RE:Iuratores

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
vereidigte Zeugen bei Census und Consulwahl
Band S VII (1940) S. 313314
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Iuratores.

I. I. waren Personen, welche bei der von den Zensoren alle fünf Jahre vorgenommenen Einschätzung ‚die Angaben der Censiten durch Eid zu bestätigen hatten‘ (Kübler Gesch. d. röm. Rechts 90). [...]

II. I. war bei einer Consulwahl ein vereidigter Zeuge, der über den Lebenswandel des zu Wählenden Zeugnis ablegte (Georges s. v.), eine der vorigen im Grunde verwandte Funktion. [...]

Nachträge und Berichtigungen

Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Band R (1980) S. 138
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Iuratores

I. Die Gutachter. S VII 313,54.

II. Die vereidigten Zeugen. S VII 314,28.