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jüngeren Beamten, eines jungen Kaufmanns zu erfahren, und mancher Besuch, manche Einladung unterbleiben oder verspäten sich aus diesem Grund. Das Angeben der vollen Adresse auf der Visitenkarte ist durchaus keine Zudringlichkeit, wie man wohl hier und da glaubt, sondern es erleichtert nur den Verkehr zwischen beiden Teilen. Mehr aber als Name, Stellung und Adresse auf der Karte anzubringen, etwa Wappen, Vereinszeichen, Auszeichnungen, wie „Ritter des …“ u. s. w., ist unpassend; ebenso wenig schicklich ist außergewöhnliches Format, bunte Farbe, verschnörkelte Buchstaben und dergl., während eine mittelgroße Karte mit deutlicher, leicht leserlicher Schrift immer anständig bleibt. Sind mehrere gleichnamige Familien an einem Ort, so ist es angezeigt, wenn die Frau den Vornamen des Mannes auf ihrer Karte führt, z. B. „Frau Eduard Schneider“, falls sie nicht vorzieht, zum Unterscheidungsmerkmal von andern Damen Schneider, ihren Mädchennamen dazu zu setzen, also etwa „Frau Luise Schneider-Winkler“ oder „Frau Luise Schneider geb. Winkler“. Die Schweizer Sitte, nach welcher der Mann den Mädchennamen der Frau dem seinigen anhängt, so daß sich also Mann und Frau „Schneider-Winkler“ nennen, ist

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Alban von Hahn: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. Otto Spamer, Leipzig [1896], Seite 5. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Verkehr_in_der_Guten_Gesellschaft.pdf/15&oldid=- (Version vom 31.7.2018)