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Indemnität Nachgenehmigung, Entlastung; Schadloshaltung, Entschädigung; Straferlaß, Strafaufhebung; Lossprechung; Entschuldung [v. e. Gesetzüberschreitung].
Index Verzeichnis, Inhaltsverzeichnis, Inhaltsangabe, Blattzeiger [H.], Blattweiser [K.], Wortweiser, Namenzeiger; Nachschlagebuch; Rolle.
Indigenat Staatsangehörigkeit, Landesangehörigkeit, Reichsangehörigkeit, Bürgerrecht, Staats – Reichs-Bürgerrecht.
Indignität Unwürdigkeit; Erbunwürdigkeit; danach Erbunwürdigkeitsklage [Anfechtungsklage nach BGB. 2342 ff.] z. B. wegen Verfehlungen gegen den Erblasser.
indirekt mittelbar, auf Umwegen, durch Vermittlung, aus zweiter Hand, uneigentlich.
Individualrecht Einzelrecht, bestimmtes Recht.
Individuum Person, Persönlichkeit, Mensch.
Indivision Rechtsgemeinschaft, Erbgemeinschaft, Gütergemeinschaft, Gesamteigentum. indiviso, pro zu Bruchteil-Eigentum, nach Bruchteilen – Wertteilen; [davon verschieden im deutschen Privatrecht] zu Gesamteigentum, zur ungeteilten Hand, zu gesamter Hand.
Indizien Inzichten, Verdachtsgründe, Anzeichen, Anhaltpunkte, Kennzeichen, Spuren, Tatmale, Merkmale.
indizieren anzeigen, ankündigen, anführen, hinweisen; verzeichnen, eintragen.
Indossament Überschreibungs – Übertragungs – Begebungs-Vermerk; Überschreibung usw. Indossant Überschreiber, Überträger, Begeber, [a.] Vormann. Indossat Ratschlag [öst.]; Überschreibungs – Übertragungs – Begebungs-Vermerk; Wechselverpflichteter. Indossatar Übertragsempfänger, Wechsel(über)nehmer, Nachmann, indossieren überschreiben, übertragen, begeben; [öst.] umseitig erledigen; beisetzen, beifügen, z. B. indossierte Grundbuchklausel [mecklenb.] beigefügter Vermerk im Grundbuch.
Indulgenz Nachsicht, Straferlaß, Begnadigung, Ablaß.
Indult Ausstand, Anstand [K.], Vergünstigung, Zahlungsfrist. S. auch Indulgenz.
Industrie (Groß)gewerbe, Gewerbetätigkeit, Gewerbefleiß, Kunstfleiß. industriell gewerblich, gewerbefleißig, gewerbtätig, betriebsam. Industrieritter Hochstapler, Glückritter, Gauner. Industrieller Großgewerbtreibender, Großgewerbler. Industrieunterricht [a.] Handfertigkeits-Unterricht.
inexigibel unbeitreiblich, uneintreiblich, uneinbringlich, uneinziehbar, unzahlhaft [H.], unzahlbar, unmahnbar [K.], unausführbar, unvollstreckbar. Im Falle der Inexigibilität bei Nichtbeitreibung – Nichtzahlung, im Nichtbeitreibfalle.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Bruns: Verdeutschungsbücher des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins – Die Amtssprache. Verlag des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins, Berlin 1915, Seite 64. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Amtssprache.pdf/72&oldid=- (Version vom 24.6.2017)