Seite:Der Verkehr in der Guten Gesellschaft.pdf/135

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Nur sei man dabei bedacht, peinlichst alles das zu vermeiden, was an eine andre, traurige Gelegenheit erinnern könnte, bei der man auch oft veranlaßt ist, die Wohnung zu schmücken und der Stimmung entsprechend herzurichten. Bei Taufen haben gewöhnlich die Paten die Verpflichtung, an alle möglichen Personen Trinkgelder auszuteilen. Da ist der Küster, die weise Frau, die Amme, die Wärterin, der Lohndiener und wie sie alle heißen mögen, die überflüssig-geschäftigen Geister, die immer gerade zur rechten Zeit um die Wege sind. Man erkundige sich daher auch genau nach dem Üblichen und versehe sich mit genügendem kleinen Geld, um nicht in Verlegenheit zu kommen. Auch von solchen Leuten, nicht nur von den Schauspielern im „Hamlet“, ist oft „üble Nachrede“ zu haben so lange man lebt, schlimmer als eine schlechte Grabschrift.

Nach der Taufe findet stets ein Frühstück, ein Mittagessen oder dergleichen statt. Wohnt der Geistliche demselben bei, so hat dieser den ersten Trinkspruch und zwar auf den Täufling auszubringen; bei größeren Gesellschaften kann es nicht schaden, wenn sich die Herren vorher darüber einig werden, wer die weiteren Gesundheiten ausbringen soll auf die Eltern, Großeltern,

Empfohlene Zitierweise:
Alban von Hahn: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. Otto Spamer, Leipzig [1896], Seite 125. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Verkehr_in_der_Guten_Gesellschaft.pdf/135&oldid=- (Version vom 31.7.2018)