MKL1888:Militär
aus Wikisource, der freien Quellensammlung
| Meyers Konversations-Lexikon | |
|---|---|
|
Vorheriger
Milisgras |
Nächster
Militärakademie |
|
Wikipedia-Artikel: |
|
|
[[{{{Wikisource}}}|{{{Wikisource}}} in Wikisource]] |
|
|
Wiktionary-Artikel: |
|
|
Originalseite(n): |
|
| fertig | |
| Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext. | |
Militär (franz. militaire, v. lat. Militia), Gesamtbezeichnung aller zum aktiven Dienststand des Heers gehörigen Personen, der Militärpersonen. Im Deutschen Reich gehören hierzu: a) die Offiziere, Militärärzte und Militärbeamten (s. d.) vom Tag der Anstellung bis zu dem der Entlassung, im Unteroffizier- und Mannschaftsstand die Kapitulanten (über drei Jahre Dienenden) vom Beginn bis zum Ablauf oder zur Aufhebung der Kapitulation; die Freiwilligen und Rekruten vom Eintritt in die Verpflegung des Truppenteils, Einjährig-Freiwillige vom Tag ihrer Einstellung bis zum Ablauf des Tags ihrer Entlassung aus dem aktiven Dienst; b) die aus dem Beurlaubtenstand zum Dienst einberufenen, im Krieg auch freiwillig eingetretenen Offiziere, Ärzte, Militärbeamten und Mannschaften vom Tag, an dem sie einberufen sind, bis zu dem der Entlassung. - Militärstaaten, Staaten, die ein starkes stehendes Heer im Frieden unterhalten. Vgl. Daude, Die bürgerlichen Rechtsverhältnisse der Militärpersonen (2. Aufl., Berl. 1887).