2) Im Strafprocesse die Wechselrede zwischen dem Ankläger und dem Verteidiger, wie sie im Verhandlungstermine vor dem Gerichte im Anschlusse an die ausführlicheren Reden und an die Erhebung der Beweise stattfand. Quintilian giebt (inst. or. VI 4) besondere altercationis praecepta und rühmt Cicero wegen seiner altercationes (VI 3, 4), vgl. auch Cic. Brut. 164. Walter Geschichte des röm. Rechts 751. 874. Schulin Lehrbuch der Geschichte des röm. Rechts 563. 579.