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Walther Kabel: Ein berühmter Meineid. In: Bibliothek der Unterhaltung und des Wissens, Jahrgang 1913, Bd. 12, S. 212–215

Betrugsversuch zu vier Jahren, Heuberle dagegen wegen Meineides und versuchten Betruges zu fünf Jahren Kerker.

Friedrich der Große, der die merkwürdigen Einzelheiten dieses Prozesses bereits vorher erfahren hatte, ließ sich das Urteil vorlegen, strich darin das zuerkannte Strafmaß aus und bestimmte für den Gesellen sechs Jahre, für Heuberle acht Jahre Kerker. Außerdem sollte des letzteren Vermögen eingezogen und an die Armen Berlins verteilt werden. An den Rand des Urteils schrieb er als Begründung: „Zur Schreckung for ähnliche Kanaljen und for die bessere Ästimierung des Eides.“

W. K.
Empfohlene Zitierweise:
Walther Kabel: Ein berühmter Meineid. In: Bibliothek der Unterhaltung und des Wissens, Jahrgang 1913, Bd. 12, S. 212–215. Union Deutsche Verlagsgesellschaft, Stuttgart, Berlin, Leipzig 1913, Seite 215. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ein_ber%C3%BChmter_Meineid.pdf/5&oldid=- (Version vom 31.7.2018)