RE:Eudemos 15

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Rhetor, von Suidas als Verfasser eines Lexikons erwähnt
Band VI,1 (1907) S. 902903
GND: 102392625
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15) Ein Rhetor, wird von Suidas als Verfasser eines für stilistische Zwecke brauchbaren Lexikons erwähnt: Εὔδημος ῥήτωρ ἔγραψε διάφορα καὶ κατὰ στοιχεῖον περὶ λέξεων, αἷς κέχρηνται ῥήτορές τε καὶ τῶν συγγραφέων οἱ λογιώτατοι, πάνυ ὠφέλιμον. Suidas zitiert ihn auch ausdrücklich am Schlusse des zweiten Artikels εὐγενέστερος Κόδρου: ... οἱ δὲ ῥήτορες τῷ Κόδρος ἐπὶ τοῦ ἐντίμου ἐχρήσαντο, ὥς φησιν Εὔδημος ἐν τῷ περὶ λέξεων ῥητορικῶν. Ein zweites Zitat findet sich s. Φρυνώνδας (= Apost. XVIII 2): ... κακοήθης ὁ Φρυνώνδας οὖτος καὶ πανοῦργος, ... ὥς φησιν Εὔδημος, wo aber auch der Peripatetiker Eudemos von Rhodos gemeint sein kann. Dasselbe Lexikon ist in dem Quellenverzeichnis vor dem Lexikon des Suidas an erster Stelle genannt. Gewöhnlich identifiziert man mit diesem E. den Eudemos von Argos, der als Verfasser einer ähnlichen Schrift von Ioannes Doxopatres in den Scholien zu Hermogenes (Walz Rhet. gr. VI 384) zitiert wird: ὄφις ἐστὶν Ἀττικὸς ὁ παρίας, παρειὰς ἔχων μεγάλας, ἀβλαβὴς μὲν ἀνθρώποις εἰς δῆξιν, τῶν δ' ἄλλων ὄφεων ἀναλωτικός, ὡς Εὔδημος ὁ Ἀργεῖος ἐν τοῖς περὶ (παρὰ?) τῶν ῥητόρων ζητουμένοις φησίν (eine ganz ähnliche Erklärung gibt Phot. s. παρεῖαι ὄφεις). Unter dem Namen des Rhetors E. ist ein mageres Glossar auch handschriftlich erhalten, und zwar, soweit bis jetzt festgestellt ist, in zwei Rezensionen: eine etwas ausführlichere Rezension enthält der Parisinus gr. 2635 saec. XV, eine kürzere der Laurentianus 59, 38 und der wahrscheinlich aus diesem abgeschriebene Vindobonensis philos. et philol. gr. 132. Der Titel lautet fast ebenso wie er bei Suidas angegeben ist: Εὐδήμου ῥήτορος λέξεων χρησίμων συναγωγή, αἷς μάλιστα κέχρηνται ῥήτορες καὶ τῶν συγγραφέων οἱ λογιώτατοι. Nahe verwandt mit dem Laurentianus und Vindobonensis ist das anonyme Lexikon des wegen seiner Sprichwörter bekannten Coislinianus 177 saec. XIV (Paroemiogr. gr. ed. Gaisford p. IV. B. Schneck Quaest. paroemiographicae, Vratisl. 1892, 38ff.). Zwei Hss. sollen auch in Konstantinopel vorhanden sein (F. Blass Hermes XXII 219). Bisher sind von diesem sog. E. nur einige Exzerpte veröffentlicht worden; vgl. Ritschl Thom. Mag. p. CXLIVff. Bekker An. gr. III 1067. 1105ff. C. Boysen De Harpocr. lex. font. 93. 104; Lexici Segueriani Συναγωγὴ λέξεων χρησίμων Pars I ed. Boysen, Marbg. 1891. Was durch diese bekannt geworden ist, deckt sich fast durchweg mit Suidas bezw. einer Quelle des Suidas, der Συναγωγὴ λέξεων χρησίμων (dem sog. Bachmannschen Lexikon). Es fragt sich, wie [903] wir uns das Verhältnis zu beiden zu denken haben. M. Schmidt (Jahns Jahrb. LXXI [1855] 481ff.; Quaest. Hesych. p. LII) erklärte das Lexikon des E. für einen Auszug aus dem Lexikon eines alten Grammatikers Eudemos von Argos und behauptete, daß dieser Auszug sowohl der Συναγωγὴ λέξεων χρησίμων zu Grunde liege, als auch eine Quelle des (Photios und) Suidas gewesen sei. In betreff der Abhängigkeit des Suidas von E. schloß sich C. Boysen (De Harpocr.) Schmidts Ansicht an, hingegen meinte er, daß die Συναγωγή das frühere Werk sei, das der sog. E. seinem Lexikon zu Grunde gelegt habe. Auch P. Roellig (Quae ratio inter Photii et Suidae lexica intercedat, Diss. Hal. vol. VIII 1887) verteidigte die Ansicht von der Benützung des E. durch Suidas. Dagegen sprach Naber (Phot. Prol. p. 131) die Vermutung aus, daß das Lexikon des E. nur ein Auszug aus Suidas sei (dasselbe vermutete Montfaucon vom Coislin. 177). Schneck schloß sich dieser Auffassung an und suchte nachzuweisen, daß den E.-Hss. und dem Coislinianus 177 ein Auszug aus Suidas zu Grunde liege, der durch Zusätze aus andern Quellen (insbesondere einer paroemiographischen Quelle) erweitert sei. G. Wentzel (Gött. gel. Anz. 1893, 30ff.) stimmte Schneck bei und bemühte sich noch weitere Beweise für die Abhängigkeit des sog. E. von Suidas zu liefern. Aber Wentzel erklärt gleichzeitig, daß E. neben dem Auszug aus Suidas auch eine Hs. der Συναγωγή selbst benützt haben müsse, weil er nämlich bisweilen besser mit den Hss. der Συναγωγή (Coisl. 347 und 345) stimmt als mit Suidas. Die Frage kompliziert sich jetzt noch mehr, nachdem kürzlich in einer Berliner Hs. der Anfang des Lexikons des Photios aufgefunden ist (herausg. von R. Reitzenstein, Leipzig 1907), der neues Licht wirft auf die verschiedenen Bearbeitungen der Συναγωγή und ihre Benützung durch Photios, Suidas usw. Dazu kommt, daß bei der Behandlung der E.-Frage die enge Verbindung der Συναγωγή mit dem Lexikon des Kyrill bisher gar nicht berücksichtigt worden ist. Unter diesen Umständen scheint eine endgültige Entscheidung der E.-Frage überhaupt nicht möglich, so lange nicht die Hss. des E. vollständig herausgegeben oder genauer untersucht sind; nur durch eingehende Vergleichung aller Parallelüberlieferungen wird sich feststellen lassen, ob es überhaupt nötig ist, die Existenz eines solchen Auszuges aus Suidas anzunehmen, und ob nicht eine Hs. der Συναγωγή selbst als Hauptquelle des sog. E. ausreicht, um sowohl die Übereinstimmungen als die Differenzen zwischen Suidas und E. zu erklären. Vgl. auch Krumbacher Gesch. d. byz. Liter.2 571.

[Cohn. ]