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Als er aber einsah, daß er auf ein längeres Exil gefaßt sein müsse, indem die strengsten Maßregeln gegen sein Buch ergriffen und ein Verhaftsbefehl gegen ihn erlassen worden, so reiste er im Frühjahr 1845 nach der Schweiz. Er brachte den ersten Sommer bei Rappersweil, am äußersten Ende des zürcher See’s zu. Hier veranstaltete er eine neue Ausgabe seiner Uebersetzungen nach Victor Hugo. (Frankf. Sauerländer 1840.) Auch erschien von hier aus ein fliegendes Blatt: „Leipzig’s Todten“, und hier war es, wo ihm sein erstes Kind geboren wurde. Für den Winter zog er nach Zürich, wo er den Band seiner englischen Uebersetzungen zum Druck fertig machte. Gleichzeitig ließ er ein Heftchen politischer Lieder: Ça ira! (Herisau 1846) erscheinen, welches auch seinen Aufenthalt in Zürich zu bedrohen schien, weshalb er der Aufforderung einiger englischen Freunde folgte, die ihn unter den freien Britten sicher wissen wollten und ihn veranlaßten, nach London zu kommen. Kaum in England angelangt, traf ihn das Unglück, sein zweites Kind zu verlieren, welches erst wenige Wochen alt, gleich in fremde Erde gebettet wurde. |
Empfohlene Zitierweise:
Stenographischer Bericht des Processes gegen den Dichter Ferdinand Freiligrath. Düsseldorf 1848. Seite 16. Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: http://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Freiligrath-Prozess.djvu/20&oldid=765123 (Version vom 15.7.2009)