Seite:Anfangsgründe der Mathematik II 263.jpg

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     8    
   576 Pf.  Schwere des Wassers, welches dem Körper gleichet.
   100 Pf.  Schwere des Körpers.
   476 Pf.  Kraft, die den Körper unter dem Wasser erhält.
Zusatz.

44. Weil der Körper mit so grosser Gewalt in die Höhe getrieben wird, als die Kraft ist, welche ihn unter dem Wasser oder einer andern flüßigen Materie erhalten kan; so kan man durch gegenwärtige Aufgabe auch die Gewalt finden, durch welche ein Körper in einer gegebenen flüßigen Materie von einer schwereren Art, als er ist, in die Höhe getrieben wird. Als in dem vorigen Exempel ist dieselbe 476 Pf.

Der 6. Lehrsatz.

45. Wenn ein Gefässe AB, das voll Wasser ist, bis an die Linie AC sich eintauchet; so ist die Kraft, welche das leere Gefässe bis an die Linie AC eingetauchet erhalten kan, derjenigen gleich, die das volle in der Luft erhalten kan.[Fig. 6]

Beweis.

Weil das volle Gefässe so tief eingetauchet wird, als es die Kraft niederdrücket; so muß diese der Schwere desselben gleich seyn. Die Kraft aber, welche das Gefässe in der Luft erhält, ist auch seiner Schwere gleich.

Empfohlene Zitierweise:
Christian Wolff: Auszug aus den Anfangs-Gründen aller Mathematischen Wissenschaften. Rengerische Buchhandlung, Halle 1772, Seite 263. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Anfangsgr%C3%BCnde_der_Mathematik_II_263.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)