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| Carl Hau: Das Todesurteil. Die Geschichte meines Prozesses. |
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Dann fuhr er fort: „Was die Verköstigung anlangt, so hat der Hausinspektor den Auftrag, innerhalb vernünftiger Grenzen Ihren Wünschen Rechnung zu tragen. Das gleiche gilt mit Bezug auf Bücher und Zeitungen. Aber es ist dabei nicht außer acht zu lassen, daß Sie Gefangener sind und unter einer schweren Anklage stehen. Jeder Luxus bleibt ausgeschlossen. Im übrigen haben Sie sich der Hausordnung unbedingt zu fügen. Übertretungen werden disziplinarisch geahndet.“ Ich hatte darauf nichts zu erwidern. Er schüttelte dem Untersuchungsrichter kollegialisch die Hand, nickte dem von seinem Sitz auffahrenden Schreiber gnädig zu, nickte auch mir zu, aber durchaus nicht gnädig, sondern im Gegenteil höchst ungnädig, so gemessen wie möglich, man konnte mit einiger Anstrengung zur Not noch gerade eben so etwas wie einen Gruß darin sehen, und dann schritt er hinaus. Diesen effektvollen Abgang nahmen sich dann bald darauf der Herr Untersuchungsrichter und der Herr Gerichtsaktuar zum Vorbild. Am nächsten Tage werde das Verhör fortgesetzt werden. Ich blieb allein im Zimmer zurück, mit Gedanken, die nicht sehr erfreulich waren. Optimist war ich bezüglich des Ganges der Untersuchung nie gewesen. Aber ich entdeckte jetzt, daß ich mir doch ein wenig Hoffnung gemacht hatte, es werde mir gelingen, den Untersuchungsrichter von meiner Unschuld zu überzeugen oder ihm doch meine Schuld wenigstens zweifelhaft erscheinen zu lassen. Eine törichte Hoffnung in der Tat. Der Oberaufseher, ein freundlicher alter Mann, kam herein und meldete mir den Besuch meines Verteidigers an, der noch am |
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Carl Hau: Das Todesurteil. Die Geschichte meines Prozesses.. Ullstein, Berlin 1925. Seite 56. Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: http://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Das_Todesurteil_(Hau).djvu/57&oldid=860539 (Version vom 25.9.2009)