RE:Flavianus 15
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| Bd. VI,2 (1909), Sp. 2511–2513 | |
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Während seiner ersten Stadtpraefectur gelang es ihm, Rom vor Mangel zu bewahren. Trotzdem scheint, durch die Christen aufgehetzt, das Volk sich gegen ihn erhoben zu haben (Symm. ep. VI 1). Als dann sein Vater durch Selbstmord gefallen und der Usurpator Eugenius getötet war, suchte er ein Asyl in einer Kirche und erkaufte sich von Kaiser Theodosius Begnadigung, indem er zum Christentum übertrat (August. de civ. dei V 26, 1). Auch seine väterliche Erbschaft wurde nicht, wie es Rechtens gewesen wäre, konfisziert (Aug. a. O. Symm. IV 19, 2. 4, 2. 6, 2. 51, 1. IX 47), sondern nur das Gehalt, das er und sein Vater von dem Usurpator empfangen hatten, für die Staatskasse zurückgefordert, und vielleicht wurde ihm auch dieses erlassen (Symm. ep. IV 19, 1. 51, 1. V 47). Das erste Zeichen der wiederhergestellten kaiserlichen Gunst erhielt er, als er auf Veranlassung des Stilicho (Symm. ep. IV 6, 2. VI 10. 36, 2) durch einen Brief des Kaisers (Symm. ep. VI 30. 36. VII 95) zum Consulatsantritt des Flavius Mallius Theodorus (Symm. ep. V 6), d. h. zum 1. Januar 399, an den Hof nach Mailand eingeladen wurde (Symm. ep. VI 35, 1. IX 47). Mit zahlreichen Empfehlungsbriefen des Symmachus (ep. IV 6. 39. V 6. VII 47. 95. 102. IX 47) ausgestattet, reiste er dorthin. Als Stadtpraefect kehrte er nach Rom zurück, und die Würde, welche ihm der Usurpator verliehen hatte, war so auch durch den legitimen Kaiser erneuert (Symm. ep. IV 4. VII 93. 96, 3. 104. VIII 29). Das Amt bekleidete er länger, als es sonst üblich war (Symm. ep. VII 50: domini et filii mei Flaviani prolixus in iudicando labor); er ist darin nachweisbar vom 6. Juni 399 (Cod. Theod. XIV 10, 3) bis zum 8. November 400 (Cod. Theod. XV 2, 9; vgl. III 31. XI 30, 61. XIII 5, 29). Als der natalis urbis des J. 401 gefeiert wurde, d. h. am 21. April, hatte er es kürzlich niedergelegt und nahm die Lobeserhebungen, die ihm [2513] über die gute Führung desselben zugingen, auf einem seiner campanischen Landsitze entgegen (Symm. ep. VI 40: vgl. 42), vielleicht dem Gauranum, das Symm. ep. VIII 23, 3 genannt wird. Seine dritte Stadtpraefectur läßt sich zeitlich nicht bestimmen; doch wird er sie jedenfalls nach dem Tode des Symmachus (402) bekleidet haben, da sie in dessen Briefen nicht erwähnt wird. In welcher dieser Praefecturen er das Secretarium Senatus erbaute, das später abbrannte und im J. 412 wiederhergestellt wurde (CIL VI 1718[2]), läßt sich nicht mehr bestimmen. Nachdem die Usurpation des Heraclianus in Afrika gescheitert war, wurde er 414 gemeinsam mit Caecilianus (s. o. Bd. III S. 1173) als außerordentlicher Commissar dorthin gesandt, um die Verhältnisse der Diözese zu ordnen (Cod. Theod. VII 4, 33). Nach seiner dritten Stadtpraefectur hielt er sich in der sizilischen Stadt Henna auf (seinen Grundbesitz in Sizilien erwähnt Symm. IV 71, 1) und beschäftigte sich dort mit der Emendation der ersten Dekade des Livius, wie deren Subskriptionen bezeugen (O. Jahn S.-Ber. d. sächs. Gesellsch. d. Wissensch. 1851, 335). In hohem Alter bekleidete er dann noch die Praefectura praetorio Italiae Illyrici et Africae (Dessau 2948), in der er vom 29. April 431 (Cod. Theod. XI 1, 36; vgl. Cod. Iust. II 15, 1. IV 61, 13) bis zum 24. März 432 nachweisbar ist (Cod. Theod. VI 23, 3). Während derselben wurde ihm zu Ehren seinem Vater eine Statue auf dem Traiansforum errichtet (Dessau 2948). An ihn gerichtet Symm. ep. VI 1–81; erwähnt Symm. ep. II 88. IV 2. 71. VII 3. 16, 3. 35, 2. 100. 110. VIII 23. CIL VI 32189[3]. |