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5. 6) Μ. und P. Silius. Fest. 246 gibt den Wortlaut eines Plebiscits über die Festsetzung der römischen Hohlmaße, quod duo Silii P. et M. (im Farnesianus abgeteilt: duos illi pet. m.) tribuni pl. rogarint. Das Plebiscit wird etwa gegen
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Ende des Hannibalischen Krieges zu setzen sein und kann von denselben Tribunen seinen Namen haben wie die von Gai. inst. IV 19 erwähnte Lex Silia über die legis actio per condictionem (vgl. Lange Röm. Altertümer II³ 662. 670; über das Plebiscit Nissen in Iw. Müllers Handb. d. klass. Altertumswissensch. I² 887; über das Gesetz Kipp o. Bd. IV S. 848, 53).