Seite:Die Chronik des Thietmar von Merseburg.pdf/298

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Thietmar von Merseburg: Die Chronik des Thietmar von Merseburg


1014 sei, den Tod erleiden, oder sich um eine außerordentliche Summe lösen. Es war bereits Nacht, als die Grafen Bernhard, Guncelin und Willehelm, mit ihren Mannen vom Kaiser gesandt an seinem Krankenlager erschienen. Wirinhari nun, der von den Seinen vorher erfahren hatte, daß sie kämen, begrüßte seinen Verwandten, den Grafen Willehelm, den beiden Anderen aber gab er zu verstehen, könnte er ein Schwert halten, so würde er lebend nicht in ihre Hände gefallen sein. Graf Willehelm aber verband seine Wunden und ließ ihn, einsehend daß er nach Merseburg, wie befohlen war, auf keine Weise kommen konnte, von den Seinen in das nächste Dorf, Elerstidi[1] genannt, schaffen, wo er ihn in einem mit Steinen fest versicherten Hause bewachen ließ, während er selbst mit seinen Gefährten zum Kaiser zurückkehrte. Am selbigen Tage wurden wir zum Kaiser beschieden, der uns unter Thränen und Seufzern mittheilte, mit welcher Frechheit mein Vetter sein eigenes Gelübde gebrochen habe[2]. Denn als Brun in seinem eigenen Hause, wo doch ein jeder Frieden haben soll, von seinem Feinde Milo erschlagen war, und dies alle Landeseingesessenen dem Kaiser klagend angezeigt hatten, so hatte derselbe, nachdem sie ihn wiederholt gebeten hatten, er möchte doch, wie seine Vorfahren, solchen frevelhaften Menschen das Recht des Besitzes und Aufenthaltes im Reiche verwehren, solches genehmigt und es durch Eidschwüre zu bekräftigen angeordnet, und darauf hatte er mit erhobenen Händen Gott dem Allmächtigen und allen Anwesenden gelobt, so lange er lebe, dies halten und erfüllen zu wollen. Weil wir nun wissen, daß es weit besser ist, etwas Gutes gar nicht Gott zu geloben, als das Gelübde nachher zu brechen, so möchten wir doch den, dem er jenes Gelöbniß gethan hat, anflehen, daß wenn er dasselbe aus menschlicher Schwäche oder von bösen Rathgebern verleitet, gebrochen habe, er durch eine angemessene Buße zur Besserung gebracht werde. Nach Anhörung der Klage des Kaisers gaben sämmtliche Große des Reiches den Rath, die Dame müsse unter Beschlagnahme aller ihrer Güter

  1. Allerstädt in der Nähe von Memleben.
  2. oder: seinem, des Kaisers, Gelübde verfallen sei. W.
Empfohlene Zitierweise:
Thietmar von Merseburg: Die Chronik des Thietmar von Merseburg. Verlag von Franz Duncker, Leipzig 1879, Seite 272. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Chronik_des_Thietmar_von_Merseburg.pdf/298&oldid=- (Version vom 5.10.2023)