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II.
Die Honorarverhältnisse an den deutschen Hochschulen.

An allen deutschen Hochschulen ist heute der Brauch, dass die Privatvorlesungen bezahlt werden, die öffentlichen Vorlesungen nicht. In Preussen besteht, so weit wir wissen, die Bestimmung, dass jeder akademische Professor eine öffentliche Vorlesung (von wenigstens zwei Stunden) halten muss. In Süddeutschland scheint diese Bestimmung nicht zu existiren; in Württemberg speciell sind öffentliche Vorlesungen nicht nur unbekannt, sondern man pflegte in früheren Jahren es selbst dem Privatdocenten sehr zu verargen, wenn er eine Vorlesung öffentlich halten wollte, weil man darin ein unnatürliches und unmotivirtes Mittel sah, seinen Zuhörerkreis über das ihm zukommende Mass zu vergrössern. Selbstverständlich ist das Studium dort erheblich theurer, wo keine öffentlichen Vorlesungen gehalten werden. Die Höhe der Honorare ist sehr verschieden. Am billigsten pflegen sie in der theologischen und philosophischen Fakultät zu sein, am theuersten bei Medicinern und Chemikern. Die billigste einstündige Vorlesung pflegt 4–5 Mark zu kosten, die billigste vierstündige wird kaum unter 15–20 Mark gehalten werden, wonach sich für denjenigen, der vier grössere und diese oder

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Hans Flach: Der deutsche Professor der Gegenwart. Leipzig 1886, Seite 13. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Flach_Der_deutsche_Professor.djvu/021&oldid=- (Version vom 18.8.2016)