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Die Grafschaft Wittgenstein wird nach ihrer politischen Verfassung eingetheilt: in das Residenzschloß Wittgenstein, die Stadt Laasphe und die 4 Landesviertel, wovon das letztere aus der Vogthey Elsaß bestehet.

I) Das Residenzschloß Wittgenstein, wobei ein herrscheftliches Pacht-Vorwerk, ein Wirthshaus und 4 umliegende Kanonisten-Häuser. Hierzu gehören noch: a) die ehemalige Fassanerie, jetzt Friedrichs-Hütte und Friedrichs-Hammer 1 Eisenhütte 2 Hämmer 1 Walkmühle, zwei herrschaftliche Häußer 1 Kanonisten-Hauß 2) Die Kunst, woselbst die herrschaftliche Wasserleitung nebst Wasch-Hauß, und 8 Kanonisten-Häußer.

In allem außer dem Residenzschloß Wittgenstein und Vorwerk 16 Brandstädten.

II) Die Stadt Laasphe besteht aus einer Kirche, 154 Brandstädten, worunter 136 Bürgerliche, und die übrige 18 Herrschaftl. Geistlich., Rath- und Gemeine Häußer und 1 Herrschaftl. Mühle befindlich sind, und einer Menge dazu gehöriger Neben-Gebäuden, und vor den beiden Thoren gelegener Scheuern.

2) Die Laaspher-Hütte hat 10 bürgerliche Häußer.

III) Das Banfer oder Fischelbacher Viertel. Dazu gehören folgende Dörfer und Ortschaften.

1) Fischelbach mit einer Kirche, einem Herrschaftlichen Hauße, einer Pfarrwohnung, 18 dienstbarer Unterthanen und 10 Beisitzer-Häußern, auch einer Mühle, also 31 Brändstädten.
2) Hesselbach hat 21 dienstbare Bauernhäußer, 4 Beisitzer-Häußer, 1 Mühle, und also 26 Brandstädten und eine Capelle.
3) Bernshaußen besteht aus 6 dienstbaren Unterthanen und einem Beisitzer-Hauß; folglich 7 Brandstädten.
4) Banfe hat 38 dienstbare Unterthanen-Häußer, 5 behaußte Beisitzer, ein Schulhauß, 1 Mühle, eine Nachrichters