4) Athener. Von Androtion wegen Unterschleifs angeklagt (Demosth. XXII 1. 48–50), strengt E. mit Diodoros gegen Androtion Ende 356/5 eine Klage wegen Gesetzwidrigkeit an. Zuerst spricht vor Gericht E., darauf Diodoros unter Benützung der ihm von Demosthenes verfaßten (22.) Rede κατὰ Ἀνδροτίωνος, Demosth. hypoth. XXII. Schäfer I² 353. 354. Mit demselben Diodoros giebt er wider das Gesetz des Timokrates die Schriftklage der Gesetzwidrigkeit ein im J. 352, Demosth. XXIV 10. Schäfer I² 372, 1.