactrum (50 fl.); zusammen 463 fl. Nach allmählicher Erhöhung betrug seine Besoldung 1807 kurz vor seinem Antritte der Direction: 700 fl. bar, 39 Malter Früchte, 20 Ohm Wein. – Noch im Jahre 1815 belief sich die auf Lehrerbesoldung verwendete Gesammtsumme auf 5998 fl. Sie stieg aber, nachdem im nächsten Decennium alle Naturalbesoldungstheile in bar Geld verwandelt worden waren, 1825 auf 16,250 fl.; 1835 auf 17,246 fl.; 1845 auf 17,375 fl., wobei überall die nicht ständigen Gehalte der Nebenlehrer mit durchschnittlich 3500 fl. nicht mitgerechnet sind. Jetzt beträgt die Gesammtsumme, diese nicht ständigen Gehalte mitgezählt, 21,369 fl.

Dienstwohnungen wurden 1724 in dem Karlsruher Gymnasialbau nicht nur dem Rector, wie zu Durlach, sonder auch 3 andern Lehrern angewiesen. Später reducirte das Consistorium den durch diese 4 bewohnten Raum auf 3 Quartiere, die man zu gleicher Zeit durch Errichtung eines Hintergebäudes vergrößerte. Beides geschah in der Absicht, damit der Rector und die 2 ältesten Professoren auswärtige Zöglinge unter Aufsicht nehmen könnten. Wie gering in ihrer Kompetenz diese Wohnungen angeschlagen waren, – sehr lange Zeit selbst gar nicht –, haben wir so eben erzählt. Als das neue Lyceum und zwar zuerst der südliche Flügel fertig geworden war, erhielt 1805 [316] der Conservator des physikalischen Kabinets in demselben ein Dienstlogis und 2 Jahre später auch der Lyceumsdirector nebst 2 Lyceumslehrern, bis 1816 der östliche Theil des mittleren Stockwerkes aus einer Lehrerwohnung zuerst theils in Schulzimmer, theils in Räume zur Aufbewahrung von Schulrequisiten verwandelt und später gleichfalls physikalischen Zwecken zugewiesen wurde. Zu den 2 im südlichen Flügel übrig gebliebenen Lyceumswohnungen, welche noch heute durch 2 Lyceumslehrer inne gehabt werden, kamen 1824 zwei weitere im 3. Stockwerke des nördlichen Flügels, so daß von da an der Director und 3 Lehrer, wie 1724, im Schulgebäude wohnen. Jedem werden dafür 200 fl. an seiner Besoldung abgezogen. – Daß aber die Maßregel, einen Theil der Lehrer in dem Schullokale wohnen zu lassen, eine ganz zweckgemäße sei, haben sachverständige Obere immer anerkannt. Ihre Gründe sind oben S. 162 angegeben.

Kleine Geschenke von Schülern anzunehmen, war den Lehrern in der Durlacher Periode erlaubt und blieb es auch in Karlsruhe; sie fanden immer nur in den untersten und mittleren Klassen statt. Erst 1853 wurde es den Lehrern aller badischen Schulen untersagt und 4 Jahre später sogar das weitere Verbot hinzugefügt, ein Gesuch um Bewilligung eines ihnen zugedachten Ehrengeschenkes einzureichen[116].

[317] §. 64. Name und Behörden der Anstalt. Die Landesorganisation von 1803 unterschied alle badischen Gelehrtenschulen nach 4 Stufen in aufsteigender Ordnung: 1) Lateinische Schulen, 2) Pädagogien, 3) Gymnasien und 4) „Lyceen oder akademische Gymnasien“. Bekanntlich hat zwar eine solche Unterscheidung keinen etymologischen Grund; aber selbst Benennungen wie Astrologie und Astronomie sind doch im Laufe der Zeit durch den Sprachgebrauch allmählich an einen unter sich genau geschiedenen Sinn festgeknüpft worden und so ist es auch den vorhin erwähnten Schulbezeichnungen, freilich auf eine nicht stets und überall gleichmäßige Weise ergangen. Gymnasium bezeichnete noch im 16. Jahrhundert jede wissenschaftliche Unterrichtsanstalt, hie und da selbst die Hochschule. Im Freiburger Münster lesen wir vom Jahre 1563 eine Gedenktafel zu Ehren des berühmten philologischen Universitätsprofessors Heinrich Loriti, nach seiner Heimath auch Glareanus genannt; die Inschrift [318] nennt ihn: Huius Gymnasii eximium decus. Gymnasium begann aber im gleichen Jahrhundert eine zum Universitätsbezuge vollständig vorbereitende Mittelschule zu bedeuten, wie wir es 1538 an der zu Straßburg, 1586 an der zu Durlach sahen. Jetzt heißt im Würtembergischen eine Mittelschule des 1. Ranges Gymnasium, eine des 2. aber Lyceum. In Bayern und Baden verhält es sich gerade umgekehrt; namentlich zufolge jenes Organisationsedictes von 1803 wurde in unserer Heimath, da der Ausdruck akademisches Gymnasium zu umständlich schien, angefangen, diejenige Antalt Lyceum zu nennen, welche unmittelbar zum Fakultätsstudium entläßt, Gymnasium aber diejenige, der zum nämlichen Zwecke noch zwei Vorbereitungsjahre fehlen. Schon im gleichen Jahre 1803 nahm das Gymnasium zu Baden, welches 5 Jahre später nach Rastatt verlegt wurde, den Namen Lyceum an, welchen die Mittelschule zu Konstanz schon längere Zeit führte. Eine ausdrückliche Vorschrift, daß unser Gymnasium ihn gleichfalls annehmen solle, ist mir nicht bekannt. In dem Regierungsblatte finde ich seine Benennung Lyceum zum 1. Male am 25. Februar 1806, in unseren Konferenzprotokollen zum 1. Male am 15. März desselben Jahres; aber selbst in der Geschäftssprache unserer damaligen Oberbehörde, des Evangelischen Oberkirchenrathes, wird unsere Schule noch während der nächstfolgenden Wochen und Monate bald Gymnasium, bald Lyceum genannt.

Dem Rector wurde im Anfange der Karlsruher Periode durch die Schulgesetze vom Jahre 1725 vorgeschrieben, daß er die Klassen fleißig zu visitiren und, in Gemeinschaft mit dem Geistlichen Verwalter, auch die Dienstwohnungen der Lehrer hinsichtlich der Baulichkeit zeitweise zu besichtigen habe. Die genaue Beobachtung der Schulverordnungen, insbesondere die pünktliche Haltung der Stunden müsse er eifrigst überwachen, von jedem Lehrer, welcher eine Lection zu ertheilen durch dringende Gründe verhindert werde, eine schriftliche Anzeige, die der Lehrer bei Strafe von 30 kr. einzuliefern hat, verlangen und „solche schedas in examine den Visitatoribus vorlegen“. — Letzteres, [319] doch ohne die Strafandrohung, ist auch durch spätere Rescripte wiederholt worden und laut Verordnung vom 29. April 1839 noch immer vorgeschrieben. – Ueber Fleiß und Betragen aller einzelnen Schüler hat der Rector eine genaue und sorgfältige Censurliste zu führen; für die Anlegung und Mehrung einer Bibliothek solle er selbst sorgen und sie auch verwalten[117]. Auch die nähere Aufsicht über das Durlacher Pädagogium war dem jeweiligen Rector des Karlsruher Gymnasiums übertragen[118]. – Zwar nicht die Menge der Geschäfte, aber die mit dem ganzen Dienste verbundene Nothwendigkeit, Manches zu mißbilligen und in persönlichen Konflikt mit beleidigtem Ehrgefühl zu gerathen, hat, wie das zu neueren Zeiten nicht selten im Königreiche Bayern vorkam, veranlaßt, daß das Rectorat auch abgelehnt wurde. Nachdem im Juni 1789 der hiesige Rector Sachs gestorben war, erhielt Kirchenrath Christoph Mauritii den Auftrag, die Stelle desselben provisorisch zu versehen, aber die Rectoratswohnung sogleich zu beziehen; doch statt die bereits beschlossene definitive Uebertragung anzunehmen, bat er, ihn dieses seit 8 Monaten interimistisch versehenen und für einen friedliebenden Mann bedenklichen Amtes zu entheben. – Die Regierung bewilligte seine Bitte am 19. April 1790 ungern und mit dem Beisatze, seine jeweilige Zuratheziehung werde man dem Nachfolger empfehlen. – In §. 37 der Kirchenrathsinstruction von 1797 wird ausdrücklich wiederholt, daß der Rector Gymnasii, wie ehehin, so auch künftig, vermöge seiner Stelle Mitglied des Consistoriums sei. – Ein solches Verhältniß des hiesigen Schulvorstandes zu der obersten Schulbehörde dauerte noch bis zum Jahre 1850 und war nur für den einen Theil bequem; besonders heilsam für keinen. – Die zahlreichen Pflichten, welche [320] jetzt dem Director (so lautet der Titel seit 1808) vorgeschrieben sind[119], stehen großentheils in §. 55 des Lehrplans von 1837.

Nachdem die 12 ersten Rectoren, welche der 138 Jahre zählenden Durlacher Periode ausschließlich angehört haben, Seite 18 und 116 der vorjährigen Programmbeilage aufgeführt worden sind, stellen wir hier die 12 seitherigen Rectoren der 135 Jahre umfassenden Karlsruher Zeit zusammen. An ihrer Spitze steht Joh. Ludwig Boye, ein sehr kenntnißreicher Mann, nur viel zu gelind gegen den unfügsamen Theil der Jugend. Er erhielt am 12. Juni 1724 Befehl, „ohne ferneres Widerstreben“ aus Durlach in die 9 Jahre zuvor gegründete Residenz Karlsruhe zu wandern; doch schon im September des gleichen Jahres hielt der älteste Professor, Malsch, der ihm das Leben möglichst verbittert hatte, die Lobrede auf den so eben Verstorbenen. Obgleich aber dieser Lobredner als sehr eleganter Latinist geschätzt war, so mißfiel er doch der Regierung wegen seiner Neigung zum Pietismus, so daß er, wie schon 1714[120], wiederum übergangen und das Rectorat einem gelehrten Pfarrer, Philipp Jacob Bürcklin, anvertraut wurde[121]. Erst als der friedfertige Bürcklin seinen Gymnasialdienst mit dem Decanate Pforzheim vertauschen durfte, bekam endlich 1735 jener 61jährige Johann Caspar Malsch die längst begehrte Leitung der damals noch immer kleinen Anstalt. Der 4. Rector in Karlsruhe, oder der 16., wenn wir die von Durlach und Karlsruhe zusammenzählen, war 1742 bis 1750 Johann Wasmuth[122], welcher den Muth hatte, den mit seiner Stelle verbundenen Eintritt in das Consistorium abzulehnen und daher nur den Titel Prorector erhielt. Noch zählte das Gymnasium erst 119 Zöglinge, als 1750 Jacob Friedrich Maler[123] an die Spitze desselben trat. Er ist der einzige Physiker unter unsern Rectoren und brachte durch Karl Friedrich’s väterliche Fürsorge die Anstalt [321] in einen neuen Aufschwung, der sich unter dem Rectorate des Historikers Joh. Christian Sachs[124] von 1764 bis 1789 in noch erfreulicherer Weise kund gab und die ehemalige Blüthezeit des Gymnasiums, 100 Jahre zuvor unter Arnold’s Rectorat, in Erinnerung rief, sie in mancher Hinsicht noch übertraf. Die zwei nächsten Rectoren, der 19. und der 20., fielen durch die französische Revolution und durch selten unterbrochene Kriege in eine mißliche Zeit, die wir oben, Seite 149, für unsere Anstalt als eine Periode des Stillstandes bezeichnen mußten. Sie hießen Carl Joseph Bouginé[125] (1790 bis 1797) und sein persönlicher Antagonist Gottlob August Tittel (1798 bis 1808), jener ein Literaturhistoriker, dieser ein mittelmäßiger Philosoph und vortrefflicher Lateiner. Mit dem 21. Rector, Johann Peter Hebel (1808 bis 1814), dem genialsten in der ganzen Reihe, begann zugleich die durch Vergrößerung der Stadt hervorgerufene größere Schülerzahl und der Kampf mit einer beklagenswerthen Raumnoth. Als Hebel, dieses und anderer Kämpfe müde, es dahin brachte, daß er nur sein Lehrgeschäft beibehielt, an welchem er noch 10 Jahre lang mit Liebe Theil nahm, daß er aber die Direction aufgeben durfte[126], folgten ihm 1814 bis 1837 Jacob Friedrich Theodor Zandt und 1837 bis 1855 Ernst Kärcher, von deren manichfaltigen Verdiensten wir oben Seite 160, 205, 211, 276 und sonst oft zu sprechen Gelegenheit fanden. Der jetzige Director hatte seine Vorsteherstelle, der er das frühere Lehrgeschäft noch immer vorziehen würde, in einem höheren Lebensalter als alle seine 23 Vorgänger, im 65. Lebensjahre, anzutreten.

Unsere finanziellen Angelegenheiten sind seit 1840 durch einen [322] besondern Verwaltungsrath des Lyceums unter der Oberleitung des Großh. Evangelischen Oberkirchenrathes beaufsichtigt. Dieser Verwaltungsrath besteht aus einem durch das Großh. Ministerium des Innern ernannten Vorstande, aus dem Lyceumsdirector, aus einem der Lyceumslehrer (bis 1847 Professor J. Holtzmann, seitdem Professor Böckh), ferner aus zwei hiesigen Einwohnern und aus einem rechnungsverständigen Geschäftsführer, entwirft den jährlichen Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben, legt ihn durch den Großh. Oberstudienrath dem Großh. Evangelischen Oberkirchenrathe zur Genehmigung vor, prüft die Gesuche um Schulgeldbefreiung, controlirt die Anlage und die Verwaltung der Kapitalien u. s. w. — Mit gebührender Dankbarkeit nennen wir die verehrten Männer, welche sich der Theilnahme an diesen Geschäften zu unterziehen die Gewogenheit hatten. Vorstände waren Geheimerath von Stöffer bis 1843, Geheimerath Deimling bis 1851, Domänendirector Helbing bis 1854 und seither Geh. Finanzrath Widmann. Mitglieder aus der Zahl hiesiger Einwohner waren früher Geh. Legationsrath Kühlenthal und Kaufmann Goll; jetzt sind es Geh. Finanzrath Georg Schmidt und Hofbuchhändler Knittel. Geschäftsführer ist schon seit 1840 Rechnungsrath Fesenbeckh, der aus seiner genauen Kenntniß unserer finanziellen Verhältnisse mir viele schätzbare Beiträge zu der hier vorliegenden Arbeit mitzutheilen die Güte hatte.

Interessen von noch höherer Wichtigkeit, sittliche und wissenschaftliche, überwacht der Ephorus. Er führte in dem Anfange der Karlsruher Periode zuweilen auch den Titel Scholarcha und hatte eine geraume Zeit hindurch nur auf die Dauer je eines Schuljahres zu functioniren; so 1727 auf 1728 der Hofrath und Leibarzt Johann Andreas Eichrodt. Mit dem Jahre 1744 beginnen die Ephori perpetui wieder und zwar bis 1789 immer je zwei, gewöhnlich ein Weltlicher und neben ihm ein Geistlicher; von 1789 bis 1802 waren es ihrer 3. Sie bildeten mit dem Rector eine Art engerer Konferenz, hielten nur mit ihm in jedem Monat mindestens Eine Sitzung, ertheilten [323] ihm aber in allen besondern Fällen die erbetenen Verhaltungsmaßregeln und erleichterten dadurch seine Verantwortlichkeit wie seinen Kampf gegen eine im Schulstande häufige Opposition. Sie entschieden über die gewöhnlichsten Anträge der allgemeinen Lehrerconferenz, legten andere Vorschläge derselben nebst ihrem eigenen Gutachten der Entscheidung des Consistoriums vor und besuchten zuweilen selbst einzelne Klassen während der Unterrichtszeit. Ihre Reihenfolge enthält Namen, welche in der Geschichte unserer vaterländischen Staats- und Kirchenverwaltung mit hoher Achtung genannt werden. Von 1744 bis 1765 war Geh. Hofrath Georg Adam Seubert Ephorus und an seiner Seite Kirchenrath Philipp Jacob Bürcklin 1744 bis 1760, dann Hofrath Michael Hugo 1760 bis 1764; 1765 bis 1773 bekleidete Geh. Hofrath Georg Preuschen das Ephorat, 1773 bis 1779 Geh. Hofrath Hummel, 1780 bis 1786 Regierungsrath Hector von Günderode und nach dessen Tode der nachmalige Hofrichter von Drais bis 1792; neben den 4 zuletzt genannten Männern wurde das Coephorat zuerst durch Oberhofprediger Walz den Aelteren von 1767 bis 1789 versehen, dann durch die 2 zugleich ernannten Lehrer des Gymnasiums, Tittel und den älteren Böckmann, wie wir auch schon in der Durlacher Periode den um unsere Schule wohlverdienten Johann Fecht oben (Seite 115) in der Reihe der Professoren und der Ephoren zu gleicher Zeit gefunden haben. Auf Drais folgte 1792 bis 1796 Geh. Rath Brauer und 1796 bis 1803 Hofrath Karl von Marschall, der nachmalige Minister. Nun ruhte diese Würde geraume Zeit und wurde, von 1808 an, nur Einmal, 1822, wieder besetzt in der Person des Präsidenten des Großh. Justizministeriums, Freiherrn Karl Philipp von Zyllnhardt, welchen wir aber schon am 26. Juni 1828 durch den Tod verloren. Erst nachdem des Großherzogs Leopold Königliche Hoheit durch Staatsministerialerlaß vom 31. December 1836 angeordnet hatte, daß an jeder Gelehrtenschule des Landes die Aufsicht über die Beobachtung der gesetzlichen Ordnung der Anstalt einem Ephorus zu übertragen sei und nachdem die dazu nöthige nähere Instruction, in minder [324] geschäftreicher Weise als die von 1744, am 17. August 1838 erfolgt war; trat an demselben Tage Prälat Dr. Ludwig Hüffell diese Function bei uns an. Ihm folgte am 1. Juli 1855 Staatsrath Franz Rüdt von Collenberg-Eberstadt und am 22. October 1858 Geheimerath August Nüßlin, deren hochgefällige Theilnahme an dem Wohle unserer Anstalt wir mit inniger Dankbarkeit verehren.

Die Oberschulbehörde, unter deren specieller Aufsicht unsere Anstalt 250 Jahre lang stand, war das Kirchenrathscollegium, welches seit 1809 Evangelisches Kirchendepartement des Ministeriums des Innern, seit 1815 Evangelische Section hieß und seit 1843 seinen jetzigen Namen Evangelischer Oberkirchenrath trägt. Ihm verdanken wir schon die Entstehung unserer Anstalt, insofern zu Letzterer alle seine Mitglieder 1586 auf’s lebhafteste mitwirkten; ihm verdanken wir ferner manchen in mißlichen Lagen nicht immer gefahrlosen Schutz und weit in den meisten Fällen eine sehr humane Behandlung unser Schulangelegenheiten. Nur hat dieses Kollegium, so wie ihm schon längst die oberste Entscheidung über Verwaltung und Verwendung des Kirchen- und Schulvermögens und sogar des Stipendienfonds durch die Staatsregierung entzogen worden war, seinerseits die Entscheidung über allzuviele Schulgeschäfte in seinen eigenen Bereich verpflanzt, so daß bei der Betrachtung solcher Maßnahmen ein Gefühl sich regt, von welchem Seume sich beschlichten fühlte, wenn er in die Nähe von Dresden gerieth. Oben haben wir erzählen müssen, daß der Kirchenrath 1705 die Schulgeldbefreiung dem Ephorate entzog, daß er allmählich eine Menge monatlich einzuliefernder Vorlagen und Schülerarbeiten verlangte, daß er die Entscheidung über Prämien sich vorbehielt und daß er über die Promotionen aller Klassen (nicht etwa blos der 3 obersten Jahreskurse wie die jetzige Oberschulbehörde) ganz allein verfügte. — Nur vorübergehend stand unsere Anstalt unter der 1807 errichteten Generalstudiencommission, welche oben (S. 153) erwähnt wurde und schon nach 2 Jahren wieder ihr Ende fand. Unsere Finanzangelegenheiten aber, soweit [325] dem Oberkirchenrath in dieser Beziehung die Hände nicht gebunden sind, blieben ihm auch während jener zweijährigen Zwischenzeit ebenso unverändert untergeben wie jetzt seit 1836, wo jene Generalstudiencommission unter dem Namen Oberstudienrath in ein neues, zwar auch beschränktes, aber doch hoffentlich nicht mehr unterbrochenes Leben getreten ist. Vollständiger als unsere Finanzangelegenheiten sind unsere religiösen Interessen, insbesondere die specielle Aufsicht über unseren Religionsunterricht, nach wie vor in gebührender Weise dem Oberkirchenrathe anvertraut. Aber drei Jahrzehende lang, seit der Vergrößerung des Landes, vermißten wir schmerzlich einen gemeinsamen Lehrplan für alle badischen Mittelschulen beider Confessionen und dieser Mangel störte den Unterricht in beklagenswerther Weise. Schüler, welche aus irgend einer badischen Anstalt bei uns eintraten, konnten nur selten in die entsprechende Altersklasse ihrer hiesigen Jugendgenossen mit Erfolg eingereiht werden, mußten sich in einzelnen Lehrzweigen durch Privatunterricht mühsam nacharbeiten, lagen dagegen in solchen Lectionen fast brach, deren Gegenstand ihnen vertrauter als unsern Schülern war; ähnlicher Uebelstände nicht zu gedenken, die uns der treffliche Loreye in Rastatter Programmen vor 30 und mehr Jahren am klarsten geschildert hat. – Um so freudiger begrüßten wir alle den Oberstudienrath, welcher 1837 in allen katholischen und evangelischen Mittelschulen des Landes den sehnlichst gewünschten allgemeinen Lehrplan einführte, den er damals leichter zu Stande bringen konnte, als es heute thunlich wäre, und wir fühlen uns glücklich, in unseren wissenschaftlichen Angelegenheiten durch diese würdig besetzte Oberstudienbehörde und nur durch sie controlirt zu werden.


  1. Seit 1837 dem Hauptlehrer der Obersexta, der diese Stunden 19 Jahre lang versah; seit 1856 dem Professor Gerstner. In jenem Jahre 1837 trat der Religionsunterricht der 2 obersten Kurse endlich auch wieder in die Reihe der öffentlichen Prüfungsgegenstände, aus denen er seit 27 Jahren weggeblieben war.
  2. Worte des Consistorial-Rescripts vom 22. März 1797. – Der sonst achtbare Lehrer hieß Mylius und wurde sehr bald darauf, wegen Unfähigkeit, unter seinen Schülern Disciplin zu erhalten, aus unserer Anstalt ganz entfernt.
  3. Als Theil seines Winterpensums berichtete 1780 einer der unteren Klassenlehrer, er habe 12 Lieder aus dem Gesangbuche durch bloses Vorlesen lernen lassen. – Ob dieses eine Zeit lang Beifall gefunden habe, weiß ich nicht.
  4. Dreißig Jahre früher stand in dem Schematismus sogar: Hora octava ad decimam.
  5. Nach einer Rechnung von 1750 trug damals der Weihnachtgesang, von dessen Einrichtung in der vorjährigen Programmbeilage Seite 56 die Rede war, 75 fl. 43 kr. ein. Davon erhielten die 3 mitwirkenden Exemten je 3 fl. 41 kr.; Primaner (jetzige Quintaner) und andere Klassenschüler bekamen stufenweise weniger; das Minimum gelangte an Quartaner und brachte Jedem 2 fl. 36 kr. Die 4 jüngsten Jahreskurse sangen, wegen der winterlichen Witterung, nicht mit. – Als 1788 die städtische Polizei sich mißfällig über diese „Art von Bettelei“ äußerte, erinnerte zwar der Rector Sachs, der fragliche, uralte Brauch sei von jeher durch die gnädigsten Landesherren selbst vor ihrem eigenen Schlosse erlaubt worden, werde noch jetzt dort und zwar bei übler Witterung innerhalb des Portals gestattet, und habe nach bisherigem Ertrage nie unter 75 fl., zuweilen 90 fl. eingebracht, die theils dem Cantor, theils den ärmsten seiner besten Schüler zu gut kommen. – Damit war aber das Ende des im Volke sehr beliebten Weihnachtgesanges nicht abzukaufen; er mußte wie das Singen der Gymnasiasten bei größeren Leichen (das bei Hochzeiten und Taufen war schon früher abgekommen) bald gänzlich eingehen. Nur in den untersten Gymnasialklassen blieb [201] noch bis 1804 ein Rest von jenem Leichensingen. Der 1792 neu angestellte Cantor Lembke wurde für den Verlust, der ihm durch obige Veränderung erwachsen war, mit 56 fl. Gehaltserhöhung entschädigt.
  6. Ich rede hier nicht von den frühesten Jahren des Karlsruher Gymnasiums, wo dessen Professor Johann Caspar Malsch auf die sehr lebhafte Streitschrift des kath. Pfarrers Weislinger von Kappel-Rodeck bei Achern „Friß Vogel oder stirb“ 1732 mit der Gegenschrift antwortete, „Keines von Beiden Herr Weislinger“. – Von dem Tone dieser Polemik habe ich anderswo (Gesch. der evang. Kirche Badens II., 324) erzählt.
  7. Vergl. oben S. 137. Hier nur Einiges aus dem Protokolle dieser Societät vom 16. Mai 1801: Intra sodalium numerum cooptari qui desiderabant, praelectis literis recepti sunt Fridericus Nebenius Rotensis, Augustus Boeckh Carlsruhanus etc. Placuit deinde sociis post discessum ornatissimi Herbstii ab epistolis me Wilhelmum Meierum (den nachmaligen, 1852 verstorbenen Generalstabsarzt) constituere, quod munus grato animo suscepi. – In den folgenden Protocollen steht unter Anderem: De virtutis et utilitatis congruentia habet commentationem Augustus Boeckh, stud. theol. (sie steht im 5. Theil der handschriftl. Acta Societatis S. 45–51.); ein anderes Mal: Quae bona amicis invicem contingant, disseruit Augustus Boeckh, stud. theol. und so noch mehrere Vorträge des Nämlichen.
  8. Da vielen Landständen diese Beschränkung, wie sie im Lehrplane von 1837 steht, 1844 nicht genügte und eine weitere Herabsetzung oder Freistellung des Unterrichts im Griechischen nothwendig schien; nahm der Präsident des Ministeriums des Innern, Freiherr v. Rüdt, sich dieses edlen Theils der Jugendbildung mit der Versicherung an, einem solchen Wunsche sei nach Befragung der sachkundigsten Männer nicht [209] zu entsprechen. – Gegen ihn bediente sich ein Mitglied der 2. Kammer, ein evangelischer Pfarrer, des Gleichnisses, wer denn bei der Frage, ob das Branntweintrinken schädlich sei, sich an die Branntweintrinker wende. Karlsruher Zeitung. Beiblatt zum 25. Mai 1844.
  9. In den Schulgesetzen von 1725 (Album Gymnasii 1714 bis 1749 Seite 87) steht für die zwei obersten Jahreskurse (lectiones publicae): in Graecis kann das Neue Testament nebst Chrysostomi Homilien genug sein. – Noch in den Schematismen von 1747 und 1748 findet sich neben der Lectüre des Neuen Testaments dieser Kirchenvater, aber gar kein Profanschriftsteller.
  10. Diese Sammlung Gedike’s war noch 1803 an der Universität Heidelberg die einzige Schrift, über welche der Catalog eine Vorlesung im Bereiche griechischer Literatur ankündigte. (Dittenberger, die Universität Heidelberg im Jahre 1804 p. 23.)
  11. Dadurch berichtigt sich die abweichende Angabe, welche im Karlsruher Lyceumsprogramm 1831 S. 6 die Wiedereinführung des Plato erst vom Jahre 1830 an datirt.
  12. Acht Bogen in 8°.
  13. Es ist später auch gedruckt erschienen in Schlettwein’s Archiv für den Menschen und Bürger. Leipzig 1781. III., 229–268.
  14. Schlettwein’s „Weg zur Wahrheit. Jena 1757.“ – Zu Karlsruhe hielt dieser aus Weimar gebürtige Oeconomist neben seinen Dienstgeschäften seit 1763 auch kameralistische Vorlesungen in der Regierungskanzlei, an welchen auch manche unserer ältesten Schüler Antheil nahmen, verließ aber 10 Jahre später nach mißglückten physiokratischen Versuchen Karlsruhe und den badischen Dienst überhaupt und docirte in Basel, später in Gießen.
  15. Pfaff, Geschichte von Stuttgart II., 481.
  16. Hier nur einige Beispiele, wie jetzt vor 100 Jahren ein Thema zuweilen durch eine ganze Reihe von Vorträgen aus verschiedenen Standpunkten beleuchtet wurde. Auf 6. April 1759 lud ein gedrucktes Programm „zu den Reden von der Gemüthsruhe ein, welche durch einige Studiosos des Gymnasii Illustris in dem Auditorio publico Nachmittags zwei Uhr werden abgelegt werden.“ Jacob Lamprecht aus Berghausen wolle in lateinischer Sprache zeigen, daß die Gemüthsruhe durch ordentliche Abwartung der Geschäfte erlangt werde. Andere, wie Eisenlohr, Saul, Trostel, seien bereit, theils in Poesie, theils in deutscher Prosa die Gemüthsruhe durch Religion, die Gemüthsruhe im Militär u. s. w. zu schildern. – Im Jahre zuvor, 17. März 1758, hatte Johann Diebold aus Flein bei Heilbronn in lateinischer Zunge die innere Würde der Kirche Gottes beschrieben, worauf Heinrich Mayer aus Eggenstein griechisch nachwies, daß Gebet und Thränen die Waffen der Kirche seien. Ein Dritter pries die Schulen als Stützen der Kirche, noch Andere rühmten entweder in lateinischer oder chaldäischer oder deutscher Sprache theils die Lauterkeit der patriarchalischen Kirche, theils den Nutzen, welchen die Kirche aus den Verfolgungen, aus den Ketzereien und aus der Weltweisheit gezogen habe, bis endlich Georg Trostel aus Brötzingen die triumphirende Kirche in deutschen Versen besang. – Als Philipp Jacob Bürcklin (Seite 126) starb, kündigte das Gymnasium durch ein Programm an, es werde am 13. März 1761 das Andenken an seinen ehemaligen Rector und Ephorus durch 9 Reden feiern, 3 lateinische, eine griechische, 4 deutsche und eine französische. Jede hob irgend eine Seite des Gefeierten heraus, z. B. der französische Redner sprach über Bürcklin’s gelehrte Reisen. Den Schluß machte ein deutscher Vortrag über sein ganzes Leben. (Quartmiscellen der Großh. Hofbibliothek tom. 25, No. 4.)
  17. Lyceumsakten, Generalia 1791–1807: Collein’s Eingabe vom 20. April 1802 und Antwort des Ephorats.
  18. Am 18. Febr. 1839 dankte der Großh. Oberstudienrath für den mit Sorgfalt abgefaßten Bericht, welchen der von einem abermaligen Aufenthalt in Frankreich zurückgekehrte Professor Emil Zandt über die Frage erstattet hatte, wie durch Lehramts-Kandidaten der Aufenthalt in jenem Lande für ihren künftigen Beruf am zweckmäßigsten zu benützen sei.
  19. Vergl. oben Seite 141. – Im April 1782 setzte Karl Friedrich zu dem Prüfungsbescheide, er wünsche, daß die Exemti die zu ihrem Vortheil errichteten englischen Sprachstunden mehr gebrauchten. – (Lyceumsakten, Prüfungsbescheide dieser Zeit.)
  20. Hemeling gab wöchentlich drei, seit 1806 vier Stunden, jeder der beiden Abtheilungen der Exemten zwei. Er bezog dafür aus der Lyceumskasse jährlich 50, seit 1806 aber 80 Gulden.
  21. Vergl. Lyceumsprogramm 1847, Seite V.
  22. Vor mir liegen die 4. Edition, Stuttgart bei Metzler 1736, 808 Seiten in Kleinoctav, und die 9., ebenda 1767, 890 S. in Großoctav.
  23. Vergl. Seile 72 der vorjährigen Programmbeilage.
  24. Generallandesarchiv, Fascikel Karlsruhe, Studien. Vorschläge zur Verbesserung des Gymnasiums 1755–61.
  25. Sein Sohn F. W. Maler, welcher 1801 als Leibarzt den Erbprinzen Karl Ludwig von Baden auf der Reise nach Rußland begleitete, erzählt, er habe noch damals in der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften zu Petersburg seines Vaters Algebra als vorgeschriebenes und im Gebrauche stehendes Lehrbuch angetroffen. (Nachrichten von der Familie Maler. Karlsruhe 1819. S. 43.)
  26. W. F. Wucherer’s Anfangsgründe der Arithmetik, Geometrie und ebenen und sphärischen Trigonometrie. Karlsruhe 1782. 8°. 698 Seiten. – Dieser aus Pforzheim gebürtige Lehrer, von dessen Staunen erregendem Fleiße unsere Lyceumsbibliothek eine Probe an den von seiner Hand geschriebenen 6 Bänden in Großquart besitzt, enthaltend den griechischen Text des Neuen Testamentes nebst Varianten, Uebersetzung und Erklärung, war in seinen kräftigen Jahren voll Lebhaftigkeit, welche (so versichern sowohl die Akten, als auch die 1791 gedruckten Briefe über Karlsruhe Seite 186) oft in Hitze ausartete. – Später litten seine mathematischen und übrigen Lehrstunden solchen Mangel an Disciplin, daß er 1807 pensionirt werden mußte.
  27. Böckmann, 1741 in Lübeck geboren, 1764 aus Jena berufen, trat seine Professur in Karlsruhe am 5. Januar 1765 an.
  28. Akten des Generallandesarchivs, Fasc. Karlsruhe, Studien, Anschaffung mathematisch-physikalischer Apparate 1773–1779. – In London erhielt Clais für eine durch ihn erfundene Wage von der englischen Regierung eine reiche Belohnung. Dort kaufte er für das physikalische Kabinet z. B. einen Theodolith um 25 Pfund Sterling, eine Luftpumpe um 34, eine Elektrisirmaschine um 11 Pfund u. s. w.
  29. Clais erhielt gegen Ende der 1770er Jahre durch die Regierung [233] des Kantons Bern den Auftrag, die Salinen zu Bex besser einzurichten und trat 1781 mit einem ähnlichen Auftrage für die großen Salzwerke zu Reichenhall und Traunstein als Hofkammerrath in kurbayrische Dienste. Nachdem er dort 1785 Salinen-Oberkommissär geworden war, zog er sich später, in den Adelstand erhoben und durch die Regierungen von Oesterreich, England, Bayern und Zürich mit Ehrenzeichen und Ehrengeschenken für seine Erfindungen und andere technische Verdienste ausgezeichnet, nach Winterthur zurück, wo er 1794 das Bürgerrecht kaufte, 5 Jahre darauf die gesammte Lieferung bayrischen Salzes in die Schweiz übernahm und 24. September 1809 starb. – Näheres über ihn gibt Matthias Flurl in seiner Beschreibung der Gebirge von Baiern (München 1792, S. 178–182) und von Hillesheim in seinen „Ausführlichen Nachrichten von den Salzwerken zu Reichenhall und Traunstein“ (Mannheim 1798). – Diese Mittheilungen verdanke ich theils der Gewogenheit Sr. Excellenz des Freiherrn von Malzen, Königl. Bayr. Gesandten am Großh. Hofe, theils der gütigen Vermittlung des Herrn Hofraths Redtenbacher, Directors des Polytechnischen Instituts. – Mit Unrecht wird Clais im 9. Buche der Geschichte Bayern’s von Dr. Andreas Buchner ein Schweizer von Geburt genannt.
  30. Karlsruher Lyceumsprogramm 1821. S. 12 ff.
  31. So z. B. noch in den Jahresrechnungen von 1807 fol. 17, 1819 fol. 21 und 1831 auf dem zweitletzten Blatte. Jener Betrag von 3078 fl. 34 kr. steht sogar noch in dem Inventar-Verzeichniß der neurn Jahresrechnungen des Lyceums, z. B. in der von 1853 Seite 359.
  32. Das darüber gefertigte Inventar verdankt das Lyceum dem Herrn Lehramtspraktikanten Traub.
  33. Auch seinem Vater, Großvater und Urgroßvater begegnen wir in der Geschichte unserer Anstalt (oben Seite 138 und weiter unten §. 55, wo von den juristischen Vorlesungen, und §. 64, wo von den Ephoren des Gymnasiums die Rede sein wird).
  34. In seinen Berichten z. B. 1717 und 1749 gibt er an, welche Physiktheile er im verflossenen Semester durchgenommen habe und fügt [238] hinzu: doctrinam de vegetabilibus et animalibus excussi. – In den beiden 1767 und 1775 erschienenen Ausgaben der Maler’schen Physik stehen noch immer die 2 oben erwähnten Kapitel 16 und 17 von den Pflanzen und Thieren; von den Mineralien kein besonderes.
  35. Als H. Sander, der jüngere Bruder des schon mehrmals genannten Nicolaus Sander, 1779 nach erhaltener Erlaubniß anfing, auch Technologie im großen Auditorium vorzutragen, wozu aber nicht blos sogenannte Studenten (Sextaner), sondern auch Schreiber, Schulseminaristen und Handwerker zugelassen wurden; sah der beschränkte Korpsgeist hierin eine Entweihung jenes Lehrlokals. Die Studenten drangen lärmend in das Auditorium ein und jagten die Zuhörer aus einander, so daß eine scharfe Bestrafung erfolgte.
  36. Schon im Jahre 1785 erhielt er mit Beibehaltung seines, freilich kleinen Gehaltes von 300 Gulden Urlaub, um durch einen nochmaligen Besuch der Universität Erlangen sich unter Schreber’s Leitung zus Vertroge [239] der Zoologie und Botanik gründlicher vorzubereiten; deßgleichen 1789 zu einer längeren Reise nach Spanien. – In dem französischen Revolutionskriege flüchtete er 1795 das fürstliche Naturalienkabinet nach Erlangen, wo er 2½ Jahre lang blieb.
  37. Nachdem dieser Verfasser der frühesten Flora Badensis noch im Herbst-Examen 1824 Freude an seinen Zuhörern erlebt und Einen derselben, Alexander Braun, für den Trefflichsten aller seiner bisherigen Schüler erklärt hatte; bedauerte der Prüfungsbescheid von 1826, „daß dem verdienten Lehrer der Naturgeschichte kein lebhafteres Interesse der Jünglinge an seinem Unterricht zu Theil werde und daß daher auch in dem Examen kein befriedigendes Resultat geliefert worden sei.“ – Seiner Freundschaft mit Hebel hat Gmelin 1806 im 2. Bande jener Flora [240] S. 117–119, wo er Linné’s Anthericum calyculatum in 2 Pflanzenarten trennte und dem neuen Genus den Namen Hebelia gab, ein Denkmal gesetzt.
  38. Am 20. August 1767. Generallandesarchiv, Fasc. Karlsruhe, Studien; Gymnasialbibliothek etc. vom Jahr 1754 ff.
  39. Sachs, Beiträge zur Geschichte des Karlsruher Gymnasiums Seite 151.
  40. Vergl. die Druckschrift: Dem verewigten August Johann Freiherrn von Hahn. Im Namen der Karlsruher Fürstenschule. Von dem Ephorus derselben, Freiherrn von Drais. Durlach 1788. – Für dieses Hahn’sche Vermächtniß wurde ein mit Wachstuch überzogener Naturalienschrank, unser ältester, um 26 Gulden angeschafft. Gymnasialrechnung von 1793.
  41. Seite 79 der vorjährigen Programmbeilage.
  42. Nur vorübergehend kommen sie 1815 bis 1819 in Unterquinta abermals vor.
  43. An diesen Vorbehalt wurden unsere Sextaner durch einen Großh. Oberstudienrathserlaß vom 6. Febr. 1843 erinnert, weil ihre schriftlichen Arbeiten schwer zu lesen seien. Ein noch früheres Generale der gleichen Hohen Behörde vom 10. Januar 1838 hatte geäußert, ein großer Theil der Schüler aller Mittelschulen des Landes entbehre eine gute Handschrift. – Vorlegeblätter, bei dem Schulgebrauche eingeführt, waren seit 1769 diejenigen, welche der obengenannte Weghaupt im Verein mit dem hiesigen Stadtorganisten Nicolaus Fischer in Kupfer gestochen hatte; jedes Blatt wurde zu 1½ Kreuzern verkauft. Seit 1804 kamen in den [243] Gebrauch der oberen Klassen die von Secretär Mathey gefertigten Blätter für deutsche Kanzlei-, Fraktur- und französische Schrift, gleichzeitig mit den durch Präceptor Ruf damals erschienenen, die für deutsch und lateinisch Current in den unteren Klassen gebraucht wurden. – Später die Vorlegeblätter von Schunggart und Lorenz und seit 1858 die den Joh. Fehler, dem wir auch seit 15 Jahren die Einführung der Taktschreibmethode verdanken. (Programm 1846 Seite XI.)
  44. Björnstähl’s Briefe auf seinen Reisen, aus den Schwedischen von C. H. Groskurd. Leipzig 1782. V., 136.
  45. Kärcher’s Vorwort zum Karlsruher Lyceumsprogramm 1853, S. VI.
  46. Vergl. oben Seite 147 und 160.
  47. Aus dieser Zeit stammt der Namen der Zahlenmauer, welche den nördlichsten Theil des Fasanengartens auf der Westseite begrenzt und für die Uebungen der Militärschüler im Wettlaufe mit Zahlen bezeichnet war.
  48. In dem oben S. 243 erwähnten Lokal der Autenrieth’schen Zeichnungsschule an dem Linkenheimer Thore.
  49. In der Gegend des jetzigen Diakonissenhauses, auf einem Acker.
  50. Auch noch im Juni 1859 trat der schon früher vorgekommene Fall ein, daß ein neu errichteter Barren gleich in der folgenden Nacht gestohlen wurde. Solche Diebstähle kamen auf dem abgelegenen Turnplatze während des jeztigen Sommers dreimal vor.
  51. Das Turnen, eine Ergänzung der Schule. Beigabe zum Herbstprogramme des Großh. Lyceums zu Karlsruhe. 1845.
  52. Vergleichen wir das Seite 81 der vorjährigen Programmbeilage citirte Capitel XVII. unserer Gymnasialgesetze von 1705, wo das „verderbliche und am Studieren hinderliche Baden in denen kalten Wassern“ verboten stand, mit einem Generale des Großh. Oberstudienrathes vom 29. Januar 1838. Dieses rechnet „das Baden im Freien unter gehörigen Vorsichtsmaßregeln und den Besuch zweckmäßig eingerichteter Schwimmschulen zu den positiven Mitteln, wodurch neben den gymnastischen Uebungen für die Gesundheit der Schüler gewirkt werden kann“.
  53. Sie findet sich in den Quartmiscellen der Großh. Hofbibliothek tom. XII., No. 7.
  54. Aus dieser Zeit erinnere ich mich namentlich einer Predigt, die mein Jugendgenosse Ernst Kärcher, welcher vor 4 Jahren als Lyceumsdirector starb, zu Wolfartsweier als Lyceist 1807 gehalten hat und zwar nicht ohne Vorwissen einiger Lehrer. – Auch mein Kollege, Hofrath Sockel, redet davon in der Biographie Kärcher’s Seite 7.
  55. Lyceumsakten, Fascikel Abiturienten; Kirchenrathserlaß vom 27. April 1803 No. 581.
  56. Bei Gelegenheit, als man das Project, ein theologisches Convict wieder zu errichten, auf die Bahn brachte. Daher stehen hier fragliche Vorschläge auch in dem Generallandesarchiv, Fascikel Karlsruhe, Bausachen des Gymnasii 1754–61. Die früheste der mir bekannten, hieher gehörigen Druckschriften ist eine Disputation des Abiturienten Carl Friedrich Seubert vom Sept. 1757 de differentiis juris naturalis civilis et marchici Badensis circa successionem ab intestato. 36 Seiten in 4°. – Er war ein Sohn des oben genannten Geh. Hofraths.
  57. Er wurde später Hofgerichtsrath und 1778 Oberamtmann in Karlsruhe, wo er 1809 als Geheimerath starb.
  58. Michael Hugo wurde 1764 Oberamtmann in Lörrach, wo noch im gleichen Jahre sein Sohn Gustav Conrad Hugo, der nachmalige berühmte Rechtslehrer in Göttingen, geboren wurde. Dagegen sagt das Album unseres Gymnasiums, als Gustav Conrad Hugo unter die Novizen inscribirt wurde: Natus Carolsruhae d. 23. Nov. 1764.
  59. Brauer’s Gutachten vom 15. März 1798. Generallandesarchiv, Fasc. Karlsruhe, Studien, Unterricht in der Jurisprudenz an dem Gymnasium. 1762 ff. – Das letzte juristische Collegium, nachdem einige Zeit keines mehr zu Stande gekommen war, las 1807 Hofrath Volz, weltliches Mitglied des Kirchenrathes.
  60. Oben Seite 155.
  61. In Untersexta jetzt zwei Stunden Mathematik, aber keine Physik, zusammen 28 Stunden.
  62. Neun Stunden theils deutsche Sprache, theils Anschauungsunterricht.
  63. Fünf Stunden, worunter 2 für die Anfangsgründe des Zeichnens.
  64. Die zur Aufnahme in unsere Prima erforderlichen Kenntnisse werden entweder in dem dreijährigen Kurs unserer Lyecalvorschule (S. 259) oder in irgend einer andern dazu geeigneten hiesigen Anstalt erworben.
  65. Der Ulmer aus Nona, der Ellwanger aus Octava, der Heilbronner aus Septima, der Tübinger aus Quinta.
  66. Seite 91 der vorjährigen Programmbeilage gab ich im Vertrauen auf die Richtigkeit einer Angabe aus dem vorigen Jahrhdt. die Schülerzahl des Jahres 1739 zu hoch an; sie belief sich, wie ich mich unterdessen aus den gleichzeitigen Schülerlisten überzeugte, nur auf 102.
  67. Polizeiverordnung vom 11. April 1807.
  68. Dieser Erlaß vom 21. October 1844 No. 2093 schreibt vor, der Schüler, welcher herabgesetzt worden ist, dürfe nicht unmittelbar darauf wieder gefragt werden; ist er vollends um 2 oder 3 Plätze hinuntergekommen, so bleibt er für die gleiche Stunde mit dieser Strafe ganz zu verschonen. Bei der Berechnung der Monat- oder Quartallokation seien die einzelnen Lehrfächer einander nicht gleich zu stellen, sondern ihr Werth bestimme sich nach der Zahl der wöchentlichen Lehrstunden, die jedem einzelnen Fache zugewiesen sind.
  69. Als Schüler 1797 oft mit den Worten „Sehr begabt“ bezeichnet. Er starb 1837 als Geh. Rath.
  70. Die Inschriften dieser 5 Prämienmünzen lauten: 1) Laudis primitiae; 2) Merenti datur; 3) Industriae tessera, non praemium; 4) Merentibus praemia palmae und 5) für Sextaner: Ex pietate salus, ex litteris decus. – Alle werden im Schlußakte verabreicht. Ihr Silberwerth beträgt zwischen 17 kr. und 2 fl. 12 kr.
  71. Der erste oder Hebel-Preis wurde 6. Juli 1850 durch Lyceumsdirector Kärcher mit einem Capital von 100 fl. gestiftet, seitdem vermehrt am 14. April 1857 durch des Markgrafen Wilhelm Großherzogl. Hoheit mit 100 fl. am 2. Juli 1858 durch Oberrechnungsrath Reif mit 25 fl. und im Juni 1859 mit 100 fl. aus den Ueberschüssen der Sammlung für Hebel’s Grabdenkmal durch das betreffende Comité.
  72. Den zweiten oder Gerstner’schen Preis stifteten im Jahr 1833 ein Jugendfreund und ein Verein von dankbaren Schülern des Kirchenraths Gerstner mit einem Capital von 150 fl., welches 1858 durch Oberrechnungsrath Reif mit 15 fl. vermehrt wurde.
  73. Vergleiche die vorjährige Programmbeilage Seite 19 und 25.
  74. Ueber Gymnasialbildung. Karlsruhe 1812. Seite 207.
  75. Vergleiche die vorjährige Programmbeilage Seite 95.
  76. Namentlich Seite 186, 221, 230.
  77. Tertia ist die einzige Klasse, die noch jetzt ihren damaligen Namen trägt.
  78. Generallandesarchiv, Fasc. Karlsruhe, Studien, Bestrafungsart in Mittelschulen 1811.
  79. Er hat in den noch übrigen Jahren seiner Lycealzeit zu unsern lobenswerthesten Schülern gehört und ist vor etwa 8 bis 10 Jahren als Rath in einem juristischen Kollegium gestorben.
  80. Pfaff, Geschichte von Stuttgart II., 483.
  81. Akten des Evang. Oberkirchenrathes, Fasc. Karlsruhe, Bücher, Privilegium des Gymnasiums etc. 1750-1807. – Fasc. Kalenderdruck und Debit 1806 ff. – Bestandgebung des Druckprivilegiums 1811 ff.
  82. In der Zeit vor 1689 wurden dem Gymnasium jährlich 50 Klafter Holz abgeliefert; der jetzige Jahresbedarf beläuft sich durchschnittlich auf 30 Klafter, obwohl die Zahl der zu heizenden Lehrzimmer noch einmal so groß ist, als einst zu Durlach. Vielleicht wurde damals nur Tannenholz verwendet.
  83. 1825: 10,177 fl.; 1835: 11,083 fl.; 1845: 10,948 fl.; 1855: 10,348 fl.
  84. Oder drei, seit 1767.
  85. Daß dieses Regel geworden sei, versichert auch der badische Adreßkalender von 1782 S. 76, und Brunn in seinen Briefen über Karlsruhe. Berlin 1791 S. 179.
  86. Sie wurde zwar erst 1812 gedruckt, aber schon ausgearbeitet, als Sander 1807-9 Mitglied der Generalstudiencommission war. S. 153.
  87. Ihr Titel war: Ueber Contraposition der partikular-bejahenden Urtheile. – Als das Kirchenraths-Rescript vom 15. August 1815, Nr. 3695, sie für ein Programm nicht geeignet hielt, ließ der gelehrte Verfasser sie als eine besondere Schrift drucken (Karlsruhe, bei Marx 1815, 30 S.), fand aber mit ihr auch vor dem größeren Publikum keine größere Gnade.
  88. 1821 Leben des Physikers C. W. Böckmann (aber nicht durch einen Lehrer beschrieben; der anonyme Verfasser war sein Oheim, Oberkirchenrathsdirector J. F. Eichrodt).
  89. Mit Ausnahme des Revolutionsjahres 1849, wo sie mit höherer Erlaubniß wegen der unruhvollen Zeit unterblieb.
  90. In die Lage sind wir noch nicht gekommen, von welcher Professor P. Aloys Braun in den ersten Worten des vorjährigen Herbst-Programms der Kön. Bayr. Studienanstalt zu Münnerstadt erzählt, er sei „zu dieser Festarbeit durch den gesammten Lehrer-Rath verurtheilt worden“.
  91. Oben Seite 139.
  92. Seite 109.
  93. Oben Seite 30.
  94. Lyceumsdirector Hebel erzählte 1811 bedauernd, er habe bei dem Drucke des Osterprogramms einen durch den Lehrer der französischen Sprache eingelieferten Satz aus Versehen uncorrigirt gelassen: „Karl Fischer wird in einer französischen, unter Aufsicht des Professors von Graimberg verfertigten Rede zeigen, daß jedes Zeitalter große Muster der Nachahmung für die Nachwelt aufstelle“. – Da die übrigen, dort angekündigten lateinischen und deutschen Vorträge gleichfalls unter Aufsicht eines Lehrers verfertigt waren, ohne daß es in dem Programme bemerkt stand; so fühlte jener Exemt Fischer sich verletzt und erschien nicht in dem Schlußakte, so daß die französische Rede ganz wegfiel.
  95. Generallandesarchiv, Fasc. Karlsruhe, Studien, Vorschläge wegen besserer Einrichtung des Gymnasii und der Stipendien. 1737–39.
  96. Lyceumsakten, Fasc. Generalia. 1730 ff.
  97. Sieh oben S. 251.
  98. Generallandesarchiv. Fasc. Bausachen des Gymnasii 1754–61.
  99. Schon in der Durlacher Periode betrug die Eintrittstaxe 15 kr. Vergl. oben S. 98.
  100. Das heißt, wenn er aus der Zahl der obersten Klassenschüler in die 2 letzten Jahreskurse oder in die Zahl der Exemten tritt.
  101. Von 1767 bis 1805 die drei obersten Jahreskurse.
  102. Nach den Karlsruher Lyceumsstatuten von 1824 §. 8 waren ärmere Schüler von dem Eintrittsgelde frei, aber seit der Großh. Oberstudienrathsverordnung vom 6. Sept. 1841 sind sie es nicht mehr. – Nach Obigem bedürfen die Schlußworte der Note auf Seite 98 der vorjährigen Programmbeilage einer näheren Erläuterung und es muß so heißen: Erst in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts wurde die Eintrittstaxe der Exemten auf 30 kr. und 1805 auf 1 fl. 21 kr., und 1824 für alle Schüler gleichfalls auf 1 fl. 21 kr. erhöht.
  103. Nicolaus Sander über Gymnasialbildung. S. 148.
  104. Hartleben, Statistisches Gemälde von Karlsruhe 1815. S. 218.
  105. Nach dem Journal des Bibliothekars wurden im ganzen Jahre 1808 nur 15 Bücher, 1809 ebenso viele ausgeliehen, 1810 deren 27 etc.; 1815 nur 18, 1818 22 u. s. w.
  106. Vergl. Bissinger’s Vorwort Seite V zu dem „Katalog der Bibliothek des Großh. Lyceums zu Karlsruhe“. Karlsruhe bei Braun. 1858. 143 Seiten in 8°.
  107. Vergleiche für das Jahr 1724 Seite 123, für 1738 S. 128, für 1764 S. 136, für 1786 S. 147, für 1811 S. 156, für 1818 S. 165, für 1830 S. 174, für 1852 S. 181, für 1859 S. 183.
  108. Die Frühesten waren 1812 G. Fr. Gräff und Karl Zell.
  109. Sander über Gymnasialbildung. Karlsruhe 1812 S. 107.
  110. Die Prüfungsverordnung der evangelischen Theologen vom 5. Juni 1828 drückt dasselbe so aus: Wenn ihm später das Lehramt lästig werden sollte, oder wenn es sich zeigt, daß ihm die Gabe des Unterrichts fehle.
  111. Oben Seite 123.
  112. In Quinta 2 Relig., 2 Cic. ep., 2 Hebr. und 2 Geogr.; in Quarta 2 Relig., 7 lat., 2 deutsche Sprache und 2 Geogr.; in der Realschule 3 deutsche Spr., später Naturgeschichte.
  113. Lyceumsakten, Fasc. Professoren 1708 ff.
  114. Nicolaus Sander a. a. O. S. 111–112.
  115. Das Malter glatte Frucht, wozu der Roggen gehört, war etwas kleiner als das jetzige; dagegen das Malter rauhe Frucht, wozu der Dinkel, war etwas größer als das neubadische. Die damalige Ohm verhielt sich zu der neubadischen wie 3 zu 4.
  116. Schließlich noch difficiles nugae. Der Titel der Lehrer in den obern Jahreskursen war Professor und wurde auch solchen verwilligt, welche dort nur einige Lectionen ertheilten, ihr Hauptgeschäft aber in einer der Klassen hatten. In diesen war die gebräuchliche Lehrerbenennung Präceptor. Ehe Einer wirklicher Präceptor wurde, hieß der Literat „Präceptoratsvicarius“ und der Volksschullehrer führte den officiellen Titel „Collaborator“. Dieser Ausdruck erhielt sich ohne Beifall bis in die 2 ersten Decennien des 19. Jahrhunderts. Wenn der Literat eine Zeit lang Präceptor gewesen war, wurde er (so war die Praxis wenigstens in den 1770er und 1780er Jahren) zuweilen erst Professor extraordinarius, dann ordinarius. Damals kamen auch die noch weiteren Lehrertitel auf: Rath, Hofrath, Kirchenrath oder sogar Geheimer Hofrath (zuerst der ältere Böckmann) und Geheimer Kirchenrath (blos der Rector August Gottlob Titel 1798; früher hatte noch nie ein Badener diesen [317] Titel erhalten). – Warum die Gymnasiumsverrechnung ihnen und ihren Nachfolgern die dem Gymnasium 1756 zugewiesene Taxe für jede Ertheilung einer leeren Titulatur (vergl. oben S. 131) nicht abgefordert habe, weiß ich nicht; wohl aber, daß die Taxe nicht vereinnahmt in den Rechnungen steht. – Als 1808 Präceptor Ruf, welcher zu den Volksschullehrern gehörte, durch wiederholte Bitten den „Rathscharakter“ erwirkte und als gleich darauf die vernünftige Verordnung vom 5. Juli 1808 erschien, wornach „kein Diener einen andern Titel führen darf als den, welcher deutlich und maßgebend mit seiner Function übereinstimmt“; so äußerte der 3 Jahre zuvor mit dem unerbetenen Titel Kirchenrath versehen Hebel: Meinem Kollegen geht es noch schlimmer als mir, da er so übertrieben rasch nimmer ist, was er ist. – Minder bescheiden als Hebel war 25 Jahre früher ein älterer Lehrer, der Verfasser einer bekannten Literaturgeschichte, über welchen ich aus Hebel’s Mund Folgendes erzähten hörte. Der Illiterat B., Präceptor der jetzigen Prima und Amtsvorgänger des Präceptors Ruf, klagte mündlich dem Rector Sachs, er habe heute früh bei dem Eintritt in das Gymnasialgebäude den Herrn Kirchenrath B. gegrüßt: Guten Morgen, Herr Kollege, und die Antwort erhalten: Guten Morgen, aber von unserer Kollegenschaft weiß ich Nichts; darum wolle er, der Präceptor, bei dem Hochfürstlichen Rectorate gehorsamst anfragen, ob der anmaßende Mann sein Kollege nicht sei. – Allerdings, erwiederte Sachs.
  117. Erst 1797 kam die Bibliothekverwaltung in die Hände eines Professors. S. 308.
  118. Dieses Verhältniß, wornach der hiesige Rector auch alle Prüfungen des Durlacher Pädagogiums zu leiten hatte, dauerte bis in die ersten Decennien des 19. Jahrhunderts.
  119. Vergl. oben Seite 116.
  120. S. 39.
  121. S. 125.
  122. S. 128.
  123. S. 132.
  124. Oben Seite 133 und 225.
  125. S. 149.
  126. Hebel hatte seit 1805 den Titel Kirchenrath, trat 3 Jahre später bei seiner Uebernahme der Lyceumsdirection zugleich in die Kirchen- und Prüfungs-Commission und 1814 wurde er, wie seine Amtsvorgänger, wirkliches Mitglied in dem Oberkirchenraths-Collegium.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: sinngemäß ergänzt
§. 35–44 Nach oben
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