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so ist es jedes andern Pflicht, nach Möglichkeit einzugreifen und die Angelegenheit zu schlichten, ehe sie ernster wird. Dies geschieht oft am besten durch einen Scherz, und sei er auch im Augenblick noch so schlecht, der das Ganze ins lächerliche zieht. Ein allgemeines Gelächter wirkt dann oft wie ein Blitzstrahl als eine Erlösung aus der schwülen Stimmung und wird auch die Beteiligten selbst, die sich schon so weit vergaßen, an ihre Pflicht gegen die übrigen Anwesenden erinnern, ihre Angelegenheit wenigstens nicht öffentlich weiter zu betreiben. Es bedarf zu einer solchen Intervention jedoch stets großen Taktes, und leicht wird ein nur um so größerer Skandal hervorgerufen, wenn sich jemand, und wäre es auch in der besten Absicht, hinein mischt, der die erregten Gemüter nicht richtig zu behandeln weiß. Anderseits kann sich aber jeder, der in taktvoller Weise solch unangenehme Unterbrechung einer frohen Gesellschaft zu beseitigen weiß, von vornherein der Unterstützung aller andern versichert halten. Am besten wird es immer sein, wenn man die beiden Streitenden möglichst in ein andres Zimmer zu bringen weiß oder die Gesellschaft bittet, sich ihrerseits für einen Augenblick in ein andres Zimmer zu begeben.

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Alban von Hahn: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. Otto Spamer, Leipzig [1896], Seite 218. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Verkehr_in_der_Guten_Gesellschaft.pdf/228&oldid=- (Version vom 31.7.2018)