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zu verreisen, bis das Ereignis mehr zurückgetreten ist und auch sie selbst die Ruhe so weit wiedergewonnen haben, um unbefangen aufs neue in die Gesellschaft eintreten zu können. Selbstverständlich vermeidet man ihnen gegenüber möglichst jede Erinnerung an jenen Vorfall, überhaupt an jene Zeit.

Wenn Verlobte und manchmal auch junge Eheleute glauben, daß es nichts Interessanteres, Schöneres, Lieberes geben könnte, als den andern von ihnen beiden, so sollten sie doch ihre Ansicht nicht der ganzen übrigen Welt aufdrängen wollen und vermeiden, bei allen denen, die schon diesen Zustand selbst durchgemacht haben, durch ihre Zärtlichkeit ein mitleidiges oder sarkastisches Lächeln hervorzurufen.

Der gute Ton fordert, daß ein Brautpaar bei sämtlichen bekannten Familien der Braut sowohl, wie des Bräutigams Besuche macht. Näheres darüber findet sich schon in dem Kapitel über die Besuche.

Daß ein Bräutigam ganz besonders galant gegen seine Braut und diese so aufmerksam wie nur möglich gegen ihren Bräutigam zu sein hat, braucht wohl nicht besonders angeführt zu werden; nur soll darauf hingewiesen sein,

Empfohlene Zitierweise:
Alban von Hahn: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. Otto Spamer, Leipzig [1896], Seite 138. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Verkehr_in_der_Guten_Gesellschaft.pdf/148&oldid=- (Version vom 31.7.2018)