Schuldisciplin in Dahomey

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Titel: Schuldisciplin in Dahomey
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 49, S. 675
Herausgeber: Ferdinand Stolle
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Erscheinungsdatum: 1856
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
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[675] Schuldisciplin in Dahomey. Eine der gebräuchlichsten und furchtbarsten Strafen für unfolgsame Jungen in Dahomey – dessen König einen sehr einträglichen Handel mit Weibern führt, die sammt und sonders sein Eigenthum sind – besteht darin, daß man ihnen rothem Pfeffer in die Augen reibt. Ihr Schreien und Brüllen bei dieser landesüblichen Operation übersteigt alle Vorstellung des Entsetzlichen, und es muß in der That auch Wunder nehmen, daß ihre Sehkraft nicht gänzlich dadurch zerstört wird. Doch ist kein Fall bekannt, wo ein dauernder Nachtheil aus dieser väterlichen Hinweisung auf den rechten Weg entsprungen wäre. Erwachsene Uebelthäter unterliegen zuweilen einer noch peinlichern Strafe ähnlicher Art: sie werden nämlich an Händen und Füßen unter dem Dache ihrer Hütte aufgehängt, und nun wie ein Schinken gründlich mit Pfeffer geräuchert. Das schöne Geschlecht jedoch hat keinen Anspruch auf diese Procedur, ihm ist in ganz Westafrika -ausschließlich – das Prügeln vorbehalten.

Auf diese, bei uns doch allzu kostspielige Verwendung jenes Gewürzes bezieht sich denn wohl auch der oft gehörte Wunsch, durch welchen einem Mißliebigen zu verstehen gegeben wird, er möge sich doch lieber gleich selbst nach dem gesegneten Lande begeben, wo der Pfeffer daheim ist, und ohne unbilligen Aufwand seine Besserungskraft an ihm bewahren kann.