vnd Incorporirten Länder /auß Christlichem Mitleyden bißhero eynigerley gestalt angenommen/ bey Vermeydung würcklicher declaration vnd Execution dero in den Reichs Constitutionibus angesetzten Straffen aufferleget/ sich vorbesagter hochbeschwerter Christen im Königreich Böhmen /vnnd insonderheit Vnser / als nunmehr derselben ordentlich Erwöhlten vnd gekrönten Königs zu entschlagen / so dann auch vns mit einführung gantz Vnerfindtlicher / vngütlicher Aufflagen / bey ebenmässiger starcken Commination, auß Röm: Käys: Macht befohlen werden wolle / vnser durch rechtmässigen Tittul erlangtes vnd in vnwidersprechlichen Besitz habendes Königreich Böhmen / sampt dessen Incorporirten Landen innerhalb bestimpter Zeit / gewiß / vnfehlbar / vnd würcklich widerumb zu räumen vnd abzutreten.
Nun stellen Wir anfänglich an sein ort / was zu vervnglimpfung der Böhmischen Ständ / von abschaffung etlicher vntüchtigen / vnruhigen Offcirer / verenderung der Regierung vnd anordnung der Natürlichen Gegenwehr[1] nach langs (aber vngleich) vermeldet; So dann zur Fundirung der Osterreichischen Praetension vnnd vermeinten Erbforderung / auß weyland Käyser Carlen deß IV. vnkräfftigen vnd partheylichen Declaration[em] der Böhmischen Walfreyheit: Wie auch König Wladislai vnformlichen vnd nichtigen Privat testification: vnd deme mit gewalt vnd Schwerd erzwunqenen Sieben vnd viertzig Jährigen Pragerischen Landtags Beschluß: deßgleichen der vbel allegirten achthundert järigen Observantz, vnd vorgebener succession will angezogen vnd vorgeworffen werden: Alldieweil solches alles in der Ständ verfasten Apologien vnd Publicirten Deduction Schrifft / mit solchen Bestand vnd grund / berichtet / abgeleynet vnd widerlegt worden / das Wir deren Widerholung / vnd weitläufftige außführung diesen Orts vnnötig erachten:
Sondern zur mehrer entschuldigung Vnserer Person / setzen Wir
- ↑ Vorlage: Gegegenwehr
Friedrich V. von der Pfalz: DEr Königl: Mtt: in Böhmen Bericht und Erklärung / wider die vnter dem Nahmen der Käyserl: Maytt: außgangene vnd ferners angedroete / nichtige / wider Rechtliche vnd verbotene Mandata vnd Declarationes die Cron Böheimb betreffendt.. , Prag 1. Juli 1620, Seite 2. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_K%C3%B6nigl_Mtt_in_B%C3%B6hmen_Bericht_und_Erkl%C3%A4rung_04.jpg&oldid=- (Version vom 29.9.2019)