MKL1888:Militär

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Militär“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 11 (1888), Seite 614
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Militär. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 11, Seite 614. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Milit%C3%A4r (Version vom 07.05.2021)

[614] Militär (franz. militaire, v. lat. Militia), Gesamtbezeichnung aller zum aktiven Dienststand des Heers gehörigen Personen, der Militärpersonen. Im Deutschen Reich gehören hierzu: a) die Offiziere, Militärärzte und Militärbeamten (s. d.) vom Tag der Anstellung bis zu dem der Entlassung, im Unteroffizier- und Mannschaftsstand die Kapitulanten (über drei Jahre Dienenden) vom Beginn bis zum Ablauf oder zur Aufhebung der Kapitulation; die Freiwilligen und Rekruten vom Eintritt in die Verpflegung des Truppenteils, Einjährig-Freiwillige vom Tag ihrer Einstellung bis zum Ablauf des Tags ihrer Entlassung aus dem aktiven Dienst; b) die aus dem Beurlaubtenstand zum Dienst einberufenen, im Krieg auch freiwillig eingetretenen Offiziere, Ärzte, Militärbeamten und Mannschaften vom Tag, an dem sie einberufen sind, bis zu dem der Entlassung. – Militärstaaten, Staaten, die ein starkes stehendes Heer im Frieden unterhalten. Vgl. Daude, Die bürgerlichen Rechtsverhältnisse der Militärpersonen (2. Aufl., Berl. 1887).