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- Indemnität Nachgenehmigung, Entlastung; Schadloshaltung, Entschädigung; Straferlaß, Strafaufhebung; Lossprechung; Entschuldung [v. e. Gesetzüberschreitung].
- Index Verzeichnis, Inhaltsverzeichnis, Inhaltsangabe, Blattzeiger [H.], Blattweiser [K.], Wortweiser, Namenzeiger; Nachschlagebuch; Rolle.
- Indigenat Staatsangehörigkeit, Landesangehörigkeit, Reichsangehörigkeit, Bürgerrecht, Staats – Reichs-Bürgerrecht.
- Indignität Unwürdigkeit; Erbunwürdigkeit; danach Erbunwürdigkeitsklage [Anfechtungsklage nach BGB. 2342 ff.] z. B. wegen Verfehlungen gegen den Erblasser.
- indirekt mittelbar, auf Umwegen, durch Vermittlung, aus zweiter Hand, uneigentlich.
- Individualrecht Einzelrecht, bestimmtes Recht.
- Individuum Person, Persönlichkeit, Mensch.
- Indivision Rechtsgemeinschaft, Erbgemeinschaft, Gütergemeinschaft, Gesamteigentum. indiviso, pro zu Bruchteil-Eigentum, nach Bruchteilen – Wertteilen; [davon verschieden im deutschen Privatrecht] zu Gesamteigentum, zur ungeteilten Hand, zu gesamter Hand.
- Indizien Inzichten, Verdachtsgründe, Anzeichen, Anhaltpunkte, Kennzeichen, Spuren, Tatmale, Merkmale.
- indizieren anzeigen, ankündigen, anführen, hinweisen; verzeichnen, eintragen.
- Indossament Überschreibungs – Übertragungs – Begebungs-Vermerk; Überschreibung usw. Indossant Überschreiber, Überträger, Begeber, [a.] Vormann. Indossat Ratschlag [öst.]; Überschreibungs – Übertragungs – Begebungs-Vermerk; Wechselverpflichteter. Indossatar Übertragsempfänger, Wechsel(über)nehmer, Nachmann, indossieren überschreiben, übertragen, begeben; [öst.] umseitig erledigen; beisetzen, beifügen, z. B. indossierte Grundbuchklausel [mecklenb.] beigefügter Vermerk im Grundbuch.
- Indulgenz Nachsicht, Straferlaß, Begnadigung, Ablaß.
- Indult Ausstand, Anstand [K.], Vergünstigung, Zahlungsfrist. S. auch Indulgenz.
- Industrie (Groß)gewerbe, Gewerbetätigkeit, Gewerbefleiß, Kunstfleiß. industriell gewerblich, gewerbefleißig, gewerbtätig, betriebsam. Industrieritter Hochstapler, Glückritter, Gauner. Industrieller Großgewerbtreibender, Großgewerbler. Industrieunterricht [a.] Handfertigkeits-Unterricht.
- inexigibel unbeitreiblich, uneintreiblich, uneinbringlich, uneinziehbar, unzahlhaft [H.], unzahlbar, unmahnbar [K.], unausführbar, unvollstreckbar. Im Falle der Inexigibilität bei Nichtbeitreibung – Nichtzahlung, im Nichtbeitreibfalle.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Bruns: Verdeutschungsbücher des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins – Die Amtssprache. Verlag des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins, Berlin 1915, Seite 64. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Amtssprache.pdf/72&oldid=- (Version vom 24.6.2017)
Karl Bruns: Verdeutschungsbücher des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins – Die Amtssprache. Verlag des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins, Berlin 1915, Seite 64. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Amtssprache.pdf/72&oldid=- (Version vom 24.6.2017)