Seite:Dorffs Ordnung der unterthonen zue Lehrberg.pdf/8

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oder Namhafft ist, So mögen Sie vier was Wein[1] trincken, vnd nicht mehr, Es were dan sach, das Sie fern vber land müsten handlen, darin aber die Billigkeit angesehen werden soll.


6.

Auch sollen die vierer von einem ieglichen Pfandt Macht haben 20 Pfenning zu vertrincken, das vbrige sollen Sie an den Gemeindt Nuzen legen,


7.

Item alle Jahr, so man die vierer sezt, soll man den Gemeindt Brieff offentlich vor Jedermeniglich lesen, damit sich ein ieder darnach hab zu richten,


8.

Alle Jahr soll man zween sezen, die das Feür und feüersteet besichtigen vnd schazen, [2]


  1. In der Gegend des Orts Lehrberg wird jetzt kein Wein gebauet und daher auch gewöhnlich Bier getruncken. Da nun aber in dieser Dorfs-Ordnung so viel vom Weintrincken und nichts vom Bier vorkommt, so scheinet es, daß vormahls in der Nähe Wein gebauet worden seyn müsse. Auch heisset wirklich bey Anspach eine Gegend der Weinberg, ungeachtet bey Menschen-Gedenken dort keine Weinbergs-Anlage mehr gewesen. So ist in mehrern Gegenden Teutschlands der vormahls üblich gewesene Weinbau ausgegangen
  2. [184]