RE:Gaudentius 9

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Bischof von Brescia Ende 4., Anfang 5. Jh. n. Chr.
Band VII,1 (1910) S. 859861
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9) Bischof von Brescia um 400. Er war einer von den fünf bischöflichen Gesandten, die [860] 405/6 im Auftrag des Kaisers Honorius und der abendländischen Synode zu Gunsten des abgesetzten Johannes Chrysostomus in Konstantinopel intervenieren sollten (Palladius vita Joh. Chrys. 4). Einer von den fünf aus diesem Anlaß an einen ‚abendländischen Bischof‘ adressierten Dankbriefen des Chrysostomus (ep. 156–160) ist natürlich für G. bestimmt gewesen. Für den mit der Überschrift Γαυδεντίῳ ἐπ. Βρίξης versehenen Brief des Chrysostomus (ep. 184) muß dagegen eine andere Veranlassung gesucht werden: mir erscheint er als vor jenen fünf Danksagungen, obschon auch bereits aus dem Exil geschrieben. Ich finde darin ein Zeugnis dafür, daß Chrysostomus den Adressaten vor längerer Zeit im Orient persönlich kennen gelernt hat. Von einer Orientreise erzählt uns nun G. in der Predigt 17; er reiste durch Kappadokien nach Jerusalem und verschaffte sich damals in Caesarea Cappadociae von den hochbetagten Nichten des hl. Basilius die Reliquien der 40 Märtyrer; laut Sermo 16 haben ihn auf solch einer Reise die orientalischen Bischöfe gezwungen, der Aufforderung des hl. Ambrosius und der Gemeinde in Brescia, dort den durch den Tod des Philastrius verwaisten Bischofsstuhl einzunehmen, Folge zu leisten. Genau steht sein Ordinationsjahr nicht fest, da wir auch das Todesjahr des Philastrius nicht kennen; es muß aber zwischen 384 und 396 liegen. Das Todesjahr des G. hat nur pure Willkür auf 427 festgesetzt; ebenso gut könnte es 410 gewesen sein. Rufinus hat ihm seine lateinische Übersetzung der klementinischen Recognitionen gewidmet, weil er sie auf das Drängen des G. hin fertig gebracht habe (vgl. auch seine Vorrede zur Übersetzung des Römerbrief-Kommentars von Origenes). Aber wann jene Arbeit des Rufin veröffentlicht wurde, ist wiederum ungewiß. Jedenfalls spricht Rufin von G. mit hoher Achtung; er betont namentlich, wie allgemein das Verlangen sei, die Reden (Predigten) des G. in Büchern zu besitzen. Es ist denn auch eine Reihe seiner Sermones auf uns gekommen (die erste und bisher einzige gute Ausgabe von Galeardus, Patavii 1720, aufgenommen in Migne Patrol. lat. XX). Eine Sammlung hat G. selbst herausgegeben und mit einer längeren Vorrede einem in den arianischen Kämpfen der J. 385 und 386 wohlbewährten Hofbeamten Benevolus überreicht; das Faszikel enthielt 10 Osterpredigten, 4 über andere Evangelientexte und eine über die Makkabäischen Märtyrer. Die 6 außerhalb dieser Sammlung überlieferten Sermone – ein sapphisches Loblied auf Philastrius kommt für G. so wenig mehr wie die anderen Dubia der älteren Ausgaben in Betracht – sind von ebenso einwandfreier Echtheit, durch geschichtliche Daten besonders wertvoll seine Ordinationspredigt (nr. 16) und die (nr. 17) zur Einweihung der Kirche ‚Concilium Sanctorum‘. Den sermo de vita et obitu s. Philastri hätte F. Marx (S. Filastrii op. Corp. script. eccl. lat. 1898 p. VIf.) nicht so rasch in die karolingische Zeit verstoßen, wenn er nicht falsche Ansprüche an eine einzelne Gedächtnispredigt dieser Art gestellt, dagegen sich des Unwillens erinnert hätte, mit dem G. über die von Notarii ohne sein Vorwissen herumgegebenen Nachschriften seiner Vorträge Klage [861] führt. (Vgl. H. Januel Commentat. phil. in Zenonem Ver. Gaudentium usw., Regensburg Progr. 1905/6). Die meisten Sermones von G. sind gut ausgearbeitete Reden, die literarischen Wert beanspruchen (s. darüber Treffendes bei Marx a. a. O. XXXVIIf.). G. war im Unterschied von seinem Lehrer Philastrius ein von Hause aus gebildeter Mann – des Griechischen und des Lateinischen kundig – offenbar in Brescia oder der Umgegend ansässig, vermögend, und darum für eine leitende kirchliche Stellung willkommen. Seine theologischen Kenntnisse mögen bei seiner Ordination noch bescheiden gewesen sein; mit den hl. Schriften hat er sich dann gut vertraut gemacht und in den Vätern gelesen. Er steht fest zu der nicänischen Orthodoxie, hat aber weder in der Exegese noch in der Dogmatik es zu einer klaren und selbständigen Position gebracht. Über seine Latinität s. Paucker Z. f. österr. Gymn. 1881, 481ff.