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Betreffende im Haus der jungen Dame zu verkehren sucht, das werden sich die, welche es angeht, schon allein denken können und dann von vornherein ihre Maßregeln treffen. Hat einer aber keine ernsten Absichten und ist doch gewissenlos genug, sich um die Zuneigung eines Mädchens zu bemühen, so geht er wohl, wenn es ihn langweilt und eine andre ihm besser gefällt, ungestört von dannen: in welche Lage er aber die Dame bringt, wenn er sich vorher so um sie bemüht hat, daß es andre bemerkt haben – und andre bemerken solches nur zu schnell! – und sie nun plötzlich verläßt: schon diese Erwägung allein sollte jeden von so verhängnisvoller Spielerei abhalten. Vor allem aber ist solches Gebaren unehrenhaft.

Da sich die geschäftige Zunge sämtlicher männlichen und weiblichen Klatschbasen mit der Colportage irgend eines Liebesverhältnisses von zwei jungen Leuten, und ständen diese den betreffenden lebendigen Chroniken auch noch so fern, beschäftigen, so ist es anzuraten, eine Verlobung so bald wie irgend möglich auch zu veröffentlichen und dadurch ein fait accompli, eine vollendete Thatsache, zu schaffen. Vor einer solchen haben die vielen unberufenen Freunde

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Alban von Hahn: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. Otto Spamer, Leipzig [1896], Seite 134. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Verkehr_in_der_Guten_Gesellschaft.pdf/144&oldid=- (Version vom 31.7.2018)