RE:Aetoma

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Band I,1 (1893), Sp. 705
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Aetoma (ἀέτωμα, auch ἀετός, ἀετοί, latein. fastigium), das dreieckige Giebelfeld an den Schmalseiten der griechischen Tempel, so genannt, weil es Ähnlichkeit mit einem fliegenden Adler zu haben schien (Bekk. Anecd. 348, 3); s. Welcker A. D. I 3ff. Seit früher Zeit pflegte man diese vertieften Giebelfelder mit plastischem Schmuck zu verzieren, und dieser ist wohl gemeint, wenn Pindar (Ol. XIII 21) die Erfindung des A. den Korinthern zuschreibt (s. Welcker a. O.; über eine abweichende Ansicht von Reimers Zur Entwick. des dor. Temp. 21ff. vgl. Dörpfeld Berl. philol. Wochenschr. 1885, 833. Studniczka Athen. Mitt. XI 61). Und zwar bestand dieser Schmuck an grösseren Tempeln durchweg aus freistehenden Figuren; so wahrscheinlich schon an dem aus Holz gebauten Heraion in Olympia (Purgold Arch. Anz. 1889, 11) und weiter an dem Tempel auf Aegina, an dem peisistratischen Pallastempel der Akropolis (Athen. Mitt. XI 61. 185), am Parthenon, am Zeustempel in Olympia, an einem Tempel in Epidauros (Ἐφημ. ἀρχ. 1884, 50), an dem kürzlich in Lokri ausgegrabenen Tempel, Röm. Mitt. V 1890, 201ff. An kleineren Gebäuden bestand der Schmuck auch wohl aus Reliefs, wie am Nereidenmonument bei Xanthos (Ann. d. Inst. 1875, 150). Funde sehr alter Giebelreliefs (Schatzhaus der Megarer in Olympia, Boetticher Olympia² 215; Reliefs von der Akropolis, Athen. Mitt. X 237. XIV 67. XV 84) haben neuerdings zu der Auffassung Anlass gegeben, dass dies die ältere Art sei (Purgold Arch. Anz. 1889, 11); s. dagegen Koepp Arch. Jahrb. II 1887, 122. In Italien waren die Giebelgruppen vielfach aus Thon (Cic. div. I 16. Vitr. III 3, 15. Plin. n. h. XXXV 158. XXXVI 6). Die Dachform mit Giebelfeld kam auch an Privathäusern vor (Hippocr. de artic. III 193 Kühn. Cic. ad Q. fr. III 1, 14; wenn dennoch das Aetoma als etwas den Tempe eigentümliches betrachtet wird (Arist. Av. 1110), so ist wohl ein monumentales, namentlich ein mit plastischem Schmuck verziertes gemeint. Ein solches wird das gewesen sein, welches Caesar als gleichsam göttliche Ehre vom Senat decretiert wurde: Cic. Phil. II 110. Plut. Caes. 63. Suet. Caes. 81. Florus II 13. Obseq. 67 (127).

[Mau.]


Supplementband III (1918)

[35-36] [WS: Der Nachtrag von Fiechter († 1948) ist aus urheberrechtlichen Gründen noch nicht enthalten.]


Supplementband IV (1924)

[8-9] [WS: Der Nachtrag von Ebert († 1971) ist aus urheberrechtlichen Gründen noch nicht enthalten.]