Seite:Elektrische und Optische Erscheinungen (Lorentz) 025.jpg

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wo die Integrale sich nur über den ponderablen Körper zu erstrecken brauchen, aber wie im § 13 für den ganzen, von umschlossenen Raum genommen werden sollen.

Zunächst wird nun, indem man , u. s. w. durch die Ausdrücke (10), und, auf Grund von (I), durch

ersetzt,

(14)

Weiter ergibt eine partielle Integration und Anwendung von (IV) und (II), wenn man die Richtungsconstanten der Normale zu mit bezeichnet,

Substituirt man diese Werthe in (14), so ergeben sich mehrere Glieder, die sich vollständig integriren lassen, und es wird schliesslich nach leichter Umformung