MKL1888:Versorgungsberechtigung

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Versorgungsberechtigung“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Versorgungsberechtigung“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 16 (1890), Seite 160
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Versorgungsberechtigung. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 16, Seite 160. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Versorgungsberechtigung (Version vom 17.10.2021)

[160] Versorgungsberechtigung, der durch Gesetz, Vertrag oder letztwillige Verfügung begründete Anspruch auf einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Dahin gehören namentlich die Ansprüche der Beamten und Offiziere auf Versorgung ihrer Witwen und Waisen, ferner deren Pensionsansprüche (s. Pension) sowie die Militärversorgung (s. d.) überhaupt.